13105 GROSSE MICHEL mit MÜHLBACH, FINSTERBACH, SÜDLICHER GEGENBACH; MICHELBACH

Bitte entnehmen Sie die Gewässerbeschreibung und alle weiteren Infomationen zum Fischereirecht den angehängten Dateien zum Pachtgesuch.

17042 MAIN-DONAU-KANAL

Bitte entnehmen Sie die Gewässerbeschreibung und alle weiteren Infomationen zum Fischereirecht den angehängten Dateien zum Pachtgesuch.

14116 ZINKENBACH

Bitte entnehmen Sie die Gewässerbeschreibung und alle weiteren Infomationen zum Fischereirecht den angehängten Dateien zum Pachtgesuch.

Checkliste Ziff. 2.1.2 und 2.1.3

Checkliste Ziff. 2.1 Lebensraumverbessernde Maßnahmen

AHP: Herkunftszeugnis/Besatzbestätigung

Förderantrag (PDF ausfüllbar)

Förderantrag (PDF)

Anhang zur Förderrichtlinie zur Fischereiabgabe in Bayern 2025-2027

Förderrichtlinie zur Fischereiabgabe in Bayern 2025-2027

Empfehlungen zum Umgang mit Anzeigen gegen Gemeinschaftsfischen

In den letzten Jahren sind Anzeigen gegen Gemeinschaftsfischen, wie Königsfischen, häufiger geworden, oft wegen angeblicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Diese Anzeigen basieren oft auf Internetrecherchen und nicht auf persönlichen Beobachtungen. Der Landesfischereiverband Bayern bietet Unterstützung für betroffene Fischereivereine und Berufsfischer. Wichtig ist eine sorgfältige Vorbereitung und gesetzeskonforme Durchführung der Veranstaltungen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Bei einer Anzeige wird empfohlen, einen Rechtsanwalt einzuschalten und keine öffentlichen Stellungnahmen abzugeben. Der LFV hat eine ausführliche Handreichung erstellt, die Sie hier herunterladen können.

LFV-Infoblatt Strafanzeigen Gemeinschaftsfischen final

LFV-Infoblatt zu Anzeigen bei Gemeinschaftsfischen

Fisch des Jahres 2025: Der Huchen

Bayerns Gewässer stehen unter Druck – und mit ihnen auch der Huchen (*Hucho hucho*), ein majestätischer Räuber und

zugleich eine der am stärksten gefährdeten Fischarten Europas. Um auf seine prekäre Situation aufmerksam zu machen,

hat der Landesfischereiverband Bayern (LFV) den „Donaulachs“ zum Bayerischen Fisch des Jahres 2025 gekürt.

Veränderung des Waffengesetzes – sind wir Fischer betroffen?

In Bayerns Fischerei + Gewässer 04 | 2024 hatten wir schon über die Revision des Waffengesetzes (WaffG) vom 31. Oktober 2024 berichtet.

Seit Ende November 2024 verbietet das Waffengesetz auf öffentlichen Veranstaltungen nicht nur das Führen von Waffen, sondern auch von Messern. Zudem ist das Führen von Messern nun gesetzlich im öffentlichen Personenfernverkehr verboten.

Damit wir Angler uns beim Gebrauch von Messern rechtlich nicht ins eigene Fleisch schneiden, haben wir uns schon im September ’24 an das Bayerische Staatsminsterium des Inneren gewandt.

Hier hatten wir auf die Novellierung des Waffengesetzes im Hinblick auf tragfähige Lösungen für die Fischerei hingewiesen.

Durch diese Novellierung des Waffengesetzes wurden die Rahmenbedingungen für das führen von Messern verschärft. Da ein Messer obligatorisch für die tierschutzgerechte Tötung eines Fisches ist, betreffen einige der Neuregelungen auch die Fischerei. Wobei speziell bei der Fischereiausübung in Bayern beim Gebrauch von Messern zu achten ist, kann einem Antwortschreiben des Bayerischen Innenministeriums auf die Fragen des LFV Bayern entnommen werden:

Fragen zum Gebrauch von Messern im Rahmen der Fischereiausübung