Titel

Zum Titelbild

Das Muffelwild – im Bild ein starker Widder – gehört zu den Wildschafen, die von Sardinien und Korsika ausgehend das europäische Festland erreichten. In Deutschland wurden erste Exemplare vor etwa 120 Jahren im Eulengebirge (Schlesien; heute polnisch) und in der Lüneburger Heide ausgewildert. Dies geschah zunächst nicht aus jagdlichen Gründen; Naturfreunde sahen in der Tierart eine Bereicherung der heimischen Fauna.
Muffelwild ist tagaktiv und stellt keine besonderen Ansprüche an die Nahrung, die es aufnimmt. Es gibt Individuen, die „schälen“, das heißt, die die Rinde jüngerer Bäume abziehen und so forstliche Schäden anrichten. Wo jedoch der Wolf in Muffellebensräumen auftaucht, erlöschen die Bestände.

Posted in Schulkalender 2017

Auffrischungskurs Fischereiaufseher

Auf der Messe „JAGEN UND FISCHEN“ in Augsburg bietet der LFV Fischereiaufsehern seiner Mitgliedsverein einen kostenlosen Auffrischungskurs an. Informieren Sie sich über rechtliche Befugnisse und melden Sie sich nleich  unter poststelle@lfvbayern.de an. Alle Teilnehmer erhalten kostenlosen Eintritt zur Messe.

 

Das Kursmaterial können sie hier herunterladen:

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Kursmaterial für Fischereiaufseher 150.54 KB 3497 Downloads

Präsentation von Manfred Braun  zum Auffrischungskurs für Fischereiaufseher in...

Hotspot-Projekt „Alpenflusslandschaften – Vielfalt leben von Ammersee bis Zugspitze“

Für das vom Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem Bayerischen Naturschutzfond geförderte

Hotspot-Projekt „Alpenflusslandschaften – Vielfalt leben von Ammersee bis Zugspitze“

Suchen wir Unterstützung bei der Durchführung im Teilprojekt

„Wiederaufbau einer Seeforellenpopulation in der Ammer – Bestandstützende Maßnahmen zugunsten der Ammersee-Seeforelle“

In der „Roten Liste gefährdeter Tiere Bayerns“ wird die Seeforelle (Salmo trutta morpha lacustris) als „stark gefährdet“ eingestuft (LfU 2003). Wanderhindernisse, verkürzte Aufstiegsstrecken sowie fehlende Laich- und Jungfischlebensräume erlauben es vielerorts nicht mehr, dass sich ausreichend hohe Jungfischdichten aus der Naturverlaichung der Seeforellenbestände bilden.

Aus diesem Grund führt der Landesfischereiverband Bayern e.V. im Einzugsgebiet der Ammer (LK Weilheim-Schongau) ein dreijähriges Besatzprogramm zur Erbrütung von Seeforellen am Gewässer durch. Nähere Angaben zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen finden Sie in beigefügtem Leistungsverzeichnis.

An unseren zukünftige/-n Auftragnehmer/-in stellen wir folgende Anforderungen:

  • Ausbildung mit fischereifachlichem Hintergrund
  • Kenntnisse über die für Mitteleuropa typische Gewässer- und Fischarten sowie deren aktuelle Situation
  • Praktische Erfahrung mit der Fischaufzucht von Salmoniden. Einrichtungen zur Zwischenhälterung unterschiedlicher Entwicklungsstadien von Seeforellen sind von Vorteil
  • hohes Maß an Selbständigkeit
  • gutes Koordinationsvermögen sowie hohes Maß an Zuverlässigkeit
  • sicheres Auftreten und Kommunikationsvermögen gegenüber Vertretern von Behörden, Verbänden und Fischereivereinen
  • zeitliche Flexibilität, Bereitschaft auch an Wochenenden zu arbeiten
  • gute Kenntnisse am PC (MS Office)
  • Führerschein KFZ
  • Elektrofischereischein

Eine bereits vorhandene Berufserfahrung aus einer vergleichbaren oder ähnlichen Tätigkeit wäre wünschenswert. Die Einbringung eigener Ideen sowie ein gewisses Maß an Kreativität sind ausdrücklich erwünscht.

Sofern Sie Interesse an der Durchführung des dazu vorgesehenen Auftrags haben, bitten wir Sie um ein schriftliches Kosten-Angebot bis zum 10. Dezember 2016, vorzugsweise per E-Mail an poststelle@lfvbayern.de mit dem Betreff „Bewerbung Hotspot“

oder postalisch an

Landesfischereiverband Bayern e.V.,
Mittenheimer Str. 4
85764 Oberschleißheim
z. Hd. Herrn Türk

Einen Überblick über das Hotspot-Rahmenprojekt finden Sie unter www.alpenflusslandschaften.de bzw. auf der Website des Bundesprogramms www.biologischevielfalt.de

Für Fragen oder Anregungen zur Durchführung des Auftrages, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Referat III (Fischerei, Gewässer- und Naturschutz):

Herrn Patrick Türk
E-Mail: patrick.tuerk@lfvbayern.de
Tel: 089-64 27 26 28
Fax: 089-64 27 26 66

Weitere Informationen finden Sie hier:

Kormoranschlafplatzzählung 2016/2017

Nach einer Zählpause im vergangenen Winter stehen im kommenden Winter 2016/2017 wieder die Ihnen schon bekannten Zählungen an Kormoran Schlafplätzen an. Auch diesmal wird diese von September bis April jeweils an den Terminen der Wasservogelzählungen zur Monatsmitte vom Landesfischereiverband Bayern und dem Landesbund für Vogelschutz im Auftrag des Landesamts für Umwelt durchgeführt. Wir rufen die Mitglieder des Landesfischereiverbands auf, sich wieder zahlreich an der Zählung zu beteiligen.

Eine Schlafplatzliste gibt dabei, den aktuellen Stand wieder. Darin finden sich auch einzelne braun markierte Schlafplätze. Diese unterscheiden sich darin, dass entweder aus den letzten drei Zählsaisons keine oder nur unvollständige Daten vorliegen und nicht bekannt ist, ob diese Schlafplätze noch benutzt werden. In Einzelfällen kommt es vor, dass in einem bestimmten Winter ein Schlafplatz unbesetzt ist, im darauffolgenden Winter aber wieder von Kormoranen benutzt wird. Daher werden Schlafplätze erst dann als „erloschen“ definiert, wenn sie drei Jahre in Folge unbesetzt waren. Für die braun markierten Schlafplätze sind daher aktuelle Informationen ganz besonders wertvoll. Es ist also durchaus wichtig, dass ein Schlafplatz mehrmals im Winter, am besten monatlich, besucht wird, selbst wenn sich zu Beginn keine Kormorane zeigten. Es gibt Schlafplätze, die sind nach dem herbstlichen Durchzug zum Jahresende hin zunächst verwaist, werden aber dann zum Beginn des neuen Jahres doch wieder genutzt. Es ist zugegebenermaßen nicht sehr spannend, einen Schlafplatz zu kontrollieren, an dem keine Kormorane gezählt werden können. Aber auch „Nullwerte“ sind für von Bedeutung und eine wichtige Unterscheidung zwischen unbesetzten Schlafplätzen und Schlafplätzen, die nicht kontrolliert wurden.

Bitte teilen Sie auch mit, wenn in Ihrer Umgebung neue Schlafplätze (mind. 4 Individuen an einem Platz) bekannt geworden sein sollten, also Schlafplätze, die nicht auf der anhängenden Liste aufgeführt sind. Das hilft für eine möglichst flächendeckende und lückenlose Zählung.

An der Durchführung der Zählungen hat sich nichts geändert: An den Stichtagen der Synchronzählung (siehe unten) sollten Sie an „Ihrem“ Schlafplatz jeweils in der Abenddämmerung alle anwesenden Kormorane erfassen und zusammen mit Angaben zu den Erfassungsbedingungen auf dem Meldebogen notieren. Entscheidend ist, dass die Kontrolle tatsächlich erst in der Abenddämmerung erfolgt. Nur dann ist gewährleistet, dass sich die Kormorane weitgehend vollständig an ihrem Schlafplatz gesammelt haben. Sollten Sie am Stichtag selbst an der Zählung verhindert sein, kann die Zählung auch vorgezogen oder nachgeholt werden. Dies sollte jedoch möglichst zeitnah zum Stichtag liegen; ab einer Woche Abstand zum Zähltag können die Daten nicht mehr gewertet werden. Bitte nutzen Sie für die Eingabe der Zähldaten den hierfür vorgesehenen Zählbogen.
Für die Durchführung der Zählungen stellt unser Auftraggeber, das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU), auch im kommenden Winter wieder eine Fahrtkostenerstattung bereit.

Bitte verwenden Sie für Ihre Datenmeldungen die Bezeichnung bzw. Nummer, die sich aus dem Landkreiskürzel und einer Ziffer zusammensetzt (Bsp.: „LL-3“) auch auf Ihrem Meldebogen, damit können Sie bei der Verarbeitung der Daten Zeit ersparen, da ansonsten Angaben wie Flusskilometer oder nur regional bekannte Namen von Gewässern erst mühsam auf der Karte gefunden werden müssen.

Informieren Sie uns bitte den Landesbund für Vogelschutz, wenn Sie an einem oder mehreren dieser Schlafplätze die monatliche Kontrolle übernehmen können. Wenn Sie an einem bisher von Ihnen gezählten Schlafplatz nicht fortfahren können, bitten wir Sie ebenfalls um Rückmeldung, damit wir Ersatz suchen können. Im Anhang finden Sie einen Vordruck für eine Teilnahmemeldung. Wir nehmen Ihre Mitteilung aber gerne auch formlos, per E-Mail an kormoran@lbv.de oder Telefon entgegen.

Die Ergebnisse der letzten Jahre können Sie jeweils im Internet auf der Seite des Landesamts für Umwelt nachlesen: (http://www.lfu.bayern.de/natur/vogelmonitoring/kormoran/index.htm).

Bild: Silvio Heidler

Fehlendes Kormoran-Management gefährdet Fischarten und die wirtschaftliche Existenz von Teichwirtschaften – die verantwortlichen Politiker schauen tatenlos zu

Potsdam: Angesichts der enormen Schäden in der Fischereiwirtschaft und dem beängstigenden Zustand zahlreicher Fischpopulationen fordert die Kormorankommission des Deutschen Fischerei-Verbandes Bundesumweltministerin Hendricks und EU-Kommissar Vella zum unverzüglichen Handeln auf. Die EU-Vogelschutzrichtlinie sieht in Artikel 1 ausdrücklich auch die Regulierung von Vogelpopulationen vor. Die Politik muss mit der Aufnahme des Kormorans in Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie endlich die Voraussetzung für die überfällige Regulierung der Kormoranbestände schaffen.

Mit dem Verbot von Umweltgiften wie DDT und dem strengen Schutz haben die Kormoranbestände in ganz Europa seit Ende der 80’er Jahre bis heute eine nie bekannte Größe erreicht. Dieser Erfolg des Vogelschutzes hat einen hohen Preis: Sich durch Gewässerschutzmaßnahmen ebenfalls erholende Fischbestände sind durch den steigenden Kormoranfraßdruck dramatisch zusammengebrochen. Die Kormoranschäden in den Satzfischbeständen von Teichwirtschaften gefährden deren wirtschaftliche Existenz und damit den Fortbestand der auch ökologisch extrem wertvollen Teichgebiete. Wiederansiedlungsprojekte für Meerforelle und Lachs oder Bestandsstützungsprogramme für den Europäischen Aal leiden massiv unter dem Kormoran. Jüngste Untersuchungen zeigen zudem, dass der enorme Fraßdruck der Kormorane die Zusammensetzung von Fischbeständen nachhaltig verändert und sich in der Folge der ökologische Zustand von Fließgewässern dramatisch verschlechtert.

Bereits 1997 hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass sich die Kormoranbestände europaweit in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. Gleichzeitig wurden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, den durch die wachsenden Kormoranbestände verursachten ökologischen und wirtschaftlichen Schäden mit Ausnahmegenehmigungen gemäß Artikel 9 der EU-Vogelschutzrichtlinie zu begegnen. In der Folge haben zahlreiche Bundesländer Kormoranverordnungen erlassen, die lokal und zeitlich begrenzt unter anderem auch Vergrämungsabschüsse zulassen. Dessen ungeachtet wuchsen die Brutbestände des Kormorans auch in Deutschland und damit die Schäden in Fischbeständen weiter kräftig an.

Versuche zur Verringerung der Kormoranbestände auf lokaler Ebene scheiterten bislang an Klagen von Naturschutzverbänden. Mit Verweis auf den von Brüssel vorgegebenen Status „besonders geschützt“ lehnen Verwaltungsgerichte die notwendigen Regulierungsmaßnahmen ab. Seitens der EU-Kommission erklärt man davon unbeirrt, dass die Mitgliedsstaaten für ein Bestandsmanagement zuständig wären. Das Bundesumweltministerium verweist auf die Verantwortung der Länder und diese wiederum auf den Status „besonders geschützt“, womit sich eine Bestandsregulierung verbiete. In diesem „Bermuda-Dreieck“ von Bürokratie, Zuständigkeiten und der Ignoranz gegenüber wirtschaftlichen sowie ökologischen Schäden bleiben seit Jahrzehnten Ziele des Fischartenschutzes und wirtschaftliche Perspektiven von Fischern und Teichwirten auf der Strecke.

Hintergrund:

Mit Beschluss des EU-Parlaments aus dem Jahr 2008 wurde die EU-Kommission zur Etablierung eines europaweiten Kormoranmanagements aufgefordert. Bis heute warten Angler, Fischer und Teichwirte vergeblich auf die Umsetzung.

Ein Verbreitungsschwerpunkt des Kormorans aus europäischer Perspektive ist der Ostseeraum. Hier wurden zuletzt fast 320.000 Brutvögel gezählt, die in großen Kolonien entlang der Ostseeküste ihre Jungen aufziehen. Diese Brutvögel, deren gerade flügge gewordenen Jungvögel und noch nicht am Brutgeschäft beteiligte Jungvögel der beiden Vorjahre, machen sich im Spätsommer auf den Weg in die Winterquartiere. Die dann an Seen und Teichen in Deutschland zu beobachtenden Kormoranschwärme sind Teil dieser sich über Wochen hinziehenden Völkerwanderung. Im darauffolgenden Frühjahr wiederholt sich diese Zugbewegung in umgekehrter Richtung.

Folgen:

  • Verlust an genetischer Vielfalt
    Trotz Entnahmebeschränkungen (freiwillig oder gesetzlich) für die Angler drohen gerade Fischpopulationen der Bachforellen und Äschenregion auszusterben. Die Fischarten dieser Gewässerregionen brauchten kein angeborenes Verhaltensmuster zum Schutz vor dem sehr effektiven Fischräuber, weil der Kormoran ursprünglich an den schnellfließenden Gewässern nicht vorkam. Besonders die Äsche ist gefährdet, da ihre Laichzeit während des Frühjahrszuges der Kormorane zu ihren Brutkolonien liegt.
  • Verschlechterung der Gewässergüte
    Durch den Fraßdruck des Kormorans verändert sich die Nahrungskette im Gewässer. „Schlundgängige“, rd. 10 – 30 cm lange Fische, werden bevorzugt erbeutet. Dadurch können sich die Bestände von Kleinfischarten (Elritze, Groppe) erhöhen. Laufende Untersuchungen der Universität Koblenz-Landau an der Nister (Rheinland-Pfalz) zeigen, dass diese Verän-derung Auswirkungen auf die gesamte Lebensgemeinschaft bis hin auf die Gewässergüte hat.
  • Verlust an wertvollen Lebensräumen
    Die massiven, vom Kormoran verursachten Verluste machen häufig die fischereiliche Bewirtschaftung von Teichen und Seen unrentabel. Gerade wegen ihrer Bewirtschaftung sind diese Gewässer aber häufig Refugien seltener, geschützter Tier- und Pflanzenarten. Gibt der Fischer sein Handwerk auf, gehen nicht nur traditionelle, an die Region gebundene Arbeitsplätze verloren, sondern aufgrund ihrer nachhaltigen Nutzung besonders schützenswert gewordene Lebensräume verschwinden ebenfalls.
  • Fischereirechte werden massiv entwertet
    Durch die Verpachtung fischereilich nutzbarer Gewässer erzielen die Fischereirechtsinhaber Einnahmen. Werden die Fangaussichten aufgrund weggefressener Fischbestände zu gering, verlieren die Angelvereine ihre Mitglieder und der Verein kann die Pacht nicht mehr bezahlen. Diese Entwicklung ist für viele Angelvereine existenzbedrohend.

Gewässerschützer und Fischereiverbände bemühen sich seit Jahren auf allen Ebenen (Europa, Bund, Länder) um die Etablierung eines Kormoranschutzes, der auch den Fischartenschutz angemessen berücksichtigt. Leider immer noch ohne Erfolg, was die aktuelle Antwort des BMU auf die Anfrage von Jan Korte MdB zum Stand der Bemühungen um einen europäischen Kormoran-Managementplan und Maßnahmen auf Bundesebene belegt.

Einzige Maßnahme des Bundes ist: „die aktuell und zukünftig verursachten Schäden als auch die Entwicklung des Brutbestandes weiter verfolgen“. Ansonsten hat das BMU festgestellt, „dass das Ziel eines nationalen Kormoran-Managements auf Bundesebene mit Handlungspflichten der Länder wegen der Zuständigkeit der Länder nicht durchführbar ist“.
Die Mitglieder der Kormorankommission fordern daher eine Aufnahme des Kormorans (P. c. sinensis) in Anhang II der Vogelschutzrichtlinie, was eine Bejagung der Tiere ermöglichen würde.
Umso bedauernswerter ist, dass bei der aktuell von der Europäischen Kommission beauftragten Bewertung der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie herausgearbeitet wurde, dass die den Schutzstatus regelnden Anhänge – also auch der Anhang II der Vogelschutzrichtlinie – eigentlich überarbeitet werden müssten, dies aber aus strategischen Gründen für ungünstig gehalten werde.
http://d2ouvy59p0dg6k.cloudfront.net/downloads/study_evaluation_to_support_fitness_check_of_nature_directives__final.pdf

Bayerischer Landesfischereitag – Tag der Fischerjugend – Bayerisches Königsfischen

Der Landesfischereiverband Bayern e.V. und die Bayerische Fischerjugend laden alle Fischer und Nichtfischer herzlich nach München ins Deutsche Jagd- und Fischereimuseum ein, um mit uns den Landesfischereitag 2016 zu erleben.

Das diesjährige Motto lautet: „Klimawandel – unsere Fische bekommen ihn schon zu spüren“. Hierzu diskutieren Fachleute in einer Podiumsdiskussion die Auswirkungen des Klimawandels auf Gewässerökologie und Fische.

Erstmalig wird der Preis unseres Wettbewerbs für Bayerns besten Fischereiverein vergeben. Die jeweiligen Gewinner in den drei Kategorien erhalten ihre Preise von Präsident Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle, dem Schirmherren, Staatsminister Helmut Brunner und Vertretern der Sponsoren.

Das VereinsForum bietet Infostände, Experten-Vorträge und Workshops.

Vor dem Deutschen Jagd- und Fischereimuseum erleben Sie unser Großaquarium mit Hecht und Zander. Die Bayerische Fischerjugend zeigt jede Menge Knowhow für Jugendgruppen und Jungfischer. Für die Kleinen gibt es Kleinlebewesen, Aquarien und eine Malecke!

Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt.

 

DAS PROGRAMM AUF EINEN BLICK

Bayerisches Königsfischen

7.00 – 11.00 Uhr Königsfischen am Regattaparksee in Oberschleißheim

Festakt

13.30 – 15.00 Uhr Festakt mit Proklamation der Bayerischen Fischerkönige

 LFV-VereinsForum

10.00 – 13.00 Uhr Infostände zur modernen Gewässerbewirtschaftung, Fischerprüfung, Gewässer und Artenschutzprojekte, Tipps zur Öffentlichkeitsarbeit, Hotspot Projekt

„Alpenflusslandschaften“, Infos unserer Partner u.v.m.

 

10.00 – 10.45 Podiumsdiskussion      Was macht das Klima mit den Fischen?

11.30 – 12.15 Uhr Preisverleihung    „Bayerns Bester Fischereiverein“

 

Vorträge

11.00 – 11.30 Uhr Klimawandel und Besatz

12.30 – 13.00 Uhr Steuerrecht

 

Tag der Fischerjugend

Ganztägiges Angebot in der Fischereiabteilung des Museums

10.00 – 15.00 Uhr Infostand, Quizrally mit Preisen, Fischer machen Schule,

Fliegenbinden

  

Vorträge

11.00 Uhr Fische verwerten mit der Jugendgruppe

12.00 Uhr Neozoen und Neophyten – Gefahr für die Jugend?

Tipps und Tricks vom Jungfischerkönig

13.00 Uhr Messer in der Jugendgruppe

Bayerischer Landesfischereitag – Tag der Fischerjugend

Der Landesfischereiverband Bayern e.V. und die Bayerische Fischerjugend laden alle Fischer und Nichtfischer herzlich nach München ins Deutsche Jagd- und Fischereimuseum ein, um mit uns den Landesfischereitag 2016 zu erleben.

Das diesjährige Motto lautet: „Klimawandel – unsere Fische bekommen ihn schon zu spüren“. Hierzu diskutieren Fachleute in einer Podiumsdiskussion die Auswirkungen des Klimawandels auf Gewässerökologie und Fische.

Erstmalig wird der Preis unseres Wettbewerbs für Bayerns besten Fischereiverein vergeben. Die jeweiligen Gewinner in den drei Kategorien erhalten ihre Preise von Präsident Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle, dem Schirmherren, Staatsminister Helmut Brunner und Vertretern der Sponsoren.

Das VereinsForum bietet Infostände, Experten-Vorträge und Workshops.

Vor dem Deutschen Jagd- und Fischereimuseum erleben Sie unser Großaquarium mit Hecht und Zander. Die Bayerische Fischerjugend zeigt jede Menge Knowhow für Jugendgruppen und Jungfischer. Für die Kleinen gibt es Kleinlebewesen, Aquarien und eine Malecke!

Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt.

 

DAS PROGRAMM AUF EINEN BLICK

Bayerisches Königsfischen

7.00 – 11.00 Uhr Königsfischen am Regattaparksee in Oberschleißheim

Festakt

13.30 – 15.00 Uhr Festakt mit Proklamation der Bayerischen Fischerkönige

 

LFV-VereinsForum

10.00 – 13.00 Uhr Infostände zur modernen Gewässerbewirtschaftung, Fischerprüfung, Gewässer und Artenschutzprojekte, Tipps zur Öffentlichkeitsarbeit, Hotspot Projekt

„Alpenflusslandschaften“, Infos unserer Partner u.v.m.

 

10.00 – 10.45 Podiumsdiskussion      Was macht das Klima mit den Fischen?

11.30 – 12.15 Uhr Preisverleihung    „Bayerns Bester Fischereiverein“

 

Vorträge

11.00 – 11.30 Uhr Klimawandel und Besatz

12.30 – 13.00 Uhr Steuerrecht

 

Tag der Fischerjugend

Ganztägiges Angebot in der Fischereiabteilung des Museums

10.00 – 15.00 Uhr Infostand, Quizrally mit Preisen, Fischer machen Schule,

Fliegenbinden

 

Vorträge

11.00 Uhr Fische verwerten mit der Jugendgruppe

12.00 Uhr Neozoen und Neophyten – Gefahr für die Jugend?

Tipps und Tricks vom Jungfischerkönig

13.00 Uhr Messer in der Jugendgruppe

Natura 2000: Jetzt gilt es!

Die Zukunft der Schutzgebiete wird aktuell verhandelt. Fischer müssen Position beziehen.

Zum 1. April 2016 ist die neue NATURA-2000-Verordnung in Bayern in Kraft getreten. Diese dient der Umsetzung der europäischen NATURA-2000-Richtlinie, die auch unter dem Begriff „FFH-Richtlinie“ (Fauna Flora Habitat-RL) geläufig ist. Nun gibt es wichtige Änderungen, die die Fischerei und insbesondere Fischereirechte essenziell betreffen können.
Nur durch eine aktive Teilnahme der Fischereiberechtigten wird es zukünftig möglich sein, fischereiliche Interessen bei der Umsetzung der NATURA-2000-Richtlinie in der Fläche hinreichend zu sichern.

Ausgangslage

In Bayern gibt es derzeit 745 NATURA-2000-Gebiete mit einer Fläche von insgesamt ca. 801.000 Hektar. Innerhalb dieser Gebiete befindet sich eine hohe Anzahl von Fischereirechten.
Für jedes NATURA-2000-Gebiet gibt es bereits einen sogenannten „Standarddatenbogen“, in dem bestimmte Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten gelistet sowie bestimmte Erhaltungsziele konkretisiert wurden.

Auf Basis dieser gebietsspezifischen Standarddatenbögen wird für jedes einzelne NATURA-2000-Gebiet ein Managementplan erstellt. Dies erfolgt über „Runde Tische“, an denen sich betroffene Fischer beteiligen können.

Neuerungen für die Fischerei

Nach der neuen bayerischen Verordnung ist zur Erarbeitung der Managementpläne eine Beteiligung anerkannter Umweltverbände, also beispielsweise des LFV Bayern, nicht vorgesehen. Der Verband erhält demnach behördlicherseits nicht zwingend Informationen zu den jeweiligen Runden Tischen und Veranstaltungen, im Rahmen derer die Management-Pläne zu den einzelnen NATURA-2000-Gebieten jeweils erarbeitet werden.
Die Managementpläne für die jeweiligen NATURA-2000-Gebiete (= FFH-Gebiete) werden unter Beteiligung der Betroffenen erstellt. Betroffene sind alle in ihren Rechten berührten natürlichen und juristischen Personen. Darunter fallen Eigentümer sowie Pächter von Fischereirechten.

Der Landesverband empfiehlt allen Fischereiberechtigten eindringlich, sich entsprechende Informationen zu den gebietsspezifischen Veranstaltungen und Terminen zu beschaffen und diese Termine zur Wahrung eigener Interesse wie auch allgemeiner Interessen der Fischerei aktiv wahrzunehmen.

Informationen zu den Veranstaltungen gibt es bei der Forst- oder Naturschutzverwaltung. Es ist empfehlenswert, sich vorsorglich mit einem formlosen Schreiben an die zuständigen Behörden zu wenden, Sie als Fischereiberechtigten zu entsprechenden Veranstaltungen stets einzuladen.

Als Betroffener können Sie bei den Diskussionen an den runden Tischen Einwände oder Ideen aktiv vorbringen. Dadurch können Sie dazu beitragen, die fischökologische und fischereiliche Situation zu verbessern. Umgekehrt können Sie fischökologische und fischereiliche Nachteile abwenden oder zumindest eingrenzen. Beides entspricht den Maßgaben des bayerischen Fischereigesetzes, das im Rahmen der Hege zu Erhaltung und Förderung eines artenreichen, gesunden Fischbestands sowie zu Pflege und Sicherung standortgerechter Lebensgemeinschaften verpflichtet.

Beispiele für Managementmaßnahmen:

  1. Im bereits bestehenden Standarddatenbogen zum NATURA-2000-Gebiet findet sich ein Erhaltungsziel mit einer Formulierung wie z.B. „Erhalt und ggf. Wiederherstellung der Anbindung und Durchgängigkeit, der natürlichen Fluss- und Uferstrukturen sowie der hydrologischen Verhältnisse.“ Hierfür können und sollten Sie sich als Fischereiberechtigter stark machen, da durch entsprechende Maßnahmen eine Verbesserung für die Fischfauna absehbar ist. Entsprechende Maßnahmen (z. B. Einbau von Totholz an einer bestimmten Stelle usw.) können Sie aktiv vorschlagen und mitgestalten. Ihre spezifischen Kenntnisse zu Fischen und Gewässer sind dabei gegenüber anderen Interessengruppen ein großer Vorteil.
  2. Innerhalb eines NATURA-2000-Gebiets ist der Fischotter im Standarddatenbogen als Art des Anhangs II gelistet, seine Bestandssituation soll verbessert werden. Im Rahmen des runden Tisches zum Managementplan werden konkrete Maßnahmen für Verbesserungen beim Otter festgelegt. Davon können in der Folge Fischereirechte innerhalb des NATURA-2000-Gebiets negativ beeinflusst werden, weil mit einem zunehmenden Fraßdruck und somit Nachteilen für Fischfauna und/oder Fischerei zu rechnen ist. Sind Sie nicht am Tisch, können Sie Ihre Interessen gegenüber konträren Interessen anderer Gruppierungen nicht vertreten.

Hier finden Sie nähere Infos zur neuen NATURA-2000-Verordnung sowie Zugang zu Wortlaut, Standarddatenbögen, Kartenmaterial usw.

Hier finden Sie eine digitale Karte aller ausgewiesenen Gebiete nach FFH- und Vogelschutz-Richtlinie und können Ihr Fischereirecht überprüfen

Der LFV bei der BayernTourNatur

Möchten Sie wissen, wie Fische vermehrt werden? Begleiten Sie die Fischwirtschaftsmeister der Satzfischzucht Mauka auf ihrer Führung durch das Bruthaus und die Teichanlage. Jede Menge Spiel und Spaß garantiert das Kinderprogamm der Fischerjugend. Probieren Sie das Werfen mit der Fliegenrute und genießen frisch gegrillten Steckerlfisch, Kaffee und Kuchen im kleinen Biergarten.

Wann: Sonntag 8. Mai von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Wo: Satzfischzucht Mauka, Neufahrner Str. 6, 85376 Massenhausen

Vormittag
10:00 Uhr Führung durch die Fischzucht Mauka
11:30 Uhr Praktische Vorführung: Fischqualität und Küchenpraxis

Nachmittag
14:00 Uhr Führung durch die Fischzucht Mauka
15:30 Uhr Praktische Vorführung: Fischqualität und Küchenpraxis

Rahmen- / Kinderprogramm

  • Fang und Bestimmung von Kleintieren mit Kescher und Becherlupe.
  • Geschicklichkeit beim Angelspiel mit tollen Preisen.
  • Fliegenwurfübungen mit Trainer

gegen 17:00 Uhr Ende der Veranstaltung

Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es gibt Steckerlfisch frisch vom Grill.
Getränke sowie Kaffee und Kuchen.

http://www.tournatur.bayern.de

Veranstaltungshighlight für Fliegenfischer Erlebniswelt Fliegenfischen in Fürstenfeldbruck vom 9.-10.4.16

In diesem Jahr präsentiert sich der LFV gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Fischereiverbände der Alpenländer (ARGEFA) an der Erlebniswelt Fliegenfischen!

Unter dem Motto  „Fischer schaffen Lebensraum“ erwartet Sie am ARGEFA Stand Nr. 36 (Stadtsaal):

  • Ein Medientower mit Kurzfilmen zu den Themen „Gewässeraufwertung“, Kormoran und Huchen.
  • Publikationen (Flyer, Magazine, Bücher etc.) der sieben Mitgliedsverbände (FV Liechtenstein, LFV Baden-Württemberg, LFV Bayern, LFV Südtirol, Österreichischer FV, RZV Slovenian Fishing Association, Schweizerischer FV).

Darüber hinaus werden von den ARGEFA-Mitgliedern folgende Vorträge gehalten:

  • Vortrag 1: Samstag 9.4.16, 10:15h

Huchen/Marmorata – Einblicke in Biologie & Fischerei von Grosssalmoniden im Alpenraum

Sebastian Hanfland (LFV Bayern) und Andreas Riedl (LFV Südtirol)

  • Vortrag 2: Sonntag 10.4.16, 12.15h

Fischer schaffen Lebensraum –Möglichkeiten für einfache, rasch und kostengünstig umsetzbare Aufwertungsmaßnahmen an kleinen Fließgewässern Samuel Gründler (Schweizerischer Fischerei-Verband SFV)

 

Auf der EWF gibt es u.a.

  • Wurfdemonstrationen auf dem Freigelände, Kinderfliegenbinden, Einsteiger- und Frauenprogramm, Fliegenbinder.
  • Weitere Vorträge ausgewählter Referenten zu Reise, Gewässerökologie,
  • Neue Produkte und Produktentwicklungen namhafter Aussteller.

Besuchen Sie die Vorträge und treffen die Repräsentanten und Fachleute der ARGEFA.

Wir freuen uns auf viele interessante Gespräche!

LFV Bayern und ARGEFA

 

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Öffnungszeiten der Messe:
Samstag: 9:00 bis 18:00h
Sonntag: 9:00 bis 17:00h

Veranstaltungsforum Fürstenfeld
Fürstenfeld 12
82256 Fürstenfeldbruck bei München

 

www.argefa.org

www.erlebniswelt-fliegenfischen.de

Seminar: Gewässerwart Plus

Beinahe täglich werden in Bayern Nutzungen im und am Gewässer beantragt. Ob Aus- und Einleitungen, Uferbegradigung oder Hochwasserschutz; in der Regel ist dies mit Auswirkungen auf das Gewässer und letztlich auch die Fischerei verbunden. Wir Fischer sind folglich immer mehr gefordert, in den entsprechenden Antrags‐Verfahren gegenüber Behörden die Interessen von Naturschutz und Fischerei zu vertreten. Das gebietet nicht allein das Naturschutzgesetz, sondern auch die Pflicht zur fischereilichen Hege.

Im Herbst bietet der LFV deshalb ein Seminar zur Fortbildung von Gewässerwarten an. Ein Schwerpunkt ist die Bewertung von verschiedenen Eingriffen in den Gewässerhaushalt und deren Wirkung. Sie erfahren ferner Grundlagen über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Anfertigung von fischerei‐ und naturschutzfachlichen Stellungnahmen im Rahmen einer zeitgemäßen fischereilichen Hege.

Der Kurs richtet sich speziell an Gewässerwarte, die im Rahmen ihres Aufgabenfeldes die fachliche Schnittstelle zwischen Fisch, Gewässer und menschlichen Einflüssen darstellen.

Haben Sie Lust, neben Fischbesatz und Fanglistenauswertung auch einmal ein anderes, wichtiges Instrument der Hege kennenzulernen? Dann melden Sie sich beim LFV Bayern an.

Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Teilnehmer pro Seminar aus technischen Gründen auf 15 begrenzt ist. Normale Kenntnisse im Umgang mit dem PC (Internet) sind von Vorteil.

Anmeldung
Anmeldung bitte bis spätestens 23.9.2017 unter Angabe von

Name
E-Mail-Adresse
Verein
Telefonnummer für Rückfragen

an:

Landesfischereiverband Bayern e.V., Mittenheimer Str. 4, 85764 Oberschleißheim

oder per E‐Mail an:
poststelle@lfvbayern.de
Stichwort: „Gewässerwart‐Plus“

Einführung

Zum Kalender „Wald, Wild und Wasser 2016“

Die Auswahl der vorgestellten Tierarten wurde unter dem Leitthema „Prädatoren“ getroffen. „Fressen und gefressen werden“ ist ein Prinzip der durchaus nicht friedlichen Natur. Vorgestellt werden Säugetiere, Vögel, Fische und ein Insekt. Unter dem Sammelbegriff „Wild“ stellen sich viele Menschen zunächst einmal die Gesamtheit aller wildlebenden Tiere unserer Heimat vor. Dies ist zwar im Ansatz richtig, trifft jedoch auf den tatsächlichen Sachverhalt nur unzureichend zu. „Wild“ ist ein Begriff aus dem Jagdrecht und bezieht sich allein auf die wildlebenden Tierarten, auf die die Jagd ausgeübt werden darf. Diese Tierarten sind im Jagdgesetz alle einzeln benannt.

Es würde zu weit führen, diesen Katalog hier vorzustellen, doch soll versucht werden, ein paar grundsätzliche Aspekte herauszuarbeiten.

  • Die Liste der jagdbaren Tierarten (= „Wild“) ist historisch gewachsen und unterliegt immer wieder Veränderungen. So wurden z.B. in den siebziger Jahren alle Eulen herausgenommen und etwa in den neunziger Jahren in Bayern drei Rabenvogelarten aufgenommen. Derzeit umfasst die Liste über 100 Arten.
  • Jagdbar sind nur bestimmte Arten der Säugetiere und Vögel, grundsätzlich jedoch keine Fische, Reptilien und Insekten.
  • Sehr viele jagdbare Arten dürfen tatsächlich aber trotzdem nicht bejagt werden. Sie genießen eine ganzjährige Schonzeit. Obwohl sie jagdlich nicht genutzt werden dürfen, haben sie ein Recht auf Hege durch den Jäger. Somit schützt sie das Jagdrecht umfassender als das Naturschutzrecht. Der Wolf gehört nach Naturschutzrecht zu den Arten, die besonderen Schutz genießen.

Die Säugetiere und Vögel, die im Kalender „Wald, Wild und Wasser 2016“ vorgestellt werden, unterliegen bis auf den Wolf dem Jagdrecht und haben – ausgenommen der Turmfalke – Jagdzeit.

Der Lebensraum Wasser ist in Bayern vielfältig: Bäche, Flüsse, Teiche und Seen. Genauso vielfältig sind die Bewohner dieser Unterwasserwelten – doch sie werden weniger. Menschliche Eingriffe in die Natur bedrohen die Artenvielfalt. Hege und Schutz der Fischbestände gehören deshalb für die Fischer in Bayern dazu.

Im Kalender 2016 stellen wir vier Raubfische vor, die sich in ihrer Art zu jagen ganz ihrem jeweiligen Lebensraum angepasst haben. Die spitzen Zähne im Maul der Raubfische dienen in erster Linie dazu, die Beute festzuhalten und zu erlegen. Friedfische hingegen besitzen ganz unterschiedliche Zähne, mit denen sie ihre Nahrung zerkleinern. Grundsätzlich sitzen die Zähne bei den Fischen nicht nur auf den Kieferknochen, sondern auch auf einer ganzen Reihe anderer Knochen der Mundhöhle.
Die Zähne der Raubfische sind zudem noch sehr unterschiedlich geformt: Große, einzeln nebeneinander stehende Fangzähne am Unterkiefer des Hechtes. Die Hundszähne am Vorderende des Unter- und Oberkiefers beim Zander. Kleine, dicht beisammen sitzende Bürsten- oder Hechelzähne bei den Barschen, der Aalrutte, dem Aal oder dem Wels.

Obwohl die großen Raubfische an der Spitze der Nahrungskette stehen, sind sie oft in ihrem

Bestand gefährdet. Menschliche Eingriffe zerstören nicht nur ihren Lebensraum, sondern auch den ihrer Beutefische. Für ein Ökosystem sind Raubfische von großer Bedeutung. Daher wird ihr Bestand von Fischern in besonderem Maße gehegt und wenn nötig durch Besatzmaßnahmen gestützt. Große Raubfische haben eine hohe fischereiliche Bedeutung.

Der Erkenntnis, dass wir nur eine Natur haben, dass Wald, Wild und Wasser Bestandteile dieser einen Natur sind, dass wir Menschen selbst in dieser Natur und von ihr leben müssen, dass wir ihr deshalb im eigenen Interesse mit Achtung begegnen müssen, entspringt das Konzept dieses Kalenders. Achtung kann aber nur erfahren, was bekannt ist.

  1. Weißmann / S. Schütze
Posted in Schulkalender 2016