EU – Finanzierungsprogramme in der Fischerei

Wie gut funktionieren die EU-Fonds für Fischerei?

Kommission startet Konsultation

Unter folgendem Link haben alle bayerischen Erwerbsfischer (Teichwirte, Fluss- und Seenfischer) die Möglichkeit, sich an der Konsultation zu beteiligen, insbesondere wenn mit den bisherigen Regelungen der EU-Fonds aus ihrer Sicht Unzufriedenheit und folglich Änderungsbedarf besteht:

Fischbergung – das gilt es zu beachten

Die dramatischen Hochwasser in weiten Teilen Bayerns gehen nun langsam zurück und das ganze Ausmaß der Schäden wird sichtbar – leider gibt es Menschenleben zu beklagen und viele Mitbürger haben Hab und Gut verloren. Auch die Tierwelt leidet unter solchen Extrembedingungen.

Fische versuchen der starken Strömung zu entkommen, indem sie sich in ruhigere Bereiche zurückziehen. Oftmals sind das die Randbereiche von Überschwemmungsgebieten – insbesondere überspülte Wiesen oder Äcker. Wenn sich das Wasser zurückzieht können Fische allerdings in Mulden und Senken zurückbleiben, während der Weg zurück in den Fluss abgeschnitten wird. In dieser Situation sind die Fischereiberechtigten gefordert: Wo es möglich ist, sollten sie die eingeschlossenen Fische bergen und zurück in den Fluss oder Bach setzen – die sogenannte Fischnacheile.

Wir haben die Fischnacheile auf einen Blick in einem PDF für unsere Mitglieder zusammengefasst:

Fischbergung – das gilt es zu beachten

 

Schonzeiten und Schonmaße 2024

Weil es ein neues Fischereigesetz gibt, ändert sich auch die dazugehörige Ausführungsverordnung (AVBayFig). Konkret bedeutet dies u.a. eine neue Stellung für die Fischereiaufseher, neue Schonzeiten und Schonmaße, die ab 2023 gelten sowie Anpassungen beim Zurücksetzen und dem Besatz von Fischen. Wir fassen die wichtigsten Kernpunkte zusammen.

Die vollständige Anpassung können Sie unter www.verkuendung-bayern.de einsehen. Dort steht auch ein PDF-Download bereit, der die Textänderungen im Detail ausweist.

Schonzeiten und Schonmaße

Neue Schonzeiten und Schonmaße treten am 01. Januar 2023 in Kraft. Neu ist hierbei die Einteilung in bestimmte Einzugsgebiete (Donau, Elbe, Rhein und Weser) im Sinne des § 3 Nr. 13 Wasserhaushaltgesetz. Außerhalb der entsprechenden Einzugsgebiete gelten keine Schonzeiten und Schonmaße.

Etwa die Hälfte der bayerischen Arten (Fische, Neunaugen, Krebse und Muscheln) wird ganzjährig geschont. Zu den zukünftig neu ganzjährig geschonten Arten gehören z.B. Karausche, Steinkrebs, Frauennerfling und Zobel. Ein Teil der Schonzeiten wurde überdies verändert. Der Bachsaibling unterliegt künftig keinen Fangbeschränkungen mehr.

Eine Liste mit den markierten Änderungen bei Schonzeiten und -maßen finden Sie hier zum Download:

DateiAktion
Schonzeiten_Schonmaße_ab 2023_Änderungen markiert.pdfDownload

Bis zum 31. Dezember 2022 sind hingegen die Schonzeiten und Schonmaße der AVBayFiG in der seit 1. März 2022 geltenden Fassung anzuwenden.

Änderungen für Fischereiaufseher

Mit der Änderung des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG) wurde u.a. die Rechtsstellung des Fischereiaufsehers gestärkt. Dieser wird künftig von der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) bestellt und hat damit offiziell erstmals einen Ermessensspielraum und mehr eigene Rechtssicherheit. So können künftig Bußgelder neben Verwarnungen etc. ausgesprochen werden.

Bedeutet: Für alle Aufseher ist eine verpflichtende Nachschulung nötig. Diese werden von unseren Bezirksfischereiverbänden kostenfrei angeboten.

Besatz

Neben den Änderungen der Schonzeiten und Schonmaße gibt es auch Neuerungen bzgl. des Besatzes, der künftig zum Teil wieder genehmigungspflichtig wird. Für die am häufigsten besetzten Fischarten gibt es weiterhin keine Genehmigungspflicht. Der Besatz selten besetzter Fischarten bedarf künftig einer Genehmigung durch die Kreisverwaltungsbehörde. Welse dürfen nicht mehr besetzt werden.

Zurücksetzen von Fischen

Auch hinsichtlich des Zurücksetzens von Fischen gibt es Neuerungen. Fische der in der Anlage genannten Arten (s. Anhang), die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, sowie gefangene Fische ohne Fangbeschränkung dürfen unter Beachtung des Tierschutzrechts wieder ausgesetzt werden, wenn es der Erfüllung des Hegeziels dient, insbesondere bei bestandsgefährdeten und mit Artenhilfsprogrammen geförderten Arten. Der Fischereiausübungsberechtigte hat auf dem Erlaubnisschein festzulegen, welche Fische wieder zurückgesetzt werden dürfen (§ 11 Abs. 9 AVBayFiG). Die Auflistung der ausgewählten Arten sollte vor dem Druck der Erlaubnisscheine mit dem zuständigen Fischereifachberater abgestimmt werden.

Aus Sicht des LFV Bayern handelt es sich hierbei um eine Verbesserung. Die jetzige Regelung ist praxistauglicher als die vorherige. Die Regelung greift verglichen zu bisherigen, wesentlich umfangreicher und besser wichtige Artenschutzaspekte auf, die mit Blick auf die fischereiliche Hege zu begrüßen sind. Es ist nun wesentlich einfacher im Erlaubnisschein festzusetzen, welche Fischarten zurückgesetzt werden dürfen, soweit diese zufällig gefangen wurden und das Zurücksetzen nicht gegen das Hegeziel spricht.

Bezirksfischereiverordnungen:

Schulkalender 2024 – Wald, Wild und Wasser

Der Schulkalender „Wald, Wild und Wasser“, bei dem jeden Monat ein anderes heimisches Wildtier im Fokus steht, wird jährlich vom Bayerischen Jagdverband in Kooperation mit dem Landesfischereiverband Bayern herausgegeben.

Er richtet sich an Schulkassen der Jahrgangsstufen 3 und 4 und lässt sich gut im Unterricht einsetzen, beispielsweise im Rahmen von „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“.

Der Schulkalender ist aus Mitteln der Fischereiabgabe gefördert.

Bestellung: 

Bayerische Grundschulen können den Kalender kostenfrei beziehen.

Privatpersonen können den Kalender über die BJV Service GmbH (www.bjv-service.de) erwerben.

Download:

Schulkalender 2024 – Wald, Wild und Wasser

72. Bayerische Castingsportmeisterschaft

5. Mai 2024 @ 9:00 18:00

Im Namen des LFV Bayern möchten wir Sie zur 72. Bayerischen Castingsportmeisterschaft in Nersingen einladen.

Alle weiteren Infos können dem Anhang entnommen werden.

Am Sportplatz, 89278 Unterfahlheim

am Sportplatz
89278 Unterfahlheim, Deutschland
Google Karte anzeigen
0176-21958517

10 – PUNKTE – PLAN FISCHOTTERMANAGEMENT

„Wir brauchen endlich eine Lösung!“

Landesfischereiverband mit 10 Forderungen für das Fischotter-Management

Oberschleißheim, 20.04.2024 – Bayerns Teichwirte sind am Verzweifeln: der VGH hatte Ende November letzten Jahres die langersehnte Verordnung zur Entnahme von Fischottern aufgehoben und noch immer gibt es keine neue Verordnung. Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als weiter hilflos zuzusehen, wie die Fischotter ihre Teiche leerräumen und die Schäden steigen. Als Folge werden zahlreiche Teichanlagen aufgegeben werden und ökologisch wertvolle Flächen gehen damit verloren. Inzwischen hat sich durch die weiter ungebremste Ausbreitung des Fischotters auch die Situation an den freien Fließgewässern verschlechtert und die Fischer verzeichnen massive Schäden an den Beständen gefährdeter Fischarten wie dem Huchen. Die Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbands wendet sich deshalb mit einem 10-Punkte-Forderungskatalog, den sie heute beschlossen hat, an die Staatsregierung. Zentral ist die sofortige Schaffung einer neuen, rechtssicheren Verordnung zur Entnahme von Fischottern und die Ausweitung der Entnahme-Verordnung auf Fließgewässer.

„Der Verwaltungsgerichtshof hat die Aussetzung der Verordnung aus dem letzten August im November 2023 angeordnet. Nun hat Umweltminister Thorsten Glauber erklärt, dass es in Kürze unter der Federführung seines Hauses eine neue Fischotter-Verordnung geben wird. Defacto heißt das aber, dass – wenn überhaupt – nach der erforderlichen Verbandsanhörung erst im Laufe des zweiten Halbjahrs mit dem Inkrafttreten zu rechnen ist“, kommentiert Axel Bartelt, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Dass sich das Ganze hier in Bayern so kompliziert darstellt und in die Länge zieht, ist bedauerlich. Das Thema Fischotterentnahme wird seit Jahren wie eine heiße Kartoffel behandelt. Keiner will sich so richtig für dieses unpopuläre Thema zuständig fühlen. Dass es auch anders geht, zeigt ein Blick nach Niederösterreich und Salzburg. Hier bestehen seit einiger Zeit rechtswirksame Verordnungen auf deren Grundlage bereits zahlreiche Fischotter entnommen wurden. Dies muss doch auch bei uns in Bayern möglich sein – wir brauchen endlich eine Lösung!“

Der Fischotter ist in Bayern nicht mehr vom Aussterben bedroht. ZAHLEN Sein strenger Schutzstatus ist in keiner Weise mehr gerechtfertigt und muss dringend geändert werden. Stark gefährdet und teils vom Aussterben bedroht sind dagegen viele Fischarten in Bayern. Die Fischbestände sind aus vielen Gründen unter Druck, insbesondere durch Wasserkraft, Landwirtschaft und Gewässerausbau. Kommen nun steigende Fischotterbestände dazu, kann dies zum Todesstoß werden. Insbesondere in ostbayerischen Flüssen zeigt sich bereits ein eindeutiger Verlust an heimischen, auch streng geschützten Fischarten sowie der aquatischen Biodiversität, seit der Fischotter sich wieder ausgebreitet hat.

Den 10-Punkte-Plan für das Fischottermanagement finden Sie unter folgendem Link:

https://lfvbayern.de/wp-content/uploads/2024/04/10-Punkte-Plan-Fischotter-OMV2024.pdf

Unser Jahresbericht 2023/2024 ist da.

Es steckt sehr viel Arbeit in den 100 Seiten, somit gerne teilen und weiterverbreiten, vielen Dank!
Leistungen, Aktivitäten und Engagenent für die bayerische Fischerei.

Inhalt:

UNSERE ARBEIT:
– Die Bachforelle – traurige Aufsteigerin
– Eine ganz besondere bayerische Energieform?
– Immer mehr Fischotter

WIR SIND AKTIV:
– Inklusion funktioniert – wenn alle mitmachen
– CATCH&CLEAN – Eine Idee nimmt Fahrt auf
– Einem Bach wieder Leben einhauchen

DAS WAR UNSER JAHR:
– Der LFV Bayern im Bild

DER LANDESFISCHEREIVERBAND BAYERN:
– Der Verband und seine Aufgaben

DIE BEZIRKSVERBÄNDE:
– Starke Bezirke, starker Verband

FISCHERJUGEND:
– Berichte der Landesjugendleitung
– Das war das Jahr der Fischerjugend
– Berichte der Fischerjugend Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben, Oberbayern und Niederbayern

Link zum Flowpaper(onlineversion):
https://773e0716.flowpaper.com/LFVJahrbuch202324/

Fischverarbeitung in der Praxis

„Tradition trifft Innovation“

Karfreitag steht ganz traditionell Fisch auf dem Speiseplan.
Fisch aus der Region, Produkte aus der bayerischen Seenfischerei und der heimischen Teichwirtschaft sowie natürlich selbst gefangener Fisch stehen hier an erster Stelle.
Der bayrische Fisch wird allen Ansprüchen spielend gerecht.
Nachhaltigkeit, herausragende Qualität sowie die Bedeutung als gesundes Lebensmittel sind hier zu nennen.

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) veranstaltete gemeinsam mit dem Landesfischereiverband Bayern (LFV) in Starnberg einen Kurs zur Fischverarbeitung.
Die Möglichkeiten für Fischgerichte sind so vielfältig wie noch nie: Sushi, ausgefallene Fischbowls, grätenfreie Fischfilets oder klassische Räucherfilets bis hin zu Suppen und Filets nach Matjesart.
Mit dabei im Instituts für Fischerei: LfL-Präsident Stephan Sedlmayer, LFV-Präsident Axel Bartelt und weitere VIPs aus Verbänden, Wirtschaft und Politik.

LFV Präsident, Axel Bartelt, fehlt die Wertschätzung für das Lebensmittel Fisch. Dabei sei Bayern, was die Produktion angehe, die Fischregion Nummer eins in Deutschland. „Da können wir stolz drauf sein“, betont Bartelt. „Fisch ist eine Delikatesse.“ Heutzutage würden Kinder diesen jedoch hauptsächlich in Form von Fischstäbchen aus der Tiefkühlabteilung im Supermarkt kennen.

Das sei sehr bedauernswert, so Bartelt. Denn viele hätten dadurch den Bezug zum Tier und der Produktionskette hinter dem Produkt verloren. Die Entscheidung aus dem vergangenen Jahr, dass in Münchner Kitas für ein Jahr kein Fisch mehr serviert wird, stößt im Institut für Fischerei noch immer auf Unverständnis. In Starnberg hofft man, dass heuer wieder Fisch auf den Speiseplan der Kinder kommt.

Gerade Fisch ist von hoher ernährungsphysiologischer Bedeutung. An erster Stelle stehen das wertvolle Eiweiß (17 bis 21 %) und der hohe Anteil an hochwertigen, mehrfach ungesättigten Fettsäuren. Spezielle Fettsäuren gelten als besonders wichtig für die menschliche Ernährung, sie erfüllen wichtige Aufgaben bei der Entwicklung und Funktion des Gehirns.

Das gilt nicht nur für Seefisch, sondern auch für Süßwasserfische. Vor allem in der Ernährung von heranwachsenden Kindern und Jugendlichen sollte Fisch aufgrund dieser Inhaltstoffe deshalb integraler Bestandteil sein. „Fisch sollte als hochwertiges Lebensmittel auf dem wöchentlichen Speiseplan in Kantinen und anderen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung einen festen Platz haben“, hält LfL-Präsident Stephan Sedlmayer fest.

Webinar – Lebensraumverbessernde Maßnahmen für Fische

10. April 2024 @ 17:00 18:00

Lebensraumverbessernde Maßnahmen für Fische – Wie fange ich an?

Einführung in einfache Maßnahmen, Hilfestellung zur Organisation und Sprechstunde mit den Experten des Landesfischereiverbands.

Teilnahmelink:

https://lfv-bayern.webex.com/lfv-bayern/j.php?MTID=meafa4928a7e1f54f1acbd1529a8a1e09

Landesfischereiverband Bayern

0896427260

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Webinar – Umweltatlas

27. März 2024 @ 17:00 18:00

Umweltatlas – für was brauch ich den?

Im LFV-Webinar zum Umweltatlas Bayern behandeln wir das für Fischereivereine und Naturinteressierte überaus nützliche Werkzeug „Digitaler Atlas“ in Form des UmweltAtlas Bayern – einem Angebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.

Wir vermitteln Ihnen den Aufbau und die Bedienung dieser für unsere Verbandsarbeit so wichtigen, webbasierten Anwendung. Darüber hinaus greifen wir die gewässer-, naturschutz- und fischereirelevanten Inhalte heraus und erklären diese näher.

Auf diese Art und Weise wollen wir Ihnen ein mächtiges Werkzeug „an die Hand geben“, welches sowohl im Fischereivereinswesen als insbesondere auch in der fischereilichen Naturschutzarbeit wertvolle Dienste leistet.

Die aktuellen, auch durch den Klimawandel hervorgerufenen Entwicklungen (Wassermangel, Temperaturerhöhung, steigender Bedrohungsgrad der heimischen Fischfauna usw.) zwingt uns Fischerinnen und Fischer, fachlich bestens informiert zu sein, um bestmöglich für die uns anvertrauten Gewässer und deren Bewohner einstehen zu können.

Hierbei versuchen wir Sie mit unseren Webinaren bestmöglich zu unterstützen.

Teilnahme ist kostenlos & unkompliziert über folgenden link möglich:

https://lfv-bayern.webex.com/lfv-bayern/j.php?MTID=mec4a4d8eb2820cb3857b211df8f15116

Landesfischereiverband Bayern

0896427260

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Webinar – Der Fischotter

21. März 2024 @ 18:00 20:00

Im Fischotterseminar des LFV Bayern behandeln wir die Ökologie des Wassermarders, das Konfliktpotenzial mit Fischerei und Naturschutz sowie um die aktuelle Lage in Bayern.

Wir betrachten interessante Hintergründe zur Populationsdynamik und dem Nahrungsspektrum, wobei auch Ergebnisse aus dem Fischotterprojekt des LFV präsentiert werden.

Darüber hinaus werden praktische Aspekte vermittelt, die jeder Teilnehmende nach Abschluss des Seminars gleich am eigenen Gewässer umsetzen kann:

welche Spuren der nachtaktive Jäger bei seinen Beutezügen hinterlässt,

wo man diese findet

und wie man sie bestimmen kann.

Nicht zuletzt wird aber auch die rechtliche Lage behandelt und mögliche Handlungsspielräume aufgezeigt. Egal, ob der Fischotter an Ihrem Gewässer bereits vorkommt oder noch nicht nachgewiesen wurde – angesichts der zunehmenden Ausbreitung in Bayern dürfte das vermittelte Wissen für alle interessant sein.

Teilnahme ist kostenlos & unkompliziert über folgenden link möglich:

https://lfv-bayern.webex.com/lfv-bayern/j.php?MTID=m0ff846988dbcb143fba433f5d67bc5f4

Landesfischereiverband Bayern

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