Seminar: Neue Datenschutzregeln für Vereine

Die EU-DSGVO gilt für die komplette oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. Name, Alter, Geschlecht), sowie für die nicht-automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem IT-System gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Die Ziele der EU-DSGVO sind der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten und personenbezogener Daten natürlicher Personen (z.B. Vereinsmitglieder).
Mit Wirkung vom 25. Mai 2018 ist die EU-DSGVO durch jede öffentliche sowie nicht-öffentliche Stelle und damit auch durch Vereine ohne Übergangsfrist umzusetzen.

Das Seminar richtet sich an Vereinsvorsitzende, Kassenwarte und alle Mitglieder, die personenbezogene Daten bearbeiten (z.B. für die Mitgliederverwaltung zuständig sind).

Referent ist der Datenschutzbeauftragte des LFV Herr Walter Gerner, der als selbstständiger Datenschutzbeauftragter und IT-Experte vor allem mittelständische Unternehmen, aber auch Verbände und Vereine betreut.

Das Seminar richtet sich ausschließlich an Mitgliedsvereine des LFV und ist kostenfrei.

Verbindliche Anmeldung bis 30. Oktober 2017 erbeten an:
Per E-Mail an poststelle@lfvbayern.de
Oder per Post an die Geschäftsstelle des LFV z. Hd. Frau Stefanie Schütze

Seminar: Pressearbeit im Fischereiverein

Vereine stehen im Blickfeld der Öffentlichkeit und müssen geschickt kommunizieren, um ihre Ziele zu erreichen. Das Seminar vermittelt Grundlagen für das Schreiben von spannenden Artikeln, was für ein ansprechendes Pressefoto zu beachten ist und zum richtigen Umgang mit Journalisten.

Die Teilnahme ist kostenlos. Begrenzte Teilnehmerzahl.
Anmeldung erforderlich unter: poststelle@lfvbayern.de

Seminar: Pressearbeit im Fischereiverein

Vereine stehen im Blickfeld der Öffentlichkeit und müssen geschickt kommunizieren, um ihre Ziele zu erreichen. Das Seminar vermittelt Grundlagen für das Schreiben von spannenden Artikeln, was für ein ansprechendes Pressefoto zu beachten ist und zum richtigen Umgang mit Journalisten.

Die Teilnahme ist kostenlos. Begrenzte Teilnehmerzahl.
Anmeldung erforderlich unter: steffi.schuetze@lfvbayern.de

Seminar: Gewässerwart Plus

Beinahe täglich werden in Bayern Nutzungen im und am Gewässer beantragt. Ob Aus- und Einleitungen, Uferbegradigung oder Hochwasserschutz; in der Regel ist dies mit Auswirkungen auf das Gewässer und letztlich auch die Fischerei verbunden. Wir Fischer sind folglich immer mehr gefordert, in den entsprechenden Antrags‐Verfahren gegenüber Behörden die Interessen von Naturschutz und Fischerei zu vertreten. Das gebietet nicht allein das Naturschutzgesetz, sondern auch die Pflicht zur fischereilichen Hege.

Im Herbst bietet der LFV deshalb ein Seminar zur Fortbildung von Gewässerwarten an. Ein Schwerpunkt ist die Bewertung von verschiedenen Eingriffen in den Gewässerhaushalt und deren Wirkung. Sie erfahren ferner Grundlagen über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Anfertigung von fischerei‐ und naturschutzfachlichen Stellungnahmen im Rahmen einer zeitgemäßen fischereilichen Hege.

Der Kurs richtet sich speziell an Gewässerwarte, die im Rahmen ihres Aufgabenfeldes die fachliche Schnittstelle zwischen Fisch, Gewässer und menschlichen Einflüssen darstellen.

Haben Sie Lust, neben Fischbesatz und Fanglistenauswertung auch einmal ein anderes, wichtiges Instrument der Hege kennenzulernen? Dann melden Sie sich beim LFV Bayern an.

Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Teilnehmer pro Seminar aus technischen Gründen auf 15 begrenzt ist. Normale Kenntnisse im Umgang mit dem PC (Internet) sind von Vorteil.

Anmeldung
Anmeldung bitte bis spätestens 10.11.2017 unter Angabe von

Name
E-Mail-Adresse
Verein
Telefonnummer für Rückfragen

an:

Landesfischereiverband Bayern e.V., Mittenheimer Str. 4, 85764 Oberschleißheim

oder per E‐Mail an:
poststelle@lfvbayern.de
Stichwort: „Gewässerwart‐Plus“

Mehr Geld für Fischotterschäden

Gute Nachricht für alle Otter-geschädigten Teichwirte in Bayern: Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hat den erst im vergangenen Jahr aufgelegten Entschädigungs-Fonds zum Ausgleich von Fischotter-Schäden von 100.000 auf 250.000 Euro aufgestockt. Wie Brunner in München mitteilte, hätten die Schadensmeldungen des ersten Jahres gezeigt, dass die bisher veranschlagten Mittel nicht ausreichen, um die tatsächlichen Verluste der Teichwirte auszugleichen. „Mit der Aufstockung wollen wir sicherstellen, dass keiner unserer teichwirtschaftlichen Familienbetriebe allein gelassen wird und auf seinen Otter-Schäden sitzen bleibt“, sagte der Minister. Aus dem Entschädigungsfonds können bis zu 80 Prozent der durch den Otter erlittenen Einbußen ersetzt werden.

Vor allem in Niederbayern, der Oberpfalz und Oberfranken breitet sich das streng geschützte Tier zunehmend aus und richtet in den Teichanlagen schweren Schaden an. Brunners im vergangenen Jahr gestarteter Fischotter-Managementplan sieht neben Entschädigungen auch den Einsatz von Otter-Beratern vor. Diese mittlerweile drei in den besonders betroffenen Regionen eingesetzten Berater erläutert den Betrieben vor Ort, wie sie ihre Teiche optimal schützen können. Schutzzäune, die nach den Vorgaben eines Beraters errichtet wurden, können bis zur Hälfte der Kosten bezuschusst werden.

Nach Aussage des Ministers ist der Erhalt der 10.000 bayerischen Teichwirte ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Denn sie erzeugen nicht nur etwa die Hälfte aller Karpfen und ein Drittel aller Forellen in Deutschland. Durch die seit Generationen hinweg betriebene naturnahe und extensive Teichwirtschaft sichern die ausschließlich in Familienhand befindlichen Betriebe zudem wichtige Naturräume und Rückzugsgebiete für bedrohte Tier- und Pflanzenarten.

Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung für Kormoran und Biber

Am 16. Juli trat die verlängerte Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV) zur Vergrämung von Kormoran und Biber in Kraft. Die AAV regelt die Möglichkeiten für Eingriffe in besonders geschützte Tierpopulationen. In Bayern zählen dazu auch gezielte Abschüsse. Erstmals gilt die AAV nun für zehn Jahre und wird sowhl vom Landesfischereiverband, als auch von weiten Teilen des Vogelschutzes mitgetragen.

Die Verordnung ist nun auch online verfügbar: Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten

 

Bild: Silvio Heidler

Vorranggewässer – Maßnahmen zum Erhalt und zur Unterhaltung von Altwässern

 

Der Landesfischereiverband Bayern e.V. als Fischerei- und Naturschutzverband setzt sich mit der Umsetzung von Arten- und Gewässerschutzprojekten für den Erhalt und die Wiederansiedlung gefährdeter Fischarten in Bayern ein.

Die gezielte Anlage, Wiederherstellung und dauerhafte Unterhaltung wichtiger Schlüsselhabitate ist für viele Fischarten in unseren z.T. stark anthropogen überformten Gewässern ein wichtiges Instrument um dauerhaft gesunde Fischbestände zu sichern. Der Erhalt von Altwässern ist aufgrund ihres besonderen Stellenwertes als Strömungsrefugium, Wintereinstand und Juvenilhabitat ein wichtiger Beitrag für den Schutz und die Entwicklung heimischer Fließgewässerarten.

Um die Bedeutung von Altwässern und ihren Funktionen für die heimische Fischfauna in Fließgewässerökosystemen zu bewerten, plant der LFV Bayern in den kommenden zwei Jahren die Umsetzung von Altwasserentlandungen an fünf ausgewählten Standorten (siehe Karte). In einem begleitenden Monitoring werden durch die Kartierung von Teilhabitaten und die Durchführung von Elektrobefischungen Veränderungen der Habitatqualität und Fischfauna nach einer einheitlichen Methodik aufzunehmen, abschließend zu bewerten und zu vergleichen. Die Untersuchungen dienen dazu anhand von standardisierten Erfolgskontrollen die naturschutzfachliche Wirksamkeit von Entlandungsmaßnahmen in Altwässern auf aquatischer Ebene zu belegen.

Sofern Sie Interesse an der Durchführung des dazu vorgesehenen Auftrags haben, bitten wir Sie um ein schriftliches Kosten-Angebot bis zum 19. September 2017. Nähere Angaben zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen finden Sie in den beigefügten Anlagen.

Landesfischereitag 2017

+++ Die Plätze für die Schifffahrt auf der Donau sind restlos ausgebucht +++

+++ Ohne Anmeldung leider keine Teilnahme +++

Reinheitsgebot für unsere Bäche und Seen
Auftrag für Fischerei und Landwirtschaft

Landesfischereitag 2017 – 23. September – Regensburg – 10.00 Uhr

Gewässerschutz und Landwirtschaft

Bayerns Gewässer leiden unter Abspülungen von Feldern und Äckern. Bei Starkregen gelangt zu viel Erdreich und Dünger ins Wasser. Initiativen wie der neue „Gewässerpakt“ sollen Abhilfe schaffen, doch wie erreichen wir einen besseren Gewässerschutz? Walter Heidl, Präsident des Bayerischen Bauernverbands stellt Lösungsansätze der Landwirtschaft vor und diskutiert mit LFV-Präsident Albert Göttle.


Praxiswissen für Vereinsvorstände

  • Fischereiaufseher: Ein wichtiger Job im Verein mit immer neuen Herausforderungen. Halten Sie sich hier auf dem Laufenden.
  • Vereinsbesteuerung: Möglichkeiten und Fallstricke des Steuerrechts für Vereine. Aktuelle Beispiele und ein Ausblick auf 2018.
  • So gelingt Integration: Die Neustädter Fischerfreunde holen Zuwanderer ins Boot – und beide Seiten profitieren. Ein Bericht aus der Praxis.

Programm:

Bayerisches Königsfischen:

7.00 bis 10.30 Uhr: Königsfischen an der fließenden Donau
13.00 bis 15.30 Uhr: Festakt mit Proklamation der Bayerischen Fischerkönige (Die Schifffahrt ist leider restlos ausgebucht)

LFV-VereinsForum:

10.00 – 11.00 Uhr: Vortrag und Podiumsdiskussion – Landwirtschaft und Fischerei
Walter Heidl, Präsident Bayerischer BauernverbandProf. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident Landesfischereiverband Bayern
11.15 – 12.00 Uhr: Aufgaben des Fischereiaufsehers, Dr. Reinhard Reiter, Institut für Fischerei (wir können für Besucher des Vortrags leider kein Zertifikat ausstellen)
11.15 – 12.00 Uhr: So gelingt Integration Erhard Garbe, 1. Vorstand Neustädter Fischerfreunde
11.15 – 12.00 Uhr: Aktuelle Stolpersteine in der Vereinsbesteuerung Thomas Schiffler, BRUMA Steuerberatung und Vizepräsident Fischereiverband Oberbayern

Veranstaltungsort:

Kongress- und Kulturzentrum Kolpinghaus Regensburg, Adolph-Kolping-Straße 1, 93047 Regensburg

Parkmöglichkeiten:

Das Parkhaus am Dachauplatz und der Parkplatz am Donaumarkt sind in unmittelbarer Umgebung. Der Parkplatz Unterer Wöhrd (Altes Eisstadion) ist kostenfrei und fußläufig in 10 Minuten erreichbar.

Landesfischereitag 2017

Reinheitsgebot für unsere Bäche und Seen

Auftrag für Fischerei und Landwirtschaft

Landesfischereitag 2017 – 23. September – Regensburg – 10.00 Uhr

Gewässerschutz und Landwirtschaft

Bayerns Gewässer leiden unter Abspülungen von Feldern und Äckern. Bei Starkregen gelangt zu viel Erdreich und Dünger ins Wasser. Initiativen wie der neue „Gewässerpakt“ sollen Abhilfe schaffen, doch wie erreichen wir einen besseren Gewässerschutz? Walter Heidl, Präsident des Bayerischen Bauernverbands stellt Lösungsansätze der Landwirtschaft vor und diskutiert mit LFV-Präsident Albert Göttle.

Praxiswissen für Vereinsvorstände

  • Auffrischungskurs für Fischereiaufseher: Ein wichtiger Job im Verein mit immer neuen Herausforderungen. Halten Sie sich hier auf dem Laufenden.
  • Vereinsbesteuerung: Möglichkeiten und Fallstricke des Steuerrechts für Vereine. Aktuelle Beispiele und ein Ausblick auf 2018.
  • So gelingt Integration: Die Neustädter Fischerfreunde holen Zuwanderer ins Boot – und beide Seiten profitieren. Ein Bericht aus der Praxis.

Programm

Bayerisches Königsfischen:

7.00 bis 10.30 Uhr: Königsfischen an der fließenden Donau
13.00 bis 15.30 Uhr: Festakt mit Proklamation der Bayerischen Fischerkönige

LFV-VereinsForum:

10.00 – 11.00 Uhr: Vortrag und Podiumsdiskussion – Landwirtschaft und Fischerei
Walter Heidl, Präsident Bayerischer BauernverbandProf. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident Landesfischereiverband Bayern
11.15 – 12.00 Uhr: Auffrischungskurs für Fischereiaufseher Dr. Reinhard Reiter, Institut für Fischerei
11.15 – 12.00 Uhr: So gelingt Integration Erhard Garbe, 1. Vorstand Neustädter Fischerfreunde
11.15 – 12.00 Uhr: Aktuelle Stolpersteine in der Vereinsbesteuerung Thomas Schiffler, BRUMA Steuerberatung und Vizepräsident Fischereiverband Oberbayern

Veranstaltungsort:
Kongress- und Kulturzentrum Kolpinghaus Regensburg, Adolph-Kolping-Straße 1, 93047 Regensburg

Parkmöglichkeiten:
Das Parkhaus am Dachauplatz und der Parkplatz am Donaumarkt sind in unmittelbarer Umgebung. Der Parkplatz Unterer Wöhrd (Altes Eisstadion) ist kostenfrei und fußläufig in 10 Minuten erreichbar.

Jahresbericht 2016/17

LFV stellt neuen Jahresbericht vor

Ob Artenhilfsprogramme, Informationsveranstaltungen oder in der Teichwirtschaft und Jugendarbeit – der Landesfischereiverband Bayern war sehr aktiv. Eine ausführliche Übersicht der Arbeit und Erfolge des LFV finden Sie nun im aktuellen Jahresbericht 2015/2016.

Jahresbericht zum Herunterladen:

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LFV-Jahresbericht 2016/2017 11.42 MB 1652 Downloads

Informationen rund um den LFV Bayern und die Bayerische Fischerjugend: Leistungen,...

Gewässerschutz im Bereich Landwirtschaft muss verbessert werden

Positionspapier der Umweltverbände bei gemeinsamer Fachtagung vorgestellt

Der Gewässerschutz in Bayern im Bereich Landwirtschaft ist in vielen Fällen unzureichend, kritisieren Landesfischereiverband Bayern (LFV), Landesbund für Vogelschutz (LBV) und BUND Naturschutz (BN), WWF und die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Flussallianzen, und haben dazu ein gemeinsames Positionspapier zum Schutz von Gewässern vorgelegt. Die Vorstellung erfolgt im Rahmen einer Fachtagung in Freising, an die auch eine Podiumsdiskussion mit Vertretern aus Politik, Naturschutz, Landwirtschaft und Behörden angegliedert ist.

In etlichen Bereichen zeichnet sich bisher ab, dass das von der bayerischen Staatsregierung forcierte Prinzip der Freiwilligkeit bei Gewässerschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft allein nicht ausreicht, um die erforderlichen Verbesserungen zu erreichen. Dies wird u.a. durch die aktuelle Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik bzgl. der mangelhaften Umsetzung der Nitrat-Richtlinie bestärkt.

Um auch bayerische Gewässer besser vor Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft zu schützen, die vor allem durch Bodenabschwemmungen entstehen, appellieren die Verbände an das Verursacherprinzip.

„Besonders bei Starkregen und Hochwasser wird sehr deutlich, welche großen Mengen Erdreich immer wieder abgeschwemmt werden und in die Gewässer gelangen“, kritisiert Josef Paukner, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Flussallianzen. „Förderprogramme haben bisher leider nicht den erwünschten Erfolg gezeigt“, so Paukner.

„Die Bodenerosion muss endlich eingedämmt werden“, fordert Hubert Weiger, BN Landesvorsitzender, „und deswegen muss auch das Bodenschutzgesetz besser vollzogen werden. Dieses erlaubt z.B., dass auf Flächen, auf denen es wiederholt zu starker Erosion gekommen ist, der Ackerbau mit Auflagen versehen und sogar ganz untersagt werden kann.“

„Initiativen wie boden:ständig belegen bisher nur sehr kleinräumig den Erfolg von landwirtschaftlichen Gewässerschutzmaßnahmen und sind in der Fläche zu wenig vertreten“, so Willi Ruff, Vize-Präsident des LFV. „Gewässer- und Bodenschutzmaßnahmen als gute fachliche Praxis sollten für jeden Landwirt eine Selbstverständlichkeit darstellen. Wo über die gute fachliche Praxis hinausgehende Schutzmaßnahmen erforderlich sind, sollte der Landwirt als Gewässerschutz-Dienstleister für Ertragsausfälle angemessen entschädigt werden.“

Norbert Schaeffer vom LBV führt aus, „dass der Verlust an Landschaftselementen und die Bewirtschaftung immer größerer Schläge dazu beigetragen hat, dass das abgeschwemmte Erdreich in die Gewässer gelangt. Wir benötigen die Wiederanlage von Pufferstreifen und Hecken nicht nur, um die Artenvielfalt und Biodiversität zu sichern, sondern eben auch für den Gewässerschutz.“

Georg Rast vom WWF Deutschland betont, dass eine deutliche Verringerung der Düngergaben eine Grundvoraussetzung für den nachhaltigen Schutz des Grundwassers darstellt. Eklatante Missstände müssen endlich mit dem Ordnungsrecht bekämpft werden. Darüber hinaus können nationale oder regional angepasste Maßnahmen nur mit entsprechenden Anpassungen teilweise gegenläufiger EU-Förderprogramme wirksam werden.

 

Das Positionspapier zum Herunterladen

Fisch im Museum

Traditionell vor Karfreitag präsentieren der Landesfischereiverband Bayern, der Fischereiverband Oberbayern und die Isarfischer raffinierte Fischgerichte und Wissenswertes rund um unsere Wasserlebewesen. In diesem Jahr wagen wir einen Blick an die Küste und stellen Deutschlands Fisch des Jahres 2017 vor: die Flunder. Für bayerische Fischköche ist sie eine Exotin, doch die flache Wandrerin zwischen Süß- und Salzwasser hält einige Geheimnisse parat.

Probieren Sie die exklusiv für Sie live zubereiteten Fischspezialitäten und erfahren Sie mehr über den geheimnisvollen Plattfisch.

Eintritt und Fischhäppchen sind frei.

Neues Gutachten

Die Abfischung von Karpfenteichen

Fachliche und rechtliche Aspekte in Bezug auf den Gewässer- und Tierschutz

Manfred Braun und Christian Proske

Die Sicht des amtlichen Gewässer- und Tierschutzes auf den Umgang mit natürlichen Ressourcen und landwirtschaftlichen Nutztieren verändert sich. Diese Entwicklung betrifft ganz wesentlich auch die Abfischung von Karpfenteichen. Beleg sind neuere Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen mit zusätzlichen Belastungen für die Teichwirtschaft. Zur Wahrung schutzwürdiger Belange hat der Landesfischereiverband Bayern eine Studie in Auftrag gegeben. Sie stellt die vielfältigen Vorgänge und Zusammenhänge, die beim Abfischen von Karpfenteichen eine Rolle spielen, aus fachlicher und rechtlicher Sicht dar und erläutert sie. Durch besseres Verständnis sollen unnötige Konflikte vermieden werden.

Die Erhaltung der traditionellen und landschaftsprägenden Teiche ist ein hohes landespolitisches Ziel. Es ist nur zu erreichen, wenn die Teiche fachgerecht und nachhaltig bewirtschaftet werden.

Bei Anwendung der „guten fachlichen Praxis“ dienen Karpfenteiche in aller Regel auch dem Gewässerschutz. Die Belastung der Vorfluter mit Ablaufwasser aus Karpfenteichen bleibt vergleichsweise gering. Für eine ordnungsgemäße Abfischung ist allerdings ein ausreichend bemessener Vorfluter unverzichtbar. Ausbau und Unterhaltung solcher Gewässer sind gewöhnlich Pflichtaufgaben der Gemeinden. Eindeutig nicht erfüllbar ist die Forderung, jeglichen Schlammaustrag aus Karpfenteichen während und nach der Abfischung zu verhindern.

Der schonende Umgang mit den Fischen bei der Ernte liegt schon deshalb im Interesse der Teichwirte, weil geschwächte oder gar beschädigte Tiere wirtschaftliche Verluste nach sich ziehen. Dennoch können insbesondere kleine Fische unvermeidlich bei den Abfischungsarbeiten verletzt oder getötet werden oder im Teich verbleiben und dort verenden. Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, die angesprochenen Tatbestände unter Abwägung der verschiedenen Aspekte zu beurteilen und bei ihren Entscheidungen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Derzeit werden die “Teichbauempfehlungen” durch eine, von den Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt und Verbraucherschutz eingesetzte, Arbeitsgruppe erneuert. Die Studie schlägt vor, dabei die aufgezeigte Problematik zu erörtern. Ziel ist ein fachlich und rechtlich überzeugender Leitfaden für die Teichbewirtschaftung, der sowohl den Behörden als auch den Teichwirten dienen kann.

Die komplette Studie ist unter poststelle@lfvbayern.de beim Landesfischereiverband Bayern abrufbar.

Kurzfassung der Studie zum Download

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Kurzfassung Studie Teichabfischung 114.31 KB 685 Downloads

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Flussfilmfestival München

Wir laden herzlich alle Fischerinnen und Fischer zum Flussfilmfestival nach München ein. In den Museum Lichtspielen werden internationale Filme gezeigt und in Diskussionsrunden über die Gefahren für die zerbrechlichen Lebensräume gesprochen. Mit dabei ist unser Gewässer- und Artenschutzexperte Johannes Schnell.

Der Eintritt für das Matinée-Programm ist frei, aber die Plätze sind begrenzt. Mittags und nachmittags gibt es Karten direkt im Kino zu 8 €.

 

 

Das Programm als Download:

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Flussfilmfestival München 2017 162.96 KB 556 Downloads

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