Das Moderlieschen Arbeitsunterlagen

Der Neuntöter Arbeitsunterlagen

Die Wiesenhummel Arbeitsunterlagen

Der Steinbeißer Arbeitsunterlagen

Das Rebhuhn Arbeitsunterlagen

Frohe Weihnachten

Liebe Fischerinnen und Fischer,

ein außergewöhnliches Jahr geht zu Ende, dass uns alle viele Nerven gekostet hat. Beginnend mit den Ausgangsbeschränkungen im Frühling, über einen etwas entspannteren Sommer bis zu den leider wieder besorgniserregenden, aktuellen Corona-Zahlen mit der Konsequenz eines neuerlichen Lockdowns.

Viele Vereine, die Bezirksverbände und auch der Landesverband mussten ihr Vereinsleben herunterfahren. Das Beisammensein in Versammlungen, Stammtischen oder beim Königsfischen war schwierig zu organisieren. Viele Mitgliederversammlungen fielen aus, für wichtige Entscheidungen blieb oft nur der Postweg.

Wir alle machen uns nun Gedanken, wie wir die Weihnachtstage gestalten können, ohne unsere Familien in Gefahr zu bringen. Fragen uns, wie es an den Schulen weiter gehen wird und machen uns womöglich auch Sorgen um unsere Arbeitsplätze.

In dieser Zeit hilft uns hoffentlich, dass wir weiterhin unserer Leidenschaft nachgehen können. Auch der Winter hält schöne und erholsame Stunden am Wasser bereit, zum Beispiel beim Rutten- oder Huchenfischen. Diese Momente können uns Kraft geben für die anstrengenden Pandemiemonate, die noch vor uns liegen dürften. Der Landesfischereiverband wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass wir auch in Zeiten des Lockdowns weiter zum Angeln gehen dürfen.

Die Adventszeit ist eine Zeit der Hoffnung. Hoffnung können wir aktuell sehr gut gebrauchen – und wenn wir den Experten glauben dürfen, ist sie auch angebracht. Die Medizin macht Fortschritte bei der Behandlung von Covid-19 und die Impfstoffentwicklung kommt voran. Auch wenn im nächsten Jahr nicht alles wieder sein wird, wie vor der Pandemie, so werden wir doch hoffentlich ein gewisses Maß an Normalität zurückbekommen.

Wir brauchen also Optimismus und davon haben wir Fischer glücklicher Weise eine große Portion. Anders ließe es sich kaum erklären, dass wir einer Leidenschaft nachgehen, die oft genug nicht zum Erfolg führt aber dennoch eine Bereicherung ist.

Wir wünschen eine besinnliche Weihnachtszeit und das nötige Durchhaltevermögen. Wir danken Ihnen für die Unterstützung für unsere Arbeit und freuen uns auf ein Wiedersehen im neuen Jahr!

 

Die Geschäftsstelle des Landesfischereiverbands ist vom 21. Dezember bis zum 4. Januar geschlossen.

 

 

Bild: LFV/Robert Asner

 

 

Fischotter – Rückkehrer mit Problempotenzial

Fischbestände und Teichwirtschaft in Bayern sind durch den Fischotter bedroht

Der Fischotter wurde zu Deutschlands Tier des Jahres ernannt. So erfreulich die Wiederansiedlung des fast ausgerotteten Wasser-Marders in Bayern aus Sicht vieler Naturschützer ist, so problematisch ist sie für zahlreiche hoch gefährdete Fischarten, Amphibien sowie die Teichwirtschaft.

Huchen, Nase, Äsche und zahlreiche weitere Fischarten in Bayern sind stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Die zunehmende Verbreitung des Fischotters belastet Vorkommen und Verbreitung der heimischen Fische. Gerade jetzt im Winter leiden sie unter dem zunehmenden Fraßdruck durch den Fischotter.

Fischotter haben vom Frühjahr bis zum Herbst in den Teichen der Fischzüchter einen reich gedeckten Tisch gefunden. Der wirtschaftliche Schaden ist enorm und belastet die Teichwirte durch hohe Produktionsverluste (1,1 Millionen Euro gemeldete Schäden im Jahr 2019 laut Bayerischem Landwirtschaftsministerium) und Zusatzkosten für Schutzmaßnahmen.

Gleichzeitig führt das große Futterangebot zu einem überproportionalen Wachstum der Fischotterbestände. Jetzt im Winter sind die meisten Teiche leer oder zugefroren und die Otter suchen in den freien Fließgewässern nach Nahrung – allerdings in einer nicht naturverträglichen Zahl. Das Gleichgewicht ist nachhaltig gestört und die Schäden an den Fischbeständen sind enorm.

„Die Wahl des Fischotters zum Tier des Jahres muss für alle Seiten der Aufruf zu einer ehrlicheren und ergebnisoffenen Diskussion sein“, fordert Prof. Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Artenschutz darf eben nicht an der Wasseroberfläche enden. Wer die Ausbreitung des Fischotters will, muss sich bewusst sein, dass dies zu Lasten anderer geschützter Arten geht, vor allem der Fische. In der Natur sind alle Arten gleichwertig, die einseitige Konzentration auf symbolisch aufgeladene Tiere ist ein Irrweg und bringt die Artenvielfalt nicht gesamtheitlich weiter.“

LFV Vizepräsident für die Berufsfischerei Alfred Stier berichtet als betroffener Teichwirt: „Regional und nachhaltig Fischprodukte erzeugen und gleichzeitig aus Naturschutzgründen alle Prädatoren wie den Otter ungehindert wirken lassen, solches Wunschdenken geht selbst an Weihnachten nicht in Erfüllung. Den Otter stehen unsere bayerischen Familienbetriebe ohne Entnahmemöglichkeiten nicht durch.“

Weiterlesen: Hintergrundinformationen zum Fischotter und seinem Einfluss auf Fischbestände und Teichwirtschaft

Nr. 4, Dezember 2020

Artenschutz: Neuausrichtung des Artenhilfsprogramms
Interview: Wie effektiv ist fischschonende Wasserkraft
Angelfischerei: Neue Räuchermethoden vorgestellt

„Praxisangeln“ im Vorbereitungskurs

Wer in Bayern angeln will, braucht einen Fischereischein. Den bekommt, wer an einem Vorbereitungskurs teilnimmt und die anschließende Fischerprüfung besteht. Mit „Praxisangeln“ soll in den Vorbereitungslehrgängen nun die Praxis gestärkt werden.

Das „Praxisangeln“ ist nur im Rahmen eines Vorbereitungslehrgangs zur Fischerprüfung zulässig. Das Angebot ist freiwillig und (bisher) nicht im Ausbildungsplan für die Staatliche Fischerprüfung in Bayern festgeschrieben.

Lehrgangsteilnehmer dürfen im Rahmen des „Praxisangelns“ eine Montage erstellen, auswerfen, den Anhieb setzen und drillen sowie Fische keschern.

Anleitung muss gewährleistet sein

Entscheidend ist, dass die Lehrgangsteilnehmer unter ständiger fachkundiger Aufsicht stehen. Das „Praxisangeln“ darf nur im Beisein und unter Aufsicht einer volljährigen Person stattfinden, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Die Aufsicht steht ein für die Beachtung sämtlicher einschlägiger Regelungen. Diese Person muss stets bereit sein, unmittelbar einzugreifen, so dass sie die Fangtätigkeit ständig „in der Hand“ behält.

Die Lehrgangsteilnehmer dürfen keine eigene Angel verwenden, sondern nur am Fischfang des Fischereiausübenden beteiligt werden. Wie in der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz vorgesehen, darf die aufsichtführende Person höchstens zwei Handangeln verwenden (§ 15 Abs. 1 Nr. 6 AVBayFiG).

Je nach Gruppengröße ist es unter Umständen erforderlich, dass mehrere volljährige Inhaber eines gültigen Fischereischeins die Aufsicht führen. Die sachkundige Begleitung und Beaufsichtigung der Lehrgangsteilnehmer müssen zu jeder Zeit gewährleistet werden.

Unabdingbarer Tierschutz

Insbesondere ist den Anforderungen des Tierschutzes Rechnung zu tragen. Lehrgangsteilnehmer dürfen daher nur dann einen lebenden Fisch abködern, betäuben und Töten, wenn das „Praxisangeln“ ausdrücklich mit der praktischen Übung zum tierschutz-gerechten Betäuben, Töten und Schlachten von Fischen kombiniert wird. Diese Übung ist im Ausbildungsplan für Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Staatliche Fischerprüfung in Bayern vorgesehen. Die Kursleiter müssen dabei sicherstellen, dass jeder Lehrgangsteilnehmer die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Töten der Fische erwirbt.

Etappensieg der Fischer gegen Wasserkraftanlage

Gericht kassiert Genehmigung und verordnet Landratsamt Denkpause

Erfolgreiche Klage des Landesfischereiverbands Bayern gegen Genehmigung eines neuen Wasserkraftwerks am Further Bach. Gericht beanstandet mangelhafte Prüfung der Umweltauswirkungen.

Das Verwaltungsgericht Regensburg kassiert die Genehmigung für ein neues Wasserkraftwerk am Further Bach im Landkreis Landshut. Der Landesfischereiverband klagte, da das Landratsamt nicht schlüssig erklären konnte, warum es auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Bauvorhaben verzichtet hatte. Nicht nur die Fischer forderten im Genehmigungsverfahren eine solche Prüfung, sondern auch die Fachberatung für Fischerei des Bezirks Niederbayern. Selbst die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts wies im Antragsverfahren auf die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung hin.

Das Gericht folgte der Argumentation der Fischer, so dass das Landratsamt schließlich der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses und der wasserrechtlichen Bewilligung zustimmte. „Für uns ist das ein wichtiger Etappensieg“, freut sich der Fischerpräsident Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle. „Die Verwaltung darf die Pflicht zur Prüfung von drohenden Umweltschäden nicht schleifen lassen. Vor allem dann, wenn das Gewässer den einzigen in Niederbayern bekannten Nachweis des Donau-Steinbeißers beherbergt.“

Die Auseinandersetzung ist aber noch nicht am Ende, da der Bau des Wasserkraftwerks weiterverfolgt werden soll. Nun wird ein neues Genehmigungsverfahren nötig, das der Landesfischereiverband weiter kritisch begleiten wird – im Interesse von Fischerei und Umwelt. Dabei werden sicherlich auch die jüngsten Erkenntnisse des Freistaats zu „innovativen Wasserkraftanlagen“ hilfreich sein. Entsprechend der wissenschaftlichen Untersuchungen der TU München, können nämlich selbst neueste Kraftwerkskonzepte nicht per se als fischverträglich bezeichnet werden.

Hintergrund:

Das geplante Kraftwerk am Further Bach soll bis zu 5 kW Strom produzieren und fällt damit in die Kategorie der Kleinstkraftwerke. Die Leistung reicht aus, um maximal zwei haushaltsübliche Wasserkocher gleichzeitig zu betreiben. Demgegenüber stehen erhebliche Eingriffe in den Gewässerlebensraum. Diesen gilt es jedoch mit Blick auf die Maßgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 in den guten ökologischen Zustand zu bringen. Diesen Zustand erreicht das Gewässer bisher nicht.

Je kleiner die Anlage, desto weniger relevant ist zudem ihr Beitrag zur Erzeugung erneuerbarer Energie. Derzeit produzieren ca. 220 größere Anlagen 92 % des bayerischen Wasserkraftstroms. Weitere 4.000 Micro- und Mini-Anlagen leisten daneben gerade mal einen Anteil von 8 % am gesamtbayerischen Wasserkraftstrom. Der Beitrag der Kleinwasserkraft zum Klimaschutz ist damit marginal, weshalb das öffentliche Interesse an solch leistungsschwachen Standorten in Bezug auf Klimaschutz vernachlässigt werden kann. Das Umweltbundesamt stellte bereits 2008 fest: Je kleiner eine Wasserkraftanlage, desto höher ist in Relation ihr Schaden an der Umwelt.

Pressekontakt:

Thomas Funke
Leiter Pressestelle

Telefon: 089 / 64 27 26 22
Mobil: 0179 / 1 29 72 08
E-Mail: thomas.funke@lfvbayern.de

Fischotter in Bayern

Mit dem Anwachsen der bayerischen Fischotterbestände steigen auch die Konflikte – insbesondere in der Fischerei. Fischotter richten nicht nur Schäden in Teichwirtschaften an, sondern können auch freie Gewässer beeinträchtigen. Um eine nachhaltige Bewirtschaftung der Teiche weiterhin zu ermöglichen, sucht die Politik nach Wegen, die Schäden in der Teichwirtschaft zu minimieren und auszugleichen. Wir haben als Hintergrundinformation für die Bewertung der Konfliktbereiche die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Fischotter in Bayern zusammengetragen.

Kurzzusammenfassung

  • In Bayern ist der gute Erhaltungszustand erreicht
  • 1,5 Mio. Euro Schaden in Teichwirtschaften (2021)
  • Zaunbau kostet ca. 500 Millionen Euro in Bayern
  • Entnahme muss erprobt werden

Bestandsentwicklung

Wie viele Fischotter gibt es in Bayern?

Für ganz Bayern liegt keine flächendeckende Zahl vor, doch für einzelne Gebiete wurden Bestandszahlen erhoben. Eine genetische Studie aus Niederbayern erfasste 117 Tiere in einem kleinen Gebiet nördlich der Donau (2010/2011). Untersuchungen der Landesanstalt für Landwirtschaft erfassten 32 Individuen in vier kleineren Teichgebieten in der Oberpfalz (2019).

Durch Untersuchungen des LFV Bayern an vier Fließgewässern in Bayern konnten 37 Individuen über ein Jahr (2018/2019) genetisch erfasst werden.

Die Anzahl der Fischottertotfunde in Bayern weist eine steigende Tendenz auf. In den letzten drei Jahren wurden bayernweit laut Landwirtschaftsministerium mehr als 140 tote Fischotter gefunden.

Wie verlässlich sind die Zahlen und wie werden sie erhoben?

Daten aus genetischen Analysen sind grundsätzlich verlässlich. Dabei werden Proben von Fischotterlosung untersucht und einzelnen Individuen zugeordnet. Das ermöglicht eine lokale Bestandseinschätzung. Diese auch vom LFV Bayern genutzte Methodik ist sehr kostenintensiv und fand daher bislang keine flächendeckende Anwendung.

Aufgrund der saisonalen Bewirtschaftung schwankt in den Teichgebieten die Fischpopulation im Jahresverlauf stark. Der Fischotter passt seinen Aktionsraum an die Nahrungsverfügbarkeit an: Je nach Saison gibt es unterschiedlich viele Fischotter in den bewirtschafteten Teichgebieten. Das erklärt Abweichungen zwischen im Sommer von Teichwirten beobachteten, via Wildkamera oder anhand von Fraßspuren festgestellten Fischottern und der im Winter durch genetische Studien ermittelten Anzahl.

Ist der gute Erhaltungszustand des Otters in Deutschland bzw. Bayern bereits erreicht?

Laut dem Bayerischen Landesamt für Umwelt wurde in Bayern der günstige Erhaltungszustand bereits 2013 erreicht (Bayerischer FFH- Bericht 2013). Für das gesamte Bundesgebiet ist der Erhaltungszustand dagegen ungünstig bis unzureichend. So steht es im Nationalen FFH Bericht 2019 des Bundesamts für Umwelt.

Leben Fischotter alleine oder im Verbund?

Fischotter sind revierbildende Einzelgänger, Fähen (Weibchen) leben mit den Jungtieren im Familienverbund.

Fischotter lebten vor der Entwicklung der Teichwirtschaft problemlos an Flüssen und Seen, warum geht das heute nicht mehr?

Schon historische Aufzeichnungen belegen oft schwere Schäden in der Teichwirtschaft. Deshalb wurde der Otter bis zur Ausrottung gejagt. Inzwischen erholt sich der unter Schutz gestellte Fischotterbestand, wodurch die Konflikte wieder zunehmen. Damit weder die Teichwirtschaft noch der Fischotter verschwinden, brauchen wir dringend ein funktionierendes Ausgleichssystem aus Prävention und Entnahme. Jedes Wildtier, auch der Fischotter, hat seine Daseinsberechtigung. In unserer Kulturlandschaft müssen jedoch Managementmaßnahmen möglich sein, um auch der Fischerei eine Existenz zu sichern.

Normalerweise regeln sich Wildtierbestände im Rahmen der Räuber-Beute-Beziehung. Das müsste doch beim Fischotter auch funktionieren?

Bewirtschaftete Teiche bieten dem Fischotter ein übernatürlich hohes Nahrungsangebot – analog zu Landwirtschaft und Schwarzwild. Das führt zu einer überproportionalen Entwicklung der Fischotter. Wenn die Teiche zur Abfischung ausgelassen werden, gehen die Fischotter in die freien Gewässer. Wie sich der Fraßdruck dort auswirkt, untersucht der Landesfischereiverband gerade.

 

Fischotter in Teichwirtschaft und freien Gewässern

Wieviel Fisch frisst ein Fischotter?

Ein Fischotter frisst täglich etwa 15 Prozent seines Körpergewichts, was circa 1-1,5 kg Fisch entspricht. Säugende Weibchen fressen mitunter auch mehr. Ein Individuum benötigt im Jahr mindestens 400-500 kg Nahrung, die zu etwa 95 Prozent aus Fisch besteht. Die restlichen Anteile im Nahrungsspektrum bestehen überwiegend aus Amphibien und Krebsen, aber auch Jungvögel und Muscheln.

Aufgrund ihres komplexen Stoffwechsels können Fischotter die tägliche Futtermenge nicht mit einer einzigen Mahlzeit aufnehmen, sondern in mehreren 300-400 g-Happen, verteilt über den Tag. Der Fischotter kann also einen großen Fisch nicht auf einmal fressen, sondern nur Teile seines Fangs. Für die nächste Mahlzeit wird ein neuer Fisch gefangen. Das erhöht den wirtschaftlichen Schaden deutlich.

Nicht einberechnet dabei sind die Fischmengen, die dem Otter durch Nahrungsdiebe wie Fuchs, Marder, Krähe und Co. Abspenstig gemacht werden, und die der Otter durch den Fang zusätzlicher Fische ausgleichen muss.

Verursachen Fischotter Schäden in freien Gewässern?

In freien Gewässern kann der Fraßdruck durch Fischotter Auswirkungen auf die dort lebenden Tierarten haben. Inwieweit sie die Fischfauna beeinträchtigen ist bisher noch nicht eindeutig nachgewiesen, wird aber derzeit vom Landesfischereiverband Bayern untersucht. Eine österreichische Studie (ezb) von 2020 untersuchte Flossenverletzungen von ausgewachsenen Huchen. Etwa die Hälfte der untersuchten Verletzungen sind höchstwahrscheinlich auf den Fischotter zurückzuführen. Diese Erkenntnis führt zu einem Zielkonflikt, denn der Schutz des Fischotters geht damit zu Lasten einer ebenfalls stark gefährdeten und geschützten Tierart.

Welche Schäden verursachen Fischotter in Teichen?

Es entstehen Fraßschäden (primäre Schäden) in den unterschiedlichsten Formen der Aquakultur. Betroffen sind Fische aller Altersklassen und Arten. Im Gegensatz zu den freien Gewässern, können Fische im Teich dem Otter nur bedingt entkommen. Durch Erschöpfung oder Stress bei der Flucht vor den einfallenden Prädatoren entstehen sekundäre Schäden bei den Fischen: Sie fressen dann weniger und sind anfälliger für Krankheiten, was wiederum zu Verlusten führt.

Wie hoch sind die Schäden in der Teichwirtschaft?

2019 wurden in Bayern 137 Schadensanträge mit einer Gesamtsumme von knapp 1,1 Millionen Euro gestellt. Ausgezahlt werden konnten nur knapp 750.000 Euro.

Welche Schäden stellen das größte Problem dar?

Schäden am Laichfischbestand haben eine fatale Auswirkung, denn Laichfische sind das Stammkapital einer Teichwirtschaft und das Ergebnis jahrelanger Zucht. Mit ihnen produzieren Teichwirte eigenen Fischnachwuchs oder Satzfische für die Weitervermarktung. Sie können bei Verlust in der Regel nicht durch Nachkauf ersetzt werden. Vielmehr müssen sie über mehrere Jahre selbst herangezogen oder auf andere Weise beschafft werden (z.B. Laichfischfang).

Wie ist die „Wertigkeit“ von Laichfischen einzuschätzen?

Der Wert eines einzelnen Laichfisches ist schwer ermittelbar. Bei in der Fischzucht gängigen Forellen ist der Wert in etwa mit dem 7-10-fachen eines Speisefisches anzusetzen. Bei Sonderarten wie Huchen, Stör oder Seeforelle, deren Aufzucht meist dem Artenschutz dient, ist der Wert quasi unbezahlbar.

Stellt ausschließlich der Fraß ein Problem dar?

Nein, vor allem im Winter weisen die Fische einen reduzierten Stoffwechsel auf und sind damit sehr stressanfällig. Scheucheffekte durch die Flucht vor jagenden Fischottern strapazieren die Tiere in der Winterung (bspw. Laichkarpfen) massiv. Durch die Beunruhigung können aufgrund  des eintretenden Energiemangels schwere Folgeschäden auftreten (sekundäre Fischverluste). Zudem werden verletzte Speisefische durch Otterschäden (tiefe Bissverletzungen usw.) vermarktungsunfähig.

Präventionsmaßnahmen

Gibt es ein Fischottermanagement?

Seit 2016 wird in Bayern ein Fischottermanagementplan umgesetzt. Dieser umfasst in der bisherigen Fassung drei Säulen (Beratung, Prävention und Entschädigung). Auf Beschluss des Landtags soll die Entnahme von Fischottern im Bereich der Teichwirtschaft als 4. Säule im Fischottermanagementplan etabliert werden.

Warum zäunt man die Teiche nicht einfach ab?

Die Wirksamkeit von Zäunen hängt sehr stark von der Konstruktion. Man unterscheidet hauptsächlich zwischen Fest- und Elektrozaun. Bei großen Teichen ist der Bau von Zäunen meist nicht wirtschaftlich und häufig aus naturschutzfachlichen Gründen nicht genehmigungsfähig.  Zudem verhindern oft Hochwasserschutz, Topographie oder Eigentumsverhältnisse den Zaunbau. Großflächige Einzäunungen würden andere Tiere (vor allem Vögel und Amphibien) stark beeinträchtigen. Nicht zuletzt bringen Zäune eine starke Einschränkung bei der Bewirtschaftung der Teiche mit sich.

Was kostet der Zaunbau?

Die Kosten für den Zaunbau sind enorm und sind trotz bestehender Fördermöglichkeiten (max. 50% Zaunbauförderung) gerade an größeren Teichen betriebswirtschaftlich nicht umsetzbar. Fest verbaute Abwehrzäune kosten im Durchschnitt 75 Euro pro laufendem Meter. Teiche mit einem Hektar Größe haben etwa 400 Meter Uferlänge. Die Umzäunung eines 1-Hektar-Teichs kostet somit im Schnitt 30.000 Euro. In Bayern gibt es etwa 50.000 Teiche mit einer Durchschnittsgröße von 0,5 – 1 ha. Knapp 20.000 Hektar Teiche werden bewirtschaftet. Somit würden bei einer Umzäunung all dieser Teiche Kosten in Höhe von mindestens 500 Millionen Euro entstehen.

Entschädigungsprogramme

Teichwirte bekommen Entschädigung für Fischotterschäden. Das sollte die wirtschaftlichen Probleme doch lösen?

Teichwirte können Entschädigungszahlungen nur unter bestimmten Kriterien beantragen (z.B. Mindestteichfläche von 0,5 Hektar). Die Entschädigungsquote beträgt zudem nur 60 bis max. 80 % der realen Schadenssumme. Auch Präventionsmaßnahmen werden nur anteilig gefördert und der Mehraufwand beispielsweise für das Ausmähen der Zäune nicht. Eine wirtschaftliche und zukunftsfähige Produktion nachhaltiger, regionaler Produkte ist so auf Dauer kaum möglich – betroffen sind in Bayern überwiegend Familienbetriebe mit langer Tradition.

Fischotterentnahme

Warum gibt es das Pilotprojekt zum Abschuss von Fischottern?

Das Projekt basiert auf einem Beschluss des bayerischen Landtags von 2018. Die Abgeordneten wollen die Frage geklärt wissen, ob die Entnahme einzelner Tiere zu geringeren Schäden in den betroffenen Teichgebieten führt. Kommt die Untersuchung zu einem positiven Ergebnis, soll die Entnahme als 4. Säule des Fischottermanagements festgeschrieben werden.

Der Landtag beauftragte die Regierung der Oberpfalz gemeinsam mit der Landesanstalt für Landwirtschaft im Rahmen des Projekts mit der fachlichen Begleitung des Entnahmeprozesses, dem Monitoring und der Evaluierung, der Unterstützung des Genehmigungsverfahrens sowie der Implementierung der Fischotterentnahme als 4. Säule in den Managementplan.

Wie viele Fischotter sollen im Rahmen des Pilotprojekts entnommen werden?

In drei Landkreisen in der Oberpfalz sollen maximal sechs männliche Individuen bis Ende 2020 entnommen werden. Diese Zahl ist sehr gering, betrachtet man die 31 im Jahr 2018 im Straßenverkehr getöteten Otter in der Oberpfalz.

Gibt es ein begleitendes Monitoring?

Die Landesanstalt für Landwirtschaft plant ein begleitendes Monitoring zur Otterentnahme. Da eine Klage die Entnahme momentan blockiert, wird das für das bayerische Fischottermanagement wichtige Monitoring derzeit nicht durchgeführt.

Ist Bayern Vorreiter oder gibt es in anderen Ländern bereits Entnahmeregelungen?

In Österreich werden in einigen Bundesländern seit 2017 Fischotter entnommen. In Deutschland gibt es bislang keine Fischotterentnahmen.

 

Laden Sie sich die FAQ Fischotter herunter

 

FAQ Fischotter in Bayern

Nr. 3, September 2020

Bewässerung: Wasserentnahme belastet Fischwelt
Kanufahrer: Gericht kassiert Genehmigungen
Elritzen: Laichfischfang zum Arterhalt

Fischrezepte für Angler und Genießer

Frisch gefangener Fisch ist der pure Genuß! Damit die Zubereitung der Fänge auch gelingt, kommt vom Landesfischereiverband Bayern eine neue umfassende Sammlung von Fischrezepten. Schritt für Schritt zeigen wir Ihnen, wie Fisch küchenfertigt gemacht wird und erklären die wichtigsten Garmethoden, nach Fischarten sortiert finden Sie Fisch- und Soßenrezepten. Viel Spaß beim Kochen und guten Appetit!