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- Erlaubnisscheine müssen nicht mehr von der Behörde gesiegelt werden. Die Verantwortung für das Kontingent liegt beim Ausübungsberechtigten.
- Jugendfischereischein abgeschafft: Kinder ab 7 dürfen jetzt in Begleitung eines volljährigen Fischers ohne Extra-Schein angeln.
- Schnupperangeln jetzt auch für Erwachsene ohne Schein möglich – im Rahmen von Vereinsveranstaltungen.
- Catch & Release bleibt verboten, wenn gezielt geangelt wird. Gefährdete Arten dürfen aber zurückgesetzt werden.
- Fischereiabgabe steigt auf max. 400 Euro.
- Aalbesatz und Zurücksetzen in Salmonidengewässern wieder erlaubt – unter bestimmten Bedingungen.
- Namensänderung? Kein neuer Fischereischein mehr nötig.
- Kein Wohnsitz in Deutschland? Trotzdem darf die Prüfung gemacht und ein lebenslanger Schein erhalten werden.
- Digitalisierung: Schein und Prüfung sollen künftig digital möglich sein. Ein zentrales Fischereiregister ist geplant.
- Bußgelder steigen – künftig auf bis zu 7.500 Euro.
Datei | Aktion |
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Kompendium_BayFiG_BayAVFiG_DINA5_2025_FINAL.pdf | Download |