Schonzeiten und Schonmaße 2024

Weil es ein neues Fischereigesetz gibt, ändert sich auch die dazugehörige Ausführungsverordnung (AVBayFig). Konkret bedeutet dies u.a. eine neue Stellung für die Fischereiaufseher, neue Schonzeiten und Schonmaße, die ab 2023 gelten sowie Anpassungen beim Zurücksetzen und dem Besatz von Fischen. Wir fassen die wichtigsten Kernpunkte zusammen.

Die vollständige Anpassung können Sie unter www.verkuendung-bayern.de einsehen. Dort steht auch ein PDF-Download bereit, der die Textänderungen im Detail ausweist.

Schonzeiten und Schonmaße

Neue Schonzeiten und Schonmaße treten am 01. Januar 2023 in Kraft. Neu ist hierbei die Einteilung in bestimmte Einzugsgebiete (Donau, Elbe, Rhein und Weser) im Sinne des § 3 Nr. 13 Wasserhaushaltgesetz. Außerhalb der entsprechenden Einzugsgebiete gelten keine Schonzeiten und Schonmaße.

Etwa die Hälfte der bayerischen Arten (Fische, Neunaugen, Krebse und Muscheln) wird ganzjährig geschont. Zu den zukünftig neu ganzjährig geschonten Arten gehören z.B. Karausche, Steinkrebs, Frauennerfling und Zobel. Ein Teil der Schonzeiten wurde überdies verändert. Der Bachsaibling unterliegt künftig keinen Fangbeschränkungen mehr.

Eine Liste mit den markierten Änderungen bei Schonzeiten und -maßen finden Sie hier zum Download:

DateiAktion
Schonzeiten_Schonmaße_ab 2023_Änderungen markiert.pdfDownload

Bis zum 31. Dezember 2022 sind hingegen die Schonzeiten und Schonmaße der AVBayFiG in der seit 1. März 2022 geltenden Fassung anzuwenden.

Änderungen für Fischereiaufseher

Mit der Änderung des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG) wurde u.a. die Rechtsstellung des Fischereiaufsehers gestärkt. Dieser wird künftig von der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) bestellt und hat damit offiziell erstmals einen Ermessensspielraum und mehr eigene Rechtssicherheit. So können künftig Bußgelder neben Verwarnungen etc. ausgesprochen werden.

Bedeutet: Für alle Aufseher ist eine verpflichtende Nachschulung nötig. Diese werden von unseren Bezirksfischereiverbänden kostenfrei angeboten.

Besatz

Neben den Änderungen der Schonzeiten und Schonmaße gibt es auch Neuerungen bzgl. des Besatzes, der künftig zum Teil wieder genehmigungspflichtig wird. Für die am häufigsten besetzten Fischarten gibt es weiterhin keine Genehmigungspflicht. Der Besatz selten besetzter Fischarten bedarf künftig einer Genehmigung durch die Kreisverwaltungsbehörde. Welse dürfen nicht mehr besetzt werden.

Zurücksetzen von Fischen

Auch hinsichtlich des Zurücksetzens von Fischen gibt es Neuerungen. Fische der in der Anlage genannten Arten (s. Anhang), die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, sowie gefangene Fische ohne Fangbeschränkung dürfen unter Beachtung des Tierschutzrechts wieder ausgesetzt werden, wenn es der Erfüllung des Hegeziels dient, insbesondere bei bestandsgefährdeten und mit Artenhilfsprogrammen geförderten Arten. Der Fischereiausübungsberechtigte hat auf dem Erlaubnisschein festzulegen, welche Fische wieder zurückgesetzt werden dürfen (§ 11 Abs. 9 AVBayFiG). Die Auflistung der ausgewählten Arten sollte vor dem Druck der Erlaubnisscheine mit dem zuständigen Fischereifachberater abgestimmt werden.

Aus Sicht des LFV Bayern handelt es sich hierbei um eine Verbesserung. Die jetzige Regelung ist praxistauglicher als die vorherige. Die Regelung greift verglichen zu bisherigen, wesentlich umfangreicher und besser wichtige Artenschutzaspekte auf, die mit Blick auf die fischereiliche Hege zu begrüßen sind. Es ist nun wesentlich einfacher im Erlaubnisschein festzusetzen, welche Fischarten zurückgesetzt werden dürfen, soweit diese zufällig gefangen wurden und das Zurücksetzen nicht gegen das Hegeziel spricht.

Bezirksfischereiverordnungen:

Der Praktiker-Tag: Gesunder See

Der Praktiker-Tag Gesunder See – viele Fische geht in die siebte Runde! Dieses Mal mit Station in Bayern.

🪵🪚🌱🐟 Wie lässt sich der Fischlebensraum in Gewässern – in Baggerseen, aber auch Flüssen & Bächen – langfristig und nachhaltig verbessern? Ergänzend zu den Euch sowieso immer zur Verfügung stehenden Beratungsangeboten des @lfvbayern und des @fischereiverband.schwaben gibt es bei der Veranstaltung gebündeltes Wissen von renommierten Experten, Anschauliches, Greifbares & konkreten Praxis-Support zu Planung, Genehmigung & Umsetzung – dazu natürlich viel Raum für Fragen.
Fischereiwissenschaftler Prof. Dr. @thomasklefoth aus Bremen, Experten vom Landesfischereiverband Bayern e.V. und weitere Gast-Redner teilen ihr umfangreiches Wissen mit euch.

Und all das kostenlos! ✔️

🔏 Der Praktiker-Tag startet am Samstag, 28.03.26, um 10:00 Uhr im Vereinsheim des Fischereivereins Meitingen, der „Fischerhütte“. Adresse: Am Lechspitz 8, 86405 Meitingen
Er geht bis ca. 15:40 Uhr.

Alle Interessierten können sich über das Anmeldeformular des Projekts AngelGewässer anmelden – den Link findet ihr über unsere Story oder hier direkt:

https://www.hs-bremen.de/forschen/forschungs-und-transferprofil/forschungsprojekt/angelgewaesser/praktiker-tage/anmeldung/

Der @angelfischerverband_dafv ist Kooperationspartner der Praktiker-Tage Gesunder See – viele Fische und freut sich zusammen mit Prof. Dr. @thomasklefoth, Leiter des AngelGewässer-Projekts an der @hsb.hochschulebremen, auf alle Teilnehmenden in Meitingen!

http://gewaesser-macher.de


📸: Elisa Meyer Fotografie _ Studio EM & Hochschule Bremen

Schonzeit Seeforelle

Bezirksfischereiverordnung Oberbayern – gültig seit 13. Februar 2025

Seit dem 13. Februar 2025 gilt im Regierungsbezirk Oberbayern die neue Bezirksfischereiverordnung. Sie ergänzt das Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) um regionale Sonderregelungen.

Für die Fischerei maßgeblich:

Für die Seeforelle in geschlossenen Gewässern (z. B. Baggerseen) wurden folgende Bestimmungen festgelegt:

  • Schonzeit: 1. Oktober bis 15. Januar

  • Schonmaß: 45 cm

Die Verordnung gilt für die Ausübung der Fischerei im gesamten Regierungsbezirk Oberbayern und ist auf fünf Jahre befristet (§ 11 Abs. 5 AVBayFiG bleibt unberührt).

Die frühere Sonderregelung für Seeforelle und Seesaibling in nicht geschlossenen Gewässern wurde aufgehoben. Hier gilt die Schonzeit für die Seeforelle:  1. Oktober bis 15. März

Alle wichtigen Links finden Sie hier aufgelistet:

Neue Bezirksfischereiverordnung für Oberbayern

Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)

Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 3 vom 24. Januar 2025

Schulkalender 2026 – Wald, Wild und Wasser

Wasser ist Leben!
Unter diesem Motto steht unser Schulkalender in diesem Jahr. Denn Wasser ist lebenswichtig – für uns Menschen ebenso wie für viele heimische Tiere, oft mehr, als man vermutet.

Monat für Monat rückt ein anderes Wildtier in den Fokus und zeigt, wie eng Natur, Wasser und Artenvielfalt miteinander verbunden sind. Ein respektvoller Umgang mit Bächen, Seen, Wiesen und Wäldern ist entscheidend für den Erhalt dieser Lebensräume.

Jäger und Fischer leisten dabei einen wichtigen Beitrag: Sie schützen Lebensräume, erhalten Feuchtgebiete und schaffen neue Rückzugsorte für Tiere. Gerade im Zeichen des Klimawandels ist dieses Engagement unverzichtbar.

Der Schulkalender „Wald, Wild und Wasser“ wird jährlich vom Bayerischen Jagdverband e. V. in Kooperation mit dem Landesfischereiverband Bayern e. V. herausgegeben.
Er richtet sich an Schulklassen der Jahrgangsstufen 3 und 4 und eignet sich ideal für den Unterricht, z. B. im Rahmen von „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“.
Der Kalender wird aus Mitteln der Fischereiabgabe gefördert.

📦 Bestellung:
🏫 Bayerische Grundschulen erhalten den Kalender kostenfrei.
🛒 Privatpersonen können ihn über die BJV Service GmbH erwerben:

Schulkalender “Wald, Wild und Wasser” 2026

Frohe Festtage und ein gutes neues Jahr!

Wir wünschen Ihnen festliche und erholsame Feiertage im Kreise der Liebsten.
Für das neue Jahr viel Erfolg, Gesundheit und ein herzliches Petri Heil.

Vielen Dank an all unsere Mitglieder, Bezirksverbände, Partner, Freunde und Unterstützer für die tolle Zusammenarbeit und den unermüdlichen Einsatz!

Die Geschäftsstelle des Landesfischereiverbandes ist geschlossen und ab dem 07.01.2026 wieder geöffnet.

Förderanträge ab dem 1. Dezember 2025 – nur noch online

Mit Beginn des neuen Förderjahres 2026 fällt der Startschuss für die Antragstellung auf Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe über das Online-Förderportal, zu finden unter folgender URL:

https://foerderportal.lfvbayern.de

Ab dem 1. Dezember 2025 können Förderanträge grundsätzlich nur noch über das Online-Förderportal eingereicht werden.

Der komplette Fördervorgang – vom Antrag bis zur Auszahlung der Fördermittel – wird über dieses Portal transparent abgewickelt. Die Vorgaben und Arbeitsabläufe wurden hierbei mit den Anforderungen der Fischereiabgaberichtlinie in Einklang gebracht.

Ab dem 24. November 2025 erhalten Fischereivereine und Fischereiberechtigte, die in der Vergangenheit bereits Fördermittel bezogen haben, postalisch einen Leitfaden für ihre Erstregistrierung im System.

Registrierungshilfe Online-Förderportal

Anleitung Antragsstellung Online-Förderportal

Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie auf der Seite des Landesfischereiverbandes Bayern e.V. (www.lfvbayern.de) sowie über die Hotline-Nummer 089/642726-52.


Antragstellung: 

Gefördert werden Maßnahmen:

  • die der Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Lebensraumes der Fische,
  • der Fischhege,
  • der Aus- und Fortbildung der Fischer,
  • der Jugendarbeit,
  • der Öffentlichkeitsarbeit,
  • der Inklusionsarbeit und
  • Untersuchungen überregionaler, für die Fischerei bedeutsamer Fragen dienen.

Die Gewährung und Verwaltung der Fördermittel aus der Fischereiabgabe (Förderung) wird durch die Förderstelle abgewickelt. Sie ist eine eigenständige Einrichtung des LFV und an die Vorgaben der gesetzlichen Richtlinie für Zuwendungen aus der Fischereiabgabe (FiAbgaR) und den damit verbundenen subventions- und haushaltrechtlichen Vorgaben sowie Vergabe- und Verfahrensbestimmungen gebunden.

  • Grundvoraussetzung für eine Bezuschussung ist ein ordnungsgemäßer Förderantrag in digitaler Form über das Förderportal (foerderportal.lfvbayern.de). Analoge Anträge, d.h. mittels Formblätter können für eine Förderung nicht anerkannt werden.
  • Notwendige und erklärende Unterlagen zur geplanten Maßnahme, eine ausführliche Darstellung zum Zweck mit Begründung des Vorhabens sowie eine nachvollziehbare Darstellung der Kostenzusammensetzung durch z.B. einer nachweislich erfolgten Markterkundung mit Vergleichsangeboten, ist mit der Beantragung einzureichen.
  • Die Antragsstellung erfolgt durch den Antragsberechtigten, bei Fischereivereinen ist dies der Vereinsvorsitzende als gesetzlicher Vertreter. Gegeben falls ist bei mehreren Beteiligten eine entsprechende Erklärung über die Kooperation und Finanzierung beizufügen. Darin ist zu benennen, wer als verantwortlicher Träger der Maßnahme auftritt.
  • Anträge sind über den zuständigen Bezirksfischereiverband des jeweiligen Regierungsbezirks unter der Beachtung einer Bearbeitungszeit von mind. 4 Wochen (Ziffer 7.2.1 FiAbgaR) einzureichen.
  • Sie sind grundsätzlich so rechtzeitig zu stellen, dass die Förderbewilligung vor Beginn der Maßnahme erfolgen kann.
  • Um einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ und somit die Einstufung seitens der Prüfungsbehörde als nicht zuwendungsfähig zu vermeiden, ist die Maßnahme grundsätzlich erst nach Erhalt der Fördervereinbarung zu beginnen und durchzuführen.
  • Für alle Vorhaben gilt, dass Förderanträge, die noch im laufenden Förderjahr bearbeitet werden sollen, bis spätestens 30. September (Ziffer 7.2.5 FiAbgaR) der Förderstelle vorliegen müssen.
  • Eine rechtzeitige Planung von Maßnahmen durch die Antragsberechtigten kann vorausgesetzt werden.
  • Auf die beim Antrag berechnete Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderstelle behält sich vor, im Rahmen der förderrechtlichen Vorgaben sowie den verfügbaren Haushalts- und Fördermitteln, Kürzungen vornehmen zu können.

Weitere Informationen erhalten Sie über Ihren Bezirksfischereiverband sowie dem Team der Förderstelle im Landesfischereiverband Bayern e.V.


Downloads:


Für Anfragen und Informationen zur Fischereiabgabe ist die Förderstelle beim Landesfischereiverband unter folgender Adresse erreichbar:

Landesfischereiverband Bayern e. V.
Förderstelle
Mittenheimer Straße 4
85764 Oberschleißheim

Tel.      089/64 27 26-54 oder -53
Fax:     089/64 27 26-66
E-Mail: foerderstelle@lfvbayern.de

Ein Juwel unserer Flüsse im Niedergang

Der Huchen – Bayerns Fisch des Jahres 2025 – majestätischer Jäger

Der Huchen, einst weit verbreitet in den Gewässern des bayerischen Alpenvorlandes, der Donau und des Bayerischen Waldes, steht heute kurz vor seinem Verschwinden.
Bestände in Donau, Isar, Inn, Lech und Regen sind vielerorts nur noch Erinnerung. In großen Teilen seines ursprünglichen Lebensraumes ist der Huchen bereits ausgestorben – andernorts existiert er nur dank intensiver Besatzmaßnahmen. Die wenigen verbliebenen, sich selbst erhaltenden Populationen sind kostbare Relikte einer einst reichen Flussfischfauna.


Ursachen: Vielschichtig und menschengemacht

Die Bedrohung des Huchens ist kein Zufall. Hauptursachen sind:

  • Verbauungen und Wasserkraftwerke

  • Verlust natürlicher Laichplätze

  • Gestörte Durchgängigkeit der Flüsse

  • Rückgang wichtiger Beutefische

  • Zunehmender Prädationsdruck (z. B. durch Kormoran und Fischotter)

  • Folgen des Klimawandels

All diese Faktoren zusammen entziehen einem der größten und eindrucksvollsten heimischen Raubfische seine Lebensgrundlage.


Hoffnung durch Engagement

Das Aussterben des Huchens ist nicht unausweichlich. Schutzmaßnahmen wirken – dazu gehören:

  • Lebensraumschutz und Renaturierung

  • Sorgfältig geplanter Besatz

  • Engagement von Fischereivereinen und Naturschutzverbänden

Der Huchen ist ein sensibler Indikator für intakte Flusssysteme: Wo er lebt, ist das Gewässer gesund.


Jetzt ist die Zeit zu handeln

Es liegt an uns allen – Behörden, Fischereivereinen, Naturschutzverbänden, Politik und Zivilgesellschaft –, jetzt aktiv zu werden.
Nicht morgen, sondern heute.

👉 Für den Huchen. Für lebendige Flüsse. Für unsere Zukunft.


Flowpaper online Version:

https://773e0716.flowpaper.com/LFVHuchenbroschure2025Web/

 

Novellierung des Bayerischen Fischereigesetzes 2025

Mit der neuesten Fassung des Bayerischen Fischereigesetzes, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, bleibt das Gesetz ein unentbehrliches Fundament für die Ausübung der Fischerei in Bayern sowie den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Fischbestände im Freistaat.
Wir haben für euch nun eine digitale Flowpaper-Version erstellt:

Online Version Flowpaper

Die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
  • Erlaubnisscheine müssen nicht mehr von der Behörde gesiegelt werden. Die Verantwortung für das Kontingent liegt beim Ausübungsberechtigten.
  • Jugendfischereischein abgeschafft: Kinder ab 7 dürfen jetzt in Begleitung eines volljährigen Fischers ohne Extra-Schein angeln.
  • Schnupperangeln jetzt auch für Erwachsene ohne Schein möglich – im Rahmen von Vereinsveranstaltungen.
  • Catch & Release bleibt verboten, wenn gezielt geangelt wird. Gefährdete Arten dürfen aber zurückgesetzt werden.
  • Fischereiabgabe steigt auf max. 400 Euro.
  • Aalbesatz und Zurücksetzen in Salmonidengewässern wieder erlaubt – unter bestimmten Bedingungen.
  • Namensänderung? Kein neuer Fischereischein mehr nötig.
  • Kein Wohnsitz in Deutschland? Trotzdem darf die Prüfung gemacht und ein lebenslanger Schein erhalten werden.
  • Digitalisierung: Schein und Prüfung sollen künftig digital möglich sein. Ein zentrales Fischereiregister ist geplant.
  • Bußgelder steigen – künftig auf bis zu 7.500 Euro.

Jahresbericht 2024/2025

Unser Jahresbericht 2024/2025 ist da.

Es steckt sehr viel Arbeit in den knapp 100 Seiten, somit gerne teilen und weiterverbreiten, vielen Dank!
Leistungen, Aktivitäten und Engagenent für die bayerische Fischerei.

Inhalt:

UNSERE Themen:
– Bayerns Fischerei im Klimawandel
– Weniger Bürokratie dank starker Verbandsarbeit
– Wichtige neue Bausteine im Fischotterprojekt
– Welchen Einfluss hat der Gänsesäger?

UNSERE ARBEIT:
– Unser Einsatz für vielfältige Lebensräume
– Erfolgreiche Lebensraumverbesserungen an Gewässern
– Wenn Flüsse wieder fliessen dürfen
– Fortbildung im Fokus

DAS WAR UNSER JAHR 2024/2025:
– Ein Jahr voller Einsatz – gemeinsam für unsere Gewässer

DER LANDESFISCHEREIVERBAND BAYERN:
– Der Verband und seine Aufgaben

DIE BEZIRKSVERBÄNDE:
– Starke Bezirke, starker Verband

FISCHERJUGEND:
– Berichte der Landesjugendleitung
– Das war das Jahr der Fischerjugend
– Berichte der Fischerjugend Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben, Oberbayern und Niederbayern

Link zum Flowpaper(onlineversion):

https://773e0716.flowpaper.com/LFVJB2425Web

LFV-Pressetermin & Veranstaltungsinfo: Bayerischer Landesfischereitag in Rosenheim // Sonderausstellung „Huchen – König ohne Reich“

Einladung zum Pressetermin und Veranstaltungsinformation:

Bayerischer Landesfischereitag 2025 in Rosenheim

 

Der Landesfischereiverband Bayern lädt Sie herzlich zum Bayerischen Landesfischereitag 2025 nach Rosenheim ein. Gemeinsam mit dem Fischereiverband Oberbayern und dem Kreisfischereiverein Rosenheim bieten wir ein vielseitiges Programm rund um Fischerei, Gewässerschutz und Artenvielfalt.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht Bayerns Fisch des Jahres, der Huchen. Der so genannte Donaulachs ist der größte Salmonide der Donauregion. Der Jäger ist heute leider sehr selten geworden und der Bestand ist auf Auswilderungen von nachgezüchteten Fischen angewiesen. Wir laden Sie herzlich ein, bei einem solchen Besatz mit Junghuchen dabei zu sein:


Pressetermin: Besatz von Junghuchen in der Mangfall

Freitag, 30. Mai

09:00 – 09:30 Uhr

Treffpunkt: Östliches Mangfallufer am Ende der Tegernseestraße

Mit: Andreas März, Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim und Axel Bartelt, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern

Gelegenheit für Pressefotos und Interviews


Sonderausstellung „Huchen – König ohne Reich“

Um auch den Rosenheimern ihren Mitbürger aus dem Inn näherzubringen, findet im Kultur+Kongresszentrum die zweitägige Sonderausstellung „Huchen – König ohne Reich“ statt. Die Ausstellung beleuchtet auf eindrucksvolle Weise den Lebensraum, die Gefährdung und die ökologische Bedeutung dieser faszinierenden Fischart, die auch im Inn zuhause ist. Besucherinnen und Besucher erwartet eine immersive Videoinstallation, die den Huchen in seinem natürlichen Habitat zeigt. Sie wandern entlang eines Flusslaufs, der den Weg des Huchens eindrucksvoll nachvollziehbar macht und sie finden informative Stationen zu Lebensraum, Biologie und Schutzmaßnahmen.

Ausstellungszeiten „Huchen – König ohne Reich“: Freitag, 30. Mai 10.00 – 13.00 Uhr und Samstag, 31. Mai 10.00-16.30 Uhr im KU’KO Rosenheim


Ebenfalls am Freitag diskutieren Experten in einem Internationalen Symposium mögliche Schutzstrategien für die Zukunft des Huchens. Dazu begrüßen wir Sie herzlich am 30. Mai ab 10.00 Uhr im KU’KO Rosenheim

Am Samstag findet das Bayerische Königsfischen am Happinger See statt. Im Rahmen eines Festakts um 14.30 Uhr im KU’KO Rosenheim ehren Staatsministerin Michaela Kaniber, der stellvertretende Ministerpräsident Hubert Aiwanger und Oberbürgermeister Andreas März gemeinsam mit dem Präsidenten des Landesfischereiverbands Axel Bartelt die Teilnehmenden und überreichen die Königskette.


Akkreditierung & Rückfragen:

Bitte melden Sie sich bis zum 27. Mai 2025 unter 0151 57 73 63 11 oder per E-Mail an thomas.funke@lfvbayern.de an.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Ihre Berichterstattung!

Weitere Informationen zum Huchen – Bayerns Fisch des Jahres 2025 – finden Sie in der LFV-Broschüre zum Download: https://lfvbayern.de/der-verband/aktuelles/bayerns-fisch-des-jahres-2025-der-huchen-5043.html


Das Programm zum Bayerischen Landesfischereitag 2025 im Überblick

Freitag, 30. Mai 2025:

10:00 – 13:00 Uhr

Internationales Huchen-Symposium

KU’KO Kultur + Kongress Zentrum Rosenheim

Mit renommierten Experten aus Wissenschaft und Praxis

10:00 – 13:00 Uhr

Sonderausstellung „Huchen – König ohne Reich“

KU’KO Kultur + Kongress Zentrum Rosenheim

Samstag, 31. Mai 2025

10:00 – 16:30 Uhr

Sonderausstellung „Huchen – König ohne Reich“

KU’KO Kultur + Kongress Zentrum Rosenheim

14:30 – 16:30 Uhr

Festakt zum Landesfischereitag 2025

Mit der Festrede von Staatsministerin Michaela Kaniber und Grußworten des stellvertretenden Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger und des Oberbürgermeisters Andreas März

Musikalische Umrahmung: HuabaBlech

Landesfischereitag & Mitgliederversammlung 2025

Landesfischereitag 2025 erstmals gemeinsam mit Mitgliederversammlung in Rosenheim

Der Landesfischereiverband Bayern (LFV Bayern) veranstaltet seinen nächsten Landesfischereitag 2025 erstmals in Kombination mit der jährlichen Mitgliederversammlung. Diese gemeinsame Großveranstaltung findet bereits Ende Mai im Kultur- und Kongresszentrum (KU‘KO) in Rosenheim statt. Mit der Zusammenlegung beider Formate verfolgt der Verband das Ziel, Synergieeffekte zu nutzen und das öffentliche Interesse an den Belangen der Fischerei in Bayern weiter zu stärken.

Der Landesfischereitag gilt als Höhepunkt der fischereilichen Veranstaltungen in Bayern und wird im kommenden Jahr unter der Schirmherrschaft von Staatsministerin Michaela Kaniber durchgeführt. Gastgeber ist der Fischereiverband Oberbayern, die Organisation und Durchführung des Bayerischen Königsfischens übernimmt der Kreisfischereiverein Rosenheim.

Ein besonderes Highlight des Landesfischereitags 2025 wird das Internationale Huchensymposium sein, das Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland zusammenbringt, um sich über den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung dieser faszinierenden Fischart auszutauschen.

Wir laden alle Mitglieder, Fischereibegeisterten sowie Interessierte herzlich ein, Teil dieser besonderen Veranstaltung zu sein. Die Teilnahme am Bayerischen Königsfischen ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich – die Meldfrist endet am 23. Mai 2025.

Weitere Informationen zum Programmablauf sowie zur Anmeldung finden Sie unter:
👉 www.landesfischereitag.de