Fischerprüfung

Zum Angeln braucht man einen Führerschein

Wer in Bayern fischen will, muss zuerst die staatliche Fischerprüfung bestehen. Dazu gehört die verpflichtende Teilnahme an einem Vorbereitungskurs. Hier werden nicht nur die Grundlagen des Angelns vermittelt, sondern auch ökologische Zusammenhänge sowie Gewässer- und Tierschutz. Die Prüfung läuft rein digital und wird in einem Prüfungslokal an einem PC abgelegt. 

Die wichtigsten Infos zur Fischerprüfung

Die staatliche Fischerprüfung in Bayern Aktuelle Infos aus der Prüfungsbehörde (LFL): Aktueller Ausbildungsplan (Stand November 2021) Registrieranleitung Online-Anmeldesystem Aktuelle Kurstermine Aktuelle Prüfungstermine Hinweise zur Online-Fischerprüfung Die Online-Prüfung wird mehrmals im…
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Fischer machen Schule

Schulprojekt Fischer machen Schule Fischer machen Schule ist ein Projekt der Bayerischen Fischerjugend. Es unterstützt die Grundschüler der 4. Klassen das Lehrplanthema „Wasser als Lebensraum für Tiere und Pflanzen“ naturnah…
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Pächterinformationen

Informationen für alle Pächter staatlicher Fischereirechte

Formulare

Jahresbericht

Jahresbericht (Word Dokument zum ausfüllen)

Antrag-Aenderungsmeldung

Antrag-Aenderungsmeldung (Word Dokument zum ausfuellen)

Erlaubnisscheinbestellung

Erlaubnisschein-Bestellung (Word Dokument zum ausfuellen)

Der Pachtvertrag schreibt die Abgabe eines jährlichen Berichts mit Angaben zur Bewirtschaftung des Gewässers vor. Schwerpunkte bilden dabei die Angaben über die Ein- und Ausgaben für das Fischereirecht und für jedes Gewässer getrennt, die Fangergebnisse und der Besatz. Dieser Jahresbericht bildet die Grundlage für eine aussagefähige Bewertung des Gewässers. Die Informationen verwaltet der LFV Bayern, als Verpächter der staatlichen Fischereirechte seit 2002 in einer Gewässerbewirtschaftungs-Datenbank.

Für den Jahresbericht werden folgende Angaben benötigt:

Besatzmaßnahmen:
• Fischart nach Alter getrennt (z.B. 1-, 2-sömmerig oder Brut) und Menge (Stück und/oder kg), für jedes Gewässer im Fischereirecht
• Belege, Rechnungen (in Kopie), hier nur für das einzelne Fischereirecht
• Wichtig! Der Monat der Besatzmaßnahme

Fänge:
• Fischart und -menge (Stück und kg)
• das mini- und maximale Gewicht (in g) der gefangenen Fischart
Die Fänge mit den nötigen Daten lassen sich über eine gute Führung der Fangbücher ziemlich genau ermitteln bzw. auswerten.

Einnahmen für das Fischereirecht:
• die Anzahl der Ausgabe von Erlaubnisscheinen (z.B. Jahres-, Tages-, Wochenkarten) mit Preis pro Karte
• sonstige Einnahmen z.B. Fischverkauf, Entschädigungszahlungen, Zuschüsse/Fördermittel

Ausgaben für das Fischereirecht:
• Pachtzins
• Grundsteuer
• Gesamtkosten für den Besatz
• Aufwendungen für den Kartenverkauf
• Kosten für die Fischereiaufsicht
• Sonstige Kosten mit Begründung z.B. Material, E-Befischung

Die staatlichen Fischereirechte

Seit mehr als 50 Jahren verwaltet der LFV Bayern staatliche Fischereirechte im Auftrag des Finanzministeriums. Unter den insgesamt 531 Rechten finden sich alle Größen, vom kleinen Bach bis zum großen…
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Der Förderbeirat

Der Förderbeirat des LFV befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Förderung, die durch die Förderstelle beim LFV abgewickelt wird. Er entscheidet auch bei Maßnahmen, die den gängigen Förderbereichen nicht…
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Die Fischereiabgabe

Wer sich in Bayern einen Fischereischein ausstellen lässt, muss die Fischereiabgabe zahlen. Damit leistet jeder Fischer einen Beitrag zum aktiven Gewässer- und Artenschutz. Die Mittel aus der Fischereiabgabe werden vor…
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Kontakt

Landesfischereiverband Bayern – hier erreichen Sie uns! Landesfischereiverband Bayern e.V.Mittenheimer Straße 485764 Oberschleißheim Bayerische Fischerjugend Mittenheimer Straße 485764 Oberschleißheim Landesfischzuchtanstalt MaukaNeufahrner Str. 685376 Massenhausen E-Mail: poststelle@lfvbayern.deTelefon: (089) 64 27 26-0Fax:…
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Geschäftsstelle und Team

 Die Geschäftsstelle des Landesfischereiverbands Bayern in Oberschleißheim organisiert die naturschutzfachliche Arbeit die Jugendarbeit die öffentliche Darstellung und den politischen Austausch den Wirtschaftsbetrieb die Fischerprüfung die Verpachtung der Staatlichen Fischereirechte Adresse…
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Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus den Delegierten der Bezirksverbände, dem Präsidium, den Ehrenmitgliedern und den korporativen Mitgliedern. Sie findet einmal jährlich statt und steht allen im LFV organisierten Mitgliedern offen. Die…
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Präsidium

Das Präsidium legt die Grundsätze der Verbandsarbeit fest. In seinen Sitzungen werden die Anliegen des Verbands, der Bezirksverbände, der Fischerjugend, der Ausschüsse sowie der Abteilungen diskutiert und Beschlüsse gefasst. Dem…
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Struktur des LFV

Die ordentlichen Mitglieder des Landesfischereiverbands Bayern e.V. sind sieben weitgehend unabhängige Bezirksverbände. Die Bezirksverbände bündeln knapp 800 Fischereivereine und -genossenschaften in ganz Bayern. In den Vereinen engagieren sich 139.000 Mitglieder…
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Aufgaben und Ziele

Wir arbeiten für den Erhalt der Gewässer in ihrem natürlichen Zustand und mit ihrem Fischbestand. Der LFV fördert damit das Wohl der Allgemeinheit und die Fischerei in Bayern.Er steht für nachhaltige…
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Fischereiverband Schwaben e.V.

Fischereiverband Schwaben e.V.
Geschäftsstelle: Schwibbogenmauer 18
86150 Augsburg

Tel.: (0821) 515659
Fax: (0821) 155842

Internet: www.fischereiverband-schwaben.de
E-Mail: info@fischereiverband-schwaben.de

Präsident: Hans-Joachim Weirather
Vizepräsident Angelfischerei: Peter Steinle
Vizepräsident Berufsfischer: Hubert Wagner
Bezirksjugendleiter: Reinhold Hauke
Geschäftsführer: Ulrich Krafczyk