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Gamsgeiß mit ihrem Kitz. Das Bild dokumentiert eindrucksvoll, wie eng die Verbindung zwischen beiden ist.
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Gamsgeiß mit ihrem Kitz. Das Bild dokumentiert eindrucksvoll, wie eng die Verbindung zwischen beiden ist.
Bereits im August 2018 begannen das Landwirtschaftsministerium und der Landesfischereiverband mit der Umsetzung einer Lösung für den Verkauf digitaler Erlaubnisscheine. Aktuelle Informationen zum Thema „elektronische Erlaubnisscheine“ erhalten Sie direkt beim Ministerium.
Natürlich dürfen auch weiterhin nicht mehr Erlaubnisscheine ausgestellt werden, als von der Kreisverwaltungsbehörde genehmigt worden sind. Um dies sicherzustellen, müssen Vereine, die Erlaubnisscheine im online-Verfahren ausgeben möchten, dieses Verfahren ausdrücklich bei der Kreisverwaltungsbehörde beantragen – auch dann, wenn der zuletzt erteilte Genehmigungsbescheid noch gültig ist. Zusätzlich zu der Art der beantragten Erlaubnisscheine (Jahres-, Wochen-, Tagesschein) muss künftig also auch das Verfahren im Antrag genannt werden.
Wird nicht ausdrücklich ein Online-Verfahren beantragt, gehen die Behörden davon aus, dass die Erlaubnisscheine, wie bisher, in ausgedruckter und gesiegelter Form ausgegeben werden sollen. Es ist auch möglich, Erlaubnisscheine für ein Gewässer sowohl im online-Verfahren als auch in ausgedruckter Form auszugeben. Sofern dies gewollt ist, muss der Fischereiverein die entsprechenden Zahlen für das jeweilige Verfahren konkret benennen.
Weitere Informationen erhalten interessierte Vereine beim Landesfischereiverband oder den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.
Beinahe täglich werden in Bayern Nutzungen im und am Gewässer beantragt. Ob Aus- und Einleitungen, Uferbegradigung oder Hochwasserschutz; in der Regel ist dies mit Auswirkungen auf das Gewässer und letztlich auch die Fischerei verbunden. Wir Fischer sind folglich immer mehr gefordert, in den entsprechenden Antrags‐Verfahren gegenüber Behörden die Interessen von Naturschutz und Fischerei zu vertreten. Das gebietet nicht allein das Naturschutzgesetz, sondern auch die Pflicht zur fischereilichen Hege.
Im Herbst bietet der LFV deshalb ein Seminar zur Fortbildung von Gewässerwarten an. Ein Schwerpunkt ist die Bewertung von verschiedenen Eingriffen in den Gewässerhaushalt und deren Wirkung. Sie erfahren ferner Grundlagen über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Anfertigung von fischerei‐ und naturschutzfachlichen Stellungnahmen im Rahmen einer zeitgemäßen fischereilichen Hege.
Der Kurs richtet sich speziell an Gewässerwarte, die im Rahmen ihres Aufgabenfeldes die fachliche Schnittstelle zwischen Fisch, Gewässer und menschlichen Einflüssen darstellen.
Haben Sie Lust, neben Fischbesatz und Fanglistenauswertung auch einmal ein anderes, wichtiges Instrument der Hege kennenzulernen? Dann melden Sie sich beim LFV Bayern an.
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Teilnehmer pro Seminar aus technischen Gründen auf 15 begrenzt ist. Normale Kenntnisse im Umgang mit dem PC (Internet) sind von Vorteil.
Anmeldung
Anmeldung bitte bis spätestens 26.11.2018 an:
Landesfischereiverband Bayern e.V., Mittenheimer Str. 4, 85764 Oberschleißheim
oder per E‐Mail an:
poststelle@lfvbayern.de
Stichwort: „Gewässerwart‐Plus“
Alle wichtigen Informationen mit Seminarablauf finden Sie hier:
Der Fischotter breitet sich in Bayern wieder aus. Der Landesfischereiverband will in einem breit angelegten Projekt das Verbreitungsgebiet des Marders kartieren. Dazu sind wir auf die Unterstützung der Vereine angewiesen. In diesem Seminar vermitteln wir die Grundlagen der Biologie, der Spurensuche und verschiedener Monitoring-Methoden.
Bitte melden Sie sich verbindlich bis zum 7. Januar 2019 bei Frau Michaela Thiel an (michaela.thiel@lfvbayern.de; 089/64272648). Programmdetails und weitere Termine für die anderen Bezirke finden Sie auf unserer Seite unter Veranstaltungen. Anmeldung nur für Mitglieder des LFV möglich.
Der Fischotter breitet sich in Bayern wieder aus. Der Landesfischereiverband will in einem breit angelegten Projekt das Verbreitungsgebiet des Marders kartieren. Dazu sind wir auf die Unterstützung der Vereine angewiesen. In diesem Seminar vermitteln wir die Grundlagen der Biologie, der Spurensuche und verschiedener Monitoring-Methoden.
Bitte melden Sie sich verbindlich bis zum 11. November 2018 bei Frau Michaela Thiel an (michaela.thiel@lfvbayern.de; 089/64272648). Programmdetails und weitere Termine für die anderen Bezirke finden Sie auf unserer Seite unter Veranstlatungen. Anmeldung nur für Mitglieder des LFV möglich.
Das bayerische Innenministerium hat eine Informationskampagne zum Datenschutz gestartet. Unter dem Motto „Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz“ wurde auch ein Schreiben für Vereine entwickelt. Sie können es hier herunterladen:
Auf Anregung verschiedener Mitgliedsvereine, lud der Landesfischereiverband im vergangenen Jahr zur Diskussionsrunde über das Für und Wider elektronischer Fischereierlaubnisscheine ein. Mit dem Landwirtschaftsministerium als verantwortlicher Stelle einigte man sich anschließend auf eine Testphase, die nun umgesetzt wird. Mit einer Änderung der Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz können bereits ab dem 1. September 2018 Erlaubnisscheine in elektronischer Form ausgegeben werden. Diese Änderung gilt bis zum 31. August 2021, dann endet vorläufig die Testphase.
Das Ministerium hat nun die Eckpunkte für das Verfahren vorgelegt: Wichtig ist in jedem Fall, dass die elektronischen Erlaubnisscheine fälschungssicher und vor Ort kontrollierbar sind. Außerdem darf das vom Landratsamt genehmigte Kontingent an Erlaubnisscheinen nachweisbar nicht überschritten werden. Selbstverständlich muss auch eine elektronische Version des Erlaubnisscheins den Mindestinhalt einer gedruckten Karte wiedergeben. Vereine sollen sich auch nicht zwischen gedruckten oder digitalen Karten entscheiden müssen, es sollen bei der Kartenausgabe vielmehr auch Kombinationen möglich sein. Die Einhaltung dieser Kriterien muss von demjenigen nachgewiesen werden, der ein entsprechendes System nutzt. Der Landesfischereiverband kontrolliert die Nachweise und berichtet anschließend an des Landwirtschaftsministerium.
Bevor Vereine nun loslegen, müssen sie allerdings eine Beschreibung Ihres EDV-Systems vorlegen, aus der ersichtlich wird, dass die festgeschriebenen Kriterien auch wirkilich eingehalten werden können.
Wie das Vorgehen genau aussieht, wurde in einem Ministerialschreiben an die Kreisverwaltungsbehörden ausgearbeitet. Sie können es hier herunter laden:
Nach wie vor sind Gewässer und Grundwasser in Bayern nicht in einem Zustand, wie es die Wasserrahmenrichtlinie und die Nitratrichtlinie der EU vorsehen. Insbesondere Nährstoff- und Pestizideinträge aus der Landwirtschaft sind ein großes Problem. Die neue Düngeverordnung reicht nicht aus, um diese Probleme zu lösen.
Gemeinsam haben die Bayerischen Flussallianzen, der BUND Naturschutz, der Landesbund für Vogelschutz, der Landesfischereiverband und WWF Deutschland einen aktuellen Forderungskatalog erarbeitet, der in den nächsten Monaten mit Politikern der im Landtag vertretenen Parteien diskutiert werden soll.
Die Kernforderung lautet, die Einträge an Stickstoff und Phosphor aus dem Ackerbau wesentlich zu reduzieren. Leider wird auch die überarbeitete Düngeverordnung, trotz kleiner Verbesserungen, diesem Ziel nicht gerecht. Die Verbände fordern daher, die Möglichkeiten der Düngeverordnung besser zu nutzen: In Gebieten, in denen Oberflächengewässer und Grundwasserkörper bereits durch Überdüngung beeinträchtigt sind, muss Bayern strengere Maßnahmen erlassen als bislang vorgesehen.
Eine weitere Forderung ist die Einhaltung von Gewässerrandstreifen mit einer Breite von fünf bis zehn Metern. Sie verhindern bei starkem Regen den Eintrag von Erdreich und Phosphat in die Gewässer. Auch hier ist die Vorgabe der Düngeverordnung zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens von vier Metern in Abhängigkeit der Hangneigung unzureichend.
Laden Sie sich das 10-Punkte-Programm der bayerischen Naturschutzverbände hier herunter
Fachliche Rückfragen richten Sie bitte an:
Katharina Keiz, LFV-Referentin: katharina.keiz@lfvbayern.de
Marion Ruppaner, BN-Agrarreferentin : marion.ruppaner@bund-naturschutz.de
Mathias Fischer, WWF-Referent: mathias.fischer@wwf.de
Helmut Beran, LBV-Referent: helmut.beran@lbv.de
Mit der traditionellen Schlafplatzzählung dokumentieren die Mitglieder von LBV und LFV Bayern die Entwicklung der Winterbestände des Kormorans schon über 25 Jahre.
Wie geplant, findet in der Saison 2018/19 wieder eine Zählung statt.
Solch lange Datenreihen sind die Grundlage für die Diskussion um die fischökologischen und fischereiwirtschaftlichen Auswirkungen der in den 1980er Jahren einsetzende Rückkehr des Kormorans an bayerische Gewässer.
Seit dem Winter 2007 lässt sich ein Rückgang der Vögel feststellen. Die geringste Zahl ergab sich im Winter 2011/12 mit 5.748 Kormoranen (2003/04 waren es noch 8.284 Tiere). Inwieweit klimatische Bedingungen und der Rückgang der Brutbestände an den Küsten oder auch die Vergrämung in Bayern (2016/17 wurden z.B. 11.071 Kormorane geschossen) für den Rückgang der Zahlen verantwortlich gemacht werden können, ist umstritten. Die Hoffnung auf einen anhaltenden Rückgang der Vögel hat sich leider nicht bestätigt, bereits 2012/13 nahmen die Zahlen wieder zu. Ein anderer Trend ist allerdings zweifellos zu erkennen: Die Zahl der Schlafplatzkolonien steigt, während die Individuenzahl pro Kolonie leicht abnimmt. Die Gründe für die Entwicklung sind derzeit noch unklar.
Der LFV ist überzeugt davon, dass ohne die letale Vergrämung der Schaden an den Gewässern und Teichwirtschaften deutlich größer und dass die Anzahl der gezählten Vögel sicherlich höher gewesen wäre. Und dass ist der entscheide Punkt!
Helfen Sie wieder mit!
Helfen Sie uns auch in diesem Winterhalbjahr bei einer weiteren Runde landesweiter Zählungen. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin fundiert und erfolgreich argumentieren. Hier finden Sie die entsprechenden Unterlagen (Zählbögen etc.) als Download:
Es bleibt beim bewährten und eingespielten Ablauf der Zählungen: An den Stichtagen der Synchronzählung (siehe Meldebogen) sollten Sie an „Ihrem“ Schlafplatz jeweils in der Abenddämmerung alle anwesenden Kormorane erfassen und zusammen mit Angaben zu den Erfassungsbedingungen auf dem Meldebogen notieren. Entscheidend ist, dass die Kontrolle tatsächlich erst in der Abenddämmerung erfolgt – nur dann ist gewährleistet, dass sich die Kormorane schon weitgehend vollständig an ihrem Schlafplatz gesammelt haben. Erfassungslücken fallen so vernachlässigbar gering aus. Sollten Sie am Zähl-Stichtag verhindert sein, sollten Sie diese so zeitnah zum Stichtag wie möglich vorziehen oder nachholen.
Für die Durchführung der Zählungen stellt übrigens das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) auch in diesem Winter wieder eine Fahrtkostenerstattung bereit. Immer wieder wird in diesem Zusammenhang die späte Benachrichtigung zur Zählung kritisiert. Auf dem Zählbogen finden Sie Zähldaten ab Mitte September. Leider wurde die Zusage des LfU über die Fördergelder zu spät übermittelt, um den offiziellen Aufruf früher zu versenden. Entscheidend für den Vergleich mit früheren Daten sind vor allem die Monate Oktober bis März, sodass nicht allzu viele Zählungen verpasst werden.
Weitere Informationen zum Kormoran in Bayern finden Sie in unserer Broschüre „Kormoran und fischbestand – eine unendliche Geschichte“
+++ ACHTUNG: FEHLERTEUFEL +++
+ In der aktuellen Ausgabe von Bayerns Fischerei + Gewässer findet sich ein falsches Datum für das Königsfischen +
+++ Das Fischen findet am 29. September statt +++
Zum traditionellen Königsfischen des Landesfischereiverbandes treffen sich am 29. September in Würzburg alle bayerischen Fischerköniginnen und -könige.
Die erfolgreichsten Fischer sowie der im Rahmen des Jugendkönigsfischens bereits ermittelte Fischerkönig der Jugend werden anschließend bei einem Festakt geehrt. Jeder Teilnehmer des Königsfischens erhält ein Erinnerungsgeschenk.
Alle Informationen zur Anmeldung und zu den Regeln des Fischens finden Sie hier:
Unter dem Motto „Königsfischen, Datenschutz, Paragrafendickicht – wir zeigen den Weg!“ treffen sich Bayerns Fischer am 29. September in der Residenzstadt Würzburg.
Der Landesfischereiverband ist Heimat für über 135.000 Fischerinnen und Fischer. Sie leben ihre Leidenschaft in knapp 900 Vereinen aus. Die Vereine stehen allerdings von vielen Seiten unter Druck. Zum einen gibt es Kritik von Tierrechtsorganisationen, zum anderen wachsen die bürokratischen Anforderungen. Wir erklären, wie sich das Vereinsleben trotzdem gedeihlich entwickelt und welche Kniffe den Verantwortlichen weiterhelfen.
LFV-VereinsForum
10.00 – 11.30 Uhr: Königsfischen ohne Ärger – Vortrag und Fragerunde mit Experten
11.15 –11.45 Uhr: Stolperfalle Datenschutz – Walter Gerner, WGM Consulting
(Wiederholung um 11.50 bis 12.20 Uhr)
11.15 –11.45 Uhr: Ehrenamt will gut versichert sein – Tino Braunschweig, Bernhard Assekuranzmakler GmbH
(Wiederholung um 11.50 bis 12.20 Uhr)
Festakt
14.00 – 16.00 Uhr: Festakt mit Proklamation der Fischerkönigin oder des -königs
Programmheft herunterladen:
NOVUM Businesscenter Würzburg
Schweinfurter Str. 11 I 97080 Würzburg
Anreise
Das NOVUM ist nur wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt und in unmittelbarer Nähe zur Würzburger Altstadt.
Am NOVUM stehen 350 kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage und auf dem großzügigen Parkplatz direkt am Haus zur Verfügung. Biegen Sie zwischen Ghotel und Shell Tankstelle in die Kohlenhofstraße, die Zufahrtsstraße zu den Parkflächen.
Die Landschaft durch die sich unsere bayerischen Gewässer ihren Weg bahnen, ist stark durch die angrenzende Kulturlandschaft geprägt. An den meisten Ufern grenzen unmittelbar landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Folglich hat die Landwirtschaft und die Art und Weise der Bewirtschaftung, einen bedeutenden Einfluss auf die Gewässer.
Durch die Auswertung selbst erhobener Untersuchungsergebnisse und bereitgestellter Umsetzungskonzepte soll geprüft werden, inwieweit die im Rahmen von zwei ausgewählten boden:ständig-Projekten durchgeführten Maßnahmen eine ökologische Verbesserung für die Gewässer darstellen.
Ziel ist die Erstellung eines Gutachtens, in dem neben der Darstellung des Ursprungs-Zustands und den damit verbundenen negativen Einflüssen, auch die Maßnahmenumsetzung des boden:ständig-Konzepts evaluiert wird.
Nähere Angaben zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen finden Sie in beigefügtem Leistungsverzeichnis:
Sollten Sie Interesse an der Durchführung des Auftrags haben, bitten wir Sie um ein schriftliches Kosten-Angebot bis zum 07.10.2018, vorzugsweise per E-Mail an katharina.keiz@lfvbayern.de mit dem Betreff „Bewerbung Projekt 214 – Wasserpakt“
Für Fragen oder Anregungen zur Durchführung des Auftrages, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Referat III (Fischerei, Gewässer- und Naturschutz):
Katharina Keiz
E-Mail: katharina.keiz@lfvbayern.de
Tel: 089-64 27 26 41
Fax: 089-64 27 26 66
Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Der Fischotter breitet sich in Bayern wieder aus. Der Landesfischereiverband will in einem breit angelegten Projekt das Verbreitungsgebiet des Marders kartieren. Dazu sind wir auf die Unterstützung der Vereine angewiesen. In diesem Seminar vermitteln wir die Grundlagen der Biologie, der Spurensuche und verschiedener Monitoring-Methoden.
Bitte melden Sie sich verbindlich bis zum 31.Oktober 2018 bei Frau Michaela Thiel an (michaela.thiel@lfvbayern.de; 089/64272648). Programmdetails sowie die Termine für die Bezirke Mittelfranken und Unterfranken finden Sie auf www.lfvbayern.de unter der Rubrik Schützen. Anmeldung nur für Mitglieder des LFV möglich.
Für die bayerische Fischerei sind Schutz und Förderung von Gewässern elementare Aufgaben, insbesondere hinsichtlich der fischereilichen Hege. Im Rahmen des Bayerischen Wasserpakts soll durch kooperative Ansätze der Schutz von Gewässern und Grundwasser zusätzlich verbessert werden.
Neben dem LFV Bayern sind weitere Partner des Paktes das Landwirtschafts- und Umweltministerium, sowie Vertreter aus dem Bereich der Landwirtschaft. Durch verbesserten Austausch, gemeinsame Aktionen und Vorzeige-Projekte sollen bis 2021 zusätzliche Maßnahmen und Strategien zur Verbesserung des Gewässerschutzes auf freiwilliger Basis entwickelt und erfolgreich umgesetzt werden.
Der Landesfischereiverband hat in der ersten Hälfte der Laufzeit versucht eine ganze Reihe von Projekten auf Kooperationsbasis zu initiieren. Eine Auswahl ist nachstehend aufgeführt:
Auch für die zweite Hälfte der Paktlaufzeit hat der LFV eine Reihe von Projekten und Kooperationen geplant, die dem Gewässerschutz und der Verbesserung des Gewässerzustands dienen. Fokus liegt hierbei unter anderem auf der Problematik der Wasserentnahme für landwirtschaftliche Bewässerung aus natürlichen Gewässern besonders in warmen, niederschlagsarmen Sommern und weiterhin bei der Vermeidung des Eintrags von Feinsedimenten in natürliche Gewässer und vor allem auch Teichanlagen.
Der Landesfischereiverband ist der einzige anerkannte Naturschutzverband unter den Paktpartner und hat auch schon in der Vergangenheit klar zu Landwirtschaft Stellung bezogen. Durch die Berufsfischer unter seinen Verbandsmitgliedern, vertritt der LFV jedoch auch einen Teil der Landwirtschaft. Daher hat der LFV die Möglichkeit und sieht es als eine gesellschaftspolitische Aufgabe als Vermittler zwischen Naturschutz und Landwirtschaft zu fungieren.
Die bisherige Erfahrung im Wasserpakt zeigt jedoch, dass es sich bei den im Rahmen des Wasserpakts von den Paktpartnern dargestellten Aktivitäten, vielfach um Aufgaben handelt, die ohnehin zum Tagesgeschäft der jeweiligen Paktpartner gehören. Viele Projekte, die aktuell im Wasserpakt als wegweisend hingestellt werden, existierten bereits vor Initiierung des Wasserpakts. Ein nennenswerter „Kooperations-Anschub“ durch den Wasserpakt, insbesondere für neue Kooperationsformen, ist innerhalb der bisherigen Pakt-Laufzeit aus der Perspektive des LFV nicht zu beobachten. Der LFV fordert daher, dass v.a. mit Blick auf die aus dem Volksbegehren erwachsenen Anforderungen, aus dem Wasserpakt heraus Projekte, konkrete Maßnahmen und Kooperationen initiiert werden, die über bisherige Routinemaßnahmen deutlich hinausgehen.
Was können Vereine nun tun und wo finden Sie Unterstützung? Wir haben das in einer einfachen Übersicht für Sie zusammengestellt:
Wenn auch Sie Ideen für Projekte haben und diese gerne mit Ihrem Fischereiverein an Ihrem Gewässern umsetzt würden, senden Sie bitte eine Mail an katharina.keiz@lfvbayern.de oder rufen Sie uns an unter (Telefon (089) 64 27 26-41)
Weiterführende Links:
Wasserpakt
Seite des Ministeriums
Artikel Bayerns Fischerei + Gewässer 2/2017
Artikel Bayerns Fischerei + Gewässer 3/2017
Broschüre Die Restaurierung von Kieslaichplätzen
Broschüre Lebensraum Fließgewässer – Restaurieren und Entwickeln
Broschüre Eingriffe in Fließgewässer