Bundestagswahl 2017: Hier muss die Politik jetzt aktiv werden

IGB-Bericht beleuchtet fünf Gewässerthemen mit hohem Handlungsbedarf

Kein EEG für den Betrieb von Kleinwasserkraftanlagen und mehr nachhaltige Kreislaufsysteme in der Aquakultur, das sind nur zwei der Erkenntnisse aus einem neuen Bericht zum Schutz und zur Nutzung von Deutschlands Binnengewässern. Das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) stellt fünf wichtige Themen rund um Wasser und Fische vor und will damit die politische Diskussion anregen. Die Wissenschaftler verstehen ihre Forschung als Beratungsangebot an die Politik und konzentrieren sich darin auf fünf Kernfrage:

1. Überdüngung: Diffuse Nährstoffbelastung von Gewässern mit Stickstoff und Phosphor

Die Stickstoff- und Phosphorbelastungen im Grund- und Oberflächenwasser sind in Deutschland vielerorts zu hoch. Beide Stoffe sind für die Eutrophierung (Überdüngung) und somit für eine gravierende Beeinträchtigung der chemischen und biologischen Gewässerqualität verantwortlich. Um diesen negativen Auswirkungen entgegenzutreten, ist das vom Bundestag Anfang 2017 verabschiedete Düngegesetz und die Novellierung der Düngeverordnung (NovDüV) ein wichtiger Schritt. Für den Gewässerschutz ist diese Regelung jedoch nicht ausreichend.

2. Synthetische Stoffe: Pharmazeutika, Mikroplastik, Nanopartikel und hormonaktive Stoffe in Gewässern

Die Belastung von Grund- und Oberflächenwasser mit Pharmazeutika, hormonaktiven Stoffen, Mikroplastik, Nanopartikeln und anderen anthropogenen Substanzen steigt kontinuierlich an. Die Substanzen wirken auf Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen und werden über das Trinkwasser oder die Nahrungskette auch in den menschlichen Körper aufgenommen. Wegen des weltweiten Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums mit globalem Warenverkehr ist auch in Deutschland eine weitere Verschärfung des Problems zu erwarten.

3. Wasserstraßen: Unrentabler Ausbau im Konflikt mit der EU-Gesetzgebung

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schreibt verbindlich vor, Gewässer in einen „guten ökologischen Zustand“ zu bringen, wobei gleichzeitig ein Verschlechterungsverbot gilt. Derzeit verfehlen in Deutschland 100 % der als Wasserstraßen ausgewiesenen Binnengewässer dieses Ziel. Das im Februar 2017 verabschiedete Bundesprogramm Blaues Band schafft kaum Abhilfe, da sein Zielhorizont bis ins Jahr 2050 reicht, während die WRRL spätestens bis 2027 umgesetzt werden muss.

4. Aquakultur: Nachhaltige Kreislaufsysteme und Eigenversorgung stärken

Der Fischfangertrag aus den Weltmeeren lässt sich nicht mehr steigern. Jedes weitere Wachstum der Fischproduktion für die menschliche Ernährung ist daher nur durch Aquakultur möglich. Schon jetzt ist sie der weltweit am stärksten wachsende Sektor der Landwirtschaft. Entgegen diesem Trend fristet die Aquakultur in Deutschland ein Nischendasein. Denn nur 3 % des deutschen Fischkonsums werden durch heimische Aquakultur abgedeckt. Das Potential in Deutschland für Eigenversorgung und Export von Fisch könnte mit nachhaltigen Verfahren entwickelt werden, statt die Umweltfolgen ins Ausland zu verlagern.

5. Wasserkraft: EEG-Förderung kleiner Wasserkraftanlagen im Spannungsfeld mit dem Gewässerschutz

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2017) fördert die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Doch erneuerbar heißt nicht automatisch umweltfreundlich. Dies ist insbesondere bei der Wasserkraft der Fall, die in vielen Fließgewässern eine Hauptursache dafür ist, dass die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verfehlt werden. Es konkurrieren zwei prinzipiell sinnvolle, gesetzlich verankerte Umweltziele (Klimaschutz vs. Naturschutz). Eine differenzierte Betrachtung von Maßnahmen und staatlichen Förderungen ist daher dringend erforderlich.

Die Naturschutzverbände Landesfischereiverband Bayern, Anglerverband Niedersachsen, Landesverband Sächsischer Angler und Landesanglerverband Sachsen-Anhalt unterstützen mit ihren 300.000 Mitgliedern die Arbeit des IGB und fordern die Politik ebenfalls zum Handeln auf.

Den Bericht können Sie hier herunterladen

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IGB Policy Brief 2.38 MB 736 Downloads

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Bild: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger

Vorranggewässer – Maßnahmen zum Erhalt und zur Unterhaltung von Altwässern

 

Der Landesfischereiverband Bayern e.V. als Fischerei- und Naturschutzverband setzt sich mit der Umsetzung von Arten- und Gewässerschutzprojekten für den Erhalt und die Wiederansiedlung gefährdeter Fischarten in Bayern ein.

Die gezielte Anlage, Wiederherstellung und dauerhafte Unterhaltung wichtiger Schlüsselhabitate ist für viele Fischarten in unseren z.T. stark anthropogen überformten Gewässern ein wichtiges Instrument um dauerhaft gesunde Fischbestände zu sichern. Der Erhalt von Altwässern ist aufgrund ihres besonderen Stellenwertes als Strömungsrefugium, Wintereinstand und Juvenilhabitat ein wichtiger Beitrag für den Schutz und die Entwicklung heimischer Fließgewässerarten.

Um die Bedeutung von Altwässern und ihren Funktionen für die heimische Fischfauna in Fließgewässerökosystemen zu bewerten, plant der LFV Bayern in den kommenden zwei Jahren die Umsetzung von Altwasserentlandungen an fünf ausgewählten Standorten (siehe Karte). In einem begleitenden Monitoring werden durch die Kartierung von Teilhabitaten und die Durchführung von Elektrobefischungen Veränderungen der Habitatqualität und Fischfauna nach einer einheitlichen Methodik aufzunehmen, abschließend zu bewerten und zu vergleichen. Die Untersuchungen dienen dazu anhand von standardisierten Erfolgskontrollen die naturschutzfachliche Wirksamkeit von Entlandungsmaßnahmen in Altwässern auf aquatischer Ebene zu belegen.

Sofern Sie Interesse an der Durchführung des dazu vorgesehenen Auftrags haben, bitten wir Sie um ein schriftliches Kosten-Angebot bis zum 19. September 2017. Nähere Angaben zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen finden Sie in den beigefügten Anlagen.

Landesfischereitag 2017

+++ Die Plätze für die Schifffahrt auf der Donau sind restlos ausgebucht +++

+++ Ohne Anmeldung leider keine Teilnahme +++

Reinheitsgebot für unsere Bäche und Seen
Auftrag für Fischerei und Landwirtschaft

Landesfischereitag 2017 – 23. September – Regensburg – 10.00 Uhr

Gewässerschutz und Landwirtschaft

Bayerns Gewässer leiden unter Abspülungen von Feldern und Äckern. Bei Starkregen gelangt zu viel Erdreich und Dünger ins Wasser. Initiativen wie der neue „Gewässerpakt“ sollen Abhilfe schaffen, doch wie erreichen wir einen besseren Gewässerschutz? Walter Heidl, Präsident des Bayerischen Bauernverbands stellt Lösungsansätze der Landwirtschaft vor und diskutiert mit LFV-Präsident Albert Göttle.


Praxiswissen für Vereinsvorstände

  • Fischereiaufseher: Ein wichtiger Job im Verein mit immer neuen Herausforderungen. Halten Sie sich hier auf dem Laufenden.
  • Vereinsbesteuerung: Möglichkeiten und Fallstricke des Steuerrechts für Vereine. Aktuelle Beispiele und ein Ausblick auf 2018.
  • So gelingt Integration: Die Neustädter Fischerfreunde holen Zuwanderer ins Boot – und beide Seiten profitieren. Ein Bericht aus der Praxis.

Programm:

Bayerisches Königsfischen:

7.00 bis 10.30 Uhr: Königsfischen an der fließenden Donau
13.00 bis 15.30 Uhr: Festakt mit Proklamation der Bayerischen Fischerkönige (Die Schifffahrt ist leider restlos ausgebucht)

LFV-VereinsForum:

10.00 – 11.00 Uhr: Vortrag und Podiumsdiskussion – Landwirtschaft und Fischerei
Walter Heidl, Präsident Bayerischer BauernverbandProf. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident Landesfischereiverband Bayern
11.15 – 12.00 Uhr: Aufgaben des Fischereiaufsehers, Dr. Reinhard Reiter, Institut für Fischerei (wir können für Besucher des Vortrags leider kein Zertifikat ausstellen)
11.15 – 12.00 Uhr: So gelingt Integration Erhard Garbe, 1. Vorstand Neustädter Fischerfreunde
11.15 – 12.00 Uhr: Aktuelle Stolpersteine in der Vereinsbesteuerung Thomas Schiffler, BRUMA Steuerberatung und Vizepräsident Fischereiverband Oberbayern

Veranstaltungsort:

Kongress- und Kulturzentrum Kolpinghaus Regensburg, Adolph-Kolping-Straße 1, 93047 Regensburg

Parkmöglichkeiten:

Das Parkhaus am Dachauplatz und der Parkplatz am Donaumarkt sind in unmittelbarer Umgebung. Der Parkplatz Unterer Wöhrd (Altes Eisstadion) ist kostenfrei und fußläufig in 10 Minuten erreichbar.

Landesfischereitag 2017

Reinheitsgebot für unsere Bäche und Seen

Auftrag für Fischerei und Landwirtschaft

Landesfischereitag 2017 – 23. September – Regensburg – 10.00 Uhr

Gewässerschutz und Landwirtschaft

Bayerns Gewässer leiden unter Abspülungen von Feldern und Äckern. Bei Starkregen gelangt zu viel Erdreich und Dünger ins Wasser. Initiativen wie der neue „Gewässerpakt“ sollen Abhilfe schaffen, doch wie erreichen wir einen besseren Gewässerschutz? Walter Heidl, Präsident des Bayerischen Bauernverbands stellt Lösungsansätze der Landwirtschaft vor und diskutiert mit LFV-Präsident Albert Göttle.

Praxiswissen für Vereinsvorstände

  • Auffrischungskurs für Fischereiaufseher: Ein wichtiger Job im Verein mit immer neuen Herausforderungen. Halten Sie sich hier auf dem Laufenden.
  • Vereinsbesteuerung: Möglichkeiten und Fallstricke des Steuerrechts für Vereine. Aktuelle Beispiele und ein Ausblick auf 2018.
  • So gelingt Integration: Die Neustädter Fischerfreunde holen Zuwanderer ins Boot – und beide Seiten profitieren. Ein Bericht aus der Praxis.

Programm

Bayerisches Königsfischen:

7.00 bis 10.30 Uhr: Königsfischen an der fließenden Donau
13.00 bis 15.30 Uhr: Festakt mit Proklamation der Bayerischen Fischerkönige

LFV-VereinsForum:

10.00 – 11.00 Uhr: Vortrag und Podiumsdiskussion – Landwirtschaft und Fischerei
Walter Heidl, Präsident Bayerischer BauernverbandProf. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident Landesfischereiverband Bayern
11.15 – 12.00 Uhr: Auffrischungskurs für Fischereiaufseher Dr. Reinhard Reiter, Institut für Fischerei
11.15 – 12.00 Uhr: So gelingt Integration Erhard Garbe, 1. Vorstand Neustädter Fischerfreunde
11.15 – 12.00 Uhr: Aktuelle Stolpersteine in der Vereinsbesteuerung Thomas Schiffler, BRUMA Steuerberatung und Vizepräsident Fischereiverband Oberbayern

Veranstaltungsort:
Kongress- und Kulturzentrum Kolpinghaus Regensburg, Adolph-Kolping-Straße 1, 93047 Regensburg

Parkmöglichkeiten:
Das Parkhaus am Dachauplatz und der Parkplatz am Donaumarkt sind in unmittelbarer Umgebung. Der Parkplatz Unterer Wöhrd (Altes Eisstadion) ist kostenfrei und fußläufig in 10 Minuten erreichbar.

Genehmigung für Wasserkraftanlage an der Ramsauer Ache war nicht zulässig

Naturschutz siegt vor Gericht: Landratsämter müssen bei Umweltfragen sorgfältiger Prüfen

Das Verwaltungsgericht München schafft Klarheit: Der Neubau einer Wasserkraftanlage „Am Felsentor“ an der Ramsauer Ache, Landkreis Berchtesgadener Land, hätte nicht genehmigt werden dürfen. Wegen des Fehlens einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sowie massiver Eingriffe in ein geschütztes Biotop hatten der Bund Naturschutz Bayern mit finanzieller Unterstützung des Landesbund für Vogelschutz und der Landesfischereiverband Bayern 2015 Klagen gegen den Bescheid und damit gegen das Landratsamt Berchtesgadener Land eingereicht.

Der vorsitzende Richter verwies auf die im Vorfeld des Verfahrens bereits getroffene Entscheidung des 8. Senats am Verwaltungsgerichtshof (VGH). Gemäß dieser sei im vorliegenden Verfahren die Frage der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) maßgebend. Hinzu käme eine Beurteilung des Vorhabens mit Blick auf die Maßgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Aufgrund der Komplexität der Frage zur WRRL zog das Gericht eine Behandlung der Aspekte zur UVP vor.

„Die Entscheidung des Gerichts ist für den Naturschutz in der Region richtungsweisend“, so Rita Poser, Kreisvorsitzende des BN Berchtesgadener Land. „Der Biotopschutz kann und darf nicht blindlings unternehmerischen Interessen geopfert werden“.

Der vorsitzende Richter betonte mehrfach, dass ein Verwaltungsverfahren mit UVP, in diesem Fall ein Planfeststellungsverfahren, aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen der Wasserkraftnutzung unumgänglich gewesen wäre. Sollte der Antragsteller am Kraftwerksbau festhalten wollen, müsse mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), ein vollumfängliches Planfeststellungsverfahren mit UVP durchgeführt werden. Eine Ergänzung des bisherigen Antragsverfahrens um eine UVP sei nicht zulässig.

„Der Ausgang des Verfahrens ist ein wichtiger Prüfstein für laufende und neue Wasserkraftanträge“, berichtet Johannes Schnell, Artenschutzreferent des Landesfischereiverbands Bayern. „Wir stellen derzeit bei einer Vielzahl von Antragsverfahren fest, dass für Neu- oder Ausbau von Wasserkraftanlagen eine UVP behördlicherseits allzu gerne beiseitegelassen wird.“

Nachdem der Antragsteller seinen Bauantrag zurückgezogen hatte, beschloss das Gericht im Einvernehmen mit den anwesenden Parteien, die Klageverfahren von LFV Bayern und Bund Naturschutz einzustellen. Das Landratsamt Berchtesgadener Land als Beklagter trägt die Kosten beider Verfahren.

Ein Schadenersatzanspruch für bereits getätigte Investitionen des Antragstellers besteht nicht. Die Investitionen fallen laut Gericht in den Bereich des unternehmerischen Risikos.

Ein weiterer Erfolg ist, dass die Klagen der beiden Naturschutzorganisationen zulässig waren, obwohl diese eigentlich nur bei Verfahren mit im Vorfeld festgestellter UVP-Pflicht klagebefugt sind. Maßgeblich hierfür sind seit 2013 die rechtlichen Vorgaben der EU, die laut Angaben des vorsitzenden Richters der Öffentlichkeitsbeteiligung einen sehr hohen Stellenwert einräumt.

Jahresbericht 2016/17

LFV stellt neuen Jahresbericht vor

Ob Artenhilfsprogramme, Informationsveranstaltungen oder in der Teichwirtschaft und Jugendarbeit – der Landesfischereiverband Bayern war sehr aktiv. Eine ausführliche Übersicht der Arbeit und Erfolge des LFV finden Sie nun im aktuellen Jahresbericht 2015/2016.

Jahresbericht zum Herunterladen:

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LFV-Jahresbericht 2016/2017 11.42 MB 1553 Downloads

Informationen rund um den LFV Bayern und die Bayerische Fischerjugend: Leistungen,...

Gewässerschutz im Bereich Landwirtschaft muss verbessert werden

Positionspapier der Umweltverbände bei gemeinsamer Fachtagung vorgestellt

Der Gewässerschutz in Bayern im Bereich Landwirtschaft ist in vielen Fällen unzureichend, kritisieren Landesfischereiverband Bayern (LFV), Landesbund für Vogelschutz (LBV) und BUND Naturschutz (BN), WWF und die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Flussallianzen, und haben dazu ein gemeinsames Positionspapier zum Schutz von Gewässern vorgelegt. Die Vorstellung erfolgt im Rahmen einer Fachtagung in Freising, an die auch eine Podiumsdiskussion mit Vertretern aus Politik, Naturschutz, Landwirtschaft und Behörden angegliedert ist.

In etlichen Bereichen zeichnet sich bisher ab, dass das von der bayerischen Staatsregierung forcierte Prinzip der Freiwilligkeit bei Gewässerschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft allein nicht ausreicht, um die erforderlichen Verbesserungen zu erreichen. Dies wird u.a. durch die aktuelle Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik bzgl. der mangelhaften Umsetzung der Nitrat-Richtlinie bestärkt.

Um auch bayerische Gewässer besser vor Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft zu schützen, die vor allem durch Bodenabschwemmungen entstehen, appellieren die Verbände an das Verursacherprinzip.

„Besonders bei Starkregen und Hochwasser wird sehr deutlich, welche großen Mengen Erdreich immer wieder abgeschwemmt werden und in die Gewässer gelangen“, kritisiert Josef Paukner, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Flussallianzen. „Förderprogramme haben bisher leider nicht den erwünschten Erfolg gezeigt“, so Paukner.

„Die Bodenerosion muss endlich eingedämmt werden“, fordert Hubert Weiger, BN Landesvorsitzender, „und deswegen muss auch das Bodenschutzgesetz besser vollzogen werden. Dieses erlaubt z.B., dass auf Flächen, auf denen es wiederholt zu starker Erosion gekommen ist, der Ackerbau mit Auflagen versehen und sogar ganz untersagt werden kann.“

„Initiativen wie boden:ständig belegen bisher nur sehr kleinräumig den Erfolg von landwirtschaftlichen Gewässerschutzmaßnahmen und sind in der Fläche zu wenig vertreten“, so Willi Ruff, Vize-Präsident des LFV. „Gewässer- und Bodenschutzmaßnahmen als gute fachliche Praxis sollten für jeden Landwirt eine Selbstverständlichkeit darstellen. Wo über die gute fachliche Praxis hinausgehende Schutzmaßnahmen erforderlich sind, sollte der Landwirt als Gewässerschutz-Dienstleister für Ertragsausfälle angemessen entschädigt werden.“

Norbert Schaeffer vom LBV führt aus, „dass der Verlust an Landschaftselementen und die Bewirtschaftung immer größerer Schläge dazu beigetragen hat, dass das abgeschwemmte Erdreich in die Gewässer gelangt. Wir benötigen die Wiederanlage von Pufferstreifen und Hecken nicht nur, um die Artenvielfalt und Biodiversität zu sichern, sondern eben auch für den Gewässerschutz.“

Georg Rast vom WWF Deutschland betont, dass eine deutliche Verringerung der Düngergaben eine Grundvoraussetzung für den nachhaltigen Schutz des Grundwassers darstellt. Eklatante Missstände müssen endlich mit dem Ordnungsrecht bekämpft werden. Darüber hinaus können nationale oder regional angepasste Maßnahmen nur mit entsprechenden Anpassungen teilweise gegenläufiger EU-Förderprogramme wirksam werden.

 

Das Positionspapier zum Herunterladen

Fisch im Museum

Traditionell vor Karfreitag präsentieren der Landesfischereiverband Bayern, der Fischereiverband Oberbayern und die Isarfischer raffinierte Fischgerichte und Wissenswertes rund um unsere Wasserlebewesen. In diesem Jahr wagen wir einen Blick an die Küste und stellen Deutschlands Fisch des Jahres 2017 vor: die Flunder. Für bayerische Fischköche ist sie eine Exotin, doch die flache Wandrerin zwischen Süß- und Salzwasser hält einige Geheimnisse parat.

Probieren Sie die exklusiv für Sie live zubereiteten Fischspezialitäten und erfahren Sie mehr über den geheimnisvollen Plattfisch.

Eintritt und Fischhäppchen sind frei.

Neues Gutachten

Die Abfischung von Karpfenteichen

Fachliche und rechtliche Aspekte in Bezug auf den Gewässer- und Tierschutz

Manfred Braun und Christian Proske

Die Sicht des amtlichen Gewässer- und Tierschutzes auf den Umgang mit natürlichen Ressourcen und landwirtschaftlichen Nutztieren verändert sich. Diese Entwicklung betrifft ganz wesentlich auch die Abfischung von Karpfenteichen. Beleg sind neuere Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen mit zusätzlichen Belastungen für die Teichwirtschaft. Zur Wahrung schutzwürdiger Belange hat der Landesfischereiverband Bayern eine Studie in Auftrag gegeben. Sie stellt die vielfältigen Vorgänge und Zusammenhänge, die beim Abfischen von Karpfenteichen eine Rolle spielen, aus fachlicher und rechtlicher Sicht dar und erläutert sie. Durch besseres Verständnis sollen unnötige Konflikte vermieden werden.

Die Erhaltung der traditionellen und landschaftsprägenden Teiche ist ein hohes landespolitisches Ziel. Es ist nur zu erreichen, wenn die Teiche fachgerecht und nachhaltig bewirtschaftet werden.

Bei Anwendung der „guten fachlichen Praxis“ dienen Karpfenteiche in aller Regel auch dem Gewässerschutz. Die Belastung der Vorfluter mit Ablaufwasser aus Karpfenteichen bleibt vergleichsweise gering. Für eine ordnungsgemäße Abfischung ist allerdings ein ausreichend bemessener Vorfluter unverzichtbar. Ausbau und Unterhaltung solcher Gewässer sind gewöhnlich Pflichtaufgaben der Gemeinden. Eindeutig nicht erfüllbar ist die Forderung, jeglichen Schlammaustrag aus Karpfenteichen während und nach der Abfischung zu verhindern.

Der schonende Umgang mit den Fischen bei der Ernte liegt schon deshalb im Interesse der Teichwirte, weil geschwächte oder gar beschädigte Tiere wirtschaftliche Verluste nach sich ziehen. Dennoch können insbesondere kleine Fische unvermeidlich bei den Abfischungsarbeiten verletzt oder getötet werden oder im Teich verbleiben und dort verenden. Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, die angesprochenen Tatbestände unter Abwägung der verschiedenen Aspekte zu beurteilen und bei ihren Entscheidungen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Derzeit werden die “Teichbauempfehlungen” durch eine, von den Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt und Verbraucherschutz eingesetzte, Arbeitsgruppe erneuert. Die Studie schlägt vor, dabei die aufgezeigte Problematik zu erörtern. Ziel ist ein fachlich und rechtlich überzeugender Leitfaden für die Teichbewirtschaftung, der sowohl den Behörden als auch den Teichwirten dienen kann.

Die komplette Studie ist unter poststelle@lfvbayern.de beim Landesfischereiverband Bayern abrufbar.

Kurzfassung der Studie zum Download

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Kurzfassung Studie Teichabfischung 114.31 KB 672 Downloads

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Ethisch korrekt Fische quälen

Haben die Tierrechtshüter von der PETA Blut geleckt? Plötzlich werben sie für Strom aus Wasserkraft.

Zur Abwechslung wird’s in der Kolumne diesmal politisch. Aber nur ein bisschen. Der Umgang mit den Fischen ist schließlich längst mehr als ein Freizeitvergnügen, in Zeiten gravierender ökologischer Veränderungen beinhaltet die Fischerei den ernsthaften Auftrag zur Bestandspflege und auch, so pathetisch das auch klingen mag, zur Rettung bedrohter Fischarten vor dem Aussterben. Es geht um ihre Existenz. Lassen wir nun den Blick von den Fischartenschützern zu den Tierrechtsanwälten von der PETA schweifen. PETA – allen ein Begriff? Noch nicht allen? Okay. Die PETA bezeichnet sich als Tierschutz-Organisation, die Abkürzung steht für „Menschen für den ethischen Umgang mit Tieren“, was in der ursprünglichen englischen Version, von der sich ihr Name herleitet, nichts anderes heißt als „People for the Ethical Treatment of Animals“.

Es ist ja nichts dagegen zu sagen, wenn Menschen nur Gemüse und andere Erzeugnisse zu sich nehmen, die im oder aus dem Boden wachsen. Kartoffelsalat zum Beispiel ist eine tolle Sache. Und wenn sich diese Leute nur von Nüssen, Kürbissen und Reis ernähren, ist das unter ökologischen Aspekten auch schön. Doch gibt man in Internetsuchmaschinen „PETA“ ein und schaut man unter „News“ nach, ergibt sich schnell das Bild eines Sturmtrupps ideologischer Prozesshansel. Dass sie alle naslang Jäger, Imker, Reiter, Bauern und eben auch Fischer mit absurden Anzeigen behelligen, wirkt dann doch ziemlich notorisch. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Justiz meistens genauso, sagen wir mal, genervt reagiert wie die Angezeigten. Den ökologisch intendierten und dann auch ethisch korrekten Zweck des Hegefischens zum Beispiel will die PETA schlichtweg nicht wahrhaben.

Vor ein paar Jahren ging die Gruppe mit einer Kampagne auf die Fischer los, die das Diskussionsniveau auf Dauer unter alle Schamgrenzen beförderte. Der Slogan lautete „Angler haben kurze Ruten“. Um den Geist der drolligen Gesellen darzustellen, sei nur jene Passage zitiert, in der sich die Vegetalibans fragten, „ob Männer, die in ihrer Freizeit an nassen Flussufern stehen, um lange Phallusobjekte in der Hand halten und Fische zu quälen“, vielleicht einen Ausgleich suchen. „Unsere PETA-Superhirne“, schrieb die Truppe, „haben die Forschungsergebnisse mit der
durchschnittlichen Penisgröße von Männern unter einen Hut gebracht und eine Formel entwickelt, mit der nun berechnet werden kann, wie mitfühlende Männer im Vergleich zu denen abschneiden, die unschuldigen Lebewesen Schmerz und Leid zufügen.“ Naja, gegen infantile Geschlechtsteilsvergleichsfantasien sind die Superhirne jedenfalls nicht gefeit. Aber das macht nichts.

Viel, viel aberwitziger ist das: Die PETA betreibt mittlerweile Werbung für den Stromanbieter Greenpeace Energy. Und der revanchiert sich mit einer Spende an die PETA. Für jeden abgeschlossenen Stromvertrag bekommt die PETA 30 Euro. Verkauft wird: „Tierleidfreie Energie.“ Aus Wasserkraft. Und aus Windkraft. „Als Kunde von Greenpeace Energy“, heißt es in der PETA-Werbung, „entscheiden Sie sich für eine Stromversorgung aus sauberen Kraftwerken und geben ein Statement für den Tierschutz ab.“

Ääähm, wäre da einzuhaken, schon mal was davon gehört, dass Wasserkraftwerke die Lebensräume von Fischen zerstören und Turbinen diese Tiere verstümmeln, wenn sie sie nicht gleich zerhäckseln? Wer jemals einen Fisch in der Hand hatte, der mehr tot als lebendig aus einem Wasserkraftwerk herauskam, kann sich über die Vorstellung der PETA von ethischem Umgang mit Kreaturen nur noch wundern. Ähnliches beobachten Vogelschützer, die unter den Windrädern schwer verletzte Rotmilane und andere Greifvögel aufsammeln. Energie aus Fließgewässern und Wind ist ungefähr so tierleidfrei wie ein schlecht geführter Hühnchenschlachthof.

Wenn ihre Brustflossen groß genug wären, dann würden sich Äschen, Nasen, Rutten, Aale, Barben, Huchen, Rotaugen, Bachforellen, Rapfen und Brachsen und all die anderen Fische, deren Bestände extrem unter der Wasserkraft leiden, an den Kopf fassen wegen der PETA.

Rudi Neumaier

Auszug aus dem Mitgliedermagazin des Landesfischereiverbands Bayern „Bayerns Fischerei + Gewässer“ (Ausgabe 4/2016)

Flussfilmfestival München

Wir laden herzlich alle Fischerinnen und Fischer zum Flussfilmfestival nach München ein. In den Museum Lichtspielen werden internationale Filme gezeigt und in Diskussionsrunden über die Gefahren für die zerbrechlichen Lebensräume gesprochen. Mit dabei ist unser Gewässer- und Artenschutzexperte Johannes Schnell.

Der Eintritt für das Matinée-Programm ist frei, aber die Plätze sind begrenzt. Mittags und nachmittags gibt es Karten direkt im Kino zu 8 €.

 

 

Das Programm als Download:

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Flussfilmfestival München 2017 162.96 KB 536 Downloads

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Eiszeit in Bayern – und die Fische leiden

Kormorane belagern eisfreie Flüsse, Fischbestände akut gefährdet. Landesfischereiverband Bayern fordert Verlängerung der Verordnung zur Kormoranvergrämung.

Es ist kalt in Bayern. Seen, Teiche und Weiher sind schon lange zugefroren. Auf der Suche nach Nahrung stürzen sich vielerorts Trupps von bis zu mehreren hundert Kormoranen auf die eisfreien Flüsse und Bäche. Die ohnehin angeschlagenen Fischbestände geraten zusätzlich unter Druck. Laut des Fischzustandsberichts des Landwirtschaftsministeriums gelten bayernweit 77 Prozent aller Fischarten als gefährdet. In Bayern leben mittlerweile bis zu 10.000 Kormorane und fressen etwa 600 t Fisch im Jahr, in ganz Europa fressen die rund 2 Millionen Tiere gar 300.000 t – das ist mehr, als die gesamte teichwirtschaftliche Produktion in Frankreich, Spanien, Italien, Deutschland, Ungarn und Tschechien zusammen. Der überproportionale Fraßdruck richtet enorme Schäden an der Fischpopulation an.

Im Gegensatz zu den meisten Fischarten, ist der Kormoran schon lange nicht mehr gefährdet. Die Bestände in Europa sind mittlerweile so hoch wie nie zuvor.

Abschuss muss möglich bleiben

Zwar dürfen zum Schutz der Fische in Bayern Kormorane an Gewässern vergrämt werden, auch durch gezielte Abschüsse. Doch die entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung läuft in diesem Jahr aus. Die momentane Extremsituation macht deutlich, wie wichtig es ist, am bayerischen Weg der Kormoranvergrämung festzuhalten. Die bayerische Verordnung muss zum Schutz der Fischfauna dringend verlängert werden. Darüber hinaus ist ein deutsches und europäisches Monitoring erforderlich.

„Zur vorgegebenen Erreichung eines guten ökologischen Zustands gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie wendet der Staat enorme Summen für die Verbesserung der Fließgewässer auf. Ohne flankierende Artenhilfsprogramme der Fischer wären viele Fischarten bereits aus den Gewässern verschwunden. Diese Investitionen in die Zukunft unserer Gewässer dürfen nicht durch eine einzige Vogelart zunichte gemacht werden“, erklärt Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Nur wenn weiterhin an allen Stellschrauben gedreht wird, ist es möglich eine halbwegs natürliche Artenzusammensetzung in unseren Gewässern zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Regulierung der Zahl dieses zugewanderten Raubvogels.“

Aktuelle Situation in Bayern:

Isar: Vom Sylvensteinspeicher bis zur Isarmündung werden enorme Zahlen an Komoranen gemeldet. In Bereichen, in denen sich normaler Weise 5-15 Exemplare finden, sind es derzeit bis zu 200.
Wiesent: Am gesamten Lauf der Wiesent werden momentan täglich viele Trupps von an die 50 Kormoranen gezählt.
Lech: Der Flusslauf und die eisfreien Staustufen werden derzeit täglich immer wieder von Gruppen von mehr als 200 Kormoranen belagert
Main: In verschiedenen Abschnitten des fränkischen Mains sammeln sich in dieser Kälteperiode Trupps von mehr als 100 Vögeln.

Weiterführende Informationen zum Kormoran in Bayern

Zahlen zur allgemeinen Bestandssituation des Kormorans finden Sie in unserer interaktiven Karte.

Leidenschaft, Einsatz, Erfolg

Was tut der Landesfischereiverband für die Angler in Bayern

 

 

Gemeinschaft der Fischer

Der LFV ist die Heimat der bayerischen Fischer, in keinem Bundesland sind mehr Angler organisiert: 132.920 Angler, Teichwirte und Berufsfischer sind Mitglied im LFV. Der Verband bietet den Anglern Austausch über Vereinsgrenzen hinweg – dank der LFV-Veranstaltungen, der LFV Facebook-Seite und der Mitgliederzeitschrift.

Schutz für Fischer

Immer mehr Vereine oder Teichwirte erhalten Anzeigen von PETA oder Dritten wegen Veranstaltungen wie Königsfischen, Schnupperfischen oder Teichabfischungen. Auch Bauvorhaben können Fischereirechte substanzielle schädigen. Unsere Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Anwälte und Rechtsmittel. Greift die ein Mal nicht, leistet der LFV in berechtigten Fällen darüber hinaus unbürokratische Kostenerstattung.

Der LFV prüft die Anzeigen und gibt fachliche und rechtliche Unterstützung:

  • Alle Veranstaltungen sind rechtlich grundsätzlich zulässig, soweit sich die Vereine an die fischereirechtlichen Vorgaben und die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes halten.
  • Empfehlung des LFV bei Anzeige: Ruhe bewahren und den Vereinsanwalt beauftragen, zunächst Akteneinsicht zu beantragen. Häufig erübrigt sich dann bereits das weitere Verfahren, die Gerichtsverfahren werden in aller Regel eingestellt.
  • Der LFV gewährt Rechtsschutz und hat zudem im Haushalt 2017 Budget für Soforthilfe betroffener Vereine eingeplant. Dies gilt insbesondere für die Übernahme der Anwaltskosten, die im Vorverfahren entstehen, um die Akteneinsicht zu erhalten.
  • Für 2017 erstellt der LFV ein Infoblatt für Angelvereine, in dem die Regeln für rechtlich einwandfreies Verhalten beim Königsfischen und beim Schnupper- bzw. Kinderfischen gebündelt dargestellt werden und Tipps für das Verhalten im Falle einer Anzeige zusammengestellt werden.
  • Der LFV richtet eine Hotline ein, bei der sich Betroffenen melden können – sie erhalten dann kurzfristig die Zusage der Übernahme der Anwaltskosten für die Akteneinsicht.

Schutz für Fischer