Kindern den Spaß verbieten?

Die Tierrechtsorganisation Peta hat es wieder getan: Kinder sollen nicht mehr angeln dürfen. So lässt sich ein Aufruf an Schulen aus ganz Deutschland verstehen, in dem gefordert wird, Angel-AGs einzustellen. Es handelt sich um freiwillige Kurse, die an einige Schulen angeboten werden und die die Kinder auf die Fischerprüfung vorbereiten. Also ein Kurs, den Jugendliche belegen, die Freude an der Natur haben, die über Tier- und Pflanzenwelt unserer Gewässer etwas lernen wollen und die dabei im schonenden Umgang mit den gefangenen Fischen geschult werden.

Will Peta den Kindern die Freude nehmen?

Bayerische Schulen scheinen bisher nicht betroffen zu sein, doch hat Peta auch im Freistaat bereits versucht, Kinder und Jugendliche zu attackieren. So gab es speziell im letzten Jahr Anzeigen gegen Vereine, die so genannte Schnupperfischen durchführen. Betroffen war zum Beispiel der Bezirksfischereiverein Erlangen. Gemeinsam mit dem Landesfischereiverband und mit der Unterstützung durch einen Anwalt, konnte bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Sogar der Bayerische Landtag äußerte sich zu dem Fall und unterstützt das Heranführen von Jugendlichen an die Fischerei und an das Naturerlebnis.

Nun sind überwiegend Schulen in Niedersachsen betroffen und wir unterstützten den Anglerverband Niedersachsen in dieser Angelegenheit. Hier finden Sie die Stellungnahme des Anglerverbands: http://www.av-nds.de/aktuelles/599-peta-will-angelags-verbieten.html

 

Auffrischungskurs Fischereiaufseher

Auf der Messe „JAGEN UND FISCHEN“ in Augsburg bietet der LFV Fischereiaufsehern seiner Mitgliedsverein einen kostenlosen Auffrischungskurs an. Informieren Sie sich über rechtliche Befugnisse und melden Sie sich nleich  unter poststelle@lfvbayern.de an. Alle Teilnehmer erhalten kostenlosen Eintritt zur Messe.

 

Das Kursmaterial können sie hier herunterladen:

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Kursmaterial für Fischereiaufseher 150.54 KB 3464 Downloads

Präsentation von Manfred Braun  zum Auffrischungskurs für Fischereiaufseher in...

Tiere fürs Klassenzimmer

Minister Brunner stellte den Schulkalender 2017 vor

Der beliebte Schulkalender „Wald – Wild – Wasser“ wird auch im kommenden Jahr die Natur ins Klassenzimmer bringen. Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (M.) hat als Schirmherr am Freitag die neue Ausgabe gemeinsam mit dem Präsidenten des Bayerischen Jagdverbands Prof. Dr. Jürgen Vocke (l.) und dem Präsidenten des Landesfischereiverbands Oberbayern Franz Geiger (r.) vorgestellt.

Unter dem Motto „Pflanzenfresser und Friedfische“ zeigt der Kalender wieder zwölf großformatige Fotos von Tieren wie Reh, Karpfen, Feldhase, Graugans oder auch dem Maikäfer. Ergänzt werden die Bilder von kindgerecht aufbereiteten Informationen zum Lebensraum. Die Kopiervorlagen auf den Rückseiten sollen die Kinder zum Ausmalen animieren. „Mit dem Kalender wollen wir das Interesse der Kinder für die Natur wecken“, sagte Brunner. Denn viele hätten aufgrund der zunehmenden Urbanisierung kaum noch eigene Naturerlebnisse.

Der Kalender wird aus Mitteln der Jagd- und der Fischereiabgabe finanziert und an alle 3. und 4. Klassen in Bayern kostenlos verteilt. Interessenten können den Schulkalender bei der BJV-Service GmbH, Hohenlindner Str. 12, 85622 Feldkirchen (Tel.: 089-99023422, Mail: service@jagd-bayern.de) bestellen.

Bild: Baumgart/StMELF

 

Alpenflusslandschaften erleben!

Vom 21. November bis zum 12. Dezember gibt es in der Geschäftsstelle des Landesfischereiverbands Bayern die Ausstellung „Alpenflusslandschaften“ zu sehen. Die Ausstellung begleitet ein Gemeinschaftsprojekt des Bundesamts für Naturschutz mit dem WWF, dem LFV und vielen anderen zum Thema Artenvielfalt von Ammersee bis Zugspitze.
Zu sehen sind die Gewinneraufnahmen eines Fotowettbewerbs.

Wir haben von Montag bis Donnerstag jeweils von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Freitags schließen die Türen bereits um 12 Uhr. Sie finden uns in der Mittenheimer Straße 4 in 85764 Oberschleißheim. Der Eintritt ist selbstverständlich kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und ein persönliches Gespräch!

Im Rahmen des Projekts führt der Landesfischereiverband eine Wiederansiedlung von Seeforellen in der Ammer durch. Der nächste Besatz mit Fischeiern startet voraussichtlich im Dezember. Mehr Infos finden Sie unter www.alpenflusslandschaften.de

Hotspot-Projekt „Alpenflusslandschaften – Vielfalt leben von Ammersee bis Zugspitze“

Für das vom Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem Bayerischen Naturschutzfond geförderte

Hotspot-Projekt „Alpenflusslandschaften – Vielfalt leben von Ammersee bis Zugspitze“

Suchen wir Unterstützung bei der Durchführung im Teilprojekt

„Wiederaufbau einer Seeforellenpopulation in der Ammer – Bestandstützende Maßnahmen zugunsten der Ammersee-Seeforelle“

In der „Roten Liste gefährdeter Tiere Bayerns“ wird die Seeforelle (Salmo trutta morpha lacustris) als „stark gefährdet“ eingestuft (LfU 2003). Wanderhindernisse, verkürzte Aufstiegsstrecken sowie fehlende Laich- und Jungfischlebensräume erlauben es vielerorts nicht mehr, dass sich ausreichend hohe Jungfischdichten aus der Naturverlaichung der Seeforellenbestände bilden.

Aus diesem Grund führt der Landesfischereiverband Bayern e.V. im Einzugsgebiet der Ammer (LK Weilheim-Schongau) ein dreijähriges Besatzprogramm zur Erbrütung von Seeforellen am Gewässer durch. Nähere Angaben zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen finden Sie in beigefügtem Leistungsverzeichnis.

An unseren zukünftige/-n Auftragnehmer/-in stellen wir folgende Anforderungen:

  • Ausbildung mit fischereifachlichem Hintergrund
  • Kenntnisse über die für Mitteleuropa typische Gewässer- und Fischarten sowie deren aktuelle Situation
  • Praktische Erfahrung mit der Fischaufzucht von Salmoniden. Einrichtungen zur Zwischenhälterung unterschiedlicher Entwicklungsstadien von Seeforellen sind von Vorteil
  • hohes Maß an Selbständigkeit
  • gutes Koordinationsvermögen sowie hohes Maß an Zuverlässigkeit
  • sicheres Auftreten und Kommunikationsvermögen gegenüber Vertretern von Behörden, Verbänden und Fischereivereinen
  • zeitliche Flexibilität, Bereitschaft auch an Wochenenden zu arbeiten
  • gute Kenntnisse am PC (MS Office)
  • Führerschein KFZ
  • Elektrofischereischein

Eine bereits vorhandene Berufserfahrung aus einer vergleichbaren oder ähnlichen Tätigkeit wäre wünschenswert. Die Einbringung eigener Ideen sowie ein gewisses Maß an Kreativität sind ausdrücklich erwünscht.

Sofern Sie Interesse an der Durchführung des dazu vorgesehenen Auftrags haben, bitten wir Sie um ein schriftliches Kosten-Angebot bis zum 10. Dezember 2016, vorzugsweise per E-Mail an poststelle@lfvbayern.de mit dem Betreff „Bewerbung Hotspot“

oder postalisch an

Landesfischereiverband Bayern e.V.,
Mittenheimer Str. 4
85764 Oberschleißheim
z. Hd. Herrn Türk

Einen Überblick über das Hotspot-Rahmenprojekt finden Sie unter www.alpenflusslandschaften.de bzw. auf der Website des Bundesprogramms www.biologischevielfalt.de

Für Fragen oder Anregungen zur Durchführung des Auftrages, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Referat III (Fischerei, Gewässer- und Naturschutz):

Herrn Patrick Türk
E-Mail: patrick.tuerk@lfvbayern.de
Tel: 089-64 27 26 28
Fax: 089-64 27 26 66

Weitere Informationen finden Sie hier:

Kraftwerk Illerursprung: Massiver Eingriff in Umwelt

Landesfischereiverband übt heftige Kritik an geplantem Wasserkraftwerk an der Trettach

Die Trettach im Markt Oberstdorf ist einer der drei Quellflüsse der Iller. Die Iller ist einer der bedeutendsten voralpinen Flüsse in Bayern. Ihre Quellbäche sind Rückzugsräume für viele gefährdete Fischarten. Ausgerechnet hier soll ein neues Wasserkraftwerk gebaut werden, der Umwelt droht enormer Schaden. Wie bei den Plänen für das Kraftwerk an der Eisenbreche in Bad Hindelang sollen ökologische Bedenken erneut keine Rolle spielen.

Die Trettach ist das wichtigste Gewässer für selbsterhaltende Bachforellenpopulationen im gesamten Illereinzugsgebiet. Sie ist Lebensraum für etliche Rote-Liste-Arten, wie zum Beispiel die Koppe. Kommt das Ausleitungsraftwerk, wird ein Teil der bedrohten Fische am Rechen der Ausleitung verenden, in der 2,4 km langen Druckrohrleitung ersticken oder in der schnelllaufenden Turbine gehäckselt.

„Das geplante Kraftwerk verstößt klar gegen das Verschlechterungsverbot gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtline. Der Landesfischereiverband wird gegen eine Genehmigung klagen und bei der EU-Kommission Anzeige erstatten“, so Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Im Namen der Energiewende scheinen alle Mittel recht, wertvolle Natur für wirtschaftliche Zwecke zu opfern“

Die gesamte Planung beruht auf völlig unzureichender Grundlage. „Es wird leichtfertig mit ökologischen Untersuchungen gearbeitet, die sich nur auf Teilabschnitte des Flusses beziehen. Sie sind nicht repräsentativ für die Auswirkungen der Wasserkraftanlage“, so Johannes Schnell, Referent für Arten- und Gewässerschutz beim Landesfischereiverband Bayern.

Steuergelder für Flussrenaturierung werden verschwendet

Die Ausleitung von bis zu 6 Kubikmeter Wasser pro Sekunde entwertet das naturnah gestaltete Gewässer als Lebensraum, da die Abflüsse und die Strömungsvarianz zunichte gemacht werden. Dies führt das Engagement des Wasserwirtschaftsamts Kempten ad absurdum: Genau in dem Bereich, der zukünftig von der Wasserentnahme betroffen sein soll, wurden intensive Maßnahmen zur Durchgängigkeit des Flusses für Fische in Angriff genommen. Mit Steuergeldern wurden hier an Schwellen im Wasser Rampen errichtet, die ohne die bisherige Wasserführung nicht mehr funktionieren werden.

In Zeiten des Klimawandels sind neue Kraftwerke im alpinen Bereich grundsätzlich zu hinterfragen. Experten prognostizieren für die Zukunft in den Sommermonaten Trockenheit und lange Niedrigwasserphasen. Dann werden Kraftwerke nicht rentabel zu betreiben sein. Der Preis, den unsere Natur für solche Bauwerke zahlt, steht in keiner Relation zum kurzfristigen Gewinn für die Investoren der Kraftwerke.

Auf einen Blick:

  • Die Trettach ist einer der drei Ursprünge der Iller, hier soll ein neues Wasserkraftwerk entstehen.
  • Auf einer Länge von 2,4 Kilometern und mit einer Fallhöhe von 36 Metern soll Wasser aus dem eigentlichen Fluss abgezweigt werden – und zwar bis zu 6 m³/s.
  • Eine Druckrohrleitung führt das Wasser zu zwei Turbinen, eine Todesfalle für Fische
  • Im eigentlichen Fluss bleibt nur geringes Restwasser, der die bereits erfolgte Renaturierung der Trettach zunichtemacht.
  • Die gesamte Planung beruht auf völlig unzureichenden ökologischen Untersuchungen
  • Wird der Bau genehmigt, behält sich der Landesfischereiverband Bayern eine Klage vor und prüft die Option, Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen Verstoßes gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie einzureichen.

Kormoranschlafplatzzählung 2016/2017

Nach einer Zählpause im vergangenen Winter stehen im kommenden Winter 2016/2017 wieder die Ihnen schon bekannten Zählungen an Kormoran Schlafplätzen an. Auch diesmal wird diese von September bis April jeweils an den Terminen der Wasservogelzählungen zur Monatsmitte vom Landesfischereiverband Bayern und dem Landesbund für Vogelschutz im Auftrag des Landesamts für Umwelt durchgeführt. Wir rufen die Mitglieder des Landesfischereiverbands auf, sich wieder zahlreich an der Zählung zu beteiligen.

Eine Schlafplatzliste gibt dabei, den aktuellen Stand wieder. Darin finden sich auch einzelne braun markierte Schlafplätze. Diese unterscheiden sich darin, dass entweder aus den letzten drei Zählsaisons keine oder nur unvollständige Daten vorliegen und nicht bekannt ist, ob diese Schlafplätze noch benutzt werden. In Einzelfällen kommt es vor, dass in einem bestimmten Winter ein Schlafplatz unbesetzt ist, im darauffolgenden Winter aber wieder von Kormoranen benutzt wird. Daher werden Schlafplätze erst dann als „erloschen“ definiert, wenn sie drei Jahre in Folge unbesetzt waren. Für die braun markierten Schlafplätze sind daher aktuelle Informationen ganz besonders wertvoll. Es ist also durchaus wichtig, dass ein Schlafplatz mehrmals im Winter, am besten monatlich, besucht wird, selbst wenn sich zu Beginn keine Kormorane zeigten. Es gibt Schlafplätze, die sind nach dem herbstlichen Durchzug zum Jahresende hin zunächst verwaist, werden aber dann zum Beginn des neuen Jahres doch wieder genutzt. Es ist zugegebenermaßen nicht sehr spannend, einen Schlafplatz zu kontrollieren, an dem keine Kormorane gezählt werden können. Aber auch „Nullwerte“ sind für von Bedeutung und eine wichtige Unterscheidung zwischen unbesetzten Schlafplätzen und Schlafplätzen, die nicht kontrolliert wurden.

Bitte teilen Sie auch mit, wenn in Ihrer Umgebung neue Schlafplätze (mind. 4 Individuen an einem Platz) bekannt geworden sein sollten, also Schlafplätze, die nicht auf der anhängenden Liste aufgeführt sind. Das hilft für eine möglichst flächendeckende und lückenlose Zählung.

An der Durchführung der Zählungen hat sich nichts geändert: An den Stichtagen der Synchronzählung (siehe unten) sollten Sie an „Ihrem“ Schlafplatz jeweils in der Abenddämmerung alle anwesenden Kormorane erfassen und zusammen mit Angaben zu den Erfassungsbedingungen auf dem Meldebogen notieren. Entscheidend ist, dass die Kontrolle tatsächlich erst in der Abenddämmerung erfolgt. Nur dann ist gewährleistet, dass sich die Kormorane weitgehend vollständig an ihrem Schlafplatz gesammelt haben. Sollten Sie am Stichtag selbst an der Zählung verhindert sein, kann die Zählung auch vorgezogen oder nachgeholt werden. Dies sollte jedoch möglichst zeitnah zum Stichtag liegen; ab einer Woche Abstand zum Zähltag können die Daten nicht mehr gewertet werden. Bitte nutzen Sie für die Eingabe der Zähldaten den hierfür vorgesehenen Zählbogen.
Für die Durchführung der Zählungen stellt unser Auftraggeber, das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU), auch im kommenden Winter wieder eine Fahrtkostenerstattung bereit.

Bitte verwenden Sie für Ihre Datenmeldungen die Bezeichnung bzw. Nummer, die sich aus dem Landkreiskürzel und einer Ziffer zusammensetzt (Bsp.: „LL-3“) auch auf Ihrem Meldebogen, damit können Sie bei der Verarbeitung der Daten Zeit ersparen, da ansonsten Angaben wie Flusskilometer oder nur regional bekannte Namen von Gewässern erst mühsam auf der Karte gefunden werden müssen.

Informieren Sie uns bitte den Landesbund für Vogelschutz, wenn Sie an einem oder mehreren dieser Schlafplätze die monatliche Kontrolle übernehmen können. Wenn Sie an einem bisher von Ihnen gezählten Schlafplatz nicht fortfahren können, bitten wir Sie ebenfalls um Rückmeldung, damit wir Ersatz suchen können. Im Anhang finden Sie einen Vordruck für eine Teilnahmemeldung. Wir nehmen Ihre Mitteilung aber gerne auch formlos, per E-Mail an kormoran@lbv.de oder Telefon entgegen.

Die Ergebnisse der letzten Jahre können Sie jeweils im Internet auf der Seite des Landesamts für Umwelt nachlesen: (http://www.lfu.bayern.de/natur/vogelmonitoring/kormoran/index.htm).

Bild: Silvio Heidler

Negativ ausgelassen: Mondlandschaft in der Oberpfalz

Kritik der Fischerei an Abstaupraxis der Wasserwirtschaftsbehörde am Eixendorfer Stausee

Trotz frühzeitiger Warnungen und Empfehlungen des ortsansässigen Fischereivereins Neunburg und des Landesfischereiverbands Bayern e.V. (LFV) hat das Wasserwirtschaftsamt Weiden bei der Absenkung der Vorsperre am Stausee Eixendorf (Oberpfalz) enorme Mengen an Schlamm mobilisiert und in den Hauptsee eingeschwemmt. Genau um einen solchen Schlammeintrag zu verhindern, wurde eigentlich das Vorsperren-Bauwerk von der Wasserwirtschaft errichtet.

Mondlandschaft in der Oberpfalz

Wie viele Fische und insbesondere Muscheln durch die Schlammbrühe verendet sind, ist derzeit nicht absehbar. Eine vorgegebene Mindestwassertiefe von einem Meter wurde nicht eingehalten und der Stau oberhalb der Vorsperre ist gänzlich leer gelaufen. Der Stausee gleicht in weiten Bereichen einer Mondlandschaft.

„Der zu Revisionszwecken durchgeführte Abstau am Eixendorfer Stausee erweckt eher den Anschein einer Stauraumspülung, als den einer kontrollierten Absenkung“, so Prof. Albert Göttle, Präsident des LFV und ehemaliger Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft am Umweltministerium. „Der Schlamm hat jede Menge Nährstoffe in den Hauptsee gebracht, der wegen seiner hohen Nährstoffgehalte ohnehin regelmäßig Probleme mit Algenblüten hat. Die jahrelang praktizierte Nährstoffreduzierung zur Verbesserung der Wasserqualität, an der auch die Fischerei einen aktiven Beitrag leistet, wird durch den Schlammeintrag konterkariert.“

Pikant an der Angelegenheit: Bei einem am 27. April 2016 vom Wasserwirtschaftsamt anberaumten Informationstermin für die Absenkung des Stausees, stand eine Revision der Vorsperre nicht zur Diskussion. Die Absicht einer Absenkung der Vorsperre wurde erst im Rahmen einer öffentlichen Auftragsausschreibung für die Revision bekannt. Trotz Forderung der Fischerei nach Vorlage eines detaillierten Abstauplans wurde dieser erst kurz vor Maßnahmenbeginn präsentiert. Ein Notfallplan für eine möglicherweise erforderliche Fischbergung liegt für das rund 100 ha große Gewässer bis heute nicht vor, obwohl in Folge des Schlammeintrags Fischsterben nicht ausgeschlossen werden können.

Wasserwirtschaftliche Willkür in Bayern?

„Teichwirte werden bei der Abfischung von Teichen für den Austrag geringer Schlamm-Mengen seitens der Wasserwirtschaftsbehörden beanstandet und rechtlich belangt“, so Johannes Schnell, Fischerei- und Artenschutz-Referent beim LFV. „Im Fall Eixendorf hingegen hat die Wasserwirtschaftsbehörde offenbar keine Bedenken, tausende Kubikmeter Schlamm stromab zu spülen.“

Die Vorgehensweise der Wasserwirtschaft wirft kein gutes Licht auf die umstrittene Pilot-Wasserkraftanlage des bayerischen Umweltministeriums, die im Rahmen der Stauseeabsenkung errichtet werden soll. Zweifelsfrei verändert die massive Spülung des Stauraums den Ist-Zustand am Standort, der im Rahmen des Pilot-Wasserkraft-Projekts durch die Technische Universität München zu wissenschaftlichen Vergleichszwecken mit hohem Aufwand dokumentiert wurde. Ob die späteren Erhebungen der Uni dann noch einen wissenschaftlichen vorher-nachher-Vergleich zulassen, bleibt abzuwarten.


Infokasten:

  • Der ca. 100 ha Große Eixendorfer Stausee entstand durch den künstlichen Aufstau der Schwarzach. Zwar handelt es sich bei dem Stausee um ein künstliches Gewässer. Gleichwohl beherbergt er aufgrund des Schwarzach-Zuflusses automatisch einen natürlichen Fisch- und Muschelbestand, der neben fischereilichen auch naturschutzfachlichen Maßgaben unterliegt.
  • Dem Hauptsee wurde eine Vorsperre vorgeschaltet, um den Eintrag von Sedimenten aus der Schwarzach und einer Verlandung des Stausees zu vermeiden.
  • Bereits 2010 wurden bei einer Absenkung der Vorsperre am Eixendorfer Stausee erhebliche Mengen an Schlamm in den unterhalb gelegenen Hauptsee verfrachtet.

Barrierefreie Angelplätze, Auenaufwertung und Jugendarbeit

Ausgezeichnet: Das sind Bayerns beste Fischereivereine

Erstmals zeichnete der Landesfischereiverband Bayern ausgewählte Fischereivereine aus dem gesamten Freistaat für herausragendes Engagement aus. In drei Kategorien konnten sich die Vereine bewerben, für die drei Gewinner gibt es jeweils Preise im Wert von 1.000 Euro.

Eine fünfköpfige Jury unter der Leitung von LFV-Präsident Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle wählte aus den zahlreichen Bewerbern die Sieger in den Kategorien „Sozialer Verein“, „Fischschützer“ und „Jungfischer“ aus. Zusätzlich wurden zwei Sonderpreise für Integration und Innovation vergeben.

„Bayerns Fischereivereine leisten vielerorts Bemerkenswertes für unsere Gesellschaft, unsere Umwelt und unsere Kinder. Mit unserem Wettbewerb sagen wir danke für diesen Einsatz, die Preise sind Anerkennung und Ansporn zugleich“, so Göttle. „Natürlich wollen wir auch größere Aufmerksamkeit erreichen für die wertvolle und ehrenamtliche Arbeit der Vereine. Sie haben es verdient im Rampenlicht zu stehen.“

Die Preisverleihung fand im Rahmen des Bayerischen Landesfischereitags im Deutschen Jagd- und Fischereimuseum in München statt. Die Preise werden vom bayerischen Landwirtschaftsminister Helmut Brunner, vom Präsident des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer, und vom Geschäftsführer von Fisherman’s Partner Nikolaus Kaiser überreicht.

Die Preise wurden vom Bayerischen Bezirketag, von Fisherman’s Partner, der Fischzucht Mauka und der Münchner Bank gestiftet.

Die Gewinner:

Kategorie „Sozialer Verein“: Kreisfischereiverein Landau an der Isar (Niederbayern)

Damit sich alle Altersgruppen und Menschen mit Behinderung sicher in der Natur und beim Angeln bewegen können, hat der KFV Landau im Herbst 2015 einen barrierefreien Angelplatz angelegt. In rund 100 ehrenamtlichen Arbeitsstunden entstand die Anlage am Mossandlweiher. Der Angelplatz kommt bei Menschen mit Behinderung und älteren, gehbehinderten Anglern so gut an, dass nun an fünf weiteren Gewässern ebenfalls behindertengerechte Angelplätze angelegt werden.

Kategorie „Fischschützer“: Kreisfischereiverein Wasserburg am Inn (Oberbayern)

Der KFV Wasserburg betreibt in Kooperation mit Behörden, Energieversorgern und weiteren Fischereivereinen ein Gewässerschutzprojekt von besonderen Ausmaßen. Am Inn wurden Altarme und Aue wieder an den Fluss angebunden. Die Fischer schaffen damit Lebensraum, denn der Mensch bereits zerstört hatte. Fische, Vögle, Amphibien und Muscheln finden nun wieder Hochwasserrückzugsgebiete und Wintereinstände, Laichgebiete und Jugnfischlebensraum. Die Vereinsmitglieder haben in dieses Projekt mehr als 2.300 Arbeitsstunden eingebracht.

Kategorie „Jungfischer“: Fischereiverein Meitingen (Schwaben)

Die Jugendgruppe des FV Meitingen besteht aus etwa 40 Jungfischern, zwei Jugendleitern und fünf Betreuern. Die Schwerpunkte der Jugendarbeit liegen auf der fischereilichen Ausbildung und der Gemeinschaft. Artenkunde, Rutenbaukurse, Fliegenbinden und Casting stehen genauso auf dem Programm, wie Gruppenabende, Zeltlager und das große Fischerfest. Gemeinsam reinigen die Mitglieder der Jugendgruppe einmal im Jahr die Vereinsgewässer. Das schafft auch in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für eine saubere Umwelt. Die gute Jugendarbeit zahlt sich aus: Neben einer hohen Kontinuität der Vereinsmitglieder besteht auch fast der komplette Vorstand aus Mitgliedern, die bereits in der Jugendgruppe aktiv waren.

Sonderpreis „Integration“: Neustädter Fischerfreunde (Niederbayern)

Miteinander statt nebeneinander – so kann man die Integrationsarbeit bei den Neustädter Fischerfreunden zusammenfassen. Bis zum Jahr 1999 häuften sich im Verein Probleme zwischen alteingesessenen Mitgliedern und russlanddeutschen Neumitgliedern. Das lag vor allem daran, dass man nicht miteinander sprach. Im Jahr 2000 berief der Verein dann eines der Neumitglieder zum Integrationsbeauftragten mit Sitz in der Vorstandschaft. Seither wurde viel Überzeugungsarbeit auf beiden Seiten aufgebracht und die Spaltung überwunden.

Sonderpreis „Innovation“: Fischereiverein Weißenstadt (Oberfranken)

Als einer der ersten Fischereivereine in Bayern, hat der FV Weißenstadt seine Kommunikation konsequent auf die Digitalisierung eingestellt. Ein moderner Internetauftritt, Facebook und sogar eine eigene Vereins-App sind entstanden. So bleiben die Mitglieder in Kontakt und werden fester an den Verein gebunden. Online finden sie nun alle Infos zu Fischbesatz, Gewässersperrungen und vielem mehr. Integriert ist auch ein Fischartenlexikon mit Schonmaßen- und Zeiten. Fanglisten werden digital versandt. Für den Verein ein riesen Erfolg: Die Mitgliederzahl hat sich seit der Einführung in kürzester Zeit verdoppelt, die Zahl der Jugendlichen hat sich verdreifacht und der Verein wird in der Öffentlichkeit wesentlich stärker wahrgenommen.

Starker Auftritt: Bayerns Fischer beim Oktoberfest-Umzug

Bayerns Fischerei präsentierte sich erstmals auf dem Trachtenumzug zum Oktoberfest in München. Mit von der Partie waren Fischerkönige aus dem gesamten Freistaat, der Anglerbund Chiemsee, die fischereigenossenschaften Chiemsee und Würmsee sowie die Fischerzunft Würzburg in ihrer farbenfrohen Zunfttracht. Den Abschluss des Beitrags des Landesfischereiverbands bildete ein Fischerkahn, gezogen von vier Pferden.

Der Zug wurde live im Fernsehen übertragen und die zahlreichen Besucher an der Strecke begrüßten die Fischer mit lauten „Petri Heil“-Rufen. Eine schöne Gelegenheit, die Fischerei in ihrer Gesamtheit einem großen Publikum zu präsentieren.

Fehlendes Kormoran-Management gefährdet Fischarten und die wirtschaftliche Existenz von Teichwirtschaften – die verantwortlichen Politiker schauen tatenlos zu

Potsdam: Angesichts der enormen Schäden in der Fischereiwirtschaft und dem beängstigenden Zustand zahlreicher Fischpopulationen fordert die Kormorankommission des Deutschen Fischerei-Verbandes Bundesumweltministerin Hendricks und EU-Kommissar Vella zum unverzüglichen Handeln auf. Die EU-Vogelschutzrichtlinie sieht in Artikel 1 ausdrücklich auch die Regulierung von Vogelpopulationen vor. Die Politik muss mit der Aufnahme des Kormorans in Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie endlich die Voraussetzung für die überfällige Regulierung der Kormoranbestände schaffen.

Mit dem Verbot von Umweltgiften wie DDT und dem strengen Schutz haben die Kormoranbestände in ganz Europa seit Ende der 80’er Jahre bis heute eine nie bekannte Größe erreicht. Dieser Erfolg des Vogelschutzes hat einen hohen Preis: Sich durch Gewässerschutzmaßnahmen ebenfalls erholende Fischbestände sind durch den steigenden Kormoranfraßdruck dramatisch zusammengebrochen. Die Kormoranschäden in den Satzfischbeständen von Teichwirtschaften gefährden deren wirtschaftliche Existenz und damit den Fortbestand der auch ökologisch extrem wertvollen Teichgebiete. Wiederansiedlungsprojekte für Meerforelle und Lachs oder Bestandsstützungsprogramme für den Europäischen Aal leiden massiv unter dem Kormoran. Jüngste Untersuchungen zeigen zudem, dass der enorme Fraßdruck der Kormorane die Zusammensetzung von Fischbeständen nachhaltig verändert und sich in der Folge der ökologische Zustand von Fließgewässern dramatisch verschlechtert.

Bereits 1997 hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass sich die Kormoranbestände europaweit in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. Gleichzeitig wurden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, den durch die wachsenden Kormoranbestände verursachten ökologischen und wirtschaftlichen Schäden mit Ausnahmegenehmigungen gemäß Artikel 9 der EU-Vogelschutzrichtlinie zu begegnen. In der Folge haben zahlreiche Bundesländer Kormoranverordnungen erlassen, die lokal und zeitlich begrenzt unter anderem auch Vergrämungsabschüsse zulassen. Dessen ungeachtet wuchsen die Brutbestände des Kormorans auch in Deutschland und damit die Schäden in Fischbeständen weiter kräftig an.

Versuche zur Verringerung der Kormoranbestände auf lokaler Ebene scheiterten bislang an Klagen von Naturschutzverbänden. Mit Verweis auf den von Brüssel vorgegebenen Status „besonders geschützt“ lehnen Verwaltungsgerichte die notwendigen Regulierungsmaßnahmen ab. Seitens der EU-Kommission erklärt man davon unbeirrt, dass die Mitgliedsstaaten für ein Bestandsmanagement zuständig wären. Das Bundesumweltministerium verweist auf die Verantwortung der Länder und diese wiederum auf den Status „besonders geschützt“, womit sich eine Bestandsregulierung verbiete. In diesem „Bermuda-Dreieck“ von Bürokratie, Zuständigkeiten und der Ignoranz gegenüber wirtschaftlichen sowie ökologischen Schäden bleiben seit Jahrzehnten Ziele des Fischartenschutzes und wirtschaftliche Perspektiven von Fischern und Teichwirten auf der Strecke.

Hintergrund:

Mit Beschluss des EU-Parlaments aus dem Jahr 2008 wurde die EU-Kommission zur Etablierung eines europaweiten Kormoranmanagements aufgefordert. Bis heute warten Angler, Fischer und Teichwirte vergeblich auf die Umsetzung.

Ein Verbreitungsschwerpunkt des Kormorans aus europäischer Perspektive ist der Ostseeraum. Hier wurden zuletzt fast 320.000 Brutvögel gezählt, die in großen Kolonien entlang der Ostseeküste ihre Jungen aufziehen. Diese Brutvögel, deren gerade flügge gewordenen Jungvögel und noch nicht am Brutgeschäft beteiligte Jungvögel der beiden Vorjahre, machen sich im Spätsommer auf den Weg in die Winterquartiere. Die dann an Seen und Teichen in Deutschland zu beobachtenden Kormoranschwärme sind Teil dieser sich über Wochen hinziehenden Völkerwanderung. Im darauffolgenden Frühjahr wiederholt sich diese Zugbewegung in umgekehrter Richtung.

Folgen:

  • Verlust an genetischer Vielfalt
    Trotz Entnahmebeschränkungen (freiwillig oder gesetzlich) für die Angler drohen gerade Fischpopulationen der Bachforellen und Äschenregion auszusterben. Die Fischarten dieser Gewässerregionen brauchten kein angeborenes Verhaltensmuster zum Schutz vor dem sehr effektiven Fischräuber, weil der Kormoran ursprünglich an den schnellfließenden Gewässern nicht vorkam. Besonders die Äsche ist gefährdet, da ihre Laichzeit während des Frühjahrszuges der Kormorane zu ihren Brutkolonien liegt.
  • Verschlechterung der Gewässergüte
    Durch den Fraßdruck des Kormorans verändert sich die Nahrungskette im Gewässer. „Schlundgängige“, rd. 10 – 30 cm lange Fische, werden bevorzugt erbeutet. Dadurch können sich die Bestände von Kleinfischarten (Elritze, Groppe) erhöhen. Laufende Untersuchungen der Universität Koblenz-Landau an der Nister (Rheinland-Pfalz) zeigen, dass diese Verän-derung Auswirkungen auf die gesamte Lebensgemeinschaft bis hin auf die Gewässergüte hat.
  • Verlust an wertvollen Lebensräumen
    Die massiven, vom Kormoran verursachten Verluste machen häufig die fischereiliche Bewirtschaftung von Teichen und Seen unrentabel. Gerade wegen ihrer Bewirtschaftung sind diese Gewässer aber häufig Refugien seltener, geschützter Tier- und Pflanzenarten. Gibt der Fischer sein Handwerk auf, gehen nicht nur traditionelle, an die Region gebundene Arbeitsplätze verloren, sondern aufgrund ihrer nachhaltigen Nutzung besonders schützenswert gewordene Lebensräume verschwinden ebenfalls.
  • Fischereirechte werden massiv entwertet
    Durch die Verpachtung fischereilich nutzbarer Gewässer erzielen die Fischereirechtsinhaber Einnahmen. Werden die Fangaussichten aufgrund weggefressener Fischbestände zu gering, verlieren die Angelvereine ihre Mitglieder und der Verein kann die Pacht nicht mehr bezahlen. Diese Entwicklung ist für viele Angelvereine existenzbedrohend.

Gewässerschützer und Fischereiverbände bemühen sich seit Jahren auf allen Ebenen (Europa, Bund, Länder) um die Etablierung eines Kormoranschutzes, der auch den Fischartenschutz angemessen berücksichtigt. Leider immer noch ohne Erfolg, was die aktuelle Antwort des BMU auf die Anfrage von Jan Korte MdB zum Stand der Bemühungen um einen europäischen Kormoran-Managementplan und Maßnahmen auf Bundesebene belegt.

Einzige Maßnahme des Bundes ist: „die aktuell und zukünftig verursachten Schäden als auch die Entwicklung des Brutbestandes weiter verfolgen“. Ansonsten hat das BMU festgestellt, „dass das Ziel eines nationalen Kormoran-Managements auf Bundesebene mit Handlungspflichten der Länder wegen der Zuständigkeit der Länder nicht durchführbar ist“.
Die Mitglieder der Kormorankommission fordern daher eine Aufnahme des Kormorans (P. c. sinensis) in Anhang II der Vogelschutzrichtlinie, was eine Bejagung der Tiere ermöglichen würde.
Umso bedauernswerter ist, dass bei der aktuell von der Europäischen Kommission beauftragten Bewertung der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie herausgearbeitet wurde, dass die den Schutzstatus regelnden Anhänge – also auch der Anhang II der Vogelschutzrichtlinie – eigentlich überarbeitet werden müssten, dies aber aus strategischen Gründen für ungünstig gehalten werde.
http://d2ouvy59p0dg6k.cloudfront.net/downloads/study_evaluation_to_support_fitness_check_of_nature_directives__final.pdf

Bayerischer Landesfischereitag – Tag der Fischerjugend – Bayerisches Königsfischen

Der Landesfischereiverband Bayern e.V. und die Bayerische Fischerjugend laden alle Fischer und Nichtfischer herzlich nach München ins Deutsche Jagd- und Fischereimuseum ein, um mit uns den Landesfischereitag 2016 zu erleben.

Das diesjährige Motto lautet: „Klimawandel – unsere Fische bekommen ihn schon zu spüren“. Hierzu diskutieren Fachleute in einer Podiumsdiskussion die Auswirkungen des Klimawandels auf Gewässerökologie und Fische.

Erstmalig wird der Preis unseres Wettbewerbs für Bayerns besten Fischereiverein vergeben. Die jeweiligen Gewinner in den drei Kategorien erhalten ihre Preise von Präsident Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle, dem Schirmherren, Staatsminister Helmut Brunner und Vertretern der Sponsoren.

Das VereinsForum bietet Infostände, Experten-Vorträge und Workshops.

Vor dem Deutschen Jagd- und Fischereimuseum erleben Sie unser Großaquarium mit Hecht und Zander. Die Bayerische Fischerjugend zeigt jede Menge Knowhow für Jugendgruppen und Jungfischer. Für die Kleinen gibt es Kleinlebewesen, Aquarien und eine Malecke!

Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt.

 

DAS PROGRAMM AUF EINEN BLICK

Bayerisches Königsfischen

7.00 – 11.00 Uhr Königsfischen am Regattaparksee in Oberschleißheim

Festakt

13.30 – 15.00 Uhr Festakt mit Proklamation der Bayerischen Fischerkönige

 LFV-VereinsForum

10.00 – 13.00 Uhr Infostände zur modernen Gewässerbewirtschaftung, Fischerprüfung, Gewässer und Artenschutzprojekte, Tipps zur Öffentlichkeitsarbeit, Hotspot Projekt

„Alpenflusslandschaften“, Infos unserer Partner u.v.m.

 

10.00 – 10.45 Podiumsdiskussion      Was macht das Klima mit den Fischen?

11.30 – 12.15 Uhr Preisverleihung    „Bayerns Bester Fischereiverein“

 

Vorträge

11.00 – 11.30 Uhr Klimawandel und Besatz

12.30 – 13.00 Uhr Steuerrecht

 

Tag der Fischerjugend

Ganztägiges Angebot in der Fischereiabteilung des Museums

10.00 – 15.00 Uhr Infostand, Quizrally mit Preisen, Fischer machen Schule,

Fliegenbinden

  

Vorträge

11.00 Uhr Fische verwerten mit der Jugendgruppe

12.00 Uhr Neozoen und Neophyten – Gefahr für die Jugend?

Tipps und Tricks vom Jungfischerkönig

13.00 Uhr Messer in der Jugendgruppe

Bayerischer Landesfischereitag – Tag der Fischerjugend

Der Landesfischereiverband Bayern e.V. und die Bayerische Fischerjugend laden alle Fischer und Nichtfischer herzlich nach München ins Deutsche Jagd- und Fischereimuseum ein, um mit uns den Landesfischereitag 2016 zu erleben.

Das diesjährige Motto lautet: „Klimawandel – unsere Fische bekommen ihn schon zu spüren“. Hierzu diskutieren Fachleute in einer Podiumsdiskussion die Auswirkungen des Klimawandels auf Gewässerökologie und Fische.

Erstmalig wird der Preis unseres Wettbewerbs für Bayerns besten Fischereiverein vergeben. Die jeweiligen Gewinner in den drei Kategorien erhalten ihre Preise von Präsident Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle, dem Schirmherren, Staatsminister Helmut Brunner und Vertretern der Sponsoren.

Das VereinsForum bietet Infostände, Experten-Vorträge und Workshops.

Vor dem Deutschen Jagd- und Fischereimuseum erleben Sie unser Großaquarium mit Hecht und Zander. Die Bayerische Fischerjugend zeigt jede Menge Knowhow für Jugendgruppen und Jungfischer. Für die Kleinen gibt es Kleinlebewesen, Aquarien und eine Malecke!

Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt.

 

DAS PROGRAMM AUF EINEN BLICK

Bayerisches Königsfischen

7.00 – 11.00 Uhr Königsfischen am Regattaparksee in Oberschleißheim

Festakt

13.30 – 15.00 Uhr Festakt mit Proklamation der Bayerischen Fischerkönige

 

LFV-VereinsForum

10.00 – 13.00 Uhr Infostände zur modernen Gewässerbewirtschaftung, Fischerprüfung, Gewässer und Artenschutzprojekte, Tipps zur Öffentlichkeitsarbeit, Hotspot Projekt

„Alpenflusslandschaften“, Infos unserer Partner u.v.m.

 

10.00 – 10.45 Podiumsdiskussion      Was macht das Klima mit den Fischen?

11.30 – 12.15 Uhr Preisverleihung    „Bayerns Bester Fischereiverein“

 

Vorträge

11.00 – 11.30 Uhr Klimawandel und Besatz

12.30 – 13.00 Uhr Steuerrecht

 

Tag der Fischerjugend

Ganztägiges Angebot in der Fischereiabteilung des Museums

10.00 – 15.00 Uhr Infostand, Quizrally mit Preisen, Fischer machen Schule,

Fliegenbinden

 

Vorträge

11.00 Uhr Fische verwerten mit der Jugendgruppe

12.00 Uhr Neozoen und Neophyten – Gefahr für die Jugend?

Tipps und Tricks vom Jungfischerkönig

13.00 Uhr Messer in der Jugendgruppe

Natura 2000: Jetzt gilt es!

Die Zukunft der Schutzgebiete wird aktuell verhandelt. Fischer müssen Position beziehen.

Zum 1. April 2016 ist die neue NATURA-2000-Verordnung in Bayern in Kraft getreten. Diese dient der Umsetzung der europäischen NATURA-2000-Richtlinie, die auch unter dem Begriff „FFH-Richtlinie“ (Fauna Flora Habitat-RL) geläufig ist. Nun gibt es wichtige Änderungen, die die Fischerei und insbesondere Fischereirechte essenziell betreffen können.
Nur durch eine aktive Teilnahme der Fischereiberechtigten wird es zukünftig möglich sein, fischereiliche Interessen bei der Umsetzung der NATURA-2000-Richtlinie in der Fläche hinreichend zu sichern.

Ausgangslage

In Bayern gibt es derzeit 745 NATURA-2000-Gebiete mit einer Fläche von insgesamt ca. 801.000 Hektar. Innerhalb dieser Gebiete befindet sich eine hohe Anzahl von Fischereirechten.
Für jedes NATURA-2000-Gebiet gibt es bereits einen sogenannten „Standarddatenbogen“, in dem bestimmte Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten gelistet sowie bestimmte Erhaltungsziele konkretisiert wurden.

Auf Basis dieser gebietsspezifischen Standarddatenbögen wird für jedes einzelne NATURA-2000-Gebiet ein Managementplan erstellt. Dies erfolgt über „Runde Tische“, an denen sich betroffene Fischer beteiligen können.

Neuerungen für die Fischerei

Nach der neuen bayerischen Verordnung ist zur Erarbeitung der Managementpläne eine Beteiligung anerkannter Umweltverbände, also beispielsweise des LFV Bayern, nicht vorgesehen. Der Verband erhält demnach behördlicherseits nicht zwingend Informationen zu den jeweiligen Runden Tischen und Veranstaltungen, im Rahmen derer die Management-Pläne zu den einzelnen NATURA-2000-Gebieten jeweils erarbeitet werden.
Die Managementpläne für die jeweiligen NATURA-2000-Gebiete (= FFH-Gebiete) werden unter Beteiligung der Betroffenen erstellt. Betroffene sind alle in ihren Rechten berührten natürlichen und juristischen Personen. Darunter fallen Eigentümer sowie Pächter von Fischereirechten.

Der Landesverband empfiehlt allen Fischereiberechtigten eindringlich, sich entsprechende Informationen zu den gebietsspezifischen Veranstaltungen und Terminen zu beschaffen und diese Termine zur Wahrung eigener Interesse wie auch allgemeiner Interessen der Fischerei aktiv wahrzunehmen.

Informationen zu den Veranstaltungen gibt es bei der Forst- oder Naturschutzverwaltung. Es ist empfehlenswert, sich vorsorglich mit einem formlosen Schreiben an die zuständigen Behörden zu wenden, Sie als Fischereiberechtigten zu entsprechenden Veranstaltungen stets einzuladen.

Als Betroffener können Sie bei den Diskussionen an den runden Tischen Einwände oder Ideen aktiv vorbringen. Dadurch können Sie dazu beitragen, die fischökologische und fischereiliche Situation zu verbessern. Umgekehrt können Sie fischökologische und fischereiliche Nachteile abwenden oder zumindest eingrenzen. Beides entspricht den Maßgaben des bayerischen Fischereigesetzes, das im Rahmen der Hege zu Erhaltung und Förderung eines artenreichen, gesunden Fischbestands sowie zu Pflege und Sicherung standortgerechter Lebensgemeinschaften verpflichtet.

Beispiele für Managementmaßnahmen:

  1. Im bereits bestehenden Standarddatenbogen zum NATURA-2000-Gebiet findet sich ein Erhaltungsziel mit einer Formulierung wie z.B. „Erhalt und ggf. Wiederherstellung der Anbindung und Durchgängigkeit, der natürlichen Fluss- und Uferstrukturen sowie der hydrologischen Verhältnisse.“ Hierfür können und sollten Sie sich als Fischereiberechtigter stark machen, da durch entsprechende Maßnahmen eine Verbesserung für die Fischfauna absehbar ist. Entsprechende Maßnahmen (z. B. Einbau von Totholz an einer bestimmten Stelle usw.) können Sie aktiv vorschlagen und mitgestalten. Ihre spezifischen Kenntnisse zu Fischen und Gewässer sind dabei gegenüber anderen Interessengruppen ein großer Vorteil.
  2. Innerhalb eines NATURA-2000-Gebiets ist der Fischotter im Standarddatenbogen als Art des Anhangs II gelistet, seine Bestandssituation soll verbessert werden. Im Rahmen des runden Tisches zum Managementplan werden konkrete Maßnahmen für Verbesserungen beim Otter festgelegt. Davon können in der Folge Fischereirechte innerhalb des NATURA-2000-Gebiets negativ beeinflusst werden, weil mit einem zunehmenden Fraßdruck und somit Nachteilen für Fischfauna und/oder Fischerei zu rechnen ist. Sind Sie nicht am Tisch, können Sie Ihre Interessen gegenüber konträren Interessen anderer Gruppierungen nicht vertreten.

Hier finden Sie nähere Infos zur neuen NATURA-2000-Verordnung sowie Zugang zu Wortlaut, Standarddatenbögen, Kartenmaterial usw.

Hier finden Sie eine digitale Karte aller ausgewiesenen Gebiete nach FFH- und Vogelschutz-Richtlinie und können Ihr Fischereirecht überprüfen