Datenschutz: Ein Grundrecht

Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Dies betrifft auch Fischereivereine und Verbände.

In einigen Mitgliedstaaten wurde der Schutz personenbezogener Daten bereits sehr früh geregelt. So trat in Hessen (Deutschland) im Jahre 1970 das weltweit erste Datenschutzgesetz in Kraft. In allen heutigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten noch bis einschließlich 24. Mai 2018 nationale Datenschutzgesetze. Diese setzendie EU-Richtlinie 95/46/EG um. Die gegenwärtigen Vorschriften gewähren natürlichen Personen einen gewissen – aber noch nicht ausreichenden – Schutz vor dem Missbrauch der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Deshalb gilt die Datenschutz-Grundverordnung ab 25. Mai 2018, um nationale Datenschutzgesetze für alle EU-Mitgliedsstaaten zu homogenisieren.

Beispiele für personenbezogene Daten:

  • allgemeine Personendaten (Name, Geburtsdatum und Alter, Geburtsort, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
  • Kennnummern (Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer, Nummer bei der Krankenversicherung, Personalausweisnummer)
  • Bankdaten (Kontonummern, Kreditinformationen)
  • Online-Daten (IP-Adresse, Standortdaten)
  • physische Merkmale (Geschlecht, Haut-, Haar- und Augenfarbe, Statur, Kleidergröße)
  • Besitzmerkmale (Fahrzeug- und Immobilieneigentum, Grundbucheintragungen, Kfz-Kennzeichen, Zulassungsdaten)
  • Kundendaten (Bestellungen, Adressdaten, Kontodaten)
  • Werturteile (Schul- und Arbeitszeugnisse)

Auswirkungen für Vereine & Verbände

Erhebt oder verarbeitet ein Verein/ Verband personenbezogene Daten seiner Mitglieder, fällt dies unter das Bundesdatenschutzgesetz. Mitgliederdaten dürfen im Rahmen der Vereinstätigkeit erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Die Vereinssatzung gilt hierbei als Grundlage für die Tätigkeit (Zweck) des Vereins und dem hieraus resultierenden Umfang der Datenerhebung. Neumitglieder empfehlen wir durch Unterschrift im Aufnahmeantrag auf die Zustimmung zur Datenerhebung im Rahmen der Vereinssatzung als „Zweck“ auf den Datenschutz zu verpflichten. Bestandsmitglieder sollten ebenfalls schriftlich durch eine Einwilligungserklärung der Datenerhebung zustimmen. Das Gewohnheitsrecht (juristisch „Übung“) kann, muss aber im Streitfall eine schriftliche Zustimmung nicht ersetzen.

Mitgliederlisten sollten sich möglichst auf die zur Kontaktaufnahme nötigen Daten beschränken.

 Unternehmen, Vereine und Verbände sind daher verpflichtet, ihren Datenverarbeitungsprozess den gesetzlichen Vorschriften anzupassen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt ab 25. Mai 2018. Die Verordnung soll einerseits den Schutz persönlicher Informationen gewährleisten und andererseits freien Datenverkehr im europäischen Binnenmarkt ermöglichen.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung gilt für die komplette oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, sowie für die nicht-automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem IT-System gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Die Ziele der EU-Datenschutz-Grundverordnung sind der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen (z.B. Vereinsmitglieder) und deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Darüber hinaus soll durch diese Verordnung der freie Verkehr personenbezogener Daten im Einklang mit den Rechten des Betroffenen geregelt und gewährleistet werden.

Datenschutzrechtliche Anwendung der EU-DSGVO:

Mit Wirkung vom 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung durch jede öffentliche sowie nicht-öffentliche Stelle ohne Übergangsfrist umzusetzen. Das bedeutet, dass jede juristische Person, ob Einzelunternehmen, Personengesellschaften wie GmbH oder GbR, Organisationen sowie Vereine und Verbände beim Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß den Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung handeln müssen.

Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten wurde in Art. 37 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und in § 38 BDSG-neu normiert. Nach dieser Vorschrift haben Unternehmen, Vereine und Verbände als „Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“ die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten unter folgender Voraussetzung zu benennen: Mindestens 10 Personen sind ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt. Hierzu gehören Voll- und Teilzeitmitarbeiter, Vorstände, Geschäftsführer und ehrenamtlich tätige Personen.

Externer Datenschutzbeauftragter für kleine und mittelständische Unternehmen, Vereine & Verbände

Wir erarbeiten individuelle, an Ihre Bedürfnisse angepasste Datenschutzprozesse. Als externer Datenschutzbeauftragter führen wir vor Ort Datenschutzaudits und Schulungen durch und stehen sowohl der Geschäftsführung, den Mitarbeitern und Mitgliedern, als auch den Aufsichtsbehörden als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Der Landesfischereiverband Bayern e.V. hat Herrn Walter Gerner/ WGM Consulting als externen Datenschutzbeauftragten bestellt. Bezirksverbände und Vereine erhalten auf Anfrage Sonderkonditionen für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten, für Schulungen, Audits und Tätigkeiten.

Autor:

Walter Gerner von der Firma WGM Consulting ist der LFV Datenschutzbeauftragte. Eine Preisliste mit Sonderkonditionen für LFV-Mitgliedsvereine kann unter der Email info@wgm-consulting.de angefordert werden.

Königsfischen: Das gilt es zu beachten

Königsfischen müssen nach ganz bestimmten Regeln durchgeführt werden. Darin geht es vor allen Dingen um tierschutzrechltiche Bestimmungen. Wir haben die konkreten gesetzlichen Grundlagen zusammengetragen und an Besipeilen veranschaulicht. Auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat dazu ein Merkblatt herausgegeben. Beide Dokumente können Sie hier herunterladen

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Infopaket Königsfischen 190.14 KB 4323 Downloads

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Symposium: Fischprädatoren im Alpenraum

Artenvielfalt – unter und über Wasser

Experten diskutieren effiziente Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Fischarten vor überhandnehmenden, fischfressenden Jägern im Alpenraum

77 Prozent aller Flussfischarten Bayerns stehen auf der Roten Liste und gelten als gefährdet. Die Fischbestände leiden unter der Wasserkraft und dem Einfluss der Landwirtschaft. Doch auch Kormoran, Gänsesäger und Fischotter tragen wesentlich zu den Problemen bei. Ihre Bestände sind im Gegensatz zu denen der Fische heute z.B. in Bayern nicht mehr gefährdet, teilweise sogar größer als je zuvor.

Die Länder des Alpenraums gehen unterschiedlich mit diesen fischereilichen Herausforderungen um. Die Prädatoren unterliegen teils dem Naturschutzrecht, teils dem Jagdrecht. Das hat Auswirkungen auf die Eingriffsmöglichkeiten. In Bayern darf der Kormoran im Gegensatz zu Südtirol und Slowenien ohne zahlenmäßige Begrenzung mit Abschüssen vergrämt werden. In zwei Bundesländern Österreichs darf der Fischotter bereits entnommen werden.

„Unseren Fischen geht es aus vielen Gründen schlecht. Mit dem Ansteigen der Populationen der fischjagenden Tiere erhöht sich der Druck auf die schwachen Bestände zusätzlich und das Gleichgewicht der Arten gerät aus den Fugen“, so Dr. Sebastian Hanfland, Generalsekretär der Arbeitsgemeinschaft der Fischereiverbände der Alpenländer (ARGEFA) und Geschäftsführer des Landesfischereiverbands Bayern. „In der vom Mensch geprägten Kulturlandschaft kann es sich nicht von selbst wieder einpendeln. Deshalb müssen wir über die Wege diskutieren, wie wir zu einem Ausgleich zwischen den Tierarten gelangen.“

Um der Frage nachzugehen, was wir in Europa voneinander lernen können und welche regionalen Besonderheiten eine Rolle spielen, veranstaltet die ARGEFA ein öffentliches Fachsymposium im Rahmen der Erlebniswelt Fliegenfischen 2018.

In Fürstenfeldbruck treffen sich internationale Experten zu Fachvorträgen und anschließender Podiumsdiskussion mit Landtagsvizepräsident Reinhold Bocklet.

 

Eintritt zur Veranstaltung frei (Zugang über separaten Eingang); Eintritt zur Messe EWF € 14,00 (2-Tageskarte € 25,00); Kinder/Jugendliche unter 15 Jahren frei

 

Große Fischotter-Umfrage

Der Landesfischereiverband Bayern führt im Rahmen des Projektes Fischotter eine Umfrage innerhalb der Fischerei durch. Dazu wurde ein Fragebogen erarbeitet, welcher sowohl in Papierform als auch online ausfüllbar ist. Der Fragebogen dient vor allem dazu, mehr Informationen zur aktuellen Verbreitung des Fischotters in Bayern zu erhalten. Eine Teilnahme an dieser Umfrage ist für uns von großem Wert und hilft uns eine bessere Datengrundlage zu schaffen. Ihre Daten werden vertraulich behandelt, eine Angabe zum Fischottervorkommen erfolgt allenfalls Landkreis-scharf.

Zur Online-Umfrage gelangen Sie hier.

Sie können den Fragebogen auch hier herunterladen und uns zurücksenden:

  • per Fax an 089/64 27 26-66
  • per E-Mail an michaela.thiel@lfvbayern.de zurücksenden
  • per Post an LFV Bayern e.V., Mittenheimer Straße 4, 85764 Oberschleißheim
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Fischotter-Umfrage 895.07 KB 688 Downloads

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Fisch im Museum

Frischer Fisch aus heimischen Gewässern im Jagd- und Fischereimuseum

Traditionell vor Karfreitag präsentieren der LFV Bayern und der Fischereiverband Oberbayern gemeinsam mit den Isarfischern einen informativen, kulinarischen Abend rund um das Thema Fisch. In diesem Jahr stellt Dr. Michael Schubert, vom Institut für Fischerei in Starnberg, Deutschlands Fisch des Jahres 2018 vor: den Dreistachligen Stichling. Ein Kleinfisch, bekannt vor allem für sein auffälliges Paarungs- und Brutverhalten. Dazu serviert Ihnen unser Fischkoch Frank Alesch Snacks rund um den urigen Waller.

Eintritt frei / Vorträge und Fisch Snacks kostenlos.

Um Anmeldung per Mail (poststelle@lfvbayern.de) wird gebeten!

Für Staat und Fischerei

Mit der Verwaltung der staatlichen Fischereirechte sichert der Landesfischereiverband die Existenzgrundlage vieler Fischereivereine in Bayern, ist aber auch dem Freistaat gegenüber zu wirtschaftlichem Arbeiten verpflichtet. Deshalb steht die Vergabepraxis bei der Verpachtung der Rechte immer im Fokus. Wie also fällt die Entscheidung im Bieterwettbewerb? Ein Gespräch mit dem LFV-Präsidenten Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle.

Professor Göttle, der LFV verwaltet seit 1960 die staatlichen Fischereirechte. Welche Aufgaben sind damit verbunden?
Zu allererst müssen wir den Wert der staatlichen Fischereirechte erhalten, ja möglichst noch festigen. Unser Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Immobilien Freistaat Bayern (IMBy) sieht aber auch vor, dass gemeinnützige Vereine mit einem regionalen Bezug zum Gewässer bei der Vergabe von Pachtverträgen gegenüber privaten Bewerbern bevorzugt zu berücksichtigen sind. Damit bekommt dann ein größerer Kreis von interessierten Fischerinnen und Fischern die Chance zum Angeln. Wir wenden ein bewährtes Auswahlverfahren an und garantieren so einen qualifizierten und fairen Wettbewerb.

Wie läuft das Bieterverfahren ab?
Die Vergabe erfolgt nach verbindlichen Regeln. Zunächst wird ein Fischereirecht in „Bayerns Fischerei + Gewässer“ öffentlich zur Verpachtung ausgeschrieben. Die Entscheidung, wer das Fischerausübungsrecht bekommt, wird dann von einer unabhängigen Kommission getroffen. Sie entscheidet auf Basis der vorliegenden Informationen, weshalb ist die Qualität und Aussagekraft der Bewerbung immens wichtig.

Wie bewerten Sie die Pachtpreisentwicklung?
Im Schulterschluss mit der IMBY haben wir uns seit Bestehen des Geschäftsbesorgungsvertrags, immer für angemessene Pachtpreise stark gemacht. Preise, die sich die Vereine auch leisten können, die gleichzeitig aber auch dem Wert der Fischereirechte Rechnung tragen. So können wir unserem Auftrag nachkommen, die Fischerei weiten Kreisen der Bevölkerung zu ermöglichen.

Wie findet der LFV den geeignetsten Bewerber?
Vieles hängt von der Qualität der Bewerbung ab. Wird hier ein klares Gesamtkonzept für die beabsichtigte fischereiliche Bewirtschaftung vorgelegt, steigen die Chancen beträchtlich. Dabei spielt das gewässerökologische Engagement des Vereins eine wichtige Rolle. Das heißt, die Kommission bestehend aus IMBy, LFV und dem betreffenden Bezirksverband will wissen, wie es um die fachliche Kompetenz und personelle Leistungsfähigkeit eines Vereins steht. Kann er ein Fischereirecht nachhaltig bewirtschaften und so die Hegeverpflichtung erfüllen? Ausgebildete Gewässerwarte, staatlich geprüfte Fischereiaufseher oder Elektrofischer sind wichtige Stützen einer nachhaltigen Hege. Wir wollen auch wissen, hat sich der Verein bereits mit Stellungnahmen an wasserrechtlichen Verfahren beteiligt? Hat ein Verein sein Gewässer gut im Blick und kümmert er sich bei beobachtet Beeinträchtigungen und stellt er sich im Rahmen seiner Möglichkeiten diesen entgegen.

Maßgeblich sind auch der Wille zu ökologisch und gewässerspezifisch ausgerichtetem Besatz sowie eine hohe Verantwortlichkeit und fischereiliche Ethik. Damit meine ich nicht zuletzt die Schonbestimmungen und freiwillige Einschränkungen bestimmter Angelmethoden, wie zum Beispiel den Wurm als Köder in einer Salmonidenstrecke.
Auch die Zuverlässigkeit des Bewerbers bei der Pflege und Übermittlung aussagekräftiger Besatz- und Fangdaten spielt eine Rolle. Pachtbewerber sollten die Bedeutung des Gewässers für den Verein aufzeigen, auch engagierte Jugendarbeit ist wichtig. Selbstverständlich spielt der Preis eine Rolle. Es gibt also eine ganze Reihe an Kriterien, die wir bei der Pachtvergabe berücksichtigen.

Was verstehen Sie unter ökologischem Engagement des Vereins?
Hier geht es ganz einfach darum, was der Verein für den Gewässerlebensraum sowie die Überlebensfähigkeit bzw. Entwicklung der natürlichen Fischpopulation tut. Schafft er beispielweise mit Totholz neue Unterstände im Gewässer oder legt er Kieslaichplätze an? Pächter sollten z.B. von den Möglichkeiten der Kormoranverordnung konsequent Gebrauch machen und bei der Bewirtschaftung gefährdete Fischarten besonders berücksichtigen.

Inwieweit kann der LFV bei den von Ihnen betonten Maßnahmen hilfreich sein?
Der LFV unterstützt die Bewirtschafter mit fachlicher Beratung. Darüber hinaus ermöglicht er aus Mitteln der Fischereiabgabe eine finanzielle Förderung bei lebensraumverbessernden Maßnahmen und Fischbesatz im Rahmen der Artenhilfsprogramme.

Wie wichtig ist der Preis für die Entscheidung?
Der Preis spielt neben den genannten Gesichtspunkten natürlich eine wichtige Rolle. Aber eben nicht die allein ausschlaggebende. Wie schon gesagt, ist es dank der engen Zusammenarbeit mit der IMBy immer gelungen, die Preise in einem verträglichen Rahmen zu halten. Das Bieterverfahren garantiert, dass sich die Preise am Wert der Fischereirechte orientieren.
Überhöhte Angebote von Vereinen haben in der Vergangenheit nicht den Zuschlag bekommen, wenn andere wichtige Kriterien nicht erfüllt wurden.

Vielerorts gehen die Fischbestände zurück, gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Vereine. Hat das Einfluss auf den Pachtpreis?
Wie schon gesagt, trägt das Bewertungsschema dem Engagement und den hegerischen Maßnahmen der Vereine Rechnung, so dass eben nicht nur das höchste Angebot entscheidet.
Grundsätzlich gibt aber jeder Bewerber ein Angebot ab, das nach seiner Einschätzung angemessen ist. Stellt ein Pächter dann innerhalb der Laufzeit seines Vertrags belegbare Beeinträchtigung für den Fischbestand fest, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die festgeschrieben Pachthöhung zu mindern oder auszusetzen. In der Vergangenheit kam dies in Ausnahmefällen beispielsweise bei fischereilichen Schäden durch Fischotter vor.

Geschiebe und Sedimentmanagement

Im Rahmen zahlreicher Arten- und Gewässerschutzprojekte setzt sich der Landesfischereiverband Bayern e.V. als anerkannter Naturschutzverband bayernweit für gefährdete Fischarten sowie den Erhalt einer intakten aquatischen Umwelt ein.

Stoff- und Sedimenteinträge in Oberflächengewässer stellen eine große Belastung für die Gesellschaft der aquatischen Lebensformen in heimischen Seen und Fließgewässern dar.

Um dem fortschreitenden Verlust der aquatischen Biodiversität entgegen zu wirken hat der LFV Bayern im Jahr 2014 ein Projekt zu Geschiebe und Sedimentmanagement initiiert. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erfassung und Bewertung des Einflusses der Art und Intensität der Landnutzung hinsichtlich des Eintragspotentials von Stoffen in Gewässern. Sowie die Identifikation von Planungs- und Förderungsmechanismen die den Strukturverlust der Gewässer in Zusammenhang stehen oder ihn gar begünstigen.

Nähere Angaben zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen finden Sie in beigefügtem Leistungsverzeichnis:

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Sofern Sie Interesse an der Durchführung des dazu vorgesehenen Auftrags haben, bitten wir Sie um ein schriftliches Kosten-Angebot bis zum 16.03.2018,
vorzugsweise per E-Mail an poststelle@lfvbayern.de mit dem Betreff „Bewerbung Sediment“

Landesfischereiverband Bayern e.V.
Mittenheimer Str. 4
85764 Oberschleißheim
z. Hd. Felix Reebs

Für Fragen oder Anregungen zur Durchführung des Auftrages, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Referat III (Fischerei, Gewässer- und Naturschutz):

Felix Reebs
E-Mail: felix.reebs@lfvbayern.de
Tel: 089-64 27 26 25
Fax: 089-64 27 26 66

Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Seminar: Neue Datenschutzregeln für Vereine

Die EU-DSGVO gilt für die komplette oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. Name, Alter, Geschlecht), sowie für die nicht-automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem IT-System gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Die Ziele der EU-DSGVO sind der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten und personenbezogener Daten natürlicher Personen (z.B. Vereinsmitglieder).
Mit Wirkung vom 25. Mai 2018 ist die EU-DSGVO durch jede öffentliche sowie nicht-öffentliche Stelle und damit auch durch Vereine ohne Übergangsfrist umzusetzen.

Das Seminar richtet sich an Vereinsvorsitzende, Kassenwarte und alle Mitglieder, die personenbezogene Daten bearbeiten (z.B. für die Mitgliederverwaltung zuständig sind).

Referent ist der Datenschutzbeauftragte des LFV Herr Walter Gerner, der als selbstständiger Datenschutzbeauftragter und IT-Experte vor allem mittelständische Unternehmen, aber auch Verbände und Vereine betreut.

Das Seminar richtet sich ausschließlich an Mitgliedsvereine des LFV und ist kostenfrei.

Verbindliche Anmeldung bis 1. April an:
Per E-Mail an info@bfvo.de

 

Seminar: Neue Datenschutzregeln für Vereine

Die EU-DSGVO gilt für die komplette oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. Name, Alter, Geschlecht), sowie für die nicht-automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem IT-System gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Die Ziele der EU-DSGVO sind der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten und personenbezogener Daten natürlicher Personen (z.B. Vereinsmitglieder).
Mit Wirkung vom 25. Mai 2018 ist die EU-DSGVO durch jede öffentliche sowie nicht-öffentliche Stelle und damit auch durch Vereine ohne Übergangsfrist umzusetzen.

Das Seminar richtet sich an Vereinsvorsitzende, Kassenwarte und alle Mitglieder, die personenbezogene Daten bearbeiten (z.B. für die Mitgliederverwaltung zuständig sind).

Referent ist der Datenschutzbeauftragte des LFV Herr Walter Gerner, der als selbstständiger Datenschutzbeauftragter und IT-Experte vor allem mittelständische Unternehmen, aber auch Verbände und Vereine betreut.

Das Seminar richtet sich ausschließlich an Mitgliedsvereine des LFV und ist kostenfrei.

Verbindliche Anmeldung bis 19. März an:
Per E-Mail an steffi.schuetze@lfvbayern.de
Oder per Post an
Landesfischereiverband Bayern e.V.
Steffi Schütze
Mittenheimer Straße 4
85764 Oberschleißheim

Fischotter-Seminar Oberpfalz

Der Fischotter breitet sich in Bayern wieder aus. Der Landesfischereiverband will in einem breit angelegten Projekt das Verbreitungsgebiet des Marders kartieren. Dazu sind wir auf die Unterstützung der Vereine angewiesen. In diesem Seminar vermitteln wir die Grundlagen der Biologie, der Spurensuche und verschiedener Monitoring-Methoden.

Hier finden Sie das Seminarprogramm

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Bitte melden Sie sich verbindlich bis zum 15. Mai bei Michaela Thiel vom Landesfischereiverband Bayern an (michaela.thiel@lfvbayern.de; 089/64272648). Anmeldung nur für Mitglieder des LFV möglich.

Fischotter-Seminar Niederbayern

Der Fischotter breitet sich in Bayern wieder aus. Der Landesfischereiverband will in einem breit angelegten Projekt das Verbreitungsgebiet des Marders kartieren. Dazu sind wir auf die Unterstützung der Vereine angewiesen. In diesem Seminar vermitteln wir die Grundlagen der Biologie, der Spurensuche und verschiedener Monitoring-Methoden.

Hier finden Sie das Seminarprogramm

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Bitte melden Sie sich verbindlich bis zum 30. April bei Michaela Thiel vom Landesfischereiverband Bayern an (michaela.thiel@lfvbayern.de; 089/64272648). Anmeldung nur für Mitglieder des LFV möglich.

Fischotter-Seminar Oberbayern

Der Fischotter breitet sich in Bayern wieder aus. Der Landesfischereiverband will in einem breit angelegten Projekt das Verbreitungsgebiet des Marders kartieren. Dazu sind wir auf die Unterstützung der Vereine angewiesen. In diesem Seminar vermitteln wir die Grundlagen der Biologie, der Spurensuche und verschiedener Monitoring-Methoden.

Hier finden Sie das Seminarprogramm

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Bitte melden Sie sich verbindlich bis zum 31. März bei Michaela Thiel vom Landesfischereiverband Bayern an (michaela.thiel@lfvbayern.de; 089/64272648). Anmeldung nur für Mitglieder des LFV möglich.

Fischotter-Seminar Oberfranken

Der Fischotter breitet sich in Bayern wieder aus. Der Landesfischereiverband will in einem breit angelegten Projekt das Verbreitungsgebiet des Marders kartieren. Dazu sind wir auf die Unterstützung der Vereine angewiesen. In diesem Seminar vermitteln wir die Grundlagen der Biologie, der Spurensuche und verschiedener Monitoring-Methoden.

Hier finden Sie das Seminarprogramm

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Bitte melden Sie sich verbindlich bis zum 15. März bei Michaela Thiel vom Landesfischereiverband Bayern an (michaela.thiel@lfvbayern.de; 089/64272648). Anmeldung nur für Mitglieder des LFV möglich.