Wenn die Landwirtschaft sprichwörtlich den Bach runtergeht

Gemeinsame Pressemitteilung von LBV und LFV

Freiwilligkeit von Maßnahmen für Boden- und Gewässerschutz zum Scheitern verurteilt

Hilpoltstein/Oberschleißheim, 09.06.2016 – In Anbetracht der jüngsten Hochwasserereignisse weisen LBV und Landesfischereiverband Bayern e.V. (LFV) gemeinsam auf den besonderen Stellenwert von landwirtschaftlichen Maßnahmen für Boden- und Gewässerschutz hin. Nachdem in Zukunft immer häufiger Starkregenereignisse erwartet werden, müssen zukünftig der Wasserrückhalt in der Fläche und die Sicherung des Bodens verbessert werden. Gerade aus Maisfeldern in Talauen und an erosionsgefährdeten Hängen fließt das Wasser besonders schnell ab. Dabei wird in erheblichem Umfang Oberboden ausgeschwemmt. Im Gewässer beeinträchtigt der Schlamm wichtige Lebensraumfunktionen. In Fischzuchten sind durch die Einschlämmung erhebliche Ertragseinbußen und Produktionsausfälle zu verzeichnen. „Gewässerrandstreifen könnten dazu beitragen, das Abschwemmen von Boden zu reduzieren“, erklärt der LBV-Gewässerökologe Maximilian Sehr. Bayern ist jedoch das einzige Bundesland, in dem von dem durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorgeschriebenen fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen bewusst abgewichen wird.

Auch in der Landwirtschaftspraxis gilt es vieles zu verbessern. Doch wenn der Kostendeckungsbeitrag für konventionellen Maisanbau höher liegt, als die Förderung nachhaltiger Bodenschutzmaßnahmen, ist es mit der Freiwilligkeit oft nicht weit her.

„Die Verschlechterung der Gewässer durch Einträge aus der Landwirtschaft steht in einem erheblichen Widerspruch zu den Maßgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie und NATURA 2000“, so Präsident Albert Göttle vom LFV. „Beim von der EU geforderten guten ökologischen Zustand der Gewässer ist infolge landwirtschaftlicher Einflussfaktoren in vielen Fällen eine Zielverfehlung anzunehmen.“ Untersuchungen von LBV und LFV belegen dies.

Dabei gäbe es gute Praktiken, um Erosion zu reduzieren. Neben Gewässerrandstreifen mit Pufferwirkung können in der Fläche Mulchsaat, Zwischensaaten oder hangparallele Bewirtschaftung die Bodenerosion eindämmen Laut Erosionsatlas beträgt der Bodenabtrag auf Intensivflächen bis zu 15 Tonnen pro Hektar und Jahr – bei einzelnen Starkregenereignissen sind Abträge von mehr als 100 Tonnen nachgewiesen. „So leidet die zuletzt besonders betroffene niederbayerische Region Rottal-Inn deutschlandweit mit am stärksten unter Erosion und gehört parallel zu den Landkreisen mit dem intensivsten Silomaisanbau in ganz Bayern“, so der LBV-Gewässerökologe Maximilian Sehr.

LBV und LFV fordern deshalb in Bayern die verpflichtende Umsetzung von Boden- und Gewässerschutzmaßnahmen wie Uferrandstreifen oder den Verzicht auf Ackerbau in Steillagen.

„Der Wasserrückhalt in der Fläche reduziert nicht nur Erosion und Stoffeintrag in die Gewässer, er leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Dämpfung von Hochwasserspitzen“, so Göttle. „Die enormen Hochwasserschäden an Gebäuden stehen momentan zwar stark im Vordergrund. Sie dürfen aber nicht ablenken von den langfristigen Auswirkungen der Bodenabtragung auf Fließgewässer und die Fischfauna. Deren Erhalt liegt auch im öffentlichen Interesse.“
Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen und Interviews:
Maximilian Sehr, LBV-Gewässerökologe, Email: m-sehr@lbv.de, Tel.: 09174/4775-63.

Thomas Funke, LFV-Pressesprecher, E-Mail: thomas.funke@lfvbayern.de, Tel.: 089/64272622, Mobil: 0179-1207208

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