Monitoring & Evaluierung von Lebensraumverbesserung im aquatischen Bereich

Projekt 120 Monitoring & Evaluierung von Lebensraumverbesserung im aquatischen Bereich – Teilmodul Fischbestandserhebung in einem Isar-Nebenarm

Durch die Umsetzung von zahlreichen Arten- und Gewässerschutzprojekten, setzt sich der Landesfischereiverband Bayern e.V. als anerkannter Naturschutzverband bayernweit für gefährdete Fischarten sowie den Erhalt eines intakten aquatischen Ökosystems ein.

Maßgebend ist hierfür die Förderung spezifischer gewässertypischer Fischzoonosen. Aufgrund der unterschiedlichen naturräumlichen Gegebenheiten sind diese meist sehr divers ausgeprägt. Endemische Arten sind vor allem im juvenilen Stadium auf spezielle Schlüsselhabitate angewiesen. Diese können aufgrund der unterschiedlichen lokalen und hydromorphologischen Fließgewässertypen sehr divers ausgestattet sein.

Derzeit erarbeitet der LFV Projekte, mit dem Ziel des Schutzes und der Förderung von Schirmarten und speziell dem Monitoring & Evaluierung von Lebensraumverbesserung im aquatischen Bereich.
Im Rahmen des Projektes wurden bereits in den Jahren 2021 sowie 2022 an der Isar bei Plattling zwei vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf umgesetzte Renaturierungsmaßnahmen auf deren Wirksamkeit auf die Fischfauna untersucht. Dieses Monitoring sollen nun durch externe Auftragnehmer für das Jahr 2023 sowie 2024 weitergeführt werden.
Anhand der Ergebnisse wird eine art(en)priorisierte Optimierung bei Strukturmaßnahmenpaketen laufender Programme (NATURA 2000, WRRL, Gewässerunterhaltung, bayerische Biodiversitätsstrategie, EEG, usw.) zu Wiederansiedelung/Erhaltung/Förderung der Bestände angestrebt.

 

Nähere Angaben zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen finden Sie in beigefügtem Dokument:

Ausschreibung_PJ120_Folgeuntersuchung_Isar_Nebenarm_Plattling

 

Sofern Sie Interesse an der Durchführung des dazu vorgesehenen Auftrags haben, bitten wir Sie um ein schriftliches Kosten-Angebot bis zum 05.05.2023, vorzugsweise per E-Mail an poststelle@lfvbayern.de mit dem Betreff „Projekt 120“

oder postalisch an

Landesfischereiverband Bayern e.V.
Mittenheimer Str. 4
85764 Oberschleißheim
z. Hd. Robert Asner

Für Fragen oder Anregungen zur Durchführung des Auftrages, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Referat III (Fischerei, Gewässer- und Naturschutz):

Robert Asner
E-Mail: robert.asner@lfvbayern.de
Tel: 089-64 27 26 24
Fax: 089-64 27 26 66

Fischverwertung Traditionell und Innovativ

Die Landesanstalt für Landwirtschaft und der Landesfischereiverband Bayern veranstalteten im Institut für Fischerei in Starnberg einen Kurs zur Fischverwertung unter dem Moto „Traditionell und Innovativ“.

Gezeigt wurden klassische Zubereitungsmethoden wie das Räuchern, aber auch Neues wie Sushi. Es wurde sehr anschaulich dargestellt, dass heimischer Fisch ein vielfältiges und nachhaltiges Lebensmittel ist. Auslöser für den Kurs war unter anderem die Entscheidung der Stadt München, Fisch von den Speiseplänen der städtischen Kitas zu streichen.

Bayerisches Fischereigesetz mit AVBayFIG

Bayerisches Fischereigesetz mit Ausführungsverordnung (AVBayFiG)

Fisch des Jahres 2023: Der Flussbarsch

Bekannt für seine stachelige Rückenflosse, ist der Flussbarsch ein häufiger Bewohner bayerischer Gewässer.

WASSERKRAFTANLAGE GROßWEIL: GERICHTLICH VEREINBARTE GRENZWERTE MÜSSEN ENDLICH EINGEHALTEN WERDEN

Landratsamt und Betreiber unter Zugzwang. Ausbau erneuerbarer Energien darf Prinzipien des Rechtsstaats nicht aushebeln.

München, 10.03.2023 – Bereits 2012 lehnte der Landesfischereiverband Bayern (LFV) den Neubau einer Wasserkraftanlage an der Loisach in Großweil ab. Begründung der Naturschutzorganisation: Die Fischsterblichkeit und weitere negative Wirkungen der Wasserkraftanlage sind in der Loisach ökologisch nicht vertretbar. Zum Einsatz kommen sollte ein noch nicht hinreichend erprobtes, sogenanntes Schachtkraftwerk – angepriesen als fischfreundlich und innovativ.

Trotz der Einwände mehrerer Naturschutzorganisationen, wurde die Anlage vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen genehmigt. Dagegen zogen Bund Naturschutz und LFV Bayern gemeinsam vors Verwaltungsgericht. Dort einigte man sich in einem Vergleich: Wenn bei der Turbinenpassage für die europarechtlich geschützten Fischarten Mühlkoppe und Huchen eine Fischmortalität von über 5 Prozent festgestellt oder bei den anderen Loisach-typischen Arten wie Äsche, Forelle und Co. eine Mortalität über 10 Prozent nachgewiesen wird, muss die Anlage technisch nachgerüstet werden. So sieht eine ergänzende Genehmigung des Landratsamts beispielsweise vor, bei Überschreitung der gerichtlichen Grenzwerte eine Verengung der Stababstände am Einlaufrechen vorzunehmen. Das würde das Einschwimmen der Fische in die Turbine effektiver als bisher verhindern.

Verheerende Bilanz für „fischfreundliches“ Schachtkraftwerk

Ein bayernweites, vom Landesamt für Umwelt bei der TU München in Auftrag gegebenes Fisch-Monitoring ergab am Standort Großweil eine durchschnittliche, über alle Arten gemittelte Fischmortalität von 9,4 bis 12,8 Prozent. Speziell für den Huchen ermittelten die Wissenschaftler Mortalitätsraten zwischen 8 und 24 Prozent.

Seit Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse im Frühjahr 2022, die eine erhebliche Überschreitung der in der Genehmigung enthaltenen Grenzwerte belegen, hüllt sich das Landratsamt trotz mehrfacher Anfragen des LFV Bayern in Schweigen, was das weitere Vorgehen am Kraftwerk betrifft.

Behörden und Betreiber müssen zu ihrem Wort stehen!

„Als Sofortmaßnahme müsste der Betrieb der Wasserkraftanlage angesichts der besorgniserregenden Fischschäden umgehend eingestellt werden!“, so Albert Göttle, Präsident des LFV Bayern. „Der Freistaat misst mit zweierlei Maß, wenn er eine Baustelle zusperrt, weil ein Dixi-Klo fehlt, gleichzeitig aber Wasserkraftbetreiber trotz des qualvollen Tods tausender Fische entgegen aller Rechtsvorgaben anstandslos gewähren lässt.“

Ein unlängst an alle Behörden versandtes Schreiben des bayerischen Umweltministeriums führt aus, alle Formen der Erneuerbaren Energie lägen in einem überragenden öffentlichen Interesse und müssten entsprechend gefördert werden. Doch selbst der aktuelle Energieengpass durch den Ukrainekrieg rechtfertigt nicht, dass rechtsstaatlich vorgegebene und zusätzlich vor Gericht bestätigte Bestimmungen komplett ignoriert werden. Außerdem gibt es im Grundgesetz den Artikel 20a. Er verpflichtet den Staat, in Verantwortung für künftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere zu schützen.

Sollten die zuständigen Behörden nicht zeitnah die massiven Fischschäden in Großweil abstellen, muss wohl erneut ein Gericht darüber befinden, wie mit der Wasserkraftnutzung in Großweil zukünftig umgegangen wird.

Studie der Technischen Universität München „Großweil“

 

LFV-Presseseminar zu Gast in Nürnberg

Eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit ist für Fischereivereine fast genauso wichtig wie das Fischen selbst. Doch wie kommuniziert man heute in einer veränderten Medienlandschaft fischereiliche Themen wie Arten- und Gewässerschutz oder Vereinsleben an die Redaktionen und die Öffentlichkeit?

Die Redakteurin Monika Meyer vermittelt hierzu Grundlagen für das Schreiben von PR-Texten und zeigt Alternativen zur klassischen Pressearbeit auf.

SEMINARINHALTE:

  • Wie schreibe ich einen spannenden Artikel?
  • Sprache und Stil im Journalismus
  • Was beim Pressefoto zu beachten ist
  • Exkurs: Pressearbeit heißt nicht gleich Pressemitteilung
  • Wie gewinne ich mit alternativen Textformen/Aktionen die Aufmerksamkeit von Journalisten
  • Beispiele aus der Praxis

Anmeldungen bis zum 05.04.2023 unter steffi.schuetze@lfvbayern.de

Die Teilnehmer:innen erhalten vom LFV Bayern ein Teilnahmezertifikat und ein Handout mit der Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte.

 

Schonzeit Seeforelle

Es wurde uns vermehrt die Frage gestellt, ob das Ende der Schonzeit für die Seeforelle in Oberbayern – nach Änderung der AVBayFiG – weiterhin der 15. Januar ist.

Hier die finale Antwort nach Überprüfung durch Dr. Lucia Rüth, Justitiarin des Fischereiverbandes Oberbayern:

  • Die Schonzeit für die Seeforelle endet nach der neuen AVBayFiG 2023 am 15.März.
  • Für Oberbayern regelt die Bezirksfischereiverordnung aus dem Jahr 2019 für fünf Jahre den 15. Januar als Ende der Schonzeit der Seeforelle
  • Diese Regelung gilt auch nach der neuen AVBayFiG weiterhin.
  • Denn §11 Abs. 5 AVBayFiG 2023 sieht eine entsprechende Regelung durch die Bezirke auch weiterhin ausdrücklich vor.

 

FISCHOTTER-SPURENSUCHE IM FEBRUAR 2023 – Unter Brücken sollst du suchen

Um einen genauen Überblick über die aktuelle Verbreitung des Fischotters in Bayern zu erhalten rufen wir alle bayerischen Fischer*innen im Februar 2023 dazu auf, bei einer Erhebung des aktuellen Verbreitungsgebiets des Fischotters mitzumachen.

Nur mit Grundlage dieser Daten lassen sich Aussagen über die Verbreitung und Ausbreitung des Fischotters treffen. Zudem dienen Verbreitungsdaten als Grundlage für Bestandschätzungen. Daraus resultierend können Managementstrategien erarbeitet werden.

Der Fischotter legt seine Losung gerne unter Brücken ab, deshalb kann seine Anwesenheit dort besonders gut erfasst werden. Sucht euch mindestens drei geeignete Brücken an eurem Fischwasser aus und kontrolliert sie mehrmals auf Spuren des Fischotters.

Je mehr Fischer*innen und Vereine mitmachen, desto besser wird das Ergebnis – insbesondere auch in Regionen, in denen bisher noch kein Ottervorkommen dokumentiert ist (insbesondere das westliche Bayern). Nur so lässt sich später darstellen, ab welchem Zeitpunkt sich Otter in einer vormals unbesiedelten Region etablieren.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

 

DOWNLOAD der Formulare für den Nachweis:

Nachweismöglichkeiten

Ablauf Brücken-Monitoring

Erhebungsbogen Monitoring

 

 

Krisenbeihilfe für die Aquakultur

Auf die Initiative des Landesfischereiverbands und seines Vizepräsidenten Alfred Stier hat das bayerische Landwirtschaftsministerium heute ein Nothilfeprogramm für Teichwirtschaften verkündet. Im EMFF können Aquakulturbetriebe ab dem 11.1. bis zum 15.03.2023 bei der Bewilligungsbehörde (Kompetenzzentrum Förderprogramme der FüAk in Marktredwitz) die „Krisenbeihilfe“ beantragen.

Aquakulturbetriebe können einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für die durch den Ukrainekrieg von Ende Februar bis Ende Dezember 2022 (Begünstigungszeitraum) verursachten Mehrkosten bei Energie (Benzin, Dieselkraftstoff, Strom, Heizöl und Erdgas), Futtermitteln (Getreide und sonstige Futtermittel) und Hilfsstoffen (Sauerstoff) stellen, wenn diese erheblich sind (Bagatellgrenze 3.000 €!). Es handelt sich um ein Existenzsicherungsprogramm, weshalb vorwiegend Voll-, Haupt- und größere Zuerwerbsbetriebe gefördert werden können. Betriebe, die in diesem Zeitraum weniger als 3.000 € Mehrkosten hatten, erhalten leider keine entsprechende Ausgleichszahlung.

Möglich wurde diese Unterstützung durch eine Änderung der EMFF-Verordnung (EU) Nr. 508/2014 und einer Änderung des deutschen Operationellen Programms für den EMFF, die Mitte Dezember von der EU-Kommission genehmigt wurde. Um die Aquakulturbetriebe mit den noch verfügbaren EMFF-Mitteln unterstützen zu können, hat Bayern eine eigene Richtlinie erlassen, die heute in Kraft tritt: „Richtlinie zur Gewährung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds an Aquakulturbetriebe zur Bewältigung der durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verursachten Mehrausgaben“ (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-4/). Alle Unterlagen und detailliertere Informationen zur Antragstellung stehen im Förderwegweiser des StMELF unter „Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 – 2020)“: (https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/094470/index.php) zur Verfügung. Die Anträge müssen spätestens bis zum 15. März 2023 bei der EMFF-Bewilligungsbehörde eingereicht werden (Ausschlussfrist).

KULAP und VNP Antragsfrist startet

Darüber hinaus können Leistungen aus dem KULAP und VNP mit Verpflichtungsbeginn 2023 ebenfalls ab dem 11.1. bis 23.02.2023 beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden.

Infomrationen finden sich im Förderwegweiser „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/001007/index.php bzw. https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/m_kulap_k76_k77_teichwirtschaft.pdf

Das neue KULAP-Programm „Extensive Teichwirtschaft“ (Maßnahme K76/K77) weist gegenüber dem bisherigen Programm folgende Neuerungen auf:

  1. Etliche Vereinfachungen
    1. Aufteilung in zwei bayerische Regionen entfällt
    2. Keine Besatzobergrenze sondern Ertragsobergrenze (1.200 kg/ha)
    3. Neben K2 und K3 werden auch K1 und KV gefördert
    4. Vereinfachungen beim Futtereinsatz
  2. Leichte Anhebung der Fördersumme auf 380 €/ha
    zusätzlich Kleinflächenzuschlag (≤ 0,5 ha): 60 €/ha
  3. Zusätzlicher Förderbaustein für ökologische Komponente „Amphibienschutz“ mit längerer Bespannung von Mitte Januar bis Ende August: 90 €/ha
  4. Kombination mit Förderung für Öko-Teichwirtschaft (im EMFAF, Antragstellung vermutlich ab März/April 2023) möglich

 

 

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Alle Guten Wünsche, fröhliche Weihnachtstage und ein besinnliches Fest.

Für das neue Jahr wünschen wir viele glückliche Stunden am Wasser, Gesundheit und Erfolg.

Vielen Dank für Eure Unterstützung und Euren Einsatz!

Die Geschäftsstelle des Landesfischereiverbandes ist ab dem 02.01.2023 wieder geöffnet.

Fischotterseminare 2023

Der Landesfischereiverband möchte im Rahmen des fortgeführten Fischotterprojekts
weiterhin die Fischotterseminare für Mitglieder der Fischereivereine nun auch wieder als Präsenzveranstaltungen anbieten.
Die Termine und Orte stehen nun fest.

Das Seminar wird an folgenden zwei Terminen angeboten:

Termin in Landshut:

Samstag, 21. Januar 2023 von 10:00 – 16:30 Uhr
Veranstaltungsort: Geschäftsstelle Angelsportverein Landshut/Bayern e.V.
Anzahl Teilnehmer: maximal 20 Personen
Bitte melden Sie sich für den Termin bis zum 13. Januar 2023 verbindlich an.

 

Termin in Creußen:

Samstag, 04. Februar 2023 von 10:00 – 16:30 Uhr
Veranstaltungsort: Vereinsheim Fischereiverein Creußen
Anzahl Teilnehmer: maximal 30 Personen
Bitte melden Sie sich für den Termin bis zum 27. Januar 2023 verbindlich an.

 

Den genauen Inhalt der Seminare entnehmen Sie bitte dem beigefügten Programm.

Programm Fischotterseminar Präsenz

Anmeldungen richten Sie bitte mit Angabe des zugehörigen Fischereivereins direkt an
Frau Haydn (Tel. 089-64272647 oder E-Mail alexandra.haydn@lfvbayern.de).
Die genaue Adresse des Veranstaltungsorts wird nach der Anmeldung zugesendet.
Verpflegung wird gegen einen kleinen Unkostenbeitrag gestellt.

Nr. 4, Dezember 2022

FISCHOTTER: Hochkarätige Diskussionsrunde auf dem Landesfischereitag

WASSERKRAFT: Die Salzach darf nicht geopfert werden

FISCH DES JAHRES: Besondere Ehre für den Barsch

 

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