Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung für Kormoran und Biber

Am 16. Juli trat die verlängerte Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV) zur Vergrämung von Kormoran und Biber in Kraft. Die AAV regelt die Möglichkeiten für Eingriffe in besonders geschützte Tierpopulationen. In Bayern zählen dazu auch gezielte Abschüsse. Erstmals gilt die AAV nun für zehn Jahre und wird sowhl vom Landesfischereiverband, als auch von weiten Teilen des Vogelschutzes mitgetragen.

Die Verordnung ist nun auch online verfügbar: Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten

 

Bild: Silvio Heidler

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