Flusskrebse lebten schon vor gut 200 Millionen Jahren. Dabei besiedelten sie Flüsse und Seen in heute nicht mehr vorstellbarer Zahl. Erst Ende des 19. Jahrhunderts setzte der Zusammenbruch der heimischen Bestände ein: Aus Nordamerika eingeführte Flusskrebse brachten die tödliche Krebspest in unsere Flüsse. Innerhalb weniger Jahrzehnte erloschen fast alle Populationen Europas und die Flusskrebse schienen so gut wie ausgestorben.
Heute begegnet man in Bächen, Teichen und Seen überwiegend den „Amerikanern“ und nicht mehr dem in Bayern heimischen Edelkrebs und Steinkrebs. Wer sind die Flusskrebse, was leisten sie im Gewässer, wodurch sind sie bedroht und wie können wir ihre Bestände fördern und schützen?
Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit im Fischereiverein
Öffentlichkeitsarbeit will eine positive Einstellung zur Fischerei, zum Gewässerschutz oder zur Vereinsarbeit erreichen. PR ist heute besonders wichtig, denn Fischereivereine stehen mit anderen Freizeit- und Umweltschutzorganisationen im Wettbewerb um Aufmerksamkeit. Dieser Flyer ist eine Anleitung für erfolgreiche Arbeit im Verein.
Weitere Erleichterungen
Seit dem 22. Juni ist die 6. Infektionsschutzverordnung in Bayern in Kraft. Damit sind nun wieder Vereinsveranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt. Darunter fallen explizit auch Vereinssitzungen. Dabei muss der Veranstalter allerdings ein Schutz- und Hygienekonzept erarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Darin müssen Maßnahmen wie die Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,5 Metern berücksichtigt werden, genauso wie Möglichkeiten zur Desinfektion von Händen und Oberflächen sowie ausreichende Belüftung von Räumen. Das bedeutet, dass nicht alle Räumlichkeiten für so große Veranstaltungen geeignet sind. Ebenso müssen Listen der Teilnehmer geführt werden, um im Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer alles dabei war.
Nun sind auch Gemeinschafts- und Königsfischen wieder erlaubt. Hierbei gilt selbstverständlich ebenfalls, dass der Sicherheitsabstand eingehalten wird und ein Hygienekonzept vorliegt.
15027 LOHR MIT NEBENBÄCHEN
(Gemarkung: Frammersbach, Gemarkung Partenstein);
Lohr und Nebenbäche Gesamtlänge: ca. 15,0 km
Nr. 2, Juni 2020
Krebs, Huchen & Co: Neuauflage der Artenhilfsprogramme
Corona: Solidarität mit Berufsfischern und Teichwirten
Beamtmungspatient: Immer mehr Baggerseen drohen umzukippen

LFV Jahresbericht 2019/20
Informationen rund um den LFV Bayern und die Bayerische Fischerjugend: Leistungen, Aktivitäten und Engagement

Wie werde ich Angler
So kommen Sie zum Fischereischein in Bayern: Vorbereitungskurs, Prüfung , Fischereiabgabe

Status der Regenbogenforelle in Bayern
Betrachtung eines Fachartikels: Pro und Contra Besatz mit Regenbogenforellen
Bei der Regenbogenforelle scheiden sich die Geister. Die einen betrachten die vor mehr als 100 Jahren eingebürgerte Art mittlerweile als heimisch, andere bezeichnen sie mit Blick auf die Neuerungen im Bundesnaturschutzgesetz als „Neozoen“, eine gebietsfremde Art also.
Um die häufig emotional geführte Diskussion zu diesem Thema zu versachlichen, hat der LFV Bayern einen Artikel in der renommierten Fachzeitschrift „Wasserwirtschaft“ veröffentlicht. Das Journal eignet sich für dieses Thema besonders, denn der Leserkreis rekrutiert sich aus vielen Disziplinen: Behörden, Verbände und Sachverständige aus den Bereichen Wasserwirtschaft und Naturschutz. Also all diejenigen, die in der täglichen Arbeit mit Themen wie der Regenbogenforelle befasst sind und dazu entsprechende Informationen benötigen.
Überzeugende Expertise
Der Autor Dr. Sebastian Hanfland, Geschäftsführer beim LFV Bayern, greift dabei auf den jahrzehntelangen Erfahrungsschatz des Verbandes zurück. Dank enger Zusammenarbeit bezieht er auch das Wissen und Daten wichtiger Fachstellen aus Bayern ein, insbesondere des Instituts für Fischerei sowie den Fachberatungen für Fischerei.
Neben den historischen Gründen für die Einführung der Regenbogenforelle, die aufgrund des damaligen Zeitgeists kaum Artenschutzaspekte enthielten, wird verständlich gemacht, warum diese Art auch heute noch in Gewässer besetzt wird.
War vor 100 Jahren noch die fischereiliche Abwechslung Ansporn, ist es heute ein ganzer Strauß von hauptsächlich lebensraumrelevanten Ursachen, die einem Besatz mit Regenbogenforellen Vorschub leisten.
Fischrückgang durch den Menschen
Aufgrund menschlicher Veränderungen im und am Gewässer ist der Bestand vieler heimischer Fischarten stark eingebrochen. Der freie Platz, den diese Arten bedauerlicherweise hinterlassen haben, lässt sich in Anbetracht latenter Störeinwirkungen auf den Fischlebensraum oftmals nur noch mit der „Regenbognerin“ besetzen. Auch die hohe Anzahl von Prädatoren, wie Kormoran oder neuerdings Fischotter, zwingt Fischer vielerorts notgedrungen auf die Regenbogenforelle zurückzugreifen.
Der Vorwurf, die Regenbogenforelle würde selbst als Störfaktor für heimische Fischarten wirken, weil sie durch Konkurrenz und Fraßdruck selbst zu deren Dezimierung beitrage, wird im Fachartikel gut aufbereitet und in wichtigen Punkten widerlegt. Langjährige Aufzeichnungen von Elektrobefischungen in Gewässern mit Regenbogenforellenbesatz belegen eine verhältnismäßig niedrige Anzahl und Biomasse, verglichen zu den natürlicherweise noch vorhandenen Fischarten.
Auf die Bewirtschaftung kommt es an
Einen großen Wert misst der Autor der fischereilichen Bewirtschaftung bei. Auch wenn die Regenbogenforelle als Substitut für fast verschwundene Arten wie die Äsche geeignet ist, kann man sie keinesfalls völlig planlos in jeder erdenklichen Menge oder Größe in jedem Gewässer besetzen.
So ist ein Besatz nur dann sinnvoll und vertretbar, wenn im Gewässer vorhandene Nahrungsressourcen und Standplätze von den natürlich vorkommenden Arten nicht ausgenutzt werden. Selbiges gilt auch, wenn erhebliche Gewässerdefizite (z.B. Kanalisierung, Strukturmangel usw.), die eine Erholung der natürlichen Fischfauna behindern, auf absehbare Zeit nicht behoben werden können.
Der Fachartikel erschien im Magazin „Wasserwirtschaft“ (Ausgabe 2-3/2020) beim Verlag Springer-Profssional
Die Regenbogenforelle in Bayern
Pro und Contra Besatz in freien Gewässern
Aus Wasserwirtschaft (2-3/2020)
Verurteilung nach Axtangriff
Angler nach Angriff auf Fischereiaufseher wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Verzerrte Berichterstattung in Lokalzeitung.
Der Fall hat im Juli 2019 bayernweit Schlagzeilen gemacht: Ein Angler griff an der Donau bei Kelheim einen Fischereiaufseher mit einer Axt an. Das Opfer trug erhebliche Verletzungen davon. Hätte es nicht sein Mobiltelefon ans Ohr gehalten, wäre sein Schädel womöglich durch einen Hieb zertrümmert worden. Der Täter saß mehrere Monate in Untersuchungshaft. Vor dem Landgericht Regensburg begann im Februar der Prozess. Am 12. März verkündeten die Richter ihr Urteil: Sie sprachen den Täter wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig und setzten als Strafe eine Haft von einem Jahr und zehn Monaten an, die sie zur Bewährung aussetzten.
Der Fall zeigt, wie gefährlich die Tätigkeit eines Fischereiaufsehers sein kann. Das Opfer erlitt ein Trauma. In einem ärztlichen Gutachten war von einem psychotischen Residualzustand die Rede, unter dem es dauerhaft zu leiden habe. Der 54-Jährige wird heute noch medikamentös behandelt. Er musste seine Courage, als Ehrenamtlicher für die Ökologie unserer Gewässer und für unsere Unterwasserfauna einzutreten, leider sehr teuer bezahlen.
Zu Unrecht an den Pranger gestellt
Die unerfreulichen Begleiterscheinungen des Prozesses führten zudem vor Augen, auf welch schäbige Weise ein Opfer öffentlich bloßgestellt werden kann – und mit ihm auch ein ganzer Fischereiverein. Die Berichterstattung in der Mittelbayerischen Zeitung ließ all das zu wünschen übrig, was man unter ausgewogenem, sorgfältigem und fairem Journalismus versteht. Sie brachte den Verein durch Unterstellungen öffentlich in Misskredit. „Der Kreisfischereiverein Kelheim e.V. ist einer der größten Vereine in unserem Verband. Er arbeitet absolut vorbildlich“, sagt LFV-Präsident Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle. Er schrieb im Februar dem Chefredakteur des Blattes einen Brief und erhielt von ihm bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe keine direkte Antwort. Stattdessen wurde der LFV-Pressestelle mitgeteilt, dass die MZ die Kritik nicht teilen könne.
Am ersten Prozesstag, als die Anklage verlesen wurde und die ersten Zeugen gehört wurden, waren Vertreter mehrerer Medien anwesend. Da wurde sauber zitiert und alle Seiten kamen zu Wort. Später aber war als Prozessberichterstatter vorwiegend der MZ-Journalist zugegen, der sich nach Einschätzung von Prozessbeobachtern als verlängerter Arm der Verteidigung gerierte. Entsprechend einseitig fielen dann leider auch die Prozessberichte in der MZ aus. Sie verfolgten gewissermaßen die Strategie der Verteidigung, das Tatopfer und den Kreisfischereiverein Kelheim in ein schiefes Licht zu rücken.
Zeugen der Verteidigung blamieren sich
Einem wahren Theaterspektakel glich vor der Schwurgerichtskammer unter dem Vorsitz von Dr. Michael Hammer der vierte Prozesstag. Die Verteidigung des Axt-Angreifers führte einen Zeugen nach dem anderen auf. Sie alle sollten die Glaubwürdigkeit des Fischereiaufsehers erschüttern, indem sie ihn als unhöfliches, brüllendes Ungetüm und „schlimmsten Kontrolleur von ganz Bayern“ darstellten. Die Schilderungen übernahm der MZ-Reporter. Sie waren kompromittierend, das scheint ihm gefallen zu haben. Aber waren sie auch glaubhaft? Keineswegs. Unerwähnt ließ der Berichterstatter, wie eklatant sich diese Zeugen der Reihe nach blamierten, als sie mit Schaum vor dem Mund über das Opfer herfielen und sich vor lauter Belastungseifer in Widersprüche verzettelten.
Einer von ihnen ging in einer kurzen Prozesspause zum angeklagten Axt-Angreifer, reichte ihm die Hände und sagte: „Wir schaffen das!“ Dem Richter fiel diese Sympathiebekundung des Zeugen für den brutalen Täter auf, dem Reporter nicht. Der Richter fragte kritisch nach, der Reporter ließ den außergewöhnlichen Umstand außer Acht. Er hätte nicht in sein schiefes Bild gepasst. Schließlich kam bei dieser Vernehmung auch noch ans Tageslicht, dass der Zeuge beim Angeln mit lebendem Köderfisch erwischt worden war – und zwar genau von dem Fischereiaufseher, der in diesem Prozess Opfer war und den der Zeuge nun zu belasten versuchte. In der MZ kein Wort von dem Fischfrevel und dem ganzen peinlichen Auftritt.
Ein anderer Zeuge wollte sich nicht mehr erinnern, dass er sich schon einmal wegen einer Straftat verantworten musste. Die Oberstaatsanwältin erinnerte ihn daran. Und wieder ein anderer wollte Catch-and-Release-Bilder von einem großen Waller nur zum Schein in ein soziales Netzwerk gestellt haben und vom Fischereiaufseher drangsaliert worden sein. Auch er verstrickte sich in weitere Widersprüche, bis es ihm zwischenzeitlich sogar die Sprache verschlug.
All diese Herren wären als Knallchargen für das „Königlich-bayerische Amtsgericht“ durchgegangen. Doch die MZ berichtete, als wären als Belastungszeugen gegen das Opfer ausnahmslos ehrenwerte Männer aufgetreten. Kein Wort über ihre mangelhafte Glaubwürdigkeit.
Berichterstattung auf Kosten der Fischereiaufseher
Weil die MZ wesentliche Fakten unerwähnt ließ, entstand ein falsches Bild. Darunter wiederum hatte der Kreisfischereiverein Kelheim zu leiden. In den Fokus nahm die Zeitung den Vereinsvorstand, der nach ihrer einseitigen, auf den Verteidiger ausgerichteten Schilderung einen schikanösen Fischereiaufseher hatte gewähren lassen. Der Reporter schrieb: „An den Fischwassern im Landkreis Kelheim herrscht Krieg – Krieg zwischen vielen Anglern und einigen Funktionären.“
Wie sich am Rande des Prozesses herausstellte, verfolgte der Journalist Dr. Rudolf Neumaier, Leitender Redakteur bei der Süddeutschen Zeitung, den denkwürdigen vierten Verhandlungstag. Bayerns Fischerei & Gewässer bat ihn um eine Einschätzung. „Hier wollten notorische Falschangler, denen zum Teil schon die Erlaubnisscheine entzogen waren, ihr Mütchen an einem Fischereiaufseher kühlen, den ein anderer, unbescholtener Zeuge, ebenfalls Angler, als freundlich und korrekt beschrieb“, sagte Neumaier. Die MZ-Berichterstattung wollte er „lieber nicht“ kommentieren, weil er den Kollegen persönlich kenne und ihm dieser „von dem Verteidiger vorgeschwärmt hat“. Im Nachgang des Prozesses teilte die Staatsanwaltschaft Neumaier auf Nachfrage mit, sie prüfe „die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage“.
Richter lässt sich nicht blenden
Nach Darstellung der Mittelbayerischen Zeitung wurde dem Fischereiaufseher nur „ein Denkzettel“ verpasst. Ein Axtangriff mit einer lebensbedrohlichen Verletzung als Denkzettel? Glücklicherweise hatten die Richter einen besseren Blick für die Realität. Ihr Urteil spricht für sich.
Christian Bertsch, Rechtsanwalt in Neustadt an der Donau und im Regensburger Prozess Nebenklage-Vertreter, ermuntert die bayerischen Fischereiaufseher. „Lassen Sie sich keine Angst einjagen. Wichtig ist, dass Sie Kontrollen korrekt und mit der gebotenen Höflichkeit angehen.“ Auf jeden Fall können Fischereiaufseher Lehren aus diesem Fall ziehen.
Damit ihre Amtsträger-Rolle deutlich wird, müssen sie dringend ihre Dienstmarke tragen. Am sichersten sind sie stets in Begleitung. Zum anderen zeigt der Fall, wie wichtig es ist, alle Vorfälle mit Konflikten so genau wie möglich zu dokumentieren – für Aufseher selbst wie auch für Vereine. Dann hat man Daten und Fakten zur Hand und kann sie im Ernstfall Richtern vorlegen. Und die fällen letztlich die Urteile.
Autor: Sebastian Hanfland

Fisch des Jahres 2020: Die Nase
Die Nase ist ein Vertreter der Karpfenfische. Als bodenorientierter Schwarmfisch ernährt sie sich hauptsächlich von pflanzlicher Kost. Mit ihrem scharfkantigen Nasenmaul weidet sie den Algenbewuchs vom Gewässergrund und lagert diesen dabei um. Sie verhindert somit das Überwuchern des Kieslückensystems und sichert gleichzeitig den Lebensraum für viele Kleinstlebewesen und die Kinderstube vieler kieslaichender Fischarten. Nasen haben somit eine wichtige Funktion in unseren Fließgewässern.

Nr. 1, März 2020
Uferrandstreifen: Was ist ein Gewässer?
Heimfall: Walchenseekraftwerk zurück zum Staat
Fischereirechte: Große Ausschreibung
Preisliste Fischzucht Mauka

Rückblatt
Herausgeber: Bayerischer Jagdverband e.V., Hohenlindner Str. 12, 85622 Feldkirchen
Landesfischereiverband Bayern e.V., Mittenheimer Str. 4, 85764 Oberschleißheim
Redaktionskonferenz und didaktisches Konzept: Thomas Funke, Dr. Joachim Reddemann,
Thomas Schreder, Steffi Schütze, Anita Weimann, Jürgen Weißmann, Dirk Waltmann
Texte: Wildtiere: Jürgen Weißmann / Fische: Dr. Franz Geldhauser, Steffi Schütze und Thomas Funke
Grafische Gestaltung der Tierskizzen: Dr. Jörg Mangold
Herstellung: Wenng Druck GmbH, Breslauer Str. 7, 91550 Dinkelsbühl, www.wenng.de
Verkauf: BJV-Service GmbH, Hohenlindner Str. 12, 85622 Feldkirchen, Telefon: 0 89 – 99 02 34 – 22
Gefördert aus Mitteln der Jagd- und Fischereiabgabe