Planungsauftrag zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Oberlauf der Creußen sowie an einzelnen Nebengewässern der Creußen in der Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach
Auftraggeber:
Landesfischereiverband Bayern e.V. | Mittenheimer Str. 4 | 85764 Oberschleißheim
Ansprechperson:
Katharina Amann | Tel. 089-642726-46 | E-Mail: katharina.amann@lfvbayern.de
Hintergrund
Fluss.Frei.Raum ist ein Modellprojekt im Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz (ANK) und wird durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln (BfN) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (StMUV) gefördert. Ziel des überregionalen Projektes ist es, den Rück- bzw. Umbau von Querbauwerken (Wehre, Abstürze, Wasserkraftanlagen) in Fließgewässern anzustoßen und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Es unterstützt kommunale und private Gewässerverantwortliche bei der ökologischen Aufwertung ihrer Gewässer durch fachliche Beratung, die Vernetzung relevanter Akteur:innen sowie durch gezielte finanzielle Anschubförderung vorbereitender Planungsmaßnahmen in Form einer Erstberatung. Im Mittelpunkt steht dabei die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern.
Ziel des Auftrags
Der Landesfischereiverband Bayern e. V. unterstützt Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an ausgewählten Standorten der Creußen (Oberlauf, GW III) sowie an den Nebengewässern Thumbach und Teufelsgraben. Prioritäre Standorte ergeben sich aus dem Umsetzungskonzept sowie der beigefügten Maßnahmenliste (siehe Anlage 4 und 5).
Ziel der Leistung
Ziel ist die Erarbeitung einer planerischen Grundlage für die spätere Umsetzung von Maßnahmen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit.
Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer (AN) erbringt für den Landesfischereiverband Bayern e. V. (AG) insbesondere folgende Leistungen. Die Ausarbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, den jeweiligen Eigentümern sowie dem Auftraggeber:
- Erstellung von Entwurfsplanungen zur Herstellung der Durchgängigkeit für die Querbauwerke mit den laufenden Nummern 33, 38, Thum_12, Thum_13, Thum_14, Thum_15, Thum_16, Thum_17, Thum_18, Thum_19 sowie Teuf_4 (die Zuordnung sowie Erläuterung der Nummerierung ist der Anlage 4 bzw. 5 zu entnehmen).
- Erstellung einer Variantenplanung für die Maßnahme Teuf_4.
- Besprechung der Variantenplanung mit den zuständigen Fach- und Rechtsbehörden als Vorbereitung für die Entwurfsplanung.
- Erstellung einer Entwurfsplanung für die Maßnahme Teuf_4.
- Vorbereitung der notwendigen Unterlagen für ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren nach WPBV für die Maßnahme Teuf_4.
- Kostenabschätzung für die Umsetzung aller Maßnahmen.
Hinweis: Die Verortung der einzelnen Maßnahmen sowie die konkrete Umsetzung in der Maßnahmenkarte bzw. -liste können sich aufgrund behördlicher Vorgaben und Abstimmungen noch ändern.
Rahmenbedingungen
Die Finanzierung umfasst bis zu neun Arbeitstage nach HOAI (maximal jedoch 10.500 € brutto) für die drei Gemeinden Vorbach, Schlammersdorf und Kirchenthumbach. Die Verteilung des Planungsaufwands auf die einzelnen Gemeindeflächen kann je nach Maßnahme und deren Priorisierung variieren und wird im Rahmen der Projektabstimmung festgelegt.
Fachliche Grundlagen:
- Beachtung des gewässertypischen Leitbildes (Fließcharakter, Strukturelemente, Gefälle, Dynamik)
- Leitfischarten und schwimmschwächste Arten sind bei der Planung zu beachten
- Orientierung an den allgemein anerkannten Regeln der Technik (siehe DWA-Merkblatt 509)
- Hochwasser- und Abflussmodellierung für wasserrechtliches Verfahren (Verwendung von HydroAS 2D wird empfohlen)
- Kenntnisse der auentypischen Flora und Fauna sollten vorhanden sein, dies ist wichtig für eventuell anschließende Bepflanzungsmaßnahmen
- Rücksichtnahme auf hydrologische Verhältnisse vor Ort
- Klimawandelangepasste Bauweise (z.B. Niedrigwasserrinne einplanen etc.)
Abgabetermin
Abgabetermin für die Planung bzw. des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist November 2025. Sollte der Termin durch den/die Auftragnehmer/-in nicht eingehalten werden können, ist der Auftraggeber unter der Angabe von Gründen hierüber rechtzeitig schriftlich zu benachrichtigen.
Bezahlung der Leistungen
Der Auftrag wird vom Auftragnehmer gemäß dem Angebot jeweils nach Fertigstellung des Endberichtes als Höchstbetrag in Rechnung gestellt. Mehrkosten werden nur nach vorheriger Mitteilung und Freigabe durch den Auftraggeber übernommen.
Allgemeines
Die Nutzungsrechte von Daten, Bildern sowie Berichten gehen nach Abgaben uneingeschränkt an den AG über. Das Weitergeben von Daten an Dritte durch den AN kann nur nach Absprache mit dem AG erfolgen.
Verbundprojekt Fluss.Frei.Raum. Weitere Information unter: www.fluss-frei-raum.org
Anlagen:
Anl.3_Übersichtskarte_Querbauwerke_Creußen_1_F268_Projektgebiet_FFR
Anl.4_Maßnahmenliste_Creußen_Gew.III-Anteil_Projektgebiet_VG_Kirchenthumbach