Angeln in Bayern ist vielfältig: Fliegenfischen an einem der zahlreichen Flüsse, Schleppen vom Boot auf einem der großen Seen oder Aalfischen in der Nacht. Ein aufregendes Fangerlebnis in grandioser Natur wartet in jedem Winkel des Freistaats.

Das brauchen Sie zum Fischen in Bayern

Fischereischein

Der Fischereischein ist ein Legitimationspapier, das dem Inhaber erlaubt, zu angeln. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Im Ausland abgelegte Prüfungen/Nachweise sind der staatlichen Fischerprüfung in Bayern nicht gleichgestellt. In anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte, gültige Fischereischeine gelten auch in Bayern, soweit die Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung ihre Hauptwohnung (Art. 16 Abs. 2 Meldegesetz) nicht in Bayern hatten. Nimmt der Inhaber eines Fischereischeins seine Hauptwohnung in Bayern, gilt der Fischereischein hier längstens bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer.

Beschreibung

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.

Den Fischereischein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen.

Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.

Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Jugendliche, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, dürfen mit ihrem außerbayerischen Jugendfischereischein in Bayern ebenfalls in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins angeln.

Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen. Diese können Sie bei der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) – Institut für Fischerei – Tel. 08161-86 40 60 00 oder Ihrer zuständigen Wohnsitzgemeinde erfragen.

Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z. B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen sogenannten Jahresfischereischein beantragen. Dieser gilt innerhalb eines Jahres ab Ausstellung für bis zu drei Monate. Die zeitliche Lage der Geltungsdauer kann der Antragsteller bestimmen, entweder in einem Stück oder aufgeteilt in bis zu drei Teilabschnitte. Zuständig ist die Gemeinde, in deren Gebiet der Betreffende (bevorzugt) angeln will.

Voraussetzungen

Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde oder der Prüfungsbehörde (LfL) – Institut für Fischerei – Tel. 08161-86 40 60 00 erfragen) anerkannt.

Über mögliche Ausnahmen von der Prüfungspflicht für Berufsfischer, Fischwirte und Auszubildende in diesem Beruf oder Aussiedler informieren die zuständigen Gemeinden oder die Prüfungsbehörde (LfL – Institut für Fischerei -Tel. 08161-86 40 60 00). Gleiches gilt für Ausnahmen bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung sowie für Befreiungen bei der Vorlage von Prüfungszeugnissen und Fischereischeinen aus anderen deutschen Ländern.

Fristen

Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.

Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
  • Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
  • ggf. Führungszeugnis

Kosten

Die Kosten setzen sich aus der Fischereigebühr und der Fischereiabgabe zusammen.Fischereigebühr:

  • Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 €
  • Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 €
  • Jugendfischereischein: 5,00 €

Fischereiabgabe

Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist. Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet. Die Mittel werden im Rahmen gesetzlicher Vorschriften überwiegend durch den Landesfischereiverband Bayern e.V. vergeben.

Die Fischereiabgabe kann wahlweise für jeweils 5 Jahre oder lebenslang entrichtet werden. Die Kosten betragen für 5 Jahre 40 €. Bei einmaliger Zahlung ist die Höhe, gestaffelt nach dem Lebensalter, aus nachfolgender Tabelle zu entnehmen.

Alter bei ZahlungBetrag in Euro
14-22300
23-27288
28-32256
33-37224
38-42192
43-47160
48-52128
53-57  96
58-62  64
63-67  32
ab 68  —

Für den Jugendfischereischein beträgt die Fischereiabgabe 10,00 €, höchstens jedoch 2,50 € pro angefangenes Jahr der gesetzlichen Geltungsdauer.

Für den Jahresfischereischein für Touristen beträgt die Fischereiabgabe 15,00 €.

Für Personen, die aufgrund ihrer Behinderung von der Prüfungspflicht befreit sind und folglich die Fischerei nur in Begleitung ausüben dürfen, ermäßigt sich die Fischereiabgabe auf 50 % des regulären Betrags.

Vergleichbares gilt für Jugendliche und Personen in der Ausbildung zum Fischwirt; sie zahlen für die ersten fünf Jahre nur 20,00 € statt der regulären 40,00 €.

Erlaubnisschein

Neben dem staatlichen Fischereischein brauchen Sie für jedes Gewässer einen Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten. Die Zahl der Erlaubnisscheine für ein Fischereirecht orientiert sich an der Er-tragsfähigkeit des Gewässers. Dies schützt die natürliche Fischfauna. Als Mitglied in einem Fischereiverein erhalten Sie einen Erlaubnisschein in der Regel für die Vereinsgewässer. An vielen, vor allem größeren Gewässern, können Sie auch Tageserlaubnisscheine erwerben. Die Kosten müssen Sie vor Ort erfragen.