Bestandserhebung ist die Basis für das Kormoran-Management in Bayern
Seit den Neunzigerjahren werden regelmäßig Kormorane an ihren Schlafplätzen gezählt. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für das Kormoranmanagement in Bayern. In diesem Winterhalbjahr ist es wieder soweit: Von September 2024 bis April 2025 wird gezählt!
Wie auch in der Vergangenheit, werden die Zählungen bayernweit durch den LBV im Auftrag des Landesamts für Umwelt durchgeführt. Der Landesfischereiverband bitte interessierte Mitglieder sich aktiv an den Zählungen zu beteiligen. Auch wenn LBV und LFV sich im Hinblick auf die Interpretation der Daten und die im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung getätigten Abschüsse nicht einig sind, ist es von großer Bedeutung bei der Datenerhebung an einem Strang zu ziehen.
Kormoranbestand und Abschusszahlen
Bis zum Winter 1973/74 wurde der Kormoran in Bayern selten beobachtet. Seitdem setzte eine sprunghafte Zunahme durchziehender und überwinternder Kormorane ein. Ende der Achtzigerjahre lag der durchschnittliche Bestand im Winterhalbjahr bereits bei über 2.000 gezählten Vögeln. Nach einem maximalen Wintermittel 1995/96 von 9.225 Individuen pendelte sich der Winterbestand bis heute auf Werte um 7.000 Individuen ein. Das Wintermittel erreichte 2011/12 mit 6.148 Kormoranen sein vorläufiges Minimum. Im Winter 2022/23 fiel mit 5.607 Individuen der Mittelwert auf ein neues Minimum ab.
Im Winterhalbjahr 2022/23 wurden auf Basis der AAV 6.749 Kormorane geschossen. Damit wurden 18,6 Prozent weniger Kormorane erlegt als während der Zählsaison 2020/21 (8.295).
Diese im bundesweiten Vergleicht sehr hohen Vergrämabschüsse tragen dazu bei, die Schäden in der Teichwirtschaft und in den freien Gewässern zu verringern. Allerdings wird das Problem dadurch nicht gelöst, weil von den Küsten der Niederlande, Skandinaviens und Norddeutschlands die Winterdurchzügler stets nachziehen.
Um das Problem an der Wurzel anzupacken, bräuchte es eigentlich ein übergreifendes Bestandsmanagement. Der LFV Bayern fordert daher seit etlichen Jahren ein bundesweites Kormoranmanagement. Die Fraktion von CDU und CSU hat die Forderungen der Fischereiverbände zwar aufgegriffen. Doch leider hat der Umweltausschuss des Bundestages am 16. Oktober der Forderung nach einem bundesweiten Kormoranbestandsmanagement eine Absage erteilt. Der Antrag mit dem die Fraktion Maßnahmen gefordert hatte, um die weitere ungehinderte Vermehrung des Kormorans zu stoppen, wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Stimmen der Gruppe BSW abgelehnt.
Bayerns Fischern bleibt daher nichts anders übrig, als sich auch mittelfristig mit Kormoranabschüssen Schadensbegrenzung zu betreiben.
Auf der Homepage des Landesbund für Vogel- und Naturschutz finden Sie alle notwendigen Informationen und Unterlagen. Mit Ihrer Beteiligung leisten Sie einen wertvollen Beitrag für das Kormoran-Management in Bayern: www.lbv.de/mitmachen/fuer-fortgeschrittene/kormoranzaehlung
Ausführliche Hintergrundinfos zum Kormoran in Bayern finden Sie auf den Seiten des Landesamts für Umwelt: https://www.lfu.bayern.de/natur/vogelschutzwarte/kormoranmanagement/index.htm