Für Staat und Fischerei

Mit der Verwaltung der staatlichen Fischereirechte sichert der Landesfischereiverband die Existenzgrundlage vieler Fischereivereine in Bayern, ist aber auch dem Freistaat gegenüber zu wirtschaftlichem Arbeiten verpflichtet. Deshalb steht die Vergabepraxis bei der Verpachtung der Rechte immer im Fokus. Wie also fällt die Entscheidung im Bieterwettbewerb? Ein Gespräch mit dem LFV-Präsidenten Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle.

Professor Göttle, der LFV verwaltet seit 1960 die staatlichen Fischereirechte. Welche Aufgaben sind damit verbunden?
Zu allererst müssen wir den Wert der staatlichen Fischereirechte erhalten, ja möglichst noch festigen. Unser Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Immobilien Freistaat Bayern (IMBy) sieht aber auch vor, dass gemeinnützige Vereine mit einem regionalen Bezug zum Gewässer bei der Vergabe von Pachtverträgen gegenüber privaten Bewerbern bevorzugt zu berücksichtigen sind. Damit bekommt dann ein größerer Kreis von interessierten Fischerinnen und Fischern die Chance zum Angeln. Wir wenden ein bewährtes Auswahlverfahren an und garantieren so einen qualifizierten und fairen Wettbewerb.

Wie läuft das Bieterverfahren ab?
Die Vergabe erfolgt nach verbindlichen Regeln. Zunächst wird ein Fischereirecht in „Bayerns Fischerei + Gewässer“ öffentlich zur Verpachtung ausgeschrieben. Die Entscheidung, wer das Fischerausübungsrecht bekommt, wird dann von einer unabhängigen Kommission getroffen. Sie entscheidet auf Basis der vorliegenden Informationen, weshalb ist die Qualität und Aussagekraft der Bewerbung immens wichtig.

Wie bewerten Sie die Pachtpreisentwicklung?
Im Schulterschluss mit der IMBY haben wir uns seit Bestehen des Geschäftsbesorgungsvertrags, immer für angemessene Pachtpreise stark gemacht. Preise, die sich die Vereine auch leisten können, die gleichzeitig aber auch dem Wert der Fischereirechte Rechnung tragen. So können wir unserem Auftrag nachkommen, die Fischerei weiten Kreisen der Bevölkerung zu ermöglichen.

Wie findet der LFV den geeignetsten Bewerber?
Vieles hängt von der Qualität der Bewerbung ab. Wird hier ein klares Gesamtkonzept für die beabsichtigte fischereiliche Bewirtschaftung vorgelegt, steigen die Chancen beträchtlich. Dabei spielt das gewässerökologische Engagement des Vereins eine wichtige Rolle. Das heißt, die Kommission bestehend aus IMBy, LFV und dem betreffenden Bezirksverband will wissen, wie es um die fachliche Kompetenz und personelle Leistungsfähigkeit eines Vereins steht. Kann er ein Fischereirecht nachhaltig bewirtschaften und so die Hegeverpflichtung erfüllen? Ausgebildete Gewässerwarte, staatlich geprüfte Fischereiaufseher oder Elektrofischer sind wichtige Stützen einer nachhaltigen Hege. Wir wollen auch wissen, hat sich der Verein bereits mit Stellungnahmen an wasserrechtlichen Verfahren beteiligt? Hat ein Verein sein Gewässer gut im Blick und kümmert er sich bei beobachtet Beeinträchtigungen und stellt er sich im Rahmen seiner Möglichkeiten diesen entgegen.

Maßgeblich sind auch der Wille zu ökologisch und gewässerspezifisch ausgerichtetem Besatz sowie eine hohe Verantwortlichkeit und fischereiliche Ethik. Damit meine ich nicht zuletzt die Schonbestimmungen und freiwillige Einschränkungen bestimmter Angelmethoden, wie zum Beispiel den Wurm als Köder in einer Salmonidenstrecke.
Auch die Zuverlässigkeit des Bewerbers bei der Pflege und Übermittlung aussagekräftiger Besatz- und Fangdaten spielt eine Rolle. Pachtbewerber sollten die Bedeutung des Gewässers für den Verein aufzeigen, auch engagierte Jugendarbeit ist wichtig. Selbstverständlich spielt der Preis eine Rolle. Es gibt also eine ganze Reihe an Kriterien, die wir bei der Pachtvergabe berücksichtigen.

Was verstehen Sie unter ökologischem Engagement des Vereins?
Hier geht es ganz einfach darum, was der Verein für den Gewässerlebensraum sowie die Überlebensfähigkeit bzw. Entwicklung der natürlichen Fischpopulation tut. Schafft er beispielweise mit Totholz neue Unterstände im Gewässer oder legt er Kieslaichplätze an? Pächter sollten z.B. von den Möglichkeiten der Kormoranverordnung konsequent Gebrauch machen und bei der Bewirtschaftung gefährdete Fischarten besonders berücksichtigen.

Inwieweit kann der LFV bei den von Ihnen betonten Maßnahmen hilfreich sein?
Der LFV unterstützt die Bewirtschafter mit fachlicher Beratung. Darüber hinaus ermöglicht er aus Mitteln der Fischereiabgabe eine finanzielle Förderung bei lebensraumverbessernden Maßnahmen und Fischbesatz im Rahmen der Artenhilfsprogramme.

Wie wichtig ist der Preis für die Entscheidung?
Der Preis spielt neben den genannten Gesichtspunkten natürlich eine wichtige Rolle. Aber eben nicht die allein ausschlaggebende. Wie schon gesagt, ist es dank der engen Zusammenarbeit mit der IMBy immer gelungen, die Preise in einem verträglichen Rahmen zu halten. Das Bieterverfahren garantiert, dass sich die Preise am Wert der Fischereirechte orientieren.
Überhöhte Angebote von Vereinen haben in der Vergangenheit nicht den Zuschlag bekommen, wenn andere wichtige Kriterien nicht erfüllt wurden.

Vielerorts gehen die Fischbestände zurück, gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Vereine. Hat das Einfluss auf den Pachtpreis?
Wie schon gesagt, trägt das Bewertungsschema dem Engagement und den hegerischen Maßnahmen der Vereine Rechnung, so dass eben nicht nur das höchste Angebot entscheidet.
Grundsätzlich gibt aber jeder Bewerber ein Angebot ab, das nach seiner Einschätzung angemessen ist. Stellt ein Pächter dann innerhalb der Laufzeit seines Vertrags belegbare Beeinträchtigung für den Fischbestand fest, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die festgeschrieben Pachthöhung zu mindern oder auszusetzen. In der Vergangenheit kam dies in Ausnahmefällen beispielsweise bei fischereilichen Schäden durch Fischotter vor.

Natura 2000: Jetzt gilt es!

Die Zukunft der Schutzgebiete wird aktuell verhandelt. Fischer müssen Position beziehen.

Zum 1. April 2016 ist die neue NATURA-2000-Verordnung in Bayern in Kraft getreten. Diese dient der Umsetzung der europäischen NATURA-2000-Richtlinie, die auch unter dem Begriff „FFH-Richtlinie“ (Fauna Flora Habitat-RL) geläufig ist. Nun gibt es wichtige Änderungen, die die Fischerei und insbesondere Fischereirechte essenziell betreffen können.
Nur durch eine aktive Teilnahme der Fischereiberechtigten wird es zukünftig möglich sein, fischereiliche Interessen bei der Umsetzung der NATURA-2000-Richtlinie in der Fläche hinreichend zu sichern.

Ausgangslage

In Bayern gibt es derzeit 745 NATURA-2000-Gebiete mit einer Fläche von insgesamt ca. 801.000 Hektar. Innerhalb dieser Gebiete befindet sich eine hohe Anzahl von Fischereirechten.
Für jedes NATURA-2000-Gebiet gibt es bereits einen sogenannten „Standarddatenbogen“, in dem bestimmte Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten gelistet sowie bestimmte Erhaltungsziele konkretisiert wurden.

Auf Basis dieser gebietsspezifischen Standarddatenbögen wird für jedes einzelne NATURA-2000-Gebiet ein Managementplan erstellt. Dies erfolgt über „Runde Tische“, an denen sich betroffene Fischer beteiligen können.

Neuerungen für die Fischerei

Nach der neuen bayerischen Verordnung ist zur Erarbeitung der Managementpläne eine Beteiligung anerkannter Umweltverbände, also beispielsweise des LFV Bayern, nicht vorgesehen. Der Verband erhält demnach behördlicherseits nicht zwingend Informationen zu den jeweiligen Runden Tischen und Veranstaltungen, im Rahmen derer die Management-Pläne zu den einzelnen NATURA-2000-Gebieten jeweils erarbeitet werden.
Die Managementpläne für die jeweiligen NATURA-2000-Gebiete (= FFH-Gebiete) werden unter Beteiligung der Betroffenen erstellt. Betroffene sind alle in ihren Rechten berührten natürlichen und juristischen Personen. Darunter fallen Eigentümer sowie Pächter von Fischereirechten.

Der Landesverband empfiehlt allen Fischereiberechtigten eindringlich, sich entsprechende Informationen zu den gebietsspezifischen Veranstaltungen und Terminen zu beschaffen und diese Termine zur Wahrung eigener Interesse wie auch allgemeiner Interessen der Fischerei aktiv wahrzunehmen.

Informationen zu den Veranstaltungen gibt es bei der Forst- oder Naturschutzverwaltung. Es ist empfehlenswert, sich vorsorglich mit einem formlosen Schreiben an die zuständigen Behörden zu wenden, Sie als Fischereiberechtigten zu entsprechenden Veranstaltungen stets einzuladen.

Als Betroffener können Sie bei den Diskussionen an den runden Tischen Einwände oder Ideen aktiv vorbringen. Dadurch können Sie dazu beitragen, die fischökologische und fischereiliche Situation zu verbessern. Umgekehrt können Sie fischökologische und fischereiliche Nachteile abwenden oder zumindest eingrenzen. Beides entspricht den Maßgaben des bayerischen Fischereigesetzes, das im Rahmen der Hege zu Erhaltung und Förderung eines artenreichen, gesunden Fischbestands sowie zu Pflege und Sicherung standortgerechter Lebensgemeinschaften verpflichtet.

Beispiele für Managementmaßnahmen:

  1. Im bereits bestehenden Standarddatenbogen zum NATURA-2000-Gebiet findet sich ein Erhaltungsziel mit einer Formulierung wie z.B. „Erhalt und ggf. Wiederherstellung der Anbindung und Durchgängigkeit, der natürlichen Fluss- und Uferstrukturen sowie der hydrologischen Verhältnisse.“ Hierfür können und sollten Sie sich als Fischereiberechtigter stark machen, da durch entsprechende Maßnahmen eine Verbesserung für die Fischfauna absehbar ist. Entsprechende Maßnahmen (z. B. Einbau von Totholz an einer bestimmten Stelle usw.) können Sie aktiv vorschlagen und mitgestalten. Ihre spezifischen Kenntnisse zu Fischen und Gewässer sind dabei gegenüber anderen Interessengruppen ein großer Vorteil.
  2. Innerhalb eines NATURA-2000-Gebiets ist der Fischotter im Standarddatenbogen als Art des Anhangs II gelistet, seine Bestandssituation soll verbessert werden. Im Rahmen des runden Tisches zum Managementplan werden konkrete Maßnahmen für Verbesserungen beim Otter festgelegt. Davon können in der Folge Fischereirechte innerhalb des NATURA-2000-Gebiets negativ beeinflusst werden, weil mit einem zunehmenden Fraßdruck und somit Nachteilen für Fischfauna und/oder Fischerei zu rechnen ist. Sind Sie nicht am Tisch, können Sie Ihre Interessen gegenüber konträren Interessen anderer Gruppierungen nicht vertreten.

Hier finden Sie nähere Infos zur neuen NATURA-2000-Verordnung sowie Zugang zu Wortlaut, Standarddatenbögen, Kartenmaterial usw.

Hier finden Sie eine digitale Karte aller ausgewiesenen Gebiete nach FFH- und Vogelschutz-Richtlinie und können Ihr Fischereirecht überprüfen

Geschäftsstelle und Team

 Die Geschäftsstelle des Landesfischereiverbands Bayern in Oberschleißheim organisiert

  • die naturschutzfachliche Arbeit
  • die Jugendarbeit
  • die öffentliche Darstellung und den politischen Austausch
  • den Wirtschaftsbetrieb
  • die Fischerprüfung
  • die Verpachtung der Staatlichen Fischereirechte

Adresse und Kontakt der LFV-Geschäftsstelle

 

Dr. Sebastian Hanfland, Geschäftsführer

sebastian.hanfland@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26 – 26

Referat I: Organisation und Verwaltung

Josef Buchtler, Referatsleiter

josef.buchtler@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-14

Monika Siebler, Buchhaltung

monika.siebler@lfvbayern.de
Tefefon (089) 64 27 26-12

Petra Wittig, Sekretariat

petra.wittig@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-11

Christiane Hünen, Sachbearbeiterin

christiane.huenen@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-29

Referat II: Öffentlichkeitsarbeit

Thomas Funke, Referatsleiter

thomas.funke@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-22

Lukas Kaiser, Referent

lukas.kaiser@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-15

Stefanie Schütze, Referentin

steffi.schuetze@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-51

Referat III: Fischerei, Gewässer- und Naturschutz

Johannes Schnell, Referatsleiter
Stellvertretender Geschäftsführer

johannes.schnell@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-27

Robert Asner, Referent

robert.asner@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-24

Lena Meier, Referentin

lena.meier@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26- 49

Felix Reebs, Referent

felix.reebs@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-25

Phillip Roser, Referent

phillip.roser@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-47

Patrick Türk, Referent

patrick.tuerk@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-28

Felix Wolfrum, Referent

felix.wolfrum@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-19

Referat IV: Verwaltung der Staatlichen Fischereirechte

Dr. Elisabeth Mathes, Referatsleiterin

elisabeth.mathes@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-42

Katharina Keiz, Referentin

katharina.keiz@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-41

Christiane Hünen, Sachbearbeiterin

christiane.huenen@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-29

Referat V: Förderstelle und Fischerprüfung

Tatjana Woitzik, Referatsleiterin

tatjana.woitzik@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-53

Daniela Gänshirt, Sachbearbeiterin Förderstelle

foerderstelle@lfvbayern.de
daniela.gaenshirt@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-54

Brigitte Klein, Sachbearbeiterin Fischerprüfung

fischerpruefung@lfvbayern.de
brigitte.klein@lfvbayern.de
Telefon (089) 64 27 26-50

Marina Ruhland, Sachbearbeiterin Förderstelle

foerderstelle@lfvbayern.de
marina.ruhland@lfvbayern.de

Bayerische Fischerjugend

Martin Leinauer, Geschäftsführer Bayerische Fischerjugend

martin.leinauer@fischerjugend.de
Telefon: (089) 64 27 26 – 33

Dominik von Hunoltstein, Pädagogischer Mitarbeiter

dominik.hunoltstein@fischerjugend.de
Telefon: (089) 64 27 26 – 36

Bianca Klaus, Sachbearbeiterin

bianca.klaus@fischerjugend.de
Telefon (089) 64 27 26-31

Peter Möhrle, Pädagogischer Mitarbeiter

peter.moehrle@fischerjugend.de
Telefon: (089) 64 27 26 – 35

Simon Ternyik, Pädagogischer Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit

simon.ternyik@fischerjugend.de
Telefon: (089) 64 27 26 – 32

Fischzucht Mauka

Mathias Brunnhuber
Fischwirtschaftsmeister, Betriebsleitung

Telefon: (08165) 82 08
Fax: (08165) 98 62 5
fischzucht-mauka@lfvbayern.de

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