Ab 2026 übernimmt der Landesfischereiverband Bayern die Verwaltung der Fischereirechte des Energieunternehmens Uniper
Oberschleißheim, 09.12.2025 – Der Landesfischereiverband Bayern (LFV) und die deutsche Wasserkraftsparte von Uniper haben einen Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen: Ab dem 1. Januar 2026 übernimmt der LFV die Verpachtung der Fischereirechte der deutschen Wasserkraftsparte von Uniper in Bayern. Damit wird ein weiterer Schritt für eine gemeinsame, nachhaltige und naturnahe Bewirtschaftung bayerischer Gewässer getan. Bereits seit mehreren Jahrzehnten verwaltet der LFV die Fischereirechte des Freistaats Bayern und verfügt deshalb über beispiellose Erfahrung und umfangreiches Knowhow, das er in die neue Aufgabe einbringen wird.
Uniper betreibt rund 100 Wasserkraftanlagen in Bayern und ist Inhaber der zugehörigen Fischereirechte, die bisher direkt an Dritte verpachtet wurden. Das Unternehmen verfolgt das Ziel, die Nutzung bayerischer Gewässer zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft im Sinne der Nachhaltigkeit zu gestalten. Vor diesem Hintergrund überträgt Uniper die Verwaltung und Verpachtung seiner Fischereirechte künftig dem LFV.
Der Landesfischereiverband Bayern vertritt die Interessen von mehr als 142.000 bayerischen Angel- und Berufsfischern und ist Bayerns drittgrößter, gesetzlich anerkannter Naturschutzverband. Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben zählen insbesondere der Schutz und die Förderung von Fischbeständen sowie die Erhaltung und Verbesserung von Gewässerlebensräumen als Grundlage für eine nachhaltige Fischerei.
Angesichts der aktuellen Herausforderungen wie Energiewende und Klimawandel ist das gemeinsame Ziel der Kooperation, die naturnahe und nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer und die Sicherung und Verbesserung der zugehörigen Lebensräume und Fischbestände in Einklang zu bringen mit der nötigen Energiesicherheit für unsere Heimat. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass bereits heute 4.200 Kraftwerke in Bayerns Flüssen arbeiten und rund 60 Prozent des in Deutschland gewonnenen Wasserkraftstroms produzieren. Die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der beiden Partner – als Energieunternehmen und als Fischerei- und Naturschutzorganisation – bleiben durch das Geschäftsbesorgungsverhältnis unberührt.
Vergabekriterien für die Verpachtung
Als Pächter kommen in erster Linie Fischereivereine in Betracht. Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, die Ausübung der Fischerei mit Blick auf ihre Sozialfunktion breiten Bevölkerungskreisen zugänglich zu machen.
Die Auswahl der Pächter erfolgt nach festgelegten Ausschreibungskriterien. Entscheidende Faktoren sind insbesondere das gewässerökologische Engagement, die fachliche Kompetenz und personelle Leistungsfähigkeit, ein ökologisch und gewässerspezifisch ausgerichtetes Besatzkonzepte und die Jugendarbeit.
