Der Förderbeirat des LFV befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Förderung, die durch die Förderstelle beim LFV abgewickelt wird. Er entscheidet auch bei Maßnahmen, die den gängigen Förderbereichen nicht zugeordnet werden können, oder die ein Investitionsvolumen von 50.000 € überschreiten.
Der Förderbeirat besteht aus dem geschäftsführenden Präsidium des LFV, dem Generalsekretär des LFV, der Förderstelle, den Präsidenten der Bezirksfischereiverbände sowie je einem Vertreter des Instituts für Fischerei und der Abteilung Förderwesen und Fachrecht der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Er tagt bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr.