LFV-Pressemitteilung: Gericht kippt erneut rechtliche Regelung zur Fischotterentnahme

Gericht kippt erneut rechtliche Regelung zur Fischotterentnahme – Teichwirtschaft in Sorge

Gericht bestätigt massive Schäden – Klagen gefährden die Teichwirtschaft in Bayern

Oberschleißheim, 20.03.2026 – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat erneut eine Regelung zur Entnahme von Fischottern im Freistaat vorläufig außer Kraft gesetzt und als rechtswidrig bewertet. Wieder einmal stehen Bayerns Teichwirte damit ohne jede Schutzmöglichkeit den massiven Fraßschäden gegenüber – obwohl das Gericht selbst bestätigt, dass Fischotter erhebliche Schäden in Teichanlagen verursachen können. Damit verschärft sich die ohnehin dramatische Lage weiter.

Teichwirte erneut im Stich gelassen

„Dieser erneute Rückschlag ist ein Desaster für unsere Teichwirtschaft“, erklärt Alfred Stier, Vizepräsident des Landesfischereiverbands Bayern für die Berufsfischerei. „Seit Jahren warnen wir davor, dass unsere Betriebe ohne wirksame Otterentnahmemöglichkeiten in ihrer Existenz bedroht sind. Dass die Entnahme erneut kassiert wurde, lässt unsere Teichwirte wieder völlig schutzlos zurück.“

Seit Jahren warnt der LFV Bayern davor, dass zahlreiche Betriebe ohne wirksame Entnahmemöglichkeiten in ihrer Existenz bedroht sind. Viele der betroffenen Betriebe stehen am Rand der Aufgabe – mit gravierenden Folgen für regionale Lebensmittelproduktion, Kulturlandschaft und Biodiversität.

„Für uns bedeutet das erneute Urteil: Wir dürfen weiter zusehen, wie Otter unsere Teiche leerräumen“, kommentiert Alfred Stier. „Eine solche Perspektivlosigkeit sucht man in anderen Wirtschaftsbereichen selbst in Anbetracht der schlechten Weltwirtschaftslage vergebens.“

Otter gefährdet seltene Fischarten

Der Landesfischereiverband warnt zudem vor zunehmenden Artenschutzkonflikten: Die absolute Schutzstellung des Fischotters gefährdet stark bedrohte Arten wie Huchen, Nase oder Äsche, da Otter an Laichplätzen und neuralgischen Punkten wie Fischaufstiegsanlagen erhebliche Verluste verursachen. Auch die Teichwirtschaft leistet wichtige Biodiversitätsarbeit – fällt sie weg, verlieren viele Arten ihre Lebensgrundlage.

„Wir haben großes Verständnis für Artenschutz – aber Artenschutz darf nicht an der Wasseroberfläche enden“, betont Alfred Stier. „Einseitiger Schutz eines Rückkehrers auf Kosten ganzer aquatischer Ökosysteme ist kein Naturschutz, sondern eine Einbahnstraße für unsere Biodiversität.“

 

Der LFV fordert deshalb erneut die sofortige Umsetzung seines 10-Punkte-Plans:

  1. Rechtssichere neue Entnahmeverordnung
  2. Ausweitung der Entnahme auf Fließgewässer
  3. Härtefall- und Erschwernisausgleich
  4. Höhere Schadensersatzmittel
  5. Schnellere Auszahlung von Entschädigungen
  6. Förderung von Schutzmaßnahmen und erleichterte Genehmigungen
  7. Förderung von Teichumbau und Schutztechnik
  8. Prüfung des EU-Schutzstatus des Otters
  9. Bayernweites Monitoring der Otterpopulation
  10. Ökologisch ausgewogenes Ottermanagement nach österreichischem Vorbild

 

„Wir brauchen Lösungen – keine weiteren Jahre des Stillstands“, so Alfred Stier.

 

 

Über den Landesfischereiverband Bayern

Der Landesfischereiverband Bayern e.V. ist die größte Dachorganisation der bayerischen Angel- und Berufsfischer. Seine Mitglieder organisieren sich in sieben Bezirksverbänden mit über 850 Fischereivereinen und 142.000 Mitgliedern. Als nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannter Naturschutzverband verbindet der LFV Bayern Gewässerökologie mit der Förderung der Fischerei.

 

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