Wasser ist leben – nicht Treibstoff

Ende des Wassermissbrauchs in den Alpen! – Gemeinsame Forderung der Fischereiverbände der Alpenländer

Meran, 10.10.2015 – Mal ist das Wasser da, mal ist es weg – was nach Auf- und Zudrehen eines Wasserhahns klingt, ist leider in vielen Flüssen des Alpenraums traurige Realität. Zur Stromproduktion zwingt der Mensch dem Wasser je nach Strombedarf einen von der Wirtschaft diktierten Rhythmus auf. Mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt. Besonders Fische leiden unter Wasserausleitungen sowie Schwall-Sunk-Betrieb. Fische können schließlich nicht einfach ausweichen, wenn das Wasser mal wieder fehlt. Sie ersticken auf Kiesbänken und Böschungen. „Dieses tägliche Massensterben muss ein Ende haben“, so Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident der ARGEFA und Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Behörden und Kraftwerksbetreiber müssen ihre Verantwortung für die Umwelt wahrnehmen und zu einer gewässerverträglichen Stromproduktion kommen.“

Problem 1: Fehlendes Restwasser

Bei vielen Kraftwerken wird Wasser für Turbinen über lange Strecken aus dem Fluss ausgeleitet. Im eigentlichen Flussbett bleibt oft nur ein kümmerlicher Rest oder gar nichts zurück – zu wenig für Fische und andere Wasserlebewesen. Meist sind zwar bestimmte Restwassermengen, die im Fluss verbleiben müssen, vorgeschrieben. Die Nutzung des öffentlichen Guts „Wasser“ wird in der Praxis aber so gut wie nicht kontrolliert. So haben Messungen der Fischereiverbände Südtirols, Bayerns, Baden-Württembergs und Tirols eklatante Unterschreitungen von behördlichen Mindestwasservorgaben offenbart. „Die Behörden müssen nun im Sinne der Natur handeln, kontrollieren und Verstöße ahnden“, fordert Meinhard Mayr, Vizepräsident der ARGEFA und Präsident des Landesfischereiverbands Südtirol.

Problem 2: Schwall-Sunk-Betrieb

Etliche Betreiber von Wasserkraftanlagen steuern den Abfluss in den Flüssen durch Ketten von Stauanlagen und Kraftwerken. Die durchgeleitete Wassermenge orientiert sich rein am aktuellen Strompreis. Steigt die Stromnachfrage, steigt auch die Wassermenge in den Flüssen. Die steigenden und fallenden Wasserstände sind für Tier- und Pflanzenwelt ein enormes Problem. Drastischer lässt sich selten erleben, wie das Profitstreben der Ökologie schadet.

Über die Arbeitsgemeinschaft der Fischereiverbände der Alpenländer (ARGEFA)

Die Fischereiorganisationen der Alpenländer arbeiten seit 1985 als „Arbeitsgemeinschaft der Fischereiverbände der Alpenländer (ARGEFA)“ eng zusammen. Der ARGEFA ist die Erhaltung und grenzüberschreitende Förderung der Fischerei und des Schutzes der Gewässer im Alpenraum ein gemeinsames Anliegen.

Vorrangige Ziele sind die Verhinderung weiterer gewässerschädlicher Ausbaumaßnahmen, die Wiederherstellung der Durchwanderbarkeit der Gewässer sowie ihre Vernetzung und der Erhalt bzw. die Wiederherstellung eines gesunden, artenreichen Fischbestands.

In der ARGEFA sind der Landesfischereiverband Baden-Württemberg, der Landesfischereiverband Bayern, der Fischereiverband Liechtenstein, der Österreichischer Fischereiverband, der Schweizerischer Fischereiverband, der Landesfischereiverband Südtirol und die Slovenian Fishing Association vertreten.

Weitere Informationen unter: www.argefa.org

Zurücksetzen von Fischen: Möglichkeiten und Zwänge

LFV-Podiumsdiskussion zu Catch & Release

 

Da Theorie und Praxis nicht immer übereinstimmen stellt sich seit längerem die Frage, ob in Bayern eine Neuregelung zum Zurücksetzen von Fischen nötig ist? Diese Frage diskutierten auf Einladung des Landesfischereiverbands Bayern Fred Bloot, Präsident der European Anglers Alliance, Rolf Frischknecht vom Schweizerischen Veterinärsamt, Manfred Braun, Jurist und Experte für das Bayerische Fischereigesetz sowie Michael Schubert vom Institut für Fischerei. Mehr als 60 bayerische Fischerinnen und Fischer, unter Ihnen eine Reihe von Vereins- und Verbandsfunktionären, folgten ebenfalls der Einladung und beteiligten sich am regen Gedankenaustausch.

Einigen konnten sich die Beteiligten noch auf eine gemeinsame Definition von Catch & Release (C&R). Darunter ist zu verstehen, beim Fischen vorsätzlich keinen Fisch zu entnehmen. Dies ist in Bayern verboten. Das Verbot ergibt sich aus dem Tierschutzgesetz des Bundes und dem Bayerischen Fischereirecht.

Kulturelle Unterschiede

In Europa gibt es aber unterschiedliche rechtliche Regelungen und gesellschaftliche Akzeptanz. In Holland ist C&R mitunter sogar vorgeschrieben und das Entnehmen von bestimmten Fischarten wie Karpfen und Hecht ist bei den Fischern und der Öffentlichkeit schlecht angesehen. In der Schweiz wiederum ist C&R ebenfalls wie in Bayern verboten. Hier hat der einzelne Angler aber einen Ermessensspielraum für das Zurücksetzen von Fischen aus Hegegründen. Eine bedeutende Rolle spielt also die kulturelle Prägung.

Kontrovers wurde in Landshut diskutiert, unter welchen Umständen Fische einer gefährdeten Art zurücksetzt werden dürfen, die außerhalb der Schonzeit gefangen werden und das Schonmaß erreicht haben. Alle Teilnehmer waren sich dabei einig, dass man Extrempositionen vermeiden sollte. Es wurde überwiegend akzeptiert, dass man Fische, die zufällig gefangen werden, im Einzelfall in Übereinstimmung mit dem Hegeziel und dem Tierschutz zurücksetzen darf. Uneinigkeit herrschte aber insbesondere darüber, ob und inwieweit der einzelne Angler hier einen eigenen Ermessungsspielraum haben sollte. Nach der jetzigen Ausführungsverordnung zum Bayerischen

Fischereigesetz (AVBayFiG) muss das Zurücksetzen nach Maßgabe einer Entscheidung des Fischereiausübungsberechtigten (Pächter/Eigentümer oder Verein) erfolgen. Es sind sich nicht alle Betroffenen einig in welcher Art und Weise dies dem Angler bekannt gemacht werden muss. Ein großer Teil der Teilnehmer der Diskussion war der Auffassung, dass der Angler mehr Entscheidungsspielraum, wie beispielweise in der Schweiz, bekommen sollte. Laut Institut für Fischerei der Landesanstalt für Landwirtschaft ist dies bei den derzeitig gültigen Regeln nicht möglich und auch nicht gewünscht.

Gesellschaftlicher Blick und Hegeverpflichtung

Die Fischerinnen und Fischer müssen die gesellschaftliche Akzeptanz der Angelei im Blick behalten. In Deutschland würde das Ansehen der Fischerei leiden, würden alle Fische ausnahmslos zurückgesetzt. Denn Tieren Leid zuzufügen, nur für das Erlebnis eines aufregenden Drills, stößt auf große Ablehnung. Gleichermaßen Ablehnung findet jedoch das absolute Tötungsgebot aller außerhalb von Schonzeit und Schonmaß gefangenen Fische, soweit diese zumindest lokal gefährdet sind. Bedrohte Arten beim Angeln zu schützen findet daher vielfach Anerkennung. Deshalb kann eine Lockerung niemals Waller, Karpfen oder Hecht betreffen. Hier handelt es sich um 3 nicht gefährdete Fischarten, die beim C&R besonders im Fokus stehen.

Ein erster Schritt ist gemacht

Die Diskussion war ein erster Schritt die gegensätzlichen Meinungen zusammenzuführen, Verständnis für die gegenseitigen Positionen zu schaffen und weitere Schritte einzuleiten. 

Der Landesfischereiverband Bayern wird bei den Behörden eine praxistaugliche Regelung zum Schutz bedrohter Arten und der Fischerei anstoßen.

Linktipp: Einen weiteren Bericht zur Podiumsdiskussion finden Sie auf der Homepage des Fischereiverbands Oberbayern

Grundschüler erforschen die Reiche Ebrach

Zum Auftakt des Bayerischen Landesfischereitags erkundeten 40 Schüler der Julius von Soden Schule in Sassanfahrt die Reiche Ebrach. In Erlach gingen sie mit Keschern und Becherlupen auf die Jagd nach Köcherfliegenlarven, Schmerlen und Libellenlarven. Im Rahmen des Programms „Fischer machen Schule“ der Bayerischen Fischerjugend untersuchten sie das Wasser und seine Bewohner unter Anleitung erfahrener Fischer.

Auch an verschiedenen Angelruten versuchten sich die Grundschüler. Beim Zielwerfen, dem so genannten Casting, gilt es, möglichst ins Zentrum einer Zielscheibe zu treffen. Beim Werfen mit der Fliege steht vor allem die Koordination im Vordergrund.

An diesem Samstag startet um 10 Uhr der Landesfischereitag des Fischereiverbands Bayern in Hirschaid. Im Hotel Göller wartet ein großes Kinder- und Jugendprogramm auf die Besucher. Ein Vortragsprogramm zur Digitalisierung in der Fischerei rundet den Tag ab.

Der Landesfischereitag findet statt im

Hotel Göller
Nürnbergerstraße 96
in Hirschaid

Weitere Informationen finden Sie unter: https://lfvbayern.de/service/veranstaltungen/auf-nach-hirschaid-landesfischereitag-2015-720.html

 

Zurücksetzen von Fischen: Eigenverantwortung in strengen Regeln

Catch & Release, Hegeverpflichtung, Verantwortung – beim Zurücksetzen von Fischen herrscht Unsicherheit und Begriffsverwirrung

Das Thema Catch & Release wird in Deutschland in den letzten Jahren zunehmend kontrovers diskutiert. Doch was ist genau unter Catch & Release zu verstehen? In Deutschland ist das Zurücksetzen von Fischen vorgeschrieben, die das Mindestmaß nicht erreicht haben oder während der Schonzeit gefangen werden. Deshalb fällt es auch nicht unter den Begriff Catch & Release (C&R).
Unter dem klassischen C&R ist das gezielte Beangeln von Fischen mit dem festen Vorsatz Fische nach dem Fang ausnahmslos zurückzusetzen zu verstehen. Das Zurücksetzen maßiger Fische, die nicht der Schonzeit unterliegen, ist in Deutschland aus ethischen Gründen umstritten und wird meist als rechtswidrig betrachtet. Der Fischfang wird nur dann nicht als tierschutzwidrig eingestuft, wenn ihm ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes zugrunde liegt. Eben nur, wenn der Fang mit einer Hegemaßnahme oder einer anschließenden Verwertung verbunden ist.

Deutscher Sonderweg

Deutschland steht mit dieser Rechtsauffassung nahezu alleine da. In fast allen anderen Ländern der Welt wird C & R eher positiv gesehen. Der Artenschutz steht dabei weit über dem Tierschutz. In manchen Fällen scheinen dem vorgebrachten Interesse am Schutz unbeeinflusster Fischbestände tatsächlich eher wirtschaftliche Interessen zugrundeliegen.
In Deutschland muss man sich aber an die geltenden Gesetze und Verordnungen halten. Allerdings gibt es unterschiedliche Interpretationen, in welcher Situation man einen Fisch zurücksetzen darf oder gar zurücksetzen sollte.
Es muss differenzierter hingeschaut werden. Gemäß Fischereigesetz ist mit dem Fischereirecht auch die Pflicht zur Hege verbunden. Ziel ist die Förderung eines artenreichen und gesunden Fischbestandes. Dazu dürfen so genannte kritische Bestandsdichten nicht unterschritten werden. Passiert es doch, kann es mittelfristig zum Aussterben lokaler Populationen und damit zum Verlust des betreffenden Genpools führen.

Bedrohlicher Artenrückgang

Über 90 Prozent der Flussfischarten stehen heute auf der roten Liste. Als besonders gefährdet gelten die strömungsliebenden Kieslaicher wie zum Beispiel die Äsche. Fließgewässertypische Weißfischarten wie Nase und Barbe sind stark zurückgegangen. Ohne Gegenmaßnahmen muss inzwischen mit einem Erlöschen der einstmals so reichhaltigen Wildfischpopulationen gerechnet werden.
Für den Fischartenrückgang sind eine Vielzahl von Ursachen verantwortlich: Wanderbarrieren, Turbinenschäden und nicht zuletzt fischfressende Vögel. Die Angelfischer tragen an diesem Rückgang noch die geringste Schuld, zumal in erster Linie fischereilich weniger interessante Arten betroffen sind. Ist es deshalb aber mit dem Hegeziel vereinbar, lokal bedrohte, aber nicht ganzjährig geschonte Fische dem Gewässer zu entnehmen, wenn diese zufällig an den Haken gehen?
Gemäß der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz (AVBayFiG) dürfen „Fische, die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, sowie Fische ohne Fangbeschränkung nur in Übereinstimmung mit dem Tierschutzrecht und dem Hegeziel ausgesetzt werden”. Mit „ausgesetzt” ist im Gesetzestext das „Zurücksetzen” gemeint.

Zurücksetzen gesetzlich erlaubt?

Diese Aussage führt vielfach zur Meinung, jeder maßige Fisch außerhalb der Schonzeit wäre bedingungslos zu töten – auch wenn von seinem Überleben möglicherweise der Fortbestand einer bestandsbedrohten Population abhängt. Diese Einschätzung ist wohl nicht zutreffend und würde auch dem Zweck des Fischereirechts zuwiderlaufen. Verpflichtet das Gesetz doch auch zum Schutz der Fischbestände und der Lebensgemeinschaften.
Bedingungsloses Entnehmen hätte absurde Folgen: Will ein Aalangler an der Donau ein paar Köderfische fangen und erwischt dabei zufällig eine maßige Barbe, eine Nase, einen Frauennerfling, einen Nerfling oder einen Schied, dann müsste er diese Fische töten – obwohl sie auf der Roten Liste stehen und er dafür keine Verwendung hat. Kann das im Sinne der Tierschutz-, Naturschutz- und Fischereigesetzgebung sein?
Auch wenn der gefangene Fisch das Schonmaß erreicht hat und außerhalb der Schonzeit gefangen wurde, sollte der verantwortungsvolle Fischer auf die Entnahme der von gefährdeten Fischen verzichten, wenn folgende drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Auf die Art des gefangenen Fisches wurde nicht gezielt gefischt, der Fisch ging also eher unerwartet an den Haken.
  • Die gefangene Fischart weist in dem befischten Gewässerabschnitt starke Populationsdefizite auf, ist jedoch nicht ganzjährig geschont.
  • Der gefangene Fisch ist uneingeschränkt lebensfähig und weist keinerlei Verletzungen auf, welche ihm lang anhaltende Schmerzen oder Leiden verursachen könnten.

Dabei ist folgendes zu beachten: Man darf in Deutschland keinesfalls auf eine bestimmte Fischart angeln, mit dem Vorsatz, diese ohnehin zurückzusetzen – Man käme mit dem Tierschutzrecht in Konflikt, da der geforderte „vernünftige Grund” dann eindeutig fehlt.

Die Verantwortung der Fischer

Für die Beurteilung von Lebensfähigkeit und Maßigkeit des Fisches ist der Fischer selbst verantwortlich. Gesetzliche Regelungen können ihm diese Aufgabe nicht abnehmen. Sollte durch Inaugenscheinnahme die Maßigkeit des Fisches nicht sofort erkennbar oder nicht zweifelsfrei feststellbar sein, sind die Fischer gut beraten, den gefangenen Fisch unverzüglich zurückzusetzen.
Von dem Verbot des Zurücksetzens kann unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden: Innerhalb enger rechtlicher Grenzen, wenn dabei immer das Hegeziel und zugleich das Tierschutzrecht im Auge behalten wird. Es scheiden sich allerdings die Geister, ob der einzelne Fischer oder nur der Fischereiberechtigte entscheiden kann, ob das Zurücksetzen in einem bestimmten Fall dem Hegeziel dient.
Die behördliche Seite sieht den einzelnen Angler überfordert und daher nicht legitimiert entsprechende Entscheidungen zu treffen. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, ob von den Fischereiberechtigten nicht zu viel verlangt wird, wenn sie in artenreichen Abschnitten komplexe Regelungen erlassen sollen, die in der Praxis allen Einzelfällen gerecht werden.

Schlechter Ruf durch Trophäenfischer

Die Zuspitzung der Debatte um C&R hat die Fischerei insbesondere den spezialisierten „Karpfen – und Wallerprofis“ zu verdanken. Ihr Faible, gezielt Großfische zu fangen und nach dem Fotoshooting gleich wieder zurückzusetzen, machen sie mit T-Shirt-Sprüchen wie „Catch & Release ist Naturschutz und Fische töten ist Mord“ publik. Auch veröffentlichen sie ihre kapitalen Fänge mit reißerischen Fotos in der boulevardmäßigen Anglerpresse. Sie brüsten sich damit, dieselben Individuen wieder und wieder zu fangen. Sie liefern damit Tierschutzorganisationen und ambitionierten Staatsanwälten eine Steilvorlage, gegen die gesamte Angelei zu Felde zu ziehen. Dass sie sich in erster Linie selbst schaden, weil ihr Verhalten nach und nach eine restriktivere Rechtsprechung nach sich zieht, ist ihnen kaum bewusst.
Hier ist insbesondere die organisierte Fischerei, aber auch jeder einzelne vernünftige Angler gefragt, den geschilderten Auswüchsen entgegenzuwirken. Es gilt sich einzusetzen für eine nachhaltige Fischerei, die natürlich auch Freude machen muss, und für ein gutes Ansehen der Fischer in der Öffentlichkeit.

 

Veranstaltung

Wir freuen uns das Thema mit Ihnen am 3. Oktober auf der Messe in Landshut zu diskutieren.

Zurücksetzen von Fischen – Möglichkeiten und Zwänge
Artenschutz – Tierschutz – Öffentliche Wahrnehmung – Praxis am Gewässer

Öffentliche Podiumsdiskussion des LFV Bayern
Wann: 3. Oktober, 10.00 Uhr
Wo: Messe „Jagd, Fisch & Natur“, Landshut

Zur Veranstaltungsseite

Zurücksetzen von Fischen: Podiumsdiskussion auf der „Jagd, Fisch & Natur“

Das Zurücksetzen von Fischen ist eines der meist diskutierten Themen der Fischerei in Bayern. Der Landesfischereiverband will neue Impulse setzen und lädt Sie herzlich zu einer international besetzten Podiumsdiskussion auf der Messe „Jagd, Fisch & Natur“ in Landshut ein.

Teilnehmer der Podiumsdiskussion:

  • Fred Bloot, Präsident der European Anglers Alliance
  • Manfred Braun, ehemals Jurist im bayerischen Landwirtschaftsministerium und ehemaliger Präsident des Landesfischereiverbands Bayern
  • Rolf Frischknecht, Tierarzt und Fischer und maßgeblich an der Ausarbeitung der Schweizer Vollzugshilfe für das Zurücksetzen von Fischen beteiligt
  • Michael Schubert, Experte des Instituts für Fischerei  der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Starnberg

Moderation: Rudolf Neumaier, passionierter Fischer, Redakteur der Süddeutschen Zeitung und regelmäßiger Autor in „Bayerns Fischerei + Gewässer“

Hier finden Sie den Fachbeitrag „Zurücksetzen von Fischen: Eigenverantwortung in strengen Regeln“ von Dr. Sebastian Hanfland, Geschäftsführer des Landesfischereiverbands.

Wann: 3. Oktober, 10.00 Uhr
Wo: Fischer-Forum in der Halle 9, Jagd, Fisch & Natur, Messegelände Landshut

Die bayerischen Kormoranbeauftragten

In Bayern gibt es seit 2011 zwei staatliche Kormoranbeauftragte. Tobias Küblböck und Matthias Ruff teilen sich die Arbeit nach den Schwerpunkten Teichwirtschaft und Fließgewässer. Die Beauftragten beraten Fischer, Teichwirte und Jäger im Umgang mit dem Kormoran und führen bei Bedarf Vergrämungen durch.

Matthias Ruff
Kormoranbeauftragter für die Fließgewässer
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Dienststelle Wielenbach
Demollstr. 31, 82407 Wielenbach
Tel.: 0821/90711113
E-Mail: matthias.ruff@lfu.bayern.de

Tobias Küblböck
Kormoranbeauftragter für die Teichwirtschaft
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Greiendorfer Weg 8, 91315 Höchstadt/Aisch
Tel.: 08161/864062-14
E-Mail: tobias.kueblboeck@lfl.bayern.de

Die Forderungen des Landesfischereiverbands

Kormorane sind in Bayern und Europa so zahlreich und weit verbreitet wie nie zuvor. Zur Vergrämung an Fischgewässern werden in Bayern seit 1996 jährlich mehrere Tausend Kormorane geschossen. Das hat örtlich zu einer leichten Verbesserung der Schadenslage geführt, doch die Probleme des Kormoranfraßes für Fischartenschutz und Fischerei sind bei weitem noch nicht gelöst. Eine wirksame Vergrämung erfordert rasche und unbürokratische Entscheidungen in den Behörden sowie die Beseitigung von unnötigen Restriktionen. Der Landesfischereiverband fordert daher, auch in Anlehnung an die Schadensregelung anderer Länder, schnellstmöglich die:

Vereinfachung der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.
Um Anträge zur Kormoranvergrämung rasch zu bescheiden, ist die Zuständigkeit auf die Kreisverwaltungsbehörde zu übertragen. Hier, an der Unteren Naturschutzbehörde, können den örtlichen Verhältnissen angepasste Entscheidungen getroffen werden.

Neuanpassung der Schutzbereiche für den Kormoran.
Die großen Voralpenseen und viele weitere Seen sowie Abschnitte an den großen Flüssen sind in der geltenden Kormoranverordnung von der Gestattung, Kormorane zu töten, ausgenommen. Die Abgrenzung der Schutzbereiche entspricht nicht der dramatischen Schadenslage in Bayern.

Verlängerung der Zeiträume für den Abschuss von Kormoranen.
Eine restriktive Handhabung ist angesichts der drängenden Probleme und des Status der Kormoranpopulation nicht angebracht. Zur Orientierung der zu bewilligenden Zeiträume für den Kormoranabschuss dienen Verordnungen in anderen Ländern.

Unterbindung der Gründung weiterer Brutkolonien.
Der Kormoran ist als Brutvogel in Bayern ausreichend vertreten. Weitere Brutkolonien würden eine Schadensbegrenzung unnötig erschweren.

Gestattung des ganzjährigen Abschusses an Teichwirtschaften.
Eine wirksame Schadensprävention in Teichwirtschaften erfordert eine ganzjährige Vergrämung.

Auffrischungskurse auf der „Jagd, Fisch & Natur“

Fischereiaufseher und Gewässerwarte aufgepasst: Im Rahmen der Messe „Jagd, Fisch & Natur“ in Landshut veranstalten wir kostenlose Auffrischungskurse.

 

Am 3. und 4. Oktober veranstaltete der Landesfischereiverband in Landshut Auffrischungskurse für Fischereiaufseher und Gewässerwarte. Nun stehen die Vorträge von Manfred Braun, Johannes Schnell und Robert Asner zum Download bereit:

Kursmaterial für Fischereiaufseher:

DateiAktion
Kursmaterial Fischereiaufseher Landshut 2015Download

Kursmaterial für Gewässerwarte:

DateiAktion
Kursmaterial Gewässerwarte Landshut 2015Download

 

Karriere

Derzeit gibt es leider keine Stellenangebote des Landesfischereiverbands

Posted in Der Verband

Fischereigesetz und Verordnungen

Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für die Ausübung der Fischerei in Bayern:

Weiterführende gesetzliche Regelungen für den Gewässerschutz und die Wassernutzung:

Für den Umgang mit Kormoranpopulationen und die Vergrämung hat Bayern einige weitreichende Regeln erlassen:

Heimische Fische im Stress

Flüsse, Seen und Teiche sind viel zu warm

München, 12.08.15 – Die extreme Hitze und die mangelnden Niederschläge machen Bayerns Fischen arg zu schaffen. Fische als wechselwarme Tiere sind besonders anfällig für Veränderungen ihrer Umgebungstemperatur. Insbesondere kälteliebende Arten, wie die gefährdete Bach- und Seeforelle, die Äsche und der Huchen sind von den derzeitigen hohen Wassertemperaturen betroffen. Solche extremen Sommer wie 2003, 2006 und nun 2015 mit geringen Niederschlägen und hohen Temperaturen nehmen offensichtlich durch die Klimaveränderung auch in Bayern zu.

In der Ammer bei Weilheim, einem Voralpenfluss der Äschenregion, hat der LFV Bayern vor Kurzen erst Temperaturen von bis zu 24°C gemessen. „Für die Leitfischart Äsche und den Huchen, als typischen Bewohner dieser Region und Fisch des Jahres 2015, sind diese Temperaturen kritisch“, so Prof. Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Der Optimumsbereich dieser kälteliebenden Fischarten liegt bei bis zu 18°C“.
Gerade in den vom Menschen beeinträchtigten Fließgewässern ist es den Fischen kaum möglich Deckung zu suchen oder weiter flussauf bzw. flussabwärts zu wandern. Durch die niedrige Abflussmenge ist der Wasserstand in vielen Restwasserstrecken, also dort wo der überwiegende Teil des Wassers zur Energienutzung aus dem Gewässerbett ausgeleitet ist, nun so niedrig, dass sich das Wasser extrem erwärmt und verstärktes Algenwachstum auftritt. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die Traun bei Traunstein. Hier wird der überwiegende Teil des Wassers zur Energieerzeugung in den Mühlkanal geleitet. In der ursprünglichen Flussstrecke, dem Lebensraum der Fische, verbleibt nicht einmal mehr die vorgeschriebene Mindestwassermenge.

Zusätzliche Belastung durch Mischwassereinleitungen und Bootsverkehr sowie Badende können dann für die gestressten Tiere den Tod bedeuten.

In Seen und Teichen erkranken und sterben die Fische an der sogenannten Gasblasenkrankheit. Hier führt die hohe Sonneneinstrahlung zu einer Gasübersättigung des Wassers. Bereits eine geringe Übersättigung schädigt die Kiemen und die Fische können kaum mehr Sauerstoff aufnehmen.

Geringe oder ausbleibende Niederschläge lassen kleine Gewässer trocken fallen
Vom Wassermangel besonders betroffen sind hier die traditionellen Karpfenteiche. Diese sind in der Regel sehr flach oder werden wie die sogenannten Himmelsteiche ausschließlich über Niederschläge gespeist. Sinkt der Wasserspiegel verschärfen sich temperaturbedingte Probleme noch zusätzlich und die Fische sterben an Sauerstoffmangel. In Mittel- und Unterfranken sowie im oberpfälzer Landkreis Schwandorf fanden bereits Notabfischungen in Teichwirtschaften statt. Die Teichwirte rechnen mit hohen Ertragseinbußen.


Blick in die Zukunft

Der Landesfischereiverband Bayern möchte auf die zunehmende Verschärfung der Problematik vorbereitet sein. Deshalb überwacht er in einem laufenden Projekt bayernweit an ausgewählten Standorten die Temperaturentwicklung in heimischen Fließgewässern. Prof. Albert Göttle: „Wir hoffen die Auswirkungen der Klimaerwärmung auf unsere heimische Fischfauna besser abschätzen zu können. Der LFV Bayern kann dann seine Mitglieder und Vereine besser beraten, damit sie für solche Hitzeperioden durch angepasste Bewirtschaftung besser gewappnet sind. Gleichzeitig gilt es bereits bei der Genehmigung von Wasserkraftanlagen sowie bei bestehenden Anlagen für solche Hitzeperioden Vorkehrungen zu treffen und einen erhöhten Restwasserabfluss festzusetzen“.

Eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation ist nicht in Sicht, denn kurzfristige Regenfälle werden die Situation nicht entspannen. Nur mehrtägige ergiebige Niederschläge könnten für Seen, Flüsse und Teiche die schwierige Situation verbessern.

 

Über den Landesfischereiverband Bayern:

Der Landesfischereiverband Bayern e.V. ist die größte Vereinigung der bayerischen Fischerei und vertritt Angel- und Berufsfischer. Seine ordentlichen Mitglieder sind sieben Bezirksverbände mit über 850 Fischereivereinen und ca. 130.000 Mitgliedern.

Als nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannter Naturschutzverband verbindet er den Einsatz für die Verbesserung der Ökologie bayerischer Gewässer mit der Förderung der Fischerei. Besonderer Schwerpunkt hierbei ist die Bedeutung der Angelfischerei für die Lebensqualität des Menschen.

Energiewende dreht Fischen das Wasser ab

Kraftwerke lassen Flüsse trocken fallen – Anzeige gegen Betreiber

München, 17.06.15 – Der Landesfischereiverband Bayern zeigt fünf Betreiber von Wasserkraftanlagen an. Sie haben bei Messungen des LFV wiederholt gegen behördliche Auflagen bei der Stromproduktion verstoßen und dem Gewässer und seiner Fauna damit großen Schaden zugefügt. Die betroffenen Anlagen sind Ausleitungskraftwerke. Dabei wird Wasser aus einem Fluss in einen Triebwerkskanal und zur Turbine umgeleitet. Im eigentlichen Flussbett verbleibt nur noch ein kleiner Rest-Abfluss. Die Betreiber leiteten mehr Wasser als erlaubt in den Kanal, produzierten damit vermutlich mehr Strom und steigerten ihre Einnahmen. Doch durch das fehlende Wasser im alten Flussbett sitzen Fische und andere Wasserlebewesen buchstäblich auf dem Trockenen.

„Egal ob unbeabsichtigt oder mit Vorsatz, die Unterschreitung des vorgegebenen Restwasser-Abflusses gefährdet den Gewässerlebensraum und schädigt Umwelt und Fischerei“, so Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands.

„Das Profit-Streben mancher Kraftwerksbetreiber scheint gerade bei Kleinen und kleinsten Wasserkraftanlagen keine Grenzen zu kennen“, ergänzt Willi Ruff, Vizepräsident beim LFV Bayern.

Der Landesfischereiverband hat 2015 mit einer Neuauflage seiner Restwasserstudie nachgewiesen, dass solche Restwasser-Unterschreitungen leider eher die Regel als die Ausnahme sind. Dabei hatte bereits die erste Studie das Umweltministerium zum Handeln veranlasst. Von den etwa 3.100 Ausleitungskraftwerken in Bayern wurden laut mündlicher Mitteilung 1.400 gezielt überprüft. Doch es bleibt Kritik: Wann werden die Ergebnisse vom Ministerium veröffentlicht und welche Konsequenzen drohen?

Pachtangebote

Hier finden Sie aktuelle Pachtangebote für staatliche Fischereirechte.

Posted in Allgemein

2015

Schulkalender „Wald, Wild & Wasser“

Seit über 25 Jahren gibt der Landesfischereiverband Bayern (LFV) zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten und dem Bayerischen Jagdverband (BJV) jährlich einen Schulkalender unter dem Motto „Wald, Wild & Wasser“ heraus.
Der Kalender mit einer Auflage von  16.000 Exemplaren wird kostenlos an alle dritten und vierten Grundschulklassen in Bayern ausgegeben. Durch ihn sollen die Kinder die heimische Natur und Tierwelt kennen und schätzen lernen. Die Inhalte lehnen sich eng an den Lehrplan dieser Klassenstufen an.
Auf den Kalenderseiten sind die Tierarten großformatig abgedruckt und werden in den Kalendertexten kurz beschrieben. Für die Lehrkräfte stehen auf den Homepages der Verbände Unterrichtshilfen zum Download bereit. Auf den Kalenderrückseiten sind Skizzen des Jagdmalers Dr. Jörg Mangold abgedruckt. Diese können vervielfältigt und den Schülern zum ausmalen und selbst gestalten an die Hand gegeben werden. Zusätzlich gibt es zwei Macht-Mit-Aktionen. Hier gibt es für die Schulklassen tolle Preise zu gewinnen.
 
Der Kalender wird anteilig aus Mitteln der Jagd- und Fischereiabgabe finanziert. Interessenten können den Schulkalender zum Preis von 9,50 Euro zuzüglich Versandkosten bei der BJV-Service GmbH, Hohenlindner Str. 12, 85622 Feldkirchen (Telefon: 089-99023422, Fax: 089-99023437) bestellen.

Kontakt: Service@jagd-bayern.de

 

Pressemitteilung Kalender 2015

 

 

 

Posted in Schulkalender 2015