Symposium: Fischprädatoren im Alpenraum

Artenvielfalt – unter und über Wasser

Experten diskutieren effiziente Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Fischarten vor überhandnehmenden, fischfressenden Jägern im Alpenraum

77 Prozent aller Flussfischarten Bayerns stehen auf der Roten Liste und gelten als gefährdet. Die Fischbestände leiden unter der Wasserkraft und dem Einfluss der Landwirtschaft. Doch auch Kormoran, Gänsesäger und Fischotter tragen wesentlich zu den Problemen bei. Ihre Bestände sind im Gegensatz zu denen der Fische heute z.B. in Bayern nicht mehr gefährdet, teilweise sogar größer als je zuvor.

Die Länder des Alpenraums gehen unterschiedlich mit diesen fischereilichen Herausforderungen um. Die Prädatoren unterliegen teils dem Naturschutzrecht, teils dem Jagdrecht. Das hat Auswirkungen auf die Eingriffsmöglichkeiten. In Bayern darf der Kormoran im Gegensatz zu Südtirol und Slowenien ohne zahlenmäßige Begrenzung mit Abschüssen vergrämt werden. In zwei Bundesländern Österreichs darf der Fischotter bereits entnommen werden.

„Unseren Fischen geht es aus vielen Gründen schlecht. Mit dem Ansteigen der Populationen der fischjagenden Tiere erhöht sich der Druck auf die schwachen Bestände zusätzlich und das Gleichgewicht der Arten gerät aus den Fugen“, so Dr. Sebastian Hanfland, Generalsekretär der Arbeitsgemeinschaft der Fischereiverbände der Alpenländer (ARGEFA) und Geschäftsführer des Landesfischereiverbands Bayern. „In der vom Mensch geprägten Kulturlandschaft kann es sich nicht von selbst wieder einpendeln. Deshalb müssen wir über die Wege diskutieren, wie wir zu einem Ausgleich zwischen den Tierarten gelangen.“

Um der Frage nachzugehen, was wir in Europa voneinander lernen können und welche regionalen Besonderheiten eine Rolle spielen, veranstaltet die ARGEFA ein öffentliches Fachsymposium im Rahmen der Erlebniswelt Fliegenfischen 2018.

In Fürstenfeldbruck treffen sich internationale Experten zu Fachvorträgen und anschließender Podiumsdiskussion mit Landtagsvizepräsident Reinhold Bocklet.

 

Eintritt zur Veranstaltung frei (Zugang über separaten Eingang); Eintritt zur Messe EWF € 14,00 (2-Tageskarte € 25,00); Kinder/Jugendliche unter 15 Jahren frei

 

Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung für Kormoran und Biber

Am 16. Juli trat die verlängerte Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV) zur Vergrämung von Kormoran und Biber in Kraft. Die AAV regelt die Möglichkeiten für Eingriffe in besonders geschützte Tierpopulationen. In Bayern zählen dazu auch gezielte Abschüsse. Erstmals gilt die AAV nun für zehn Jahre und wird sowhl vom Landesfischereiverband, als auch von weiten Teilen des Vogelschutzes mitgetragen.

Die Verordnung ist nun auch online verfügbar: Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten

 

Bild: Silvio Heidler

Eiszeit in Bayern – und die Fische leiden

Kormorane belagern eisfreie Flüsse, Fischbestände akut gefährdet. Landesfischereiverband Bayern fordert Verlängerung der Verordnung zur Kormoranvergrämung.

Es ist kalt in Bayern. Seen, Teiche und Weiher sind schon lange zugefroren. Auf der Suche nach Nahrung stürzen sich vielerorts Trupps von bis zu mehreren hundert Kormoranen auf die eisfreien Flüsse und Bäche. Die ohnehin angeschlagenen Fischbestände geraten zusätzlich unter Druck. Laut des Fischzustandsberichts des Landwirtschaftsministeriums gelten bayernweit 77 Prozent aller Fischarten als gefährdet. In Bayern leben mittlerweile bis zu 10.000 Kormorane und fressen etwa 600 t Fisch im Jahr, in ganz Europa fressen die rund 2 Millionen Tiere gar 300.000 t – das ist mehr, als die gesamte teichwirtschaftliche Produktion in Frankreich, Spanien, Italien, Deutschland, Ungarn und Tschechien zusammen. Der überproportionale Fraßdruck richtet enorme Schäden an der Fischpopulation an.

Im Gegensatz zu den meisten Fischarten, ist der Kormoran schon lange nicht mehr gefährdet. Die Bestände in Europa sind mittlerweile so hoch wie nie zuvor.

Abschuss muss möglich bleiben

Zwar dürfen zum Schutz der Fische in Bayern Kormorane an Gewässern vergrämt werden, auch durch gezielte Abschüsse. Doch die entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung läuft in diesem Jahr aus. Die momentane Extremsituation macht deutlich, wie wichtig es ist, am bayerischen Weg der Kormoranvergrämung festzuhalten. Die bayerische Verordnung muss zum Schutz der Fischfauna dringend verlängert werden. Darüber hinaus ist ein deutsches und europäisches Monitoring erforderlich.

„Zur vorgegebenen Erreichung eines guten ökologischen Zustands gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie wendet der Staat enorme Summen für die Verbesserung der Fließgewässer auf. Ohne flankierende Artenhilfsprogramme der Fischer wären viele Fischarten bereits aus den Gewässern verschwunden. Diese Investitionen in die Zukunft unserer Gewässer dürfen nicht durch eine einzige Vogelart zunichte gemacht werden“, erklärt Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Nur wenn weiterhin an allen Stellschrauben gedreht wird, ist es möglich eine halbwegs natürliche Artenzusammensetzung in unseren Gewässern zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Regulierung der Zahl dieses zugewanderten Raubvogels.“

Aktuelle Situation in Bayern:

Isar: Vom Sylvensteinspeicher bis zur Isarmündung werden enorme Zahlen an Komoranen gemeldet. In Bereichen, in denen sich normaler Weise 5-15 Exemplare finden, sind es derzeit bis zu 200.
Wiesent: Am gesamten Lauf der Wiesent werden momentan täglich viele Trupps von an die 50 Kormoranen gezählt.
Lech: Der Flusslauf und die eisfreien Staustufen werden derzeit täglich immer wieder von Gruppen von mehr als 200 Kormoranen belagert
Main: In verschiedenen Abschnitten des fränkischen Mains sammeln sich in dieser Kälteperiode Trupps von mehr als 100 Vögeln.

Weiterführende Informationen zum Kormoran in Bayern

Zahlen zur allgemeinen Bestandssituation des Kormorans finden Sie in unserer interaktiven Karte.

Fehlendes Kormoran-Management gefährdet Fischarten und die wirtschaftliche Existenz von Teichwirtschaften – die verantwortlichen Politiker schauen tatenlos zu

Potsdam: Angesichts der enormen Schäden in der Fischereiwirtschaft und dem beängstigenden Zustand zahlreicher Fischpopulationen fordert die Kormorankommission des Deutschen Fischerei-Verbandes Bundesumweltministerin Hendricks und EU-Kommissar Vella zum unverzüglichen Handeln auf. Die EU-Vogelschutzrichtlinie sieht in Artikel 1 ausdrücklich auch die Regulierung von Vogelpopulationen vor. Die Politik muss mit der Aufnahme des Kormorans in Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie endlich die Voraussetzung für die überfällige Regulierung der Kormoranbestände schaffen.

Mit dem Verbot von Umweltgiften wie DDT und dem strengen Schutz haben die Kormoranbestände in ganz Europa seit Ende der 80’er Jahre bis heute eine nie bekannte Größe erreicht. Dieser Erfolg des Vogelschutzes hat einen hohen Preis: Sich durch Gewässerschutzmaßnahmen ebenfalls erholende Fischbestände sind durch den steigenden Kormoranfraßdruck dramatisch zusammengebrochen. Die Kormoranschäden in den Satzfischbeständen von Teichwirtschaften gefährden deren wirtschaftliche Existenz und damit den Fortbestand der auch ökologisch extrem wertvollen Teichgebiete. Wiederansiedlungsprojekte für Meerforelle und Lachs oder Bestandsstützungsprogramme für den Europäischen Aal leiden massiv unter dem Kormoran. Jüngste Untersuchungen zeigen zudem, dass der enorme Fraßdruck der Kormorane die Zusammensetzung von Fischbeständen nachhaltig verändert und sich in der Folge der ökologische Zustand von Fließgewässern dramatisch verschlechtert.

Bereits 1997 hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass sich die Kormoranbestände europaweit in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. Gleichzeitig wurden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, den durch die wachsenden Kormoranbestände verursachten ökologischen und wirtschaftlichen Schäden mit Ausnahmegenehmigungen gemäß Artikel 9 der EU-Vogelschutzrichtlinie zu begegnen. In der Folge haben zahlreiche Bundesländer Kormoranverordnungen erlassen, die lokal und zeitlich begrenzt unter anderem auch Vergrämungsabschüsse zulassen. Dessen ungeachtet wuchsen die Brutbestände des Kormorans auch in Deutschland und damit die Schäden in Fischbeständen weiter kräftig an.

Versuche zur Verringerung der Kormoranbestände auf lokaler Ebene scheiterten bislang an Klagen von Naturschutzverbänden. Mit Verweis auf den von Brüssel vorgegebenen Status „besonders geschützt“ lehnen Verwaltungsgerichte die notwendigen Regulierungsmaßnahmen ab. Seitens der EU-Kommission erklärt man davon unbeirrt, dass die Mitgliedsstaaten für ein Bestandsmanagement zuständig wären. Das Bundesumweltministerium verweist auf die Verantwortung der Länder und diese wiederum auf den Status „besonders geschützt“, womit sich eine Bestandsregulierung verbiete. In diesem „Bermuda-Dreieck“ von Bürokratie, Zuständigkeiten und der Ignoranz gegenüber wirtschaftlichen sowie ökologischen Schäden bleiben seit Jahrzehnten Ziele des Fischartenschutzes und wirtschaftliche Perspektiven von Fischern und Teichwirten auf der Strecke.

Hintergrund:

Mit Beschluss des EU-Parlaments aus dem Jahr 2008 wurde die EU-Kommission zur Etablierung eines europaweiten Kormoranmanagements aufgefordert. Bis heute warten Angler, Fischer und Teichwirte vergeblich auf die Umsetzung.

Ein Verbreitungsschwerpunkt des Kormorans aus europäischer Perspektive ist der Ostseeraum. Hier wurden zuletzt fast 320.000 Brutvögel gezählt, die in großen Kolonien entlang der Ostseeküste ihre Jungen aufziehen. Diese Brutvögel, deren gerade flügge gewordenen Jungvögel und noch nicht am Brutgeschäft beteiligte Jungvögel der beiden Vorjahre, machen sich im Spätsommer auf den Weg in die Winterquartiere. Die dann an Seen und Teichen in Deutschland zu beobachtenden Kormoranschwärme sind Teil dieser sich über Wochen hinziehenden Völkerwanderung. Im darauffolgenden Frühjahr wiederholt sich diese Zugbewegung in umgekehrter Richtung.

Folgen:

  • Verlust an genetischer Vielfalt
    Trotz Entnahmebeschränkungen (freiwillig oder gesetzlich) für die Angler drohen gerade Fischpopulationen der Bachforellen und Äschenregion auszusterben. Die Fischarten dieser Gewässerregionen brauchten kein angeborenes Verhaltensmuster zum Schutz vor dem sehr effektiven Fischräuber, weil der Kormoran ursprünglich an den schnellfließenden Gewässern nicht vorkam. Besonders die Äsche ist gefährdet, da ihre Laichzeit während des Frühjahrszuges der Kormorane zu ihren Brutkolonien liegt.
  • Verschlechterung der Gewässergüte
    Durch den Fraßdruck des Kormorans verändert sich die Nahrungskette im Gewässer. „Schlundgängige“, rd. 10 – 30 cm lange Fische, werden bevorzugt erbeutet. Dadurch können sich die Bestände von Kleinfischarten (Elritze, Groppe) erhöhen. Laufende Untersuchungen der Universität Koblenz-Landau an der Nister (Rheinland-Pfalz) zeigen, dass diese Verän-derung Auswirkungen auf die gesamte Lebensgemeinschaft bis hin auf die Gewässergüte hat.
  • Verlust an wertvollen Lebensräumen
    Die massiven, vom Kormoran verursachten Verluste machen häufig die fischereiliche Bewirtschaftung von Teichen und Seen unrentabel. Gerade wegen ihrer Bewirtschaftung sind diese Gewässer aber häufig Refugien seltener, geschützter Tier- und Pflanzenarten. Gibt der Fischer sein Handwerk auf, gehen nicht nur traditionelle, an die Region gebundene Arbeitsplätze verloren, sondern aufgrund ihrer nachhaltigen Nutzung besonders schützenswert gewordene Lebensräume verschwinden ebenfalls.
  • Fischereirechte werden massiv entwertet
    Durch die Verpachtung fischereilich nutzbarer Gewässer erzielen die Fischereirechtsinhaber Einnahmen. Werden die Fangaussichten aufgrund weggefressener Fischbestände zu gering, verlieren die Angelvereine ihre Mitglieder und der Verein kann die Pacht nicht mehr bezahlen. Diese Entwicklung ist für viele Angelvereine existenzbedrohend.

Gewässerschützer und Fischereiverbände bemühen sich seit Jahren auf allen Ebenen (Europa, Bund, Länder) um die Etablierung eines Kormoranschutzes, der auch den Fischartenschutz angemessen berücksichtigt. Leider immer noch ohne Erfolg, was die aktuelle Antwort des BMU auf die Anfrage von Jan Korte MdB zum Stand der Bemühungen um einen europäischen Kormoran-Managementplan und Maßnahmen auf Bundesebene belegt.

Einzige Maßnahme des Bundes ist: „die aktuell und zukünftig verursachten Schäden als auch die Entwicklung des Brutbestandes weiter verfolgen“. Ansonsten hat das BMU festgestellt, „dass das Ziel eines nationalen Kormoran-Managements auf Bundesebene mit Handlungspflichten der Länder wegen der Zuständigkeit der Länder nicht durchführbar ist“.
Die Mitglieder der Kormorankommission fordern daher eine Aufnahme des Kormorans (P. c. sinensis) in Anhang II der Vogelschutzrichtlinie, was eine Bejagung der Tiere ermöglichen würde.
Umso bedauernswerter ist, dass bei der aktuell von der Europäischen Kommission beauftragten Bewertung der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie herausgearbeitet wurde, dass die den Schutzstatus regelnden Anhänge – also auch der Anhang II der Vogelschutzrichtlinie – eigentlich überarbeitet werden müssten, dies aber aus strategischen Gründen für ungünstig gehalten werde.
http://d2ouvy59p0dg6k.cloudfront.net/downloads/study_evaluation_to_support_fitness_check_of_nature_directives__final.pdf

Schlafplatzzählung und Vergrämung in Bayern

Seit einigen Jahren zählen der LFV und der Landesbund für Vogelschutz im Auftrag des Landesamts für Umwelt im Winter die Schalfplätze der Kormorane. Damit lassen sich Rückschlüsse auf die Bestandszahlen und die Populationsentwicklung ziehen. An den Zählungen nehmen jedes Jahr viele Ehrenamtliche Fischer teil und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Untersuchung des Zugvogels. sie schaffen die Grundlage für Diskussionen und umweltpolitische Entschlüsse.

Die Daten der Zählungen und auch der Vergrämungen werden vom Landesfischereiverband in einer digitalen Grafik aktuell und geografisch aufbereitet. Sie stehen online zur Verfügung: zum Kartendienst

Die Ergebnisse der Schlafplatzzählungen können Sie hier herunterladen:

DateiAktion
Winterzählung 2014-15.pdfDownload
Winterzählung 2013-14.pdfDownload

Winterbestand des Kormorans in Bayern

Ergebnisse der Schlafplatzzählungen seit 2013

Kormoran aktuell – Schlafplatzzählung

In den vergangenen Jahren haben Aktive von LFV und Landesbund für Vogelschutz im Winterhalbjahr monatliche Kontrollen an 212 bayerischen Kormoranschlafplätzen im Auftrag des Landesamts für Umwelt (LfU) sichergestellt. Ein ganz herzliches Dankeschön für diese wichtige Arbeit!
Das LfU führt nun einen zweijährigen Turnus ein, die Zählung setzt also erstmals seit 25 Jahren für ein Jahr aus. In der nächsten Saison 2016/17 findet wieder eine Zählung statt.
Der LFV möchte aber doch zumindest stichprobenmäßig auch in diesem Winter die Entwicklung der Schlafplatzzahlen dokumentieren.
Deshalb unsere Bitte: Helfen Sie uns auch in diesem Winterhalbjahr bei einer weiteren Runde fischereilicher Zählungen. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin fundiert und erfolgreich argumentieren.

Zählbogen zum Download

DateiAktion
151027 TF Kormoran_Zaehlbogen.pdfDownload

Zählbogen Kormoranzählung 2016

Die Forderungen des Landesfischereiverbands

Kormorane sind in Bayern und Europa so zahlreich und weit verbreitet wie nie zuvor. Zur Vergrämung an Fischgewässern werden in Bayern seit 1996 jährlich mehrere Tausend Kormorane geschossen. Das hat örtlich zu einer leichten Verbesserung der Schadenslage geführt, doch die Probleme des Kormoranfraßes für Fischartenschutz und Fischerei sind bei weitem noch nicht gelöst. Eine wirksame Vergrämung erfordert rasche und unbürokratische Entscheidungen in den Behörden sowie die Beseitigung von unnötigen Restriktionen. Der Landesfischereiverband fordert daher, auch in Anlehnung an die Schadensregelung anderer Länder, schnellstmöglich die:

Vereinfachung der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.
Um Anträge zur Kormoranvergrämung rasch zu bescheiden, ist die Zuständigkeit auf die Kreisverwaltungsbehörde zu übertragen. Hier, an der Unteren Naturschutzbehörde, können den örtlichen Verhältnissen angepasste Entscheidungen getroffen werden.

Neuanpassung der Schutzbereiche für den Kormoran.
Die großen Voralpenseen und viele weitere Seen sowie Abschnitte an den großen Flüssen sind in der geltenden Kormoranverordnung von der Gestattung, Kormorane zu töten, ausgenommen. Die Abgrenzung der Schutzbereiche entspricht nicht der dramatischen Schadenslage in Bayern.

Verlängerung der Zeiträume für den Abschuss von Kormoranen.
Eine restriktive Handhabung ist angesichts der drängenden Probleme und des Status der Kormoranpopulation nicht angebracht. Zur Orientierung der zu bewilligenden Zeiträume für den Kormoranabschuss dienen Verordnungen in anderen Ländern.

Unterbindung der Gründung weiterer Brutkolonien.
Der Kormoran ist als Brutvogel in Bayern ausreichend vertreten. Weitere Brutkolonien würden eine Schadensbegrenzung unnötig erschweren.

Gestattung des ganzjährigen Abschusses an Teichwirtschaften.
Eine wirksame Schadensprävention in Teichwirtschaften erfordert eine ganzjährige Vergrämung.