Wer sich in Bayern einen Fischereischein ausstellen lässt, muss die Fischereiabgabe zahlen. Damit leistet jeder Fischer einen Beitrag zum aktiven Gewässer- und Artenschutz.
Die Mittel aus der Fischereiabgabe werden vor allem genutzt, um nachteilige zivilisatorische Einflüsse auf die Fischbestände und den Lebensraum der Fische auszugleichen. Die Abgabe dient also der Förderung der Fischerei in Bayern.