Die staatlichen Fischereirechte

Seit mehr als 50 Jahren verwaltet der LFV Bayern staatliche Fischereirechte im Auftrag des Finanzministeriums. Unter den insgesamt 531 Rechten finden sich alle Größen, vom kleinen Bach bis zum großen Stausee.
Die Verwaltung arbeitet seit vielen Jahren auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags mit der IMBY (Immobilien Freistaat Bayern). 2010 wurde der Vertrag vom Freistaat um weitere 10 Jahre verlängert. Die Geschäftsbesorgung verbindet die fiskalischen Interessen des Freistaates mit der dem Fischereigesetz entsprechenden optimalen, fischereilichen Bewirtschaftung.
Der Verband verfolgt das Ziel, Angelmöglichkeiten zu sozialen Preisen zu erhalten. Pächter sind unter Berücksichtigung der existentiellen Interessen der Berufsfischerei in erster Linie Fischereivereine. Die Ausschreibung erfolgt in der Mitgliederzeitschrift „Bayerns Fischerei + Gewässer“ sowie auf der Homepage des LFV. Die nötigen Formulare mit den ausführlichen Gewässerbeschreibungen und notwendigen Bewirtschaftungsdaten können immer ab März bis zum Ende der Bewerbungsfrist heruntergeladen werden. Über die Vergabe entscheidet eine Kommission aus jeweils einem Vertreter des LFV Bayern, des jeweiligen Bezirksfischereiverbandes und der zuständigen Regionalvertretung der IMBY.

Hier finden Sie ein ausführliches Interview zur Vergabepraxis bei den Staatlichen Fischereirechten

 

Weiterführende Links:

Aktuelle Pachtangebote

Pächterinformationen