Mitteilung der Fischereifachberatung des Bezirks Schwaben Nach den großen Hochwassern drohen in Baggerseen, Altwassern und Teichen Fischsterben. Die Fischereifachberatung des Bezirks Schwaben empfiehlt deshalb folgende Maßnahmen. In weiten Teilen Schwabens…
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Angelfischerei
Das brauchen Sie zum Fischen in Bayern
Fischereischein
Der Fischereischein ist ein Legitimationspapier, das dem Inhaber erlaubt, zu angeln. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Im Ausland abgelegte Prüfungen/Nachweise sind der staatlichen Fischerprüfung in Bayern nicht gleichgestellt. In anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte, gültige Fischereischeine gelten auch in Bayern, soweit die Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung ihre Hauptwohnung (Art. 16 Abs. 2 Meldegesetz) nicht in Bayern hatten. Nimmt der Inhaber eines Fischereischeins seine Hauptwohnung in Bayern, gilt der Fischereischein hier längstens bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer. Beschreibung Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen. Den Fischereischein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen. Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit. Ab dem 1. Januar 2025 können Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren in Bayern ohne Jugendfischereischein angeln. Möglich macht dies das „Zweite Modernisierungsgesetz“, das vom bayerischen Landtag verabschiedet wurde. Die Regelung bringt erhebliche Erleichterungen für Familien und die Nachwuchsförderung in der Angelfischerei. https://lfvbayern.de/fischen/angelfischerei/vereinfachung-fuer-bayerns-fischernachwuchs-5014.html Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen. Diese können Sie bei der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) - Institut für Fischerei – Tel. 08161-86 40 60 00 oder Ihrer zuständigen Wohnsitzgemeinde erfragen. Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z. B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen sogenannten Jahresfischereischein beantragen. Dieser gilt innerhalb eines Jahres ab Ausstellung für bis zu drei Monate. Die zeitliche Lage der Geltungsdauer kann der Antragsteller bestimmen, entweder in einem Stück oder aufgeteilt in bis zu drei Teilabschnitte. Zuständig ist die Gemeinde, in deren Gebiet der Betreffende (bevorzugt) angeln will. Voraussetzungen Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde oder der Prüfungsbehörde (LfL) – Institut für Fischerei – Tel. 08161-86 40 60 00 erfragen) anerkannt. Über mögliche Ausnahmen von der Prüfungspflicht für Berufsfischer, Fischwirte und Auszubildende in diesem Beruf oder Aussiedler informieren die zuständigen Gemeinden oder die Prüfungsbehörde (LfL - Institut für Fischerei -Tel. 08161-86 40 60 00). Gleiches gilt für Ausnahmen bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung sowie für Befreiungen bei der Vorlage von Prüfungszeugnissen und Fischereischeinen aus anderen deutschen Ländern. Fristen Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt. Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein). Erforderliche Unterlagen- Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
- Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
- ggf. Führungszeugnis
- Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 €
- Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 €
Ursprung: Anlage 6 zur Bekanntmachung über den Vollzug des Fischereirechts und Förderung der Fischereizu Teil 1 (VwVFiR) vom 4. Februar 2025 Für den Jahresfischereischein für Touristen beträgt die Fischereiabgabe 15,00 €. Für Personen, die aufgrund ihrer Behinderung von der Prüfungspflicht befreit sind und folglich die Fischerei nur in Begleitung ausüben dürfen, ermäßigt sich die Fischereiabgabe auf 50 % des regulären Betrags. Vergleichbares gilt für Jugendliche und Personen in der Ausbildung zum Fischwirt; sie zahlen für die ersten fünf Jahre nur 20,00 € statt der regulären 40,00 €. Erlaubnisschein Neben dem staatlichen Fischereischein brauchen Sie für jedes Gewässer einen Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten. Die Zahl der Erlaubnisscheine für ein Fischereirecht orientiert sich an der Er-tragsfähigkeit des Gewässers. Dies schützt die natürliche Fischfauna. Als Mitglied in einem Fischereiverein erhalten Sie einen Erlaubnisschein in der Regel für die Vereinsgewässer. An vielen, vor allem größeren Gewässern, können Sie auch Tageserlaubnisscheine erwerben. Die Kosten müssen Sie vor Ort erfragen.BayernOtter – Das Meldeportal für Fischotternachweise
Seit kurzem gibt es anstelle des bisher genutzten Meldebogens des LFV Bayern für Fischotter eine eigens eingerichtete Website, über die Nachweise zu Fischottervorkommen gemeldet werden können. Neben einer interaktiven Karte…
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Schulkalender 2024 – Wald, Wild und Wasser
Der Schulkalender „Wald, Wild und Wasser“, bei dem jeden Monat ein anderes heimisches Wildtier im Fokus steht, wird jährlich vom Bayerischen Jagdverband in Kooperation mit dem Landesfischereiverband Bayern herausgegeben. Er…
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Bayerischer Landesfischereitag 2024
Save the date! Herzliche Einladung zum Bayerischen Landesfischereitag 2024 mit Königsfischen an der Donau. Alle Infos & Anmeldung unter: Programm: Samstag, 14.9. 09:00-10:30 Uhr Erste Erfahrungen zur neuen Rechtsstellung der…
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EU – Finanzierungsprogramme in der Fischerei
Wie gut funktionieren die EU-Fonds für Fischerei? Kommission startet Konsultation Unter folgendem Link haben alle bayerischen Erwerbsfischer (Teichwirte, Fluss- und Seenfischer) die Möglichkeit, sich an der Konsultation zu beteiligen, insbesondere…
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Fischbergung – das gilt es zu beachten
Die dramatischen Hochwasser in weiten Teilen Bayerns gehen nun langsam zurück und das ganze Ausmaß der Schäden wird sichtbar – leider gibt es Menschenleben zu beklagen und viele Mitbürger haben…
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Nr. 2, Juni 2024
Für Sie im Einsatz: So arbeitet der LFV Bayern Renaturierung in Scheuring: Fischer erwecken Mühlbach zum Leben Wahlfach Fischen: Eine Schule am Haken REGIONALSEITEN Oberbayern REGIONALSEITEN Niederbayern REGIONALSEITEN…
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Schonzeiten und Schonmaße 2024
Weil es ein neues Fischereigesetz gibt, ändert sich auch die dazugehörige Ausführungsverordnung (AVBayFig). Konkret bedeutet dies u.a. eine neue Stellung für die Fischereiaufseher, neue Schonzeiten und Schonmaße, die ab 2023…
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Schulkalender 2024 – Wald, Wild und Wasser
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72. Bayerische Castingsportmeisterschaft
Im Namen des LFV Bayern möchten wir Sie zur 72. Bayerischen Castingsportmeisterschaft in Nersingen einladen. Alle weiteren Infos können dem Anhang entnommen werden.
10 – PUNKTE – PLAN FISCHOTTERMANAGEMENT
„Wir brauchen endlich eine Lösung!“ Landesfischereiverband mit 10 Forderungen für das Fischotter-Management Oberschleißheim, 20.04.2024 – Bayerns Teichwirte sind am Verzweifeln: der VGH hatte Ende November letzten Jahres die langersehnte Verordnung…
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Unser Jahresbericht 2023/2024 ist da. Es steckt sehr viel Arbeit in den 100 Seiten, somit gerne teilen und weiterverbreiten, vielen Dank! Leistungen, Aktivitäten und Engagenent für die bayerische Fischerei. Inhalt:…
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Fischverarbeitung in der Praxis
„Tradition trifft Innovation“ Karfreitag steht ganz traditionell Fisch auf dem Speiseplan. Fisch aus der Region, Produkte aus der bayerischen Seenfischerei und der heimischen Teichwirtschaft sowie natürlich selbst gefangener Fisch stehen…
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Fisch im Museum 2024
Beim traditionellen „Fisch im Museum“ dreht sich alles um die Rutte, Bayerns Fisch des Jahres 2024 Karfreitag ist in Bayern traditionell Fischtag – und das mit gutem Grund: Heimischer Fisch…
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