Potsdam: Angesichts der enormen Schäden in der Fischereiwirtschaft und dem beängstigenden Zustand zahlreicher Fischpopulationen fordert die Kormorankommission des Deutschen Fischerei-Verbandes Bundesumweltministerin Hendricks und EU-Kommissar Vella zum unverzüglichen Handeln auf. Die EU-Vogelschutzrichtlinie sieht in Artikel 1 ausdrücklich auch die Regulierung von Vogelpopulationen vor. Die Politik muss mit der Aufnahme des Kormorans in Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie endlich die Voraussetzung für die überfällige Regulierung der Kormoranbestände schaffen.
Mit dem Verbot von Umweltgiften wie DDT und dem strengen Schutz haben die Kormoranbestände in ganz Europa seit Ende der 80’er Jahre bis heute eine nie bekannte Größe erreicht. Dieser Erfolg des Vogelschutzes hat einen hohen Preis: Sich durch Gewässerschutzmaßnahmen ebenfalls erholende Fischbestände sind durch den steigenden Kormoranfraßdruck dramatisch zusammengebrochen. Die Kormoranschäden in den Satzfischbeständen von Teichwirtschaften gefährden deren wirtschaftliche Existenz und damit den Fortbestand der auch ökologisch extrem wertvollen Teichgebiete. Wiederansiedlungsprojekte für Meerforelle und Lachs oder Bestandsstützungsprogramme für den Europäischen Aal leiden massiv unter dem Kormoran. Jüngste Untersuchungen zeigen zudem, dass der enorme Fraßdruck der Kormorane die Zusammensetzung von Fischbeständen nachhaltig verändert und sich in der Folge der ökologische Zustand von Fließgewässern dramatisch verschlechtert.
Bereits 1997 hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass sich die Kormoranbestände europaweit in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. Gleichzeitig wurden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, den durch die wachsenden Kormoranbestände verursachten ökologischen und wirtschaftlichen Schäden mit Ausnahmegenehmigungen gemäß Artikel 9 der EU-Vogelschutzrichtlinie zu begegnen. In der Folge haben zahlreiche Bundesländer Kormoranverordnungen erlassen, die lokal und zeitlich begrenzt unter anderem auch Vergrämungsabschüsse zulassen. Dessen ungeachtet wuchsen die Brutbestände des Kormorans auch in Deutschland und damit die Schäden in Fischbeständen weiter kräftig an.
Versuche zur Verringerung der Kormoranbestände auf lokaler Ebene scheiterten bislang an Klagen von Naturschutzverbänden. Mit Verweis auf den von Brüssel vorgegebenen Status „besonders geschützt“ lehnen Verwaltungsgerichte die notwendigen Regulierungsmaßnahmen ab. Seitens der EU-Kommission erklärt man davon unbeirrt, dass die Mitgliedsstaaten für ein Bestandsmanagement zuständig wären. Das Bundesumweltministerium verweist auf die Verantwortung der Länder und diese wiederum auf den Status „besonders geschützt“, womit sich eine Bestandsregulierung verbiete. In diesem „Bermuda-Dreieck“ von Bürokratie, Zuständigkeiten und der Ignoranz gegenüber wirtschaftlichen sowie ökologischen Schäden bleiben seit Jahrzehnten Ziele des Fischartenschutzes und wirtschaftliche Perspektiven von Fischern und Teichwirten auf der Strecke.
Hintergrund:
Mit Beschluss des EU-Parlaments aus dem Jahr 2008 wurde die EU-Kommission zur Etablierung eines europaweiten Kormoranmanagements aufgefordert. Bis heute warten Angler, Fischer und Teichwirte vergeblich auf die Umsetzung.
Ein Verbreitungsschwerpunkt des Kormorans aus europäischer Perspektive ist der Ostseeraum. Hier wurden zuletzt fast 320.000 Brutvögel gezählt, die in großen Kolonien entlang der Ostseeküste ihre Jungen aufziehen. Diese Brutvögel, deren gerade flügge gewordenen Jungvögel und noch nicht am Brutgeschäft beteiligte Jungvögel der beiden Vorjahre, machen sich im Spätsommer auf den Weg in die Winterquartiere. Die dann an Seen und Teichen in Deutschland zu beobachtenden Kormoranschwärme sind Teil dieser sich über Wochen hinziehenden Völkerwanderung. Im darauffolgenden Frühjahr wiederholt sich diese Zugbewegung in umgekehrter Richtung.
Folgen:
- Verlust an genetischer Vielfalt
Trotz Entnahmebeschränkungen (freiwillig oder gesetzlich) für die Angler drohen gerade Fischpopulationen der Bachforellen und Äschenregion auszusterben. Die Fischarten dieser Gewässerregionen brauchten kein angeborenes Verhaltensmuster zum Schutz vor dem sehr effektiven Fischräuber, weil der Kormoran ursprünglich an den schnellfließenden Gewässern nicht vorkam. Besonders die Äsche ist gefährdet, da ihre Laichzeit während des Frühjahrszuges der Kormorane zu ihren Brutkolonien liegt. - Verschlechterung der Gewässergüte
Durch den Fraßdruck des Kormorans verändert sich die Nahrungskette im Gewässer. „Schlundgängige“, rd. 10 – 30 cm lange Fische, werden bevorzugt erbeutet. Dadurch können sich die Bestände von Kleinfischarten (Elritze, Groppe) erhöhen. Laufende Untersuchungen der Universität Koblenz-Landau an der Nister (Rheinland-Pfalz) zeigen, dass diese Verän-derung Auswirkungen auf die gesamte Lebensgemeinschaft bis hin auf die Gewässergüte hat. - Verlust an wertvollen Lebensräumen
Die massiven, vom Kormoran verursachten Verluste machen häufig die fischereiliche Bewirtschaftung von Teichen und Seen unrentabel. Gerade wegen ihrer Bewirtschaftung sind diese Gewässer aber häufig Refugien seltener, geschützter Tier- und Pflanzenarten. Gibt der Fischer sein Handwerk auf, gehen nicht nur traditionelle, an die Region gebundene Arbeitsplätze verloren, sondern aufgrund ihrer nachhaltigen Nutzung besonders schützenswert gewordene Lebensräume verschwinden ebenfalls. - Fischereirechte werden massiv entwertet
Durch die Verpachtung fischereilich nutzbarer Gewässer erzielen die Fischereirechtsinhaber Einnahmen. Werden die Fangaussichten aufgrund weggefressener Fischbestände zu gering, verlieren die Angelvereine ihre Mitglieder und der Verein kann die Pacht nicht mehr bezahlen. Diese Entwicklung ist für viele Angelvereine existenzbedrohend.
Gewässerschützer und Fischereiverbände bemühen sich seit Jahren auf allen Ebenen (Europa, Bund, Länder) um die Etablierung eines Kormoranschutzes, der auch den Fischartenschutz angemessen berücksichtigt. Leider immer noch ohne Erfolg, was die aktuelle Antwort des BMU auf die Anfrage von Jan Korte MdB zum Stand der Bemühungen um einen europäischen Kormoran-Managementplan und Maßnahmen auf Bundesebene belegt.
Einzige Maßnahme des Bundes ist: „die aktuell und zukünftig verursachten Schäden als auch die Entwicklung des Brutbestandes weiter verfolgen“. Ansonsten hat das BMU festgestellt, „dass das Ziel eines nationalen Kormoran-Managements auf Bundesebene mit Handlungspflichten der Länder wegen der Zuständigkeit der Länder nicht durchführbar ist“.
Die Mitglieder der Kormorankommission fordern daher eine Aufnahme des Kormorans (P. c. sinensis) in Anhang II der Vogelschutzrichtlinie, was eine Bejagung der Tiere ermöglichen würde.
Umso bedauernswerter ist, dass bei der aktuell von der Europäischen Kommission beauftragten Bewertung der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie herausgearbeitet wurde, dass die den Schutzstatus regelnden Anhänge – also auch der Anhang II der Vogelschutzrichtlinie – eigentlich überarbeitet werden müssten, dies aber aus strategischen Gründen für ungünstig gehalten werde.
http://d2ouvy59p0dg6k.cloudfront.net/downloads/study_evaluation_to_support_fitness_check_of_nature_directives__final.pdf