Wenn die Landwirtschaft sprichwörtlich den Bach runtergeht

Gemeinsame Pressemitteilung von LBV und LFV

Freiwilligkeit von Maßnahmen für Boden- und Gewässerschutz zum Scheitern verurteilt

Hilpoltstein/Oberschleißheim, 09.06.2016 – In Anbetracht der jüngsten Hochwasserereignisse weisen LBV und Landesfischereiverband Bayern e.V. (LFV) gemeinsam auf den besonderen Stellenwert von landwirtschaftlichen Maßnahmen für Boden- und Gewässerschutz hin. Nachdem in Zukunft immer häufiger Starkregenereignisse erwartet werden, müssen zukünftig der Wasserrückhalt in der Fläche und die Sicherung des Bodens verbessert werden. Gerade aus Maisfeldern in Talauen und an erosionsgefährdeten Hängen fließt das Wasser besonders schnell ab. Dabei wird in erheblichem Umfang Oberboden ausgeschwemmt. Im Gewässer beeinträchtigt der Schlamm wichtige Lebensraumfunktionen. In Fischzuchten sind durch die Einschlämmung erhebliche Ertragseinbußen und Produktionsausfälle zu verzeichnen. „Gewässerrandstreifen könnten dazu beitragen, das Abschwemmen von Boden zu reduzieren“, erklärt der LBV-Gewässerökologe Maximilian Sehr. Bayern ist jedoch das einzige Bundesland, in dem von dem durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorgeschriebenen fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen bewusst abgewichen wird.

Auch in der Landwirtschaftspraxis gilt es vieles zu verbessern. Doch wenn der Kostendeckungsbeitrag für konventionellen Maisanbau höher liegt, als die Förderung nachhaltiger Bodenschutzmaßnahmen, ist es mit der Freiwilligkeit oft nicht weit her.

„Die Verschlechterung der Gewässer durch Einträge aus der Landwirtschaft steht in einem erheblichen Widerspruch zu den Maßgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie und NATURA 2000“, so Präsident Albert Göttle vom LFV. „Beim von der EU geforderten guten ökologischen Zustand der Gewässer ist infolge landwirtschaftlicher Einflussfaktoren in vielen Fällen eine Zielverfehlung anzunehmen.“ Untersuchungen von LBV und LFV belegen dies.

Dabei gäbe es gute Praktiken, um Erosion zu reduzieren. Neben Gewässerrandstreifen mit Pufferwirkung können in der Fläche Mulchsaat, Zwischensaaten oder hangparallele Bewirtschaftung die Bodenerosion eindämmen Laut Erosionsatlas beträgt der Bodenabtrag auf Intensivflächen bis zu 15 Tonnen pro Hektar und Jahr – bei einzelnen Starkregenereignissen sind Abträge von mehr als 100 Tonnen nachgewiesen. „So leidet die zuletzt besonders betroffene niederbayerische Region Rottal-Inn deutschlandweit mit am stärksten unter Erosion und gehört parallel zu den Landkreisen mit dem intensivsten Silomaisanbau in ganz Bayern“, so der LBV-Gewässerökologe Maximilian Sehr.

LBV und LFV fordern deshalb in Bayern die verpflichtende Umsetzung von Boden- und Gewässerschutzmaßnahmen wie Uferrandstreifen oder den Verzicht auf Ackerbau in Steillagen.

„Der Wasserrückhalt in der Fläche reduziert nicht nur Erosion und Stoffeintrag in die Gewässer, er leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Dämpfung von Hochwasserspitzen“, so Göttle. „Die enormen Hochwasserschäden an Gebäuden stehen momentan zwar stark im Vordergrund. Sie dürfen aber nicht ablenken von den langfristigen Auswirkungen der Bodenabtragung auf Fließgewässer und die Fischfauna. Deren Erhalt liegt auch im öffentlichen Interesse.“
Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen und Interviews:
Maximilian Sehr, LBV-Gewässerökologe, Email: m-sehr@lbv.de, Tel.: 09174/4775-63.

Thomas Funke, LFV-Pressesprecher, E-Mail: thomas.funke@lfvbayern.de, Tel.: 089/64272622, Mobil: 0179-1207208

Die Isar ist kein Ballermann: Naturschutzorganisationen und Fischer sagen nein zu geplanten Schlauchboot-Events

Wolfratshausen, 18.4.2016 – Landesbund für Vogelschutz, WWF Deutschland und Landesfischereiverband Bayern e.V. reicht es. Seit Jahren beobachten sie eine unkontrollierte Zunahme des Bootsverkehrs, unter dem die Isar v.a. im Süden von München zunehmend leidet. Die Grenze der Belastbarkeit der unter Naturschutz stehenden Flusslandschaft ist dabei längst erreicht und wird stellenweise deutlich überschritten.

Doch nun soll das Ganze noch eine Steigerung erfahren. Veranstalter laden für Mai und Juni über Social Media zu einem großen Schlauchboot-Event auf der Isar ein. Hunderte Fun-Fahrer verabreden sich über Facebook mit dem Ziel, die Isar zur „grünen Partymeile“ zu machen. „Für die Isar und ihre Flora und Fauna wäre das ein Supergau“, so Fabian Unger vom Landesbund für Vogelschutz. „Die Wildflusslandschaft der Isar verkraftet so viele Menschen auf einmal nicht.“ So können die Events das Aus für die wenigen noch verbliebenen Brutpaare der Flussuferläufer bedeuten und die seltene Flussseeschwalbe stören, die momentan im Rahmen des Hotspot-Projekts „Alpenflusslandschaften“, das durch das Bundesamt für Naturschutz gefördert wird, wieder an der Isar angesiedelt werden soll.

Auch um die Fische ist es nicht besser bestellt. Eier und Jungfische vieler Fischarten finden sich im Veranstaltungszeitraum besonders an den flachen Kiesbänken, an denen hunderte Freizeitkapitäne landen und die Kiesbänke stürmen. „Die kaum wahrzunehmenden Fische im Flachwasser werden dabei schlichtweg zermalmt und zertrampelt“, weiß Patrick Türk vom Landesfischereiverband Bayern e.V.

Naturschützer und Fischer sehen sich keineswegs als Spaßverderber. Ein maßvoller Bootsausflug mit einfachen Verhaltensregeln erlaubt jedem Bürger, ein Gewässer im Rahmen des Gemeingebrauchs zu befahren, um den erholsamen Wert der Flusslandschaft für sich in Anspruch zu nehmen. Doch das Gift ergibt sich bekanntermaßen aus der Dosis. Die geplanten Events wären die gefürchtete Über-Dosis.

Auch wenn die Schlauchboot-Events vordergründig keine finanziellen Absichten der Organisatoren erkennen lassen, sehen Naturschützer und Fischer darin eindeutig eine Veranstaltung. Zu deren Durchführung sind entsprechende Genehmigungen erforderlich, wie beispielsweise eine Befreiung von der bestehenden Naturschutzgebietsverordnung. Ab einer bestimmten Personenzahl müssen laut Gesetzgeber aus Hygiene-Gründen z.B. Toiletten bereitstehen. „Daher haben Naturschützer und Fischer das Landratsamt Bad Tölz aufgefordert zu prüfen, ob der beabsichtigte Schlauchboot-Event rechtlich überhaupt zulässig ist“, so Sigrun Lange vom WWF Deutschland, Koordinatorin des Hotspot-Projekts.

Naturschützer und Fischer setzen auf die Vernunft jedes einzelnen. „Denn nur wenn man das Naturparadies Isar erhält und sensibel damit umgeht, kann es Erholungssuchenden zukünftig noch entsprechende Reize bieten – auch Schlauchbootfahrern“, meint Birgit Weis, Gebietsbetreuerin an der Isar vom Landesbund für Vogelschutz. Erste Gespräche fanden bereits mit einem der Veranstalter statt. Ein Verständnis für Naturschutzbelange wurde signalisiert. So bleibt zu hoffen, dass solche Exzesse auf der Isar in Zukunft nicht mehr beworben werden.

Weitere Informationen zum Hotspot-Projekt
Das Hotspot-Projekt „Alpenflusslandschaften – Vielfalt leben von Ammersee bis Zugspitze“ will über die faszinierende Artenvielfalt entlang von Isar, Loisach, Ammer, Lech und Wertach aufklären und die Menschen für die Gefährdung der Alpenflüsse und deren notwendigen Schutz sensibilisieren. Denn sie sind nicht nur durch die Freizeitnutzung bedroht, sie leiden seit langem unter Begradigungen, Verbauungen und der Wasserkraftnutzung. Das Verbundprojekt, in dem sich 18 Partner aus der Region zusammengeschlossen haben und das vom WWF Deutschland koordiniert wird, läuft noch bis 2020. Weitere Informationen auf der Projekthomepage unter: www.alpenflusslandschaften.de

Kontaktinformation:
Fische: Patrick Türk, Landesfischereiverband Bayern e.V., Tel. 089-64272628, Mail: patrick.tuerk@lfvbayern.de
Vögel: Fabian Unger, LBV-Anlaufstelle Isar und Loisach im Hotspot-Projekt, Tel. 08171/649-121, Mail: F-Unger@lbv.de
Projekt: Sigrun Lange, WWF Deutschland, Gesamtkoordination des Hotspot-Projekts, Tel. 0881-122333-13, Mail: Sigrun.Lange@wwf.de

 

Der LFV bei der BayernTourNatur

Möchten Sie wissen, wie Fische vermehrt werden? Begleiten Sie die Fischwirtschaftsmeister der Satzfischzucht Mauka auf ihrer Führung durch das Bruthaus und die Teichanlage. Jede Menge Spiel und Spaß garantiert das Kinderprogamm der Fischerjugend. Probieren Sie das Werfen mit der Fliegenrute und genießen frisch gegrillten Steckerlfisch, Kaffee und Kuchen im kleinen Biergarten.

Wann: Sonntag 8. Mai von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Wo: Satzfischzucht Mauka, Neufahrner Str. 6, 85376 Massenhausen

Vormittag
10:00 Uhr Führung durch die Fischzucht Mauka
11:30 Uhr Praktische Vorführung: Fischqualität und Küchenpraxis

Nachmittag
14:00 Uhr Führung durch die Fischzucht Mauka
15:30 Uhr Praktische Vorführung: Fischqualität und Küchenpraxis

Rahmen- / Kinderprogramm

  • Fang und Bestimmung von Kleintieren mit Kescher und Becherlupe.
  • Geschicklichkeit beim Angelspiel mit tollen Preisen.
  • Fliegenwurfübungen mit Trainer

gegen 17:00 Uhr Ende der Veranstaltung

Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es gibt Steckerlfisch frisch vom Grill.
Getränke sowie Kaffee und Kuchen.

http://www.tournatur.bayern.de

Veranstaltungshighlight für Fliegenfischer Erlebniswelt Fliegenfischen in Fürstenfeldbruck vom 9.-10.4.16

In diesem Jahr präsentiert sich der LFV gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Fischereiverbände der Alpenländer (ARGEFA) an der Erlebniswelt Fliegenfischen!

Unter dem Motto  „Fischer schaffen Lebensraum“ erwartet Sie am ARGEFA Stand Nr. 36 (Stadtsaal):

  • Ein Medientower mit Kurzfilmen zu den Themen „Gewässeraufwertung“, Kormoran und Huchen.
  • Publikationen (Flyer, Magazine, Bücher etc.) der sieben Mitgliedsverbände (FV Liechtenstein, LFV Baden-Württemberg, LFV Bayern, LFV Südtirol, Österreichischer FV, RZV Slovenian Fishing Association, Schweizerischer FV).

Darüber hinaus werden von den ARGEFA-Mitgliedern folgende Vorträge gehalten:

  • Vortrag 1: Samstag 9.4.16, 10:15h

Huchen/Marmorata – Einblicke in Biologie & Fischerei von Grosssalmoniden im Alpenraum

Sebastian Hanfland (LFV Bayern) und Andreas Riedl (LFV Südtirol)

  • Vortrag 2: Sonntag 10.4.16, 12.15h

Fischer schaffen Lebensraum –Möglichkeiten für einfache, rasch und kostengünstig umsetzbare Aufwertungsmaßnahmen an kleinen Fließgewässern Samuel Gründler (Schweizerischer Fischerei-Verband SFV)

 

Auf der EWF gibt es u.a.

  • Wurfdemonstrationen auf dem Freigelände, Kinderfliegenbinden, Einsteiger- und Frauenprogramm, Fliegenbinder.
  • Weitere Vorträge ausgewählter Referenten zu Reise, Gewässerökologie,
  • Neue Produkte und Produktentwicklungen namhafter Aussteller.

Besuchen Sie die Vorträge und treffen die Repräsentanten und Fachleute der ARGEFA.

Wir freuen uns auf viele interessante Gespräche!

LFV Bayern und ARGEFA

 

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Öffnungszeiten der Messe:
Samstag: 9:00 bis 18:00h
Sonntag: 9:00 bis 17:00h

Veranstaltungsforum Fürstenfeld
Fürstenfeld 12
82256 Fürstenfeldbruck bei München

 

www.argefa.org

www.erlebniswelt-fliegenfischen.de

Seminar: Gewässerwart Plus

Beinahe täglich werden in Bayern Nutzungen im und am Gewässer beantragt. Ob Aus- und Einleitungen, Uferbegradigung oder Hochwasserschutz; in der Regel ist dies mit Auswirkungen auf das Gewässer und letztlich auch die Fischerei verbunden. Wir Fischer sind folglich immer mehr gefordert, in den entsprechenden Antrags‐Verfahren gegenüber Behörden die Interessen von Naturschutz und Fischerei zu vertreten. Das gebietet nicht allein das Naturschutzgesetz, sondern auch die Pflicht zur fischereilichen Hege.

Im Herbst bietet der LFV deshalb ein Seminar zur Fortbildung von Gewässerwarten an. Ein Schwerpunkt ist die Bewertung von verschiedenen Eingriffen in den Gewässerhaushalt und deren Wirkung. Sie erfahren ferner Grundlagen über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Anfertigung von fischerei‐ und naturschutzfachlichen Stellungnahmen im Rahmen einer zeitgemäßen fischereilichen Hege.

Der Kurs richtet sich speziell an Gewässerwarte, die im Rahmen ihres Aufgabenfeldes die fachliche Schnittstelle zwischen Fisch, Gewässer und menschlichen Einflüssen darstellen.

Haben Sie Lust, neben Fischbesatz und Fanglistenauswertung auch einmal ein anderes, wichtiges Instrument der Hege kennenzulernen? Dann melden Sie sich beim LFV Bayern an.

Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Teilnehmer pro Seminar aus technischen Gründen auf 15 begrenzt ist. Normale Kenntnisse im Umgang mit dem PC (Internet) sind von Vorteil.

Anmeldung
Anmeldung bitte bis spätestens 23.9.2017 unter Angabe von

Name
E-Mail-Adresse
Verein
Telefonnummer für Rückfragen

an:

Landesfischereiverband Bayern e.V., Mittenheimer Str. 4, 85764 Oberschleißheim

oder per E‐Mail an:
poststelle@lfvbayern.de
Stichwort: „Gewässerwart‐Plus“

Ramsauer Ache – 1:0 für den Gewässerschutz!

Klage des LFV gegen Neubau einer Wasserkraftanlage steht kurz vor dem Erfolg

Man erinnert sich: Das Landratsamt Berchtesgadener Land hatte den Einbau einer Wasserkraftanlage (WKA) in die Ramsauer Ache gestattet – ausgerechnet im besonders naturnahen Abschnitt „Felsentor“. Die eigene Naturschutzbehörde am Landratsamt war strikt gegen das Vorhaben. Grund: Es drohen schwerwiegende Eingriffe in die Gewässerökologie und den Lebensraum schützenswerter Fischarten.
Dennoch hielt das Amt eine förmliche Planfeststellung nicht für nötig. Auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde als entbehrlich abgelehnt. Bau und Betrieb der neuen WKA hat das Landratsamt trotz massiver Eingriffe in die Ramsauer Ache ohne gründliches Verfahren zugelassen. Das Amt hat nämlich – abgesehen von der wasserrechtlichen Bewilligung – eine Plangenehmigung genügen lassen.

Gericht blockiert das Projekt

Gegen diese allzu dürftige Absegnung des Wasserkraft-Projekts haben der Landesfischereiverband Bayern und der Bund Naturschutz Klage zum Verwaltungsgericht München erhoben. Schon dadurch konnten die Verbände den Baubeginn blockieren. Der Unternehmer möchte diese Sperre durchbrechen und – ohne die abschließende Entscheidung des Gerichts abzuwarten – sofort mit dem Bau der WKA beginnen. Diese Absicht hat das Verwaltungsgericht durch eine Eilentscheidung zunichte gemacht. Der Beschluss stellt klar: Das Vorhaben ist mit untragbaren Eingriffen in eine weitgehend unberührte Gewässer- und Biotopstruktur verbunden. In der geplanten Form dürfte es nicht genehmigungsfähig sein. Der Gerichtsbeschluss ist wegweisend und inzwischen unanfechtbar. Zwar hat der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingereicht. Die Beschwerde wurde jedoch zwischenzeitlich zurückgewiesen.

Die UVP war unverzichtbar

Vor der Errichtung einer WKA, die mit einem Gewässerausbau verbunden ist, hat die Behörde in aller Regel die Umweltverträglichkeit zu prüfen. Dazu ist sie immer dann verpflichtet, wenn das Vorhaben „erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen“ haben kann. Es genügt also die Möglichkeit, dass solche Umweltauswirkungen eintreten werden. Nur wenn diese Möglichkeit objektiv und „nachvollziehbar“ auszuschließen ist, darf die Behörde auf die UVP verzichten. Im Bereich des genehmigten Eingriffs ist die Ramsauer Ache ein naturschutzgesetzlich geschütztes Biotop. Die Naturschutzbehörde hatte vor der Genehmigung mit guten Gründen erklärt, dass die Errichtung der WKA dieses Biotop massiv beeinträchtigen oder gar unwiederbringlich zerstören würde. Daraus ergibt sich für das Gericht zweifelsfrei, dass die Behörde die Möglichkeit erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen keinesfalls ausschließen durfte.

Unzulässige Umgehung der UVP

Auch eine Umgehung der UVP lässt das Gericht nicht zu. Genau diesen Weg hatte das Landratsamt eingeschlagen, weil die erheblichen Umweltauswirkungen nicht zu leugnen waren. Das Amt hat dem Ausbau der Wasserkraftnutzung nämlich ein höheres Gewicht zugemessen als dem Schutz der Ramsauer Ache. Deshalb sei das Vorhaben auf jeden Fall genehmigungsfähig, unabhängig von der Durchführung und dem Ergebnis einer UVP. Das Verwaltungsgericht hält dagegen: Eine Abwägung zwischen den Belangen des Natur- und Gewässerschutzes einerseits und dem Interesse am Ausbau der Wasserkraftnutzung andererseits braucht eine solide und überzeugende Grundlage. Der maßgebliche Sachverhalt muss aus Umweltsicht besonders sorgfältig aufbereitet werden. Andernfalls ist eine optimale Abwägung überhaupt nicht möglich. Diese Aufbereitung der Tatsachen für eine unangreifbare Entscheidung kann nur im Zuge einer gesetzmäßigen UVP geleistet werden.

Die wichtige Schlussfolgerung des Gerichts: Das Vorhaben an der Ramsauer Ache lässt erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen erwarten. Diese können nicht unter Verzicht auf die UVP durch eine Abwägung zugunsten der Wasserkraft überspielt werden. Die vom Gesetz geforderte UVP war unumgänglich und muss durchgeführt werden.

Beteiligung der Umweltverbände

Aus der Notwendigkeit der UVP ergibt sich eine wesentliche Folgewirkung für das Genehmigungsverfahren: Das Landratsamt kann den UVP-pflichtigen Gewässerausbau nicht ohne förmliche Planfeststellung zulassen. Im Planfeststellungsverfahren hat der LFV als anerkannter Umweltverband gesetzliche Mitwirkungsrechte. Diese hatte ihm das Amt durch sein rechtswidriges Ausweichen auf die Plangenehmigung entzogen. Der LFV kann seine Mitwirkungsrechte im (nachzuholenden) Planfeststellungsverfahren einfordern, notfalls gerichtlich.

Die Planfeststellung muss alles umfassen

Für die Errichtung der WKA müssen auf Zeit Baustraßen angelegt werden. Hierfür hatte das Landratsamt eine gesonderte Anlagengenehmigung erteilt. Diese Abtrennung vom WKA-Verfahren rügt das Gericht als eindeutig rechtswidrig. Die Baustraßen gehören untrennbar zum Gesamtvorhaben. Über ihre Zulassung kann nur im Rahmen der Planfeststellung des Gewässerausbaus entschieden werden. Ebenso wie die Planfeststellung müssen sich auch die UVP und die Verbandsbeteiligung auf die Zulässigkeit der Baustraßen erstrecken. Nur so ist sicherzustellen, dass die Gesamtauswirkungen des Vorhabens auf Natur und Umwelt vollständig und zutreffend gewürdigt werden.

Keine Ausnahme vom Biotopschutz

Das WKA-Vorhaben würde in ein naturnahes Fließgewässer eingreifen, die drohenden erheblichen Umweltschäden können unstreitig nicht ausgeglichen werden. Eine Zulassung des Vorhabens setzt daher eine Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz voraus. Für eine Ausnahmezulassung müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Die WKA muss gerade am betreffenden Abschnitt der Ramsauer Ache notwendig sein. Für das Vorhaben müssen zudem überwiegende öffentliche Interessen sprechen.

  • Schon an der Notwendigkeit der WKA am konkreten Standort zweifelt das Gericht. Alternativen wurden nicht sorgfältig genug geprüft. Ebenso wenig die Möglichkeit, vorhandene Anlagen und Querbauwerke zu modernisieren bzw. zu aktivieren.
  • Das überwiegende öffentliche Interesse ergibt sich nicht schon aus dem allgemeinen Ziel, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu steigern. Ein überwiegendes Interesse an Bau und Betrieb der konkreten WKA ist weder dargelegt noch erkennbar. Darüber hinaus ist nicht gesichert, dass die WKA die angenommene Leistung auf Dauer erbringen wird.

Das Gericht sieht daher keine gesicherten Gründe für eine Ausnahme vom Biotopschutz.

Mit Zuversicht zum Endurteil

Die Eilentscheidung weckt hohe Erwartungen an das Endurteil des Verwaltungsgerichts. Die Genehmigung der WKA an der Ramsauer Ache – Bereich „Felsentor“ – wird aller Voraussicht nach keinen Bestand haben. Der Bau der WKA muss entweder aufgegeben oder weitgehend neu geplant und einem korrekten Genehmigungsverfahren unterworfen werden. Der überzeugende Beschluss des Verwaltungsgerichts München macht Mut, weit über den Streitfall hinaus. Er zeigt, wie in vergleichbaren Fällen gegen die absehbare Zerstörung unersetzlicher Flussbereiche vorzugehen ist.

 

Bild: Varus111

Angeln verbieten? Freizeitangler und Naturschutz

Stellungnahme des Landessportfischerverbands Niedersachsen und des Landesfischereiverband Bayern

zum TV Beitrag auf 3Sat, 03. März 2016, 20.15 Uhr

 

Hannover und München, 03.03.2016.

 

Nachhaltiges Dorschangeln

 

Im Filmbeitrag wird über eine Überschreitung der deutschen Dorschquote durch Angelfänge berichtet. Diese Darstellung ist einseitig.

 

Richtig ist, dass die Angelfänge aktuell nicht in die Dorschquote einfließen. Aus unserer Sicht ist dies aber auch nicht zwingend notwendig. Mittlerweile sind die Dorschfänge durch Angler gut evaluiert und können bei den Bestandsschätzungen und daraus abgeleiteten Fangquoten für die Berufsfischerei berücksichtigt werden. Doch jeder mit der Angel gefangene Dorsch ist auch aus ökonomischen Gründen bedeutend.

 

Denn, allein aus den Häfen Heiligenhafen und Fehmarn starten jährlich rund 70.000 Angler eine Bootstour zum Dorschangeln. Diese Menschen bringen ihre Familien mit und verbringen rund um das Angeln einen Urlaub in der Region. Dadurch generieren Angler Millionenbeträge für die Wirtschaft vor Ort. Verglichen mit dem Fang eines Berufsfischers spült ein geangelter Dorsch ein Vielfaches an Geld in die kommunalen Kassen. Angler zahlen zudem in die Fischereiabgabe-­‐Töpfe, aus denen Schutzmaßnahmen refinanziert werden. So entsteht ein nachhaltiger Kreislauf mit hohem Nutzen für alle Beteiligten, inklusive der Dorschbestände!

 

Auch erreicht der Angler die von der Gesellschaft dringend geforderte Regionalisierung des Lebensmittels Fisch. Geangelte Dorsche werden zumeist direkt vor Ort verspeist. Frisch, gesund, lecker und mit hohem sozialem Wert. Natürlich muss der Großhandel mit Dorschen durch Berufsfischer versorgt werden. Das Angeln ist allerdings in jeder Hinsicht eine nachhaltige Methode des Fangens. Nicht umsonst werden geangelte Fische weltweit mit den höchsten Marktpreisen gehandelt. Selbst fischereikritische Naturschutzverbände wie Greenpeace bewerten geangelte Fische als besonders nachhaltig. Dies insbesondere auch aus ökologischen Gründen. Angler verursachen mit ihrer Fangtechnik bei intensiver Beangelung keine Schäden Lebensraumstrukturen. Weiterhin agiert der Angler sehr selektiv, und untermaßige Fische können problemlos zurückgesetzt werden, wie im Film eindrucksvoll belegt wird.

 

Zurücksetzen großer Dorsche sinnvoll

 

Richtigerweise stellt der Film fest, dass große Laichdorsche wertvoll für den Bestand sind und ein Zurücksetzen dieser Fische förderlich ist.

 

Für diese Empfehlung ist nach unserer Einschätzung aber nicht wie im Film behauptet mit großen Protesten der Anglerschaft zu rechnen! Weltweit ist das Zurücksetzen wertvoller großer Laichtiere gängige Praxis. Nur in Deutschland verweigert die Politik eine solche nachhaltige Vorgehensweise. Der Landessportfischerverband Niedersachsen e.V. (LSFV) fordert seit Jahren die Einführung eines sogenannten Entnahmefensters. Kleine aber auch besonders große Fische geeigneter Arten werden bei dieser Hegepraxis zurückgesetzt. Die Entnahme lastet nur auf den mittleren Größen. So werden nachweislich evolutionäre Veränderungen der Fischbestände durch Angler vermieden, eine Überfischung ist kaum möglich.

 

Der LFV Bayern tritt vehement für mehr Eigenverantwortung der Angler beim Zurücksetzen wichtiger Laichfische bedrohter Arten ein, auch wenn deren Gefährdungsgrad die ganzjährige Schonung noch nicht veranlasst und eine reduzierte Befischung noch rechtfertigt.

 

Wasserqualität der Ostsee verbessern

 

Wie im Filmbeitrag korrekt dargestellt leidet die Ostsee unter massiven Nährstoffeinträgen. Sauerstofffreie Meereszonen können die Folge sein.

 

Im Bericht zur Europäischen Meeresstrategie-­‐Rahmenrichtlinie werden Nährstoffeinträge als gravierendstes ökologisches Problem für die Ostsee genannt: „Die Eutrophierung ist spätestens seit den 1970er Jahren als eines der größten ökologischen Probleme der deutschen Ostsee bekannt. Aufgrund des geringen Wasseraustausches mit der Nordsee akkumulieren sich die eingetragenen Nährstoffe vor allem in den Sedimenten. (…) Alle bis auf einen der 2009 gemäß EU-­‐Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bewerteten Wasserkörper in den Küstengewässern verfehlen das WRRL-­‐Ziel, einen guten ökologischen Zustand zu erreichen. Hauptursache sind die Nährstoffeinträge aus dem Einzugsgebiet der Ostsee“. ( s.a. http://www.meeresschutz.info/sonstige-­‐berichte.html )

 

Driften bspw. die Eier von Dorschen in diese „toten“ Bereiche, so sterben sie ab, und die Vermehrung der Fische ist reduziert. Nur eine deutliche Reduzierung der Nährstoffeinträge, v.a. aus der Landwirtschaft, kann helfen, dass auch die folgenden Generationen die Ostsee noch als wertvolle Ressource für den Menschen erleben und nutzen können. Gerne unterstützen die Angler und ihre Verbände solche Bemühungen.

 

Aalbesatz ist sinnvoll

 

Die europäischen Aalbestände sind in einem schlechten Zustand, die Bestandsrückgänge sind offensichtlich. Nach wie vor stellen der Aal und auch die Fischerei auf den Aal ein norddeutsches Kulturgut dar. Angler sind als eine von vielen Nutzergruppen der Aalbestände außerordentlich um den Erhalt der Ressourcen und damit um den Fischartenschutz insgesamt bemüht.

 

Als Konsequenz aus den Bestandsrückgängen war jeder EU-­‐Mitgliedsstaat verpflichtet, einen Aalmanagementplan zu erstellen, dessen Umsetzung in Deutschland zu sehr großen Anteilen von den Anglern getragen und finanziert wird. Allein in den vergangenen fünf Jahren wurden durch Mitgliedsvereine des LSFV rund 1,1 Mio. € in den Erhalt der norddeutschen Aalbestände durch Besatz investiert. Dies geschieht zu 50 % aus Eigenmitteln, sodass jeder einzelne niedersächsische Angler erhebliche Bargeldbeträge in den Erhalt der heimischen Aalbestände investiert hat. Die Vorgaben der EU zum Erhalt der Aalbestände könnten ohne die finanziellen Aufwendungen der Angler nicht erfüllt werden. Dies geschieht, obwohl die Angelei nur einen von vielen verschiedenen Einflüssen auf den Aal darstellt. Anders als andere Gewässernutzungen mit negativen Einflüssen auf die Aalbestände wie Wasserkraft, Gewässerunterhaltung, Gewässerverbauung und -vertiefung und Nebenerwerbsfischerei mit professionellem Fanggerät, sind die Angler und mit Abstrichen auch die organisierten Berufsfischer als einzige Nutzer tatsächlich um den Erhalt der Aalbestände bemüht und engagieren sich intensiv unter erheblicher Aufwendung von Eigenmitteln. Der für viele wandernde Gewässerlebewesen negative Einfluss des Fließgewässeraus-­‐ und verbaus in den 50er – 70er Jahren trug und trägt auch heute noch massiv zur desolaten Situation der Aalbestände bei.

 

Anders als im Film dargestellt, sind längst nicht alle Gewässer für Aalbesatz ungeeignet. So finden sich in Deutschland viele Gewässer, aus denen die laichreifen Aale erfolgreich zu ihren Laichgründen abwandern können. Ein Vielfaches mehr an besetzten Aalen könnte als laichreife Fische aus solchen Gewässern abwandern und sich natürlich vermehren, wenn die Durchgängigkeit der Fließgewässer nach Maßgabe der WRRL konsequent umgesetzt würde.

 

Es geht nicht nur um den Aal

 

Es sind die Angler und ihre Verbände, die sich seit jeher intensiv um die naturnahe Entwicklung unserer heimischen Gewässer bemühen. Die Stimme der Fische und Flüsse und damit auch der Aale wird über die Anglerschaft in die Öffentlichkeit getragen.

 

Ohne uns würden die deutschen Oberflächengewässer noch heute in einem deutlich schlechteren Zustand sein. Viele Fischwanderhilfen wären nicht gebaut, Huchen, Lachs und Meerforelle kein Bestandteil der heimischen Fauna mehr, viele Renaturierungen nicht ungesetzt und der Gewässerschutzgedanke gesellschaftlich nicht im heutigen Maße in der öffentlichen Meinung positiv verankert. Über den Fang oder den gesunden Verzehr von Aalen würde heute nicht mehr gestritten werden, denn die Ressource wäre bereits vernichtet.

 

Die Aktivitäten der Angler für den Aal sind nicht nur der eigenen Fangmotivation geschuldet, sondern dienen insbesondere auch der Stabilisierung heimischer Gewässerökosysteme. Immer mehr invasive Fischarten wie die Schwarzmundgrundel wandern ein und verdrängen zunehmend heimische Arten. Zum Schutz der heimischen Flora und Fauna ist ein Erhalt des natürlichen Arteninventars in unseren Gewässern zwingend erforderlich. Die Aalbesatzmaßnahmen tragen genau dazu bei.

 

Weiterhin ist insbesondere der Landessportfischerverband Niedersachsen e.V. intensiv in aktuellen Forschungsprojekten zur optimalen Ausführung der Aalangelei beteiligt. So auch in einer Praxiskomponente des im Filmbeitrag vorgestellten Forschungsprojekts zum Aal am Thünen-­‐Institut für Ostseefischerei in Rostock. Angler der LSFV-­‐Mitgliedsvereine testen die Praxistauglichkeit von möglichst aalschonenden Angelhaken und tragen damit nicht nur zum Wissenszuwachs bei, sondern sie engagieren sich freiwillig für solche Projekte. Durch diesen partizipativen Ansatz wird das weltweit neue Wissen unmittelbar in die Praxis transportiert. Das Verhalten unserer Angler ist damit absolut vorbildlich und einzigartig und erlaubt den Wissenstransfer von der Wissenschaft zur Praxis fast ohne Reibungs-­‐ und Zeitverlust. Dafür gebührt unseren Mitgliedern Lob. Der LFV Bayern hat als Handlungsanleitung für die Fischereivereine eine fundierte Besatzbroschüre erarbeitet, in denen die Grundsätze naturverträglicher und erfolgreicher Besatzmaßnahmen erläutert sind.

 

Weiterhin begrüßt der LSFV alle Bemühungen zur Vermehrung von Aalen in Aquakultur. Sollte dies in den nächsten Jahren gelingen, so wird sich die Bestandssituation der Aale signifikant verbessern können. Bis zu diesem Zeitpunkt sind es die Angler gewesen, die konstruktiv und engagiert gehandelt haben, um ein Aussterben dieser eng an unsere Lebenskultur gebundenen Art zu verhindern.

 

Anfüttern im Rahmen der guten fachlichen Praxis schadet nicht

 

Im Film wurde behauptet, dass Angler durch Anfüttern einen Nährstoffeintrag in die Gewässer verursachen. Tatsächlich nutzen von allen deutschen Anglern 48,5% gar kein Futter und die verbleibenden 51,5 % der deutschen Angler nutzen durchschnittlich 0,37 kg Futter pro Tag. Im Durchschnitt beträgt der Phosphoreintrag je Angler und Jahr 34 g. Der Nährstoffaustrag je Angler und Jahr dagegen beträgt durch Fischentnahme durchschnittlich 73 g Phosphor!

 

Diese Zahlen existieren auch für andere europäische Länder wie Portugal und Polen und widerlegen die Behauptungen im Film, dass Angler durch Anfutter den Gewässern Schaden zufügen.

 

Das Angeln ist nach unserem Wissen die einzige verbreitete Freizeitbeschäftigung, bei der den Gewässern Nährstoffe entzogen werden.

 

Das Fischereimanagement muss nur darauf achten, dass auch in Einzelfällen nicht übermäßig gefüttert wird. Genau dies leisten die Angelvereine bereits heute in vorbildlicher Weise. Die oft gewünschte Entnahme von Friedfischen wie Brasse und Rotauge in Gewässern mit hoher Nährstoffbelastung, wird durch moderates Anfüttern gesteigert. Mit moderatem Einsatz von Futtermitteln kann der Angler seiner gesetzlichen Hegepflicht vollständig nachkommen und dennoch den Gewässern ungewollte übermäßige Nährstoffe entziehen.

 

Angler fördern Artenvielfalt

 

Anders als im Film behauptet verändern Angler die Fischartenzusammensetzung nicht negativ. Aktuelle Studien unter Mitarbeit der Verbände belegen, dass anglerisch gehegte Baggerseen intakte Fischartengemeinschaften aufwiesen, die sich nicht von denen in natürlichen Seen unterschieden. Fremde Fischarten wie Störe, konnten nicht nachgewiesen werden. In fischerelich nicht genutzten Baggerseen, wird immer wieder beobachtet, wie sich die nicht standorttypische Fischarten die von Aquarienern ausgesetzt werden, z.B. der Goldfisch, massenhaft ausbreiten.

 

Karpfen – überschätzte Unterwasserschweine?

 

Im Film und auch sonst häufig wird der Einfluss von Karpfen auf die Gewässerqualität negativ dargestellt. Eine aktuelle internationale Vergleichsstudie konnte kürzlich unter Berücksichtigung von 373 Untersuchungen zeigen, dass negative Einflüsse auf Gewässer frühestens bei einer Karpfenbiomasse von 200 kg pro Hektar einsetzen. Diese Biomassen werden selbst bei Besatzmaßnahmen durch Angler höchst selten erreicht. Deshalb klassifiziert auch die aktuelle Studie deutsche Gewässer als nur gering durch Karpfen gefährdet ein. Verschlechterungen der Gewässerqualität werden primär durch Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft verursacht. Zu Unrecht gilt der Karpfen als fremde Fischart, denn Knochenfunde belegen sein Vorkommen in Deutschland bereits vor der letzten Eiszeit.

 

Fischbesatz im Wandel

 

Im Film wurden Besatzmaßnahmen in Binnengewässern kritisch hinterfragt. Tatsächlich werden die Ergebnisse moderner Forschung in den Verbänden schnell in die Breite getragen. Beispielsweise wurde der Endbericht zum Forschungsprojekt „Besatzfisch“ des Leibniz-­‐Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) unter Leitung von Prof. Robert Arlinghaus nicht nur sofort in die Ausbildung der lokalen Gewässerwarte integriert, sondern jeder Gewässerwart im LSFV erhielt bereits Ende 2015 einen Nachdruck des 200-­‐seitigen Berichts. Dies erfolgte nur wenige Monate nach Abschluss der Analysen. Der LSFV und der LFV Bayern wird auch zukünftig sein Möglichstes tun, um die anglerische Gewässerbewirtschaftung zum Wohle der Angler und der gesamten Natur-­‐ und Artenvielfalt zu verbessern. Entsprechende Forschungs-­‐ und Umsetzungsvorhaben sind bereits angestoßen und werden ab 2016 umgesetzt, sodass der gesellschaftliche Mehrwert des Angelns auch zukünftig weiter gesteigert wird.

 

Unser Fazit

 

Das Angeln ist so nachhaltig und modern wie nie zuvor.

 

Ein Verbot oder Einschränkungen des Angelns würden nicht nur den Gewässern und der Artenvielfalt, sondern der gesamten Gesellschaft massiv schaden.

Einführung

Zum Kalender „Wald, Wild und Wasser 2016“

Die Auswahl der vorgestellten Tierarten wurde unter dem Leitthema „Prädatoren“ getroffen. „Fressen und gefressen werden“ ist ein Prinzip der durchaus nicht friedlichen Natur. Vorgestellt werden Säugetiere, Vögel, Fische und ein Insekt. Unter dem Sammelbegriff „Wild“ stellen sich viele Menschen zunächst einmal die Gesamtheit aller wildlebenden Tiere unserer Heimat vor. Dies ist zwar im Ansatz richtig, trifft jedoch auf den tatsächlichen Sachverhalt nur unzureichend zu. „Wild“ ist ein Begriff aus dem Jagdrecht und bezieht sich allein auf die wildlebenden Tierarten, auf die die Jagd ausgeübt werden darf. Diese Tierarten sind im Jagdgesetz alle einzeln benannt.

Es würde zu weit führen, diesen Katalog hier vorzustellen, doch soll versucht werden, ein paar grundsätzliche Aspekte herauszuarbeiten.

  • Die Liste der jagdbaren Tierarten (= „Wild“) ist historisch gewachsen und unterliegt immer wieder Veränderungen. So wurden z.B. in den siebziger Jahren alle Eulen herausgenommen und etwa in den neunziger Jahren in Bayern drei Rabenvogelarten aufgenommen. Derzeit umfasst die Liste über 100 Arten.
  • Jagdbar sind nur bestimmte Arten der Säugetiere und Vögel, grundsätzlich jedoch keine Fische, Reptilien und Insekten.
  • Sehr viele jagdbare Arten dürfen tatsächlich aber trotzdem nicht bejagt werden. Sie genießen eine ganzjährige Schonzeit. Obwohl sie jagdlich nicht genutzt werden dürfen, haben sie ein Recht auf Hege durch den Jäger. Somit schützt sie das Jagdrecht umfassender als das Naturschutzrecht. Der Wolf gehört nach Naturschutzrecht zu den Arten, die besonderen Schutz genießen.

Die Säugetiere und Vögel, die im Kalender „Wald, Wild und Wasser 2016“ vorgestellt werden, unterliegen bis auf den Wolf dem Jagdrecht und haben – ausgenommen der Turmfalke – Jagdzeit.

Der Lebensraum Wasser ist in Bayern vielfältig: Bäche, Flüsse, Teiche und Seen. Genauso vielfältig sind die Bewohner dieser Unterwasserwelten – doch sie werden weniger. Menschliche Eingriffe in die Natur bedrohen die Artenvielfalt. Hege und Schutz der Fischbestände gehören deshalb für die Fischer in Bayern dazu.

Im Kalender 2016 stellen wir vier Raubfische vor, die sich in ihrer Art zu jagen ganz ihrem jeweiligen Lebensraum angepasst haben. Die spitzen Zähne im Maul der Raubfische dienen in erster Linie dazu, die Beute festzuhalten und zu erlegen. Friedfische hingegen besitzen ganz unterschiedliche Zähne, mit denen sie ihre Nahrung zerkleinern. Grundsätzlich sitzen die Zähne bei den Fischen nicht nur auf den Kieferknochen, sondern auch auf einer ganzen Reihe anderer Knochen der Mundhöhle.
Die Zähne der Raubfische sind zudem noch sehr unterschiedlich geformt: Große, einzeln nebeneinander stehende Fangzähne am Unterkiefer des Hechtes. Die Hundszähne am Vorderende des Unter- und Oberkiefers beim Zander. Kleine, dicht beisammen sitzende Bürsten- oder Hechelzähne bei den Barschen, der Aalrutte, dem Aal oder dem Wels.

Obwohl die großen Raubfische an der Spitze der Nahrungskette stehen, sind sie oft in ihrem

Bestand gefährdet. Menschliche Eingriffe zerstören nicht nur ihren Lebensraum, sondern auch den ihrer Beutefische. Für ein Ökosystem sind Raubfische von großer Bedeutung. Daher wird ihr Bestand von Fischern in besonderem Maße gehegt und wenn nötig durch Besatzmaßnahmen gestützt. Große Raubfische haben eine hohe fischereiliche Bedeutung.

Der Erkenntnis, dass wir nur eine Natur haben, dass Wald, Wild und Wasser Bestandteile dieser einen Natur sind, dass wir Menschen selbst in dieser Natur und von ihr leben müssen, dass wir ihr deshalb im eigenen Interesse mit Achtung begegnen müssen, entspringt das Konzept dieses Kalenders. Achtung kann aber nur erfahren, was bekannt ist.

  1. Weißmann / S. Schütze
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Dezember: Der Huchen

ist einer der größten heimischen Vertreter aus der Familie der Lachsartigen. Er wird bis über 1,40 m lang und dabei über 30 kg schwer. Seine natürliche Verbreitung ist auf die Donau und ihre Nebenflüsse beschränkt. Deshalb wird er auch als „Donaulachs“ bezeichnet. Seine Kiefer tragen kräftige Zähne.
Im Ökosystem eines Gewässers steht er an der Spitze der Nahrungspyramide. Größe und Stärke nützen dem Huchen leider heute nicht mehr. Umweltzerstörung, Regulierung und Verbau der Fließgewässer treffen ihn als Raubfisch doppelt hart. Er verliert seinen Lebensraum und die Beutetiere verschwinden. So ist er in seinem Bestand stark gefährdet und durch ein hohes Schonmaß von 90 cm besonders geschützt. Damit diese Fischart weiterhin bei uns vorkommt, bringen die Fischer frischen Kies in die Flüsse ein. Diesen braucht der Huchen als sogenannter Kieslaicher als Laichplatz für die Eiablage.

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Oktober: Der Baummarder

ist ein reiner Waldbewohner und bevorzugt ältere Laub- oder Mischwaldbestände. Er ist überwiegend nachts unterwegs und verschläft die Tage gern in alten Spechthöhlen. „Goldkehlchen“ – wie er wegen der Färbung seines Kehlflecks auch genannt wird – riecht, hört und sieht vorzüglich. Seine Kletterkünste sind unübertroffen und so gibt es auf der Nahrungssuche kaum eine Brutstätte mit Eiern oder Jungvögeln im Wald, die vor ihm sicher ist. Glatte Buchenstämme sind so wenig ein Problem wie dünne, schwankende Äste. Ansonsten ernährt er sich von Kleinsäugern, großen Insekten sowie Wildobst und Beeren. Seinen ausgewählten Lebensraum verlässt der Baummarder über Jahre hinweg nicht.

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September: Der Zander

hat sein Jagdrevier im Gegensatz zum Hecht in Flüssen und Seen mit eher trübem Wasser. Darauf hat er seine Jagdtaktik abgestimmt. Seine großen Augen sind optimal an geringe Sichtweite und Dämmerlicht angepasst. Auch bei Nacht sieht er hervorragend. Er kann sich so ganz nahe an die Beute anpirschen und aus kurzer Distanz zuschnappen. Dazu hat er viele kleine spitze Zähne und die für ihn charakteristischen Fang- oder Hundszähne an der Maulspitze. Er bevorzugt eher kleinere Beutefische, die er sowohl in Grundnähe als auch im Freiwasser jagt. Seine zweiteilige Rückenflosse verrät, dass er zur Barschfamilie gehört. An den Kiemendeckeln der Barschartigen, so auch beim Zander, sitzen spitze Knochendorne. Diese werden, wie die Stachelstrahlen des vorderen Teils der Rückenflosse zur Verteidigung eingesetzt. Mit diesen kleinen Waffen hat sicherlich schon jeder Angler einmal schmerzhaft Bekanntschaft gemacht. Der Zander wird bis 1 m lang und über 15 kg schwer.

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