Schonzeiten und Schonmaße 2024

Weil es ein neues Fischereigesetz gibt, ändert sich auch die dazugehörige Ausführungsverordnung (AVBayFig). Konkret bedeutet dies u.a. eine neue Stellung für die Fischereiaufseher, neue Schonzeiten und Schonmaße, die ab 2023 gelten sowie Anpassungen beim Zurücksetzen und dem Besatz von Fischen. Wir fassen die wichtigsten Kernpunkte zusammen.

Die vollständige Anpassung können Sie unter www.verkuendung-bayern.de einsehen. Dort steht auch ein PDF-Download bereit, der die Textänderungen im Detail ausweist.

Schonzeiten und Schonmaße

Neue Schonzeiten und Schonmaße treten am 01. Januar 2023 in Kraft. Neu ist hierbei die Einteilung in bestimmte Einzugsgebiete (Donau, Elbe, Rhein und Weser) im Sinne des § 3 Nr. 13 Wasserhaushaltgesetz. Außerhalb der entsprechenden Einzugsgebiete gelten keine Schonzeiten und Schonmaße.

Etwa die Hälfte der bayerischen Arten (Fische, Neunaugen, Krebse und Muscheln) wird ganzjährig geschont. Zu den zukünftig neu ganzjährig geschonten Arten gehören z.B. Karausche, Steinkrebs, Frauennerfling und Zobel. Ein Teil der Schonzeiten wurde überdies verändert. Der Bachsaibling unterliegt künftig keinen Fangbeschränkungen mehr.

Eine Liste mit den markierten Änderungen bei Schonzeiten und -maßen finden Sie hier zum Download:

DateiAktion
Schonzeiten_Schonmaße_ab 2023_Änderungen markiert.pdfDownload

Bis zum 31. Dezember 2022 sind hingegen die Schonzeiten und Schonmaße der AVBayFiG in der seit 1. März 2022 geltenden Fassung anzuwenden.

Änderungen für Fischereiaufseher

Mit der Änderung des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG) wurde u.a. die Rechtsstellung des Fischereiaufsehers gestärkt. Dieser wird künftig von der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) bestellt und hat damit offiziell erstmals einen Ermessensspielraum und mehr eigene Rechtssicherheit. So können künftig Bußgelder neben Verwarnungen etc. ausgesprochen werden.

Bedeutet: Für alle Aufseher ist eine verpflichtende Nachschulung nötig. Diese werden von unseren Bezirksfischereiverbänden kostenfrei angeboten.

Besatz

Neben den Änderungen der Schonzeiten und Schonmaße gibt es auch Neuerungen bzgl. des Besatzes, der künftig zum Teil wieder genehmigungspflichtig wird. Für die am häufigsten besetzten Fischarten gibt es weiterhin keine Genehmigungspflicht. Der Besatz selten besetzter Fischarten bedarf künftig einer Genehmigung durch die Kreisverwaltungsbehörde. Welse dürfen nicht mehr besetzt werden.

Zurücksetzen von Fischen

Auch hinsichtlich des Zurücksetzens von Fischen gibt es Neuerungen. Fische der in der Anlage genannten Arten (s. Anhang), die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, sowie gefangene Fische ohne Fangbeschränkung dürfen unter Beachtung des Tierschutzrechts wieder ausgesetzt werden, wenn es der Erfüllung des Hegeziels dient, insbesondere bei bestandsgefährdeten und mit Artenhilfsprogrammen geförderten Arten. Der Fischereiausübungsberechtigte hat auf dem Erlaubnisschein festzulegen, welche Fische wieder zurückgesetzt werden dürfen (§ 11 Abs. 9 AVBayFiG). Die Auflistung der ausgewählten Arten sollte vor dem Druck der Erlaubnisscheine mit dem zuständigen Fischereifachberater abgestimmt werden.

Aus Sicht des LFV Bayern handelt es sich hierbei um eine Verbesserung. Die jetzige Regelung ist praxistauglicher als die vorherige. Die Regelung greift verglichen zu bisherigen, wesentlich umfangreicher und besser wichtige Artenschutzaspekte auf, die mit Blick auf die fischereiliche Hege zu begrüßen sind. Es ist nun wesentlich einfacher im Erlaubnisschein festzusetzen, welche Fischarten zurückgesetzt werden dürfen, soweit diese zufällig gefangen wurden und das Zurücksetzen nicht gegen das Hegeziel spricht.

Bezirksfischereiverordnungen:

PRESSEMITTEILUNG „Bayern kann Fisch“

„Bayern kann Fisch“ zeigt die Vielfalt moderner bayerischer Fischküche

 

Starnberg, 30. März 2026 – Mit großer Resonanz fand am Freitag, 27. März, die Gemeinschaftsveranstaltung „Bayern kann Fisch“ der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und des Landesfischereiverbands Bayern (LFV) am Institut für Fischerei in Starnberg statt. Unter Anleitung erfahrener Fischprofis, erlebten die Teilnehmenden – darunter die Münchner Wiesnwirte Christian Schottenhamel, Luis Haberl und Hans Stadtmüller – die Verarbeitung und Zubereitung heimischer Fischarten in der Praxis.

Mit Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern war auch der Tourismus und die Gastronomie hochkarätig vertreten um die nachhaltige und regionale Fischproduktion mit ihren kurzen Transportwegen weiter und stärker zu etablieren.

 

Praxisnahes Arbeiten direkt am Starnberger See

Am Vormittag zeigten Fischkoch Sven Christ (Restaurant Ticaret, München) und Fischwirtschaftsmeister Walter Strohmeier vom LfL-Institut für Fischerei moderne Techniken der Fischzubereitung. Von der fachgerechten Verarbeitung über das Filetieren bis hin zu kreativen Rezeptinterpretationen wurde die kulinarische Vielfalt bayerischer Fischarten eindrucksvoll demonstriert.

Die Teilnehmenden konnten die einzelnen Schritte nicht nur verfolgen, sondern auch selbst ausprobieren – ein Format, das besonders großen Zuspruch fand.

 

Nachhaltiger Genuss aus Bayern

Bei der anschließenden gemeinsamen Verkostung unterstrichen LfL-Präsident Stephan Sedlmayer sowie LFV-Präsident Axel Bartelt, die Bedeutung nachhaltig erzeugter heimischer Fischprodukte.

Bartelt würde sich insbesondere noch mehr Wertschätzung für das Lebensmittel Fisch in der Bevölkerung wünschen. Dabei sei Bayern mit derzeit rund 5.000 Tonnen Fischproduktion weiterhin die Fischregion Nummer eins bezüglich Karpfen- und Forellenproduktion in Deutschland. „Darauf können wir in Bayern und insbesondere unsere zahlreichen Teichwirte sowie Fischzüchter stolz sein“, betont Bartelt. „Fisch aus heimischen Gewässern ist ein hochwertiges regionales Lebensmittel und eine echte bayerische Delikatesse.“

Viele Menschen hätten heute den Bezug zum Tier und zur Herkunft ihrer Lebensmittel verloren. Gerade heimischer Fisch stehe jedoch für lokale Erzeugung, kurze Wege und hohe Qualitätsstandards, so Bartelt.

Bayerischer Fisch ist nicht nur regional, vielseitig und aromatisch, sondern auch gesund: Er liefert hochwertige Proteine, wichtige Vitamine sowie wertvolle Omega‑3-Fettsäuren. Damit trägt er wesentlich zu einer ausgewogenen Ernährung bei.

Starker Impuls für Gastronomie und regionale Erzeugung

Mit dem Format „Bayern kann Fisch“ setzen LfL und LFV ein deutliches Zeichen für die Bedeutung regionaler Fischwirtschaft. LfL-Präsident Stephan Sedlmayer: „Diese Veranstaltung, die passend vor der Karwoche schon zu einer Tradition geworden ist, stärkt das Bewusstsein für nachhaltige Fischproduktion und deren Potenzial für bayerische Gastronomie und Verbraucherinnen und Verbraucher“.

 

 

Über die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist das Wissens- und Dienstleistungszentrum für die Landwirtschaft in Bayern. Zu den wichtigsten Aufgaben des Instituts für Fischerei zählen die Forschung und die Ausbildung in diesen Themengebieten. Im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, inklusive der Fischerprüfung, werden jährlich Tausende Personen im Umgang mit Fisch und Gewässer geschult.

 

Über den Landesfischereiverband Bayern

Der Landesfischereiverband Bayern e.V. ist die größte Dachorganisation der bayerischen Angel- und Berufsfischer. Seine Mitglieder organisieren sich in sieben Bezirksverbänden mit über 850 Fischereivereinen und 142.000 Mitgliedern. Als nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannter Naturschutzverband verbindet der LFV Bayern Gewässerökologie mit der Förderung der Fischerei.

 

Bildmaterial zum Download finden sie unter folgendem Link (Fotos: T. Funke):

https://www.dropbox.com/scl/fo/i5itzsretrpmjp29pijde/ALBdxCgOcOuPsB-1Mug2Kv4?rlkey=57w3zsb39ecnosl5xbfm6t8tz&st=24p42bt5&dl=0

 

LFV-Pressemitteilung: Gericht kippt erneut rechtliche Regelung zur Fischotterentnahme

Gericht kippt erneut rechtliche Regelung zur Fischotterentnahme – Teichwirtschaft in Sorge

Gericht bestätigt massive Schäden – Klagen gefährden die Teichwirtschaft in Bayern

Oberschleißheim, 20.03.2026 – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat erneut eine Regelung zur Entnahme von Fischottern im Freistaat vorläufig außer Kraft gesetzt und als rechtswidrig bewertet. Wieder einmal stehen Bayerns Teichwirte damit ohne jede Schutzmöglichkeit den massiven Fraßschäden gegenüber – obwohl das Gericht selbst bestätigt, dass Fischotter erhebliche Schäden in Teichanlagen verursachen können. Damit verschärft sich die ohnehin dramatische Lage weiter.

Teichwirte erneut im Stich gelassen

„Dieser erneute Rückschlag ist ein Desaster für unsere Teichwirtschaft“, erklärt Alfred Stier, Vizepräsident des Landesfischereiverbands Bayern für die Berufsfischerei. „Seit Jahren warnen wir davor, dass unsere Betriebe ohne wirksame Otterentnahmemöglichkeiten in ihrer Existenz bedroht sind. Dass die Entnahme erneut kassiert wurde, lässt unsere Teichwirte wieder völlig schutzlos zurück.“

Seit Jahren warnt der LFV Bayern davor, dass zahlreiche Betriebe ohne wirksame Entnahmemöglichkeiten in ihrer Existenz bedroht sind. Viele der betroffenen Betriebe stehen am Rand der Aufgabe – mit gravierenden Folgen für regionale Lebensmittelproduktion, Kulturlandschaft und Biodiversität.

„Für uns bedeutet das erneute Urteil: Wir dürfen weiter zusehen, wie Otter unsere Teiche leerräumen“, kommentiert Alfred Stier. „Eine solche Perspektivlosigkeit sucht man in anderen Wirtschaftsbereichen selbst in Anbetracht der schlechten Weltwirtschaftslage vergebens.“

Otter gefährdet seltene Fischarten

Der Landesfischereiverband warnt zudem vor zunehmenden Artenschutzkonflikten: Die absolute Schutzstellung des Fischotters gefährdet stark bedrohte Arten wie Huchen, Nase oder Äsche, da Otter an Laichplätzen und neuralgischen Punkten wie Fischaufstiegsanlagen erhebliche Verluste verursachen. Auch die Teichwirtschaft leistet wichtige Biodiversitätsarbeit – fällt sie weg, verlieren viele Arten ihre Lebensgrundlage.

„Wir haben großes Verständnis für Artenschutz – aber Artenschutz darf nicht an der Wasseroberfläche enden“, betont Alfred Stier. „Einseitiger Schutz eines Rückkehrers auf Kosten ganzer aquatischer Ökosysteme ist kein Naturschutz, sondern eine Einbahnstraße für unsere Biodiversität.“

 

Der LFV fordert deshalb erneut die sofortige Umsetzung seines 10-Punkte-Plans:

  1. Rechtssichere neue Entnahmeverordnung
  2. Ausweitung der Entnahme auf Fließgewässer
  3. Härtefall- und Erschwernisausgleich
  4. Höhere Schadensersatzmittel
  5. Schnellere Auszahlung von Entschädigungen
  6. Förderung von Schutzmaßnahmen und erleichterte Genehmigungen
  7. Förderung von Teichumbau und Schutztechnik
  8. Prüfung des EU-Schutzstatus des Otters
  9. Bayernweites Monitoring der Otterpopulation
  10. Ökologisch ausgewogenes Ottermanagement nach österreichischem Vorbild

 

„Wir brauchen Lösungen – keine weiteren Jahre des Stillstands“, so Alfred Stier.

 

 

Über den Landesfischereiverband Bayern

Der Landesfischereiverband Bayern e.V. ist die größte Dachorganisation der bayerischen Angel- und Berufsfischer. Seine Mitglieder organisieren sich in sieben Bezirksverbänden mit über 850 Fischereivereinen und 142.000 Mitgliedern. Als nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannter Naturschutzverband verbindet der LFV Bayern Gewässerökologie mit der Förderung der Fischerei.

 

Der Praktiker-Tag: Gesunder See

Der Praktiker-Tag Gesunder See – viele Fische geht in die siebte Runde! Dieses Mal mit Station in Bayern.

🪵🪚🌱🐟 Wie lässt sich der Fischlebensraum in Gewässern – in Baggerseen, aber auch Flüssen & Bächen – langfristig und nachhaltig verbessern? Ergänzend zu den Euch sowieso immer zur Verfügung stehenden Beratungsangeboten des @lfvbayern und des @fischereiverband.schwaben gibt es bei der Veranstaltung gebündeltes Wissen von renommierten Experten, Anschauliches, Greifbares & konkreten Praxis-Support zu Planung, Genehmigung & Umsetzung – dazu natürlich viel Raum für Fragen.
Fischereiwissenschaftler Prof. Dr. @thomasklefoth aus Bremen, Experten vom Landesfischereiverband Bayern e.V. und weitere Gast-Redner teilen ihr umfangreiches Wissen mit euch.

Und all das kostenlos! ✔️

🔏 Der Praktiker-Tag startet am Samstag, 28.03.26, um 10:00 Uhr im Vereinsheim des Fischereivereins Meitingen, der „Fischerhütte“. Adresse: Am Lechspitz 8, 86405 Meitingen
Er geht bis ca. 15:40 Uhr.

Alle Interessierten können sich über das Anmeldeformular des Projekts AngelGewässer anmelden – den Link findet ihr über unsere Story oder hier direkt:

https://www.hs-bremen.de/forschen/forschungs-und-transferprofil/forschungsprojekt/angelgewaesser/praktiker-tage/anmeldung/

Der @angelfischerverband_dafv ist Kooperationspartner der Praktiker-Tage Gesunder See – viele Fische und freut sich zusammen mit Prof. Dr. @thomasklefoth, Leiter des AngelGewässer-Projekts an der @hsb.hochschulebremen, auf alle Teilnehmenden in Meitingen!

http://gewaesser-macher.de


📸: Elisa Meyer Fotografie _ Studio EM & Hochschule Bremen

Schonzeit Seeforelle

Bezirksfischereiverordnung Oberbayern – gültig seit 13. Februar 2025

Seit dem 13. Februar 2025 gilt im Regierungsbezirk Oberbayern die neue Bezirksfischereiverordnung. Sie ergänzt das Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) um regionale Sonderregelungen.

Für die Fischerei maßgeblich:

Für die Seeforelle in geschlossenen Gewässern (z. B. Baggerseen) wurden folgende Bestimmungen festgelegt:

  • Schonzeit: 1. Oktober bis 15. Januar

  • Schonmaß: 45 cm

Die Verordnung gilt für die Ausübung der Fischerei im gesamten Regierungsbezirk Oberbayern und ist auf fünf Jahre befristet (§ 11 Abs. 5 AVBayFiG bleibt unberührt).

Die frühere Sonderregelung für Seeforelle und Seesaibling in nicht geschlossenen Gewässern wurde aufgehoben. Hier gilt die Schonzeit für die Seeforelle:  1. Oktober bis 15. März

Alle wichtigen Links finden Sie hier aufgelistet:

Neue Bezirksfischereiverordnung für Oberbayern

Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)

Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 3 vom 24. Januar 2025

Schulkalender 2026 – Wald, Wild und Wasser

Wasser ist Leben!
Unter diesem Motto steht unser Schulkalender in diesem Jahr. Denn Wasser ist lebenswichtig – für uns Menschen ebenso wie für viele heimische Tiere, oft mehr, als man vermutet.

Monat für Monat rückt ein anderes Wildtier in den Fokus und zeigt, wie eng Natur, Wasser und Artenvielfalt miteinander verbunden sind. Ein respektvoller Umgang mit Bächen, Seen, Wiesen und Wäldern ist entscheidend für den Erhalt dieser Lebensräume.

Jäger und Fischer leisten dabei einen wichtigen Beitrag: Sie schützen Lebensräume, erhalten Feuchtgebiete und schaffen neue Rückzugsorte für Tiere. Gerade im Zeichen des Klimawandels ist dieses Engagement unverzichtbar.

Der Schulkalender „Wald, Wild und Wasser“ wird jährlich vom Bayerischen Jagdverband e. V. in Kooperation mit dem Landesfischereiverband Bayern e. V. herausgegeben.
Er richtet sich an Schulklassen der Jahrgangsstufen 3 und 4 und eignet sich ideal für den Unterricht, z. B. im Rahmen von „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“.
Der Kalender wird aus Mitteln der Fischereiabgabe gefördert.

📦 Bestellung:
🏫 Bayerische Grundschulen erhalten den Kalender kostenfrei.
🛒 Privatpersonen können ihn über die BJV Service GmbH erwerben:

Schulkalender “Wald, Wild und Wasser” 2026

Frohe Festtage und ein gutes neues Jahr!

Wir wünschen Ihnen festliche und erholsame Feiertage im Kreise der Liebsten.
Für das neue Jahr viel Erfolg, Gesundheit und ein herzliches Petri Heil.

Vielen Dank an all unsere Mitglieder, Bezirksverbände, Partner, Freunde und Unterstützer für die tolle Zusammenarbeit und den unermüdlichen Einsatz!

Die Geschäftsstelle des Landesfischereiverbandes ist geschlossen und ab dem 07.01.2026 wieder geöffnet.

GEMEINSAM FÜR GEWÄSSERSCHUTZ UND ENERGIESICHERHEIT

Ab 2026 übernimmt der Landesfischereiverband Bayern die Verwaltung der Fischereirechte des Energieunternehmens Uniper

Oberschleißheim, 09.12.2025 – Der Landesfischereiverband Bayern (LFV) und die deutsche Wasserkraftsparte von Uniper haben einen Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen: Ab dem 1. Januar 2026 übernimmt der LFV die Verpachtung der Fischereirechte der deutschen Wasserkraftsparte von Uniper in Bayern. Damit wird ein weiterer Schritt für eine gemeinsame, nachhaltige und naturnahe Bewirtschaftung bayerischer Gewässer getan. Bereits seit mehreren Jahrzehnten verwaltet der LFV die Fischereirechte des Freistaats Bayern und verfügt deshalb über beispiellose Erfahrung und umfangreiches Knowhow, das er in die neue Aufgabe einbringen wird.

Uniper betreibt rund 100 Wasserkraftanlagen in Bayern und ist Inhaber der zugehörigen Fischereirechte, die bisher direkt an Dritte verpachtet wurden. Das Unternehmen verfolgt das Ziel, die Nutzung bayerischer Gewässer zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft im Sinne der Nachhaltigkeit zu gestalten. Vor diesem Hintergrund überträgt Uniper die Verwaltung und Verpachtung seiner Fischereirechte künftig dem LFV.

Der Landesfischereiverband Bayern vertritt die Interessen von mehr als 142.000 bayerischen Angel- und Berufsfischern und ist Bayerns drittgrößter, gesetzlich anerkannter Naturschutzverband. Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben zählen insbesondere der Schutz und die Förderung von Fischbeständen sowie die Erhaltung und Verbesserung von Gewässerlebensräumen als Grundlage für eine nachhaltige Fischerei.

Angesichts der aktuellen Herausforderungen wie Energiewende und Klimawandel ist das gemeinsame Ziel der Kooperation, die naturnahe und nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer und die Sicherung und Verbesserung der zugehörigen Lebensräume und Fischbestände in Einklang zu bringen mit der nötigen Energiesicherheit für unsere Heimat. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass bereits heute 4.200 Kraftwerke in Bayerns Flüssen arbeiten und rund 60 Prozent des in Deutschland gewonnenen Wasserkraftstroms produzieren. Die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der beiden Partner – als Energieunternehmen und als Fischerei- und Naturschutzorganisation – bleiben durch das Geschäftsbesorgungsverhältnis unberührt.

Vergabekriterien für die Verpachtung

Als Pächter kommen in erster Linie Fischereivereine in Betracht. Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, die Ausübung der Fischerei mit Blick auf ihre Sozialfunktion breiten Bevölkerungskreisen zugänglich zu machen.

Die Auswahl der Pächter erfolgt nach festgelegten Ausschreibungskriterien. Entscheidende Faktoren sind insbesondere das gewässerökologische Engagement, die fachliche Kompetenz und personelle Leistungsfähigkeit, ein ökologisch und gewässerspezifisch ausgerichtetes Besatzkonzepte und die Jugendarbeit.

Förderanträge ab dem 1. Dezember 2025 – nur noch online

Mit Beginn des neuen Förderjahres 2026 fällt der Startschuss für die Antragstellung auf Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe über das Online-Förderportal, zu finden unter folgender URL:

https://foerderportal.lfvbayern.de

Ab dem 1. Dezember 2025 können Förderanträge grundsätzlich nur noch über das Online-Förderportal eingereicht werden.

Der komplette Fördervorgang – vom Antrag bis zur Auszahlung der Fördermittel – wird über dieses Portal transparent abgewickelt. Die Vorgaben und Arbeitsabläufe wurden hierbei mit den Anforderungen der Fischereiabgaberichtlinie in Einklang gebracht.

Ab dem 24. November 2025 erhalten Fischereivereine und Fischereiberechtigte, die in der Vergangenheit bereits Fördermittel bezogen haben, postalisch einen Leitfaden für ihre Erstregistrierung im System.

Registrierungshilfe Online-Förderportal

Anleitung Antragsstellung Online-Förderportal

Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie auf der Seite des Landesfischereiverbandes Bayern e.V. (www.lfvbayern.de) sowie über die Hotline-Nummer 089/642726-52.


Antragstellung: 

Gefördert werden Maßnahmen:

  • die der Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Lebensraumes der Fische,
  • der Fischhege,
  • der Aus- und Fortbildung der Fischer,
  • der Jugendarbeit,
  • der Öffentlichkeitsarbeit,
  • der Inklusionsarbeit und
  • Untersuchungen überregionaler, für die Fischerei bedeutsamer Fragen dienen.

Die Gewährung und Verwaltung der Fördermittel aus der Fischereiabgabe (Förderung) wird durch die Förderstelle abgewickelt. Sie ist eine eigenständige Einrichtung des LFV und an die Vorgaben der gesetzlichen Richtlinie für Zuwendungen aus der Fischereiabgabe (FiAbgaR) und den damit verbundenen subventions- und haushaltrechtlichen Vorgaben sowie Vergabe- und Verfahrensbestimmungen gebunden.

  • Grundvoraussetzung für eine Bezuschussung ist ein ordnungsgemäßer Förderantrag in digitaler Form über das Förderportal (foerderportal.lfvbayern.de). Analoge Anträge, d.h. mittels Formblätter können für eine Förderung nicht anerkannt werden.
  • Notwendige und erklärende Unterlagen zur geplanten Maßnahme, eine ausführliche Darstellung zum Zweck mit Begründung des Vorhabens sowie eine nachvollziehbare Darstellung der Kostenzusammensetzung durch z.B. einer nachweislich erfolgten Markterkundung mit Vergleichsangeboten, ist mit der Beantragung einzureichen.
  • Die Antragsstellung erfolgt durch den Antragsberechtigten, bei Fischereivereinen ist dies der Vereinsvorsitzende als gesetzlicher Vertreter. Gegeben falls ist bei mehreren Beteiligten eine entsprechende Erklärung über die Kooperation und Finanzierung beizufügen. Darin ist zu benennen, wer als verantwortlicher Träger der Maßnahme auftritt.
  • Anträge sind über den zuständigen Bezirksfischereiverband des jeweiligen Regierungsbezirks unter der Beachtung einer Bearbeitungszeit von mind. 4 Wochen (Ziffer 7.2.1 FiAbgaR) einzureichen.
  • Sie sind grundsätzlich so rechtzeitig zu stellen, dass die Förderbewilligung vor Beginn der Maßnahme erfolgen kann.
  • Um einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ und somit die Einstufung seitens der Prüfungsbehörde als nicht zuwendungsfähig zu vermeiden, ist die Maßnahme grundsätzlich erst nach Erhalt der Fördervereinbarung zu beginnen und durchzuführen.
  • Für alle Vorhaben gilt, dass Förderanträge, die noch im laufenden Förderjahr bearbeitet werden sollen, bis spätestens 30. September (Ziffer 7.2.5 FiAbgaR) der Förderstelle vorliegen müssen.
  • Eine rechtzeitige Planung von Maßnahmen durch die Antragsberechtigten kann vorausgesetzt werden.
  • Auf die beim Antrag berechnete Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderstelle behält sich vor, im Rahmen der förderrechtlichen Vorgaben sowie den verfügbaren Haushalts- und Fördermitteln, Kürzungen vornehmen zu können.

Weitere Informationen erhalten Sie über Ihren Bezirksfischereiverband sowie dem Team der Förderstelle im Landesfischereiverband Bayern e.V.


Downloads:


Für Anfragen und Informationen zur Fischereiabgabe ist die Förderstelle beim Landesfischereiverband unter folgender Adresse erreichbar:

Landesfischereiverband Bayern e. V.
Förderstelle
Mittenheimer Straße 4
85764 Oberschleißheim

Tel.      089/64 27 26-54 oder -53
Fax:     089/64 27 26-66
E-Mail: foerderstelle@lfvbayern.de

PRESSEMITTEILUNG: BAYERNS FISCH DES JAHRES 2026: DIE ÄSCHE

Wo das Wasser sauber und die Natur intakt ist, lebt die Äsche – doch in Bayern ist sie stark gefährdet

Oberschleißheim, 28.10.2025 – Sie ist ein Symbol für klares, lebendiges Wasser und ein Gradmesser für den Zustand unserer Flüsse: die Äsche (Thymallus thymallus). Der Landesfischereiverband Bayern hat diesen charakteristischen Salmoniden zum Bayerischen Fisch des Jahres 2026 gewählt – und lenkt damit den Blick auf den zunehmenden Verlust naturnaher Fließgewässer in Bayern und den besorgniserregenden Zustand der Fischbestände: laut dem bayerischen Fischzustandsbericht 2024 sind heute bereits 53 Prozent der heimischen Flussfischarten gefährdet.

„Die Äsche steht wie kaum eine andere Fischart für sauberes, sauerstoffreiches Wasser und eine intakte Flusslandschaft“, betont Axel Bartelt, Präsident des LFV Bayern. „Doch genau diese Lebensräume verschwinden in Bayern mehr und mehr. Wenn wir nicht aufpassen und konkrete Maßnahmen ergreifen, werden wir diesen wunderschönen Fisch in Bayern verlieren und unsere Kinder lernen ihn dann nur noch aus Büchern kennen.“

Leitfisch einer ganzen Region

Die Äsche gilt als Leitart der sogenannten Äschenregion – jener Flussabschnitte, in denen das Wasser kühl, klar und reich an Sauerstoff ist. Sie bewohnt vor allem mittelgroße Bäche und Flüsse mit kiesigem Grund wie die Isar im Voralpenraum, den Schwarzer Regen im Bayerischen Wald oder die Wiesent in Franken, in denen sie im Frühjahr (März–April) laicht. Dabei legt sie ihre Eier in flache Kiesbetten, die vor Feinsedimenten und plötzlichen Wasserstandsschwankungen geschützt sein müssen.

Doch genau diese Bedingungen sind in vielen bayerischen Gewässern kaum mehr gegeben. Stauhaltungen, Schwallbetrieb, Uferverbauungen, Einträge aus der Landwirtschaft mangels ausreichender Uferrandstreifen und der Verlust natürlicher Kiesflächen beeinträchtigen die Fortpflanzung der Art bereits seit Jahren erheblich. Hinzu kommen zusätzlich steigende Wassertemperaturen, die als Folge des Klimawandels den Lebensraum der Äsche weiter einschränken.

„Die Äsche zeigt uns als sehr sensibler Gradmesser, wie weit sich unsere Gewässer von ihrem natürlichen Zustand entfernt haben und weiter entfernen“, so Bartelt weiter. „Renaturierung, Strukturvielfalt und eine naturnahe Wasserbewirtschaftung sind keine Luxusprojekte, sondern Voraussetzung für lebendige Flüsse in Bayern und damit wichtig für uns alle. Die Äsche erinnert uns eindringlich daran, dass jeder Eingriff ins Ökosystem Folgen hat.“

Der Äsche geht es nicht erst seit kurzem, sondern seit den Neunzigerjahren schlecht. Deshalb gab es bereits etliche Aktionen zu ihrem Schutz. Mit großem Aufwand fördern Fischereivereine die Nachzucht von Äschen zur Auswilderung in den freien Gewässern, um die Bestände zu stützen. Doch neben dem beeinträchtigten Lebensraum stellen insbesondere Prädatoren eine große Gefahr für die Bestände der Äsche dar. Äschen halten sich überwiegend im Freiwasserbereich auf und nicht in geschützten Uferbereichen – damit sind sie leichte Beute für ihre Fraßfeinde. Die massive Zunahme von Kormoran-, Gänsesäger- und Fischotter haben einen direkten Einfluss auf die Äschenbestände. Es braucht also zu den Renaturierungsanstrengungen auch ein zielgerichtetes Wildtiermanagement für diese Beutegreifer, wenn die Äsche in Bayern eine Zukunft haben soll.

Fischer im Einsatz für die Äsche

Bayerns Fischerinnen und Fischer engagieren sich seit Jahrzehnten für den Erhalt der Äschenbestände. Neben Schonmaßnahmen, und Wiederansiedlungsprojekten stehen vor allem Habitatverbesserungen im Fokus: das Aufweiten von Flussläufen, die Wiederherstellung von Kiesbänken und die Sicherung durchgängiger Fließgewässer.

Doch der Schutz dieser für Bayern charakteristischen Fischart kann nur gelingen, wenn die ökologische Funktionsfähigkeit der Flüsse langfristig wiederhergestellt wird. Dafür braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung von Wasserwirtschaft, Fischerei, Politik und Gesellschaft. Die Wahl der Äsche zum Bayerischen Fisch des Jahres 2026 ist daher mehr als eine symbolische Geste – sie ist ein dringender Appell, sich intensiver um Bayerns Flüsse zu kümmern, damit wieder mehr Leben im Wasser möglich ist.

Fotos: Lukas Kaiser


 

Ein Juwel unserer Flüsse im Niedergang

Der Huchen – Bayerns Fisch des Jahres 2025 – majestätischer Jäger

Der Huchen, einst weit verbreitet in den Gewässern des bayerischen Alpenvorlandes, der Donau und des Bayerischen Waldes, steht heute kurz vor seinem Verschwinden.
Bestände in Donau, Isar, Inn, Lech und Regen sind vielerorts nur noch Erinnerung. In großen Teilen seines ursprünglichen Lebensraumes ist der Huchen bereits ausgestorben – andernorts existiert er nur dank intensiver Besatzmaßnahmen. Die wenigen verbliebenen, sich selbst erhaltenden Populationen sind kostbare Relikte einer einst reichen Flussfischfauna.


Ursachen: Vielschichtig und menschengemacht

Die Bedrohung des Huchens ist kein Zufall. Hauptursachen sind:

  • Verbauungen und Wasserkraftwerke

  • Verlust natürlicher Laichplätze

  • Gestörte Durchgängigkeit der Flüsse

  • Rückgang wichtiger Beutefische

  • Zunehmender Prädationsdruck (z. B. durch Kormoran und Fischotter)

  • Folgen des Klimawandels

All diese Faktoren zusammen entziehen einem der größten und eindrucksvollsten heimischen Raubfische seine Lebensgrundlage.


Hoffnung durch Engagement

Das Aussterben des Huchens ist nicht unausweichlich. Schutzmaßnahmen wirken – dazu gehören:

  • Lebensraumschutz und Renaturierung

  • Sorgfältig geplanter Besatz

  • Engagement von Fischereivereinen und Naturschutzverbänden

Der Huchen ist ein sensibler Indikator für intakte Flusssysteme: Wo er lebt, ist das Gewässer gesund.


Jetzt ist die Zeit zu handeln

Es liegt an uns allen – Behörden, Fischereivereinen, Naturschutzverbänden, Politik und Zivilgesellschaft –, jetzt aktiv zu werden.
Nicht morgen, sondern heute.

👉 Für den Huchen. Für lebendige Flüsse. Für unsere Zukunft.


Flowpaper online Version:

https://773e0716.flowpaper.com/LFVHuchenbroschure2025Web/

 

Novellierung des Bayerischen Fischereigesetzes 2025

Mit der neuesten Fassung des Bayerischen Fischereigesetzes, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, bleibt das Gesetz ein unentbehrliches Fundament für die Ausübung der Fischerei in Bayern sowie den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Fischbestände im Freistaat.
Wir haben für euch nun eine digitale Flowpaper-Version erstellt:

Online Version Flowpaper

Die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
  • Erlaubnisscheine müssen nicht mehr von der Behörde gesiegelt werden. Die Verantwortung für das Kontingent liegt beim Ausübungsberechtigten.
  • Jugendfischereischein abgeschafft: Kinder ab 7 dürfen jetzt in Begleitung eines volljährigen Fischers ohne Extra-Schein angeln.
  • Schnupperangeln jetzt auch für Erwachsene ohne Schein möglich – im Rahmen von Vereinsveranstaltungen.
  • Catch & Release bleibt verboten, wenn gezielt geangelt wird. Gefährdete Arten dürfen aber zurückgesetzt werden.
  • Fischereiabgabe steigt auf max. 400 Euro.
  • Aalbesatz und Zurücksetzen in Salmonidengewässern wieder erlaubt – unter bestimmten Bedingungen.
  • Namensänderung? Kein neuer Fischereischein mehr nötig.
  • Kein Wohnsitz in Deutschland? Trotzdem darf die Prüfung gemacht und ein lebenslanger Schein erhalten werden.
  • Digitalisierung: Schein und Prüfung sollen künftig digital möglich sein. Ein zentrales Fischereiregister ist geplant.
  • Bußgelder steigen – künftig auf bis zu 7.500 Euro.