Berufsfischer sind im LFV politisch und naturschutzfachlich vertreten
Als größter Fischereiverband Bayerns vertritt der LFV auch die Interessen der bayerischen Teichwirte, Fluss- und Seenfischer. Derzeit sind 450 Berufsfischer in ganz Bayern Mitglied im LFV und damit organisiert in einem starken Verband mit aktuell 131.000 Mitgliedern.
– Politische Lobbyarbeit leistet der LFV Bayern z.B. bei der Kormoran-, Fischseuchen- und Aalschutzverordnung sowie bei der Aquakulturrichtlinie. – Als anerkannter Naturschutzverband in Bayern nimmt der LFV Stellung zu vielen Vorhaben bei denen Sie als Teichwirt, Fluss- und Seenfischer nicht nur direkt sondern auch indirekt betroffen sein können z.B. Wasserentnahmen, Einleitungen, Bauprojekte.
LFV-Rechtsschutzversicherung gilt auch für Berufsfischer
Alle Mitglieder des LFV sind bei Streitigkeiten aus dem Fischereirecht rechtsschutzversichert. Sie erhalten:
– Sofortige telefonische Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt
– Vermittlung eines geeigneten Fachanwalts
– Vollständige Betreuung und Abwicklung eines Rechtsschutzfalls
Als LFV-Mitglied sind Sie besser informiert
– Kostenloser Bezug der Mitgliederzeitschrift Bayerns Fischerei + Gewässer. Dort lesen Sie über aktuelle Themen auf den Berufsfischer-Seiten. Im Anzeigenmarkt finden Sie Informationen von Futtermittelbetrieben und Zubehörhändlern. Nutzen sie die Zeitschrift außerdem, um bei über 850 Vereinen für ihren Frühjahrs- oder Herbstbesatz zu werben.
– Über die LFV Homepage und die Facebook-Seite sind Sie in Fischerei und Gewässerschutz stets „up to date“.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihren Bezirksfischereiverbänden oder beim Landesfischereiverband Bayern e.V.
Die Online-Prüfung wird mehrmals im Jahr an verschiedenen Orten angeboten und setzt die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang voraus. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann diese beliebig oft wiederholt werden.
Welche Voraussetzungen sind zur Anmeldung an einer Online-Prüfung notwendig?
Ohne E-Mail Adresse durch den Landesfischereiverband Bayern e.V.
Registrierung
Die Anmeldung erfolgt durch die Registrierung im Online-Anmeldesystem.
Dazu muss man einen beliebigen User- bzw. Nutzernamen eingeben und ein Passwort.
Diese Daten werden im Online-System gespeichert und gewähren dem Kandidaten Zugang zu seinen Daten.
Als registrierter Benutzer können Sie eine Übersicht Ihres Ausbildungstands, Zahlung Ihrer Prüfungsgebühr sowie Einsicht in das Prüfungsergebnis erhalten.
Vor der Prüfung:
Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang
Wählen Sie einen Kursanbieter aus, der unter www.fischerpruefung-online.bayern.de aufgelistet ist. Setzen Sie sich mit dem Kursleiter in Verbindung und teilen Sie Ihre Anmeldenummer und Ihr Geburtsdatum mit, damit dieser Sie für den Online-Kurs anmelden kann. Ihr Kursleiter erfasst Ihnen die Ausbildungsstunden im System.
Zahlung der Prüfungsgebühr:
Es gibt drei Möglichkeiten die Prüfungsgebühr zu entrichten.
Überweisung
Kreditkartenzahlung
PayPal
Bei der Kreditkarten-/PayPal-Zahlung erfolgt eine sofortige Freischaltung zur Online-Prüfung. Bei einer Überweisung per Bank dauert die Freischaltung ca. 5 Arbeitstage.
Eine Anmeldung zur Prüfung setzt jedoch immer einen vollständig besuchten Vorbereitungslehrgang voraus.
Weitere Optionen beim Zahlungsvorgang
Prüfungsgebühr 50,– Euro (Standard)
Auswahl eines Kopfhörers (Lesehilfe etc.) + 16,– Euro
Anmeldung zur Prüfung:
Wenn die Ausbildungsstände erreicht sind und die Prüfungsgebühr Ihrem Teilnehmerkonto zugebucht ist, können Sie sich zu einem beliebigen Prüfungstermin anmelden. Danach können Sie sich ein Ladungsschreiben ausdrucken, auf dem Ihre PIN-Prüfungsnummer und der Prüfungsort ersichtlich sind.
Wechsel in ein anderes Prüfungslokal / Stornierung einer Prüfungsteilnahme:
Nach Verbuchung der Prüfungsgebühr, bzw. nach einer Anmeldung zu einem Prüfungstermin im System ist der Prüfungsplatz für Sie verbindlich reserviert.
Es ist möglich, eine erfolgte Prüfungsanmeldung zu stornieren und sich zu einem neuen Prüfungstermin oder einem anderen Prüfungslokal anzumelden. Allerdings verfällt bei einer Abmeldung die bereits entrichtetet Prüfungsgebühr (§ 5 Abs. 2 AVBayFiG) vollständig. Der Grund für die Nichtteilnahme an der Fischerprüfung ist unerheblich.
Bei Nichtteilnahme oder bei einer Verhinderung am Prüfungstermin verfällt die bereits entrichtete Prüfungsgebühr ebenfalls.
Vor jeder weiteren Anmeldung zur Online-Prüfung wird die Prüfungsgebühr in voller Höhe erhoben.
Ablauf Online-Prüfung
Wann sollen Sie zur Online-Prüfung erscheinen?
Erscheinen Sie 1/4 Stunde vor Prüfungsbeginn in dem jeweiligen Prüfungslokal.
Was muss zur Online-Prüfung mitgebracht werden?
Ladungsschreiben
Ausweisdokument mit Lichtbild (Personalausweis oder Reisepass, bei Jugendlichen ohne Personalausweis oder Reisepass genügt ein Schülerausweis mit Lichtbild)
Prüfungsablauf: Nach der Einlasskontrolle weist Ihnen der Prüfungsleiter den vom System willkürlich ausgewählten Platz zu. Geben Sie zur Aktivierung Ihres Prüfungsplatzes den in Ihrem Ladungsschreiben angegebenen Prüfungs-PIN am PC ein. Warten Sie an Ihrem Platz auf weitere Anweisungen des Prüfungsleiters. Erst nach dem Startschuss des Prüfungsleiters dürfen Sie mit der Prüfung beginnen. Jedem Prüfungsteilnehmer werden 60 zufällig ausgewählte Fragen aus dem verbindlichen Fragenkatalog an seinem PC angezeigt. Für die Beantwortung von jeweils 12 Fragen aus den fünf Fachgebieten haben Sie 1 Stunde Zeit. Eine praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht. Bei Verstoß gegen die Prüfungsordnung (7 Abs. 3 AVBayFiG) findet ein Ausschluss von der Prüfung statt. Diese gilt unerheblich vom tatsächlichen Ergebnis als nicht bestanden.
Prüfungsergebnis
Das Ergebnis wird unmittelbar nach der Beendigung der Prüfung online angezeigt.
Ist die Prüfung bestanden, erhalten Sie innerhalb zwei Wochen von der Prüfungsbehörde in Starnberg (Institut für Fischerei) ein Prüfungszeugnis. Mit diesem Dokument können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung einen Fischereischein beantragen.
Klicken Sie oben links auf „Neu registrieren“: Registrieren Sie sich im Bayern Portal mit Benutzername & Passwort Konto erstellen.
Setzen Sie den Haken zur Einwilligungserklärung
Daten ausfüllen —- Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein
Eingaben bestätigen mit „weiter“
Rufen Sie Ihren E-Mail-Account mit dem darin enthaltenen 6-stelligen Code,zur Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse und tragen Sie ihn in das Feld ein(ggf. Spamordner überprüfen)
Anschließend wird Ihnen die Verifizierung bestätigt. Klicken Sie auf „weiter“.
Bitte tragen Sie nun auf der nächsten Seite Ihre persönlichen Login-Daten ein:
Achtung: Notieren Sie sich Ihren gewählten Benutzernamen und das Passwort und bewahren Sie Ihre Zugangsdaten gut auf, damit Sie auf diese im weiteren Verlauf der Ausbildung zurückgreifen können!
Klicken Sie auf „Konto-Erstellung abschließen“
Auf der nächsten Seite wird Ihnen die erfolgreiche Registrierung bestätigt.
Rufen Sie nun die Seite www.fischerpruefung-online.bayern.de auf und klicken Sie auf
„Zum persönlichen Bereich“ weiter /Anmelden /Akzeptieren
Sie können nun Ihre Daten überprüfen und falls nötig korrigieren.
Schließen Sie den Registrierungsprozess mit einem Klick auf „Speichern“ endgültig ab.
Achtung: Bitte bewahren Sie sich Ihre Zugangsdaten Benutzername und Kennwort gut auf, da Sie nur damit in das System gelangen.
Bezahlung der Prüfungsgebühr von 50 €
Im Online-System finden Sie auf der Startseite unter Prüfungen das Feld „Prüfungsgebühr bezahlen“. Bitte bezahlen Sie die Gebühr unter Angabe der dort aufgeführten Daten. Erst nach Eingang der Gebühr (bei Banküberweisung nach ca. 5 Arbeitstagen / bei Kreditkarten-/PayPal-Zahlung sofort) sowie den eingetragenen Ausbildungsstunden können Sie sich zu einer Online-Prüfung anmelden.
Zum Verlassen der Seite bitte auf „Abmelden“ klicken.
Fischer machen Schule ist ein Projekt der Bayerischen Fischerjugend. Es unterstützt die Grundschüler der 4. Klassen das Lehrplanthema „Wasser als Lebensraum für Tiere und Pflanzen“ naturnah kennen zu lernen.
Die Schüler erfahren unter fachkundiger Anleitung, wie das Leben im und am Wasser funktioniert. Sie lernen einige Fischarten, Kleintiere und Pflanzen mit Namen kennen und gewinnen spielerisch erste Einblicke in die vielfältigen Zusammenhänge dieses Ökosystems. Durch eigenes Erkunden fällt es den Schülern leichter die ökologischen Zusammenhänge in der Natur zu begreifen und sich für deren Schutz zu engagieren.
Wir Fischer haben Zugang zu gepachteten oder eigenen Gewässern und kennen Flora und Fauna ganz genau. Dieses Wissen geben am Projekttag die Mitglieder des Jugendleitungsteams, Gewässerwarte, Vorstände und andere engagierte Ehrenamtliche der bayerischen Fischereivereine gerne an die Kinder weiter.
Das Arbeitsmaterial besteht aus einem Begleitheft für Jugendleiter, Multiplikatoren und Lehrer sowie einem Arbeitsheft für jeden Schüler. Zusätzlich stehen Materialien für eine biologische Gewässeruntersuchung zur Verfügung.
Die Teilnahme am Projekt ist kostenlos und wird über die Bayerische Fischereiabgabe gefördert.
Informationen für alle Pächter staatlicher Fischereirechte
Der Pachtvertrag schreibt die Abgabe eines jährlichen Berichts mit Angaben zur Bewirtschaftung des Gewässers vor. Schwerpunkte bilden dabei die Angaben über die Ein- und Ausgaben für das Fischereirecht und für jedes Gewässer getrennt, die Fangergebnisse und der Besatz. Dieser Jahresbericht bildet die Grundlage für eine aussagefähige Bewertung des Gewässers. Die Informationen verwaltet der LFV Bayern, als Verpächter der staatlichen Fischereirechte seit 2002 in einer Gewässerbewirtschaftungs-Datenbank.
Für den Jahresbericht werden folgende Angaben benötigt:
Besatzmaßnahmen: • Fischart nach Alter getrennt (z.B. 1-, 2-sömmerig oder Brut) und Menge (Stück und/oder kg), für jedes Gewässer im Fischereirecht • Belege, Rechnungen (in Kopie), hier nur für das einzelne Fischereirecht • Wichtig! Der Monat der Besatzmaßnahme
Fänge: • Fischart und -menge (Stück und kg) • das mini- und maximale Gewicht (in g) der gefangenen Fischart Die Fänge mit den nötigen Daten lassen sich über eine gute Führung der Fangbücher ziemlich genau ermitteln bzw. auswerten.
Einnahmen für das Fischereirecht: • die Anzahl der Ausgabe von Erlaubnisscheinen (z.B. Jahres-, Tages-, Wochenkarten) mit Preis pro Karte • sonstige Einnahmen z.B. Fischverkauf, Entschädigungszahlungen, Zuschüsse/Fördermittel
Ausgaben für das Fischereirecht: • Pachtzins • Grundsteuer • Gesamtkosten für den Besatz • Aufwendungen für den Kartenverkauf • Kosten für die Fischereiaufsicht • Sonstige Kosten mit Begründung z.B. Material, E-Befischung
Seit mehr als 50 Jahren verwaltet der LFV Bayern staatliche Fischereirechte im Auftrag des Finanzministeriums. Unter den insgesamt 531 Rechten finden sich alle Größen, vom kleinen Bach bis zum großen Stausee. Die Verwaltung arbeitet seit vielen Jahren auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags mit der IMBY (Immobilien Freistaat Bayern). 2010 wurde der Vertrag vom Freistaat um weitere 10 Jahre verlängert. Die Geschäftsbesorgung verbindet die fiskalischen Interessen des Freistaates mit der dem Fischereigesetz entsprechenden optimalen, fischereilichen Bewirtschaftung. Der Verband verfolgt das Ziel, Angelmöglichkeiten zu sozialen Preisen zu erhalten. Pächter sind unter Berücksichtigung der existentiellen Interessen der Berufsfischerei in erster Linie Fischereivereine. Die Ausschreibung erfolgt in der Mitgliederzeitschrift „Bayerns Fischerei + Gewässer“ sowie auf der Homepage des LFV. Die nötigen Formulare mit den ausführlichen Gewässerbeschreibungen und notwendigen Bewirtschaftungsdaten können immer ab März bis zum Ende der Bewerbungsfrist heruntergeladen werden. Über die Vergabe entscheidet eine Kommission aus jeweils einem Vertreter des LFV Bayern, des jeweiligen Bezirksfischereiverbandes und der zuständigen Regionalvertretung der IMBY.
Der Förderbeirat des LFV befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Förderung, die durch die Förderstelle beim LFV abgewickelt wird. Er entscheidet auch bei Maßnahmen, die den gängigen Förderbereichen nicht zugeordnet werden können, oder die ein Investitionsvolumen von 50.000 € überschreiten.
Der Förderbeirat besteht aus dem geschäftsführenden Präsidium des LFV, dem Generalsekretär des LFV, der Förderstelle, den Präsidenten der Bezirksfischereiverbände sowie je einem Vertreter des Instituts für Fischerei und der Abteilung Förderwesen und Fachrecht der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Er tagt bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr.
Wer sich in Bayern einen Fischereischein ausstellen lässt, muss die Fischereiabgabe zahlen. Damit leistet jeder Fischer einen Beitrag zum aktiven Gewässer- und Artenschutz.
Die Mittel aus der Fischereiabgabe werden vor allem genutzt, um nachteilige zivilisatorische Einflüsse auf die Fischbestände und den Lebensraum der Fische auszugleichen. Die Abgabe dient also der Förderung der Fischerei in Bayern.
Präsident: Hans-Joachim Weirather Vizepräsident Angelfischerei: Peter Steinle Vizepräsident Berufsfischer: Hubert Wagner Bezirksjugendleiter: Reinhold Hauke Geschäftsführer: Stefan Zott
Der Fischereiverband Schwaben (FVS) wurde 1880 gegründet. Derzeit sind dem FVS über 14.000 Angel- und Berufsfischer in Schwaben angeschlossen. Die Mitglieder teilen sich in 150 Fischereivereine, 29 Fischereigenossenschaften, sowie in die Fachgruppen Forellenzucht, Teichwirtschaft, Kleinteichwirtschaft, Fluss- und Seenfischerei und Gewässerbewirtschafter auf. Weiter zählen rund 2000 Jugendliche und 100 Jugendgruppen zu den Mitgliedern des FVS.
Unsere Arbeit steht unter dem Motto: Fischen ist mehr als Fische fangen
Der Fischereiverband Unterfranken verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der FVU ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke oder wirtschaftliche Zwecke seiner Mitglieder. Mittel des FVU dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Zuwendungen, die den Zwecken der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Zwecke des FVU sind der Schutz und die Pflege der Natur, insbesondere die Erhaltung der Gewässer in natürlichem Zustand und die Hege artenreicher Fischbestande zum Wohl der Allgemeinheit, sowie die Vertretung der Belange der Fischerei in Unterfranken durch freiwilligen Zusammenschluss aller an der Erfüllung dieser Zwecke mitwirkenden fischereilichen Vereinigungen und Personen.Verbesserung bestehender Gewässerstrukturen, insbesondere der Durchgängigkeit für Fische im Sinne von Art 1 (Abs 1) BayFiG.
Diese Zwecke will er erreichen durch: • Bewahrung und Förderung der Fischerei als Teil der Landeskultur. • Aktive Mitarbeit in allen Umwelt-, Gewässer-, Landschafts-, Natur-, Jagd- und Tierschutzfragen, sowie Zusammenarbeit mit den entsprechenden Institutionen, Vertretungen und Organisationen. • Hege und Pflege der Fischbestände, sowie die Förderung des standortgerechten Fischbesatzes und der ordnungsgemäßen Fischereiausübung. • Beratung und Information in allen Angelegenheiten der Fischerei, des Arten, – Umwelt- und Naturschutzes, sowie der Landschaftspflege. • Förderung der fachlichen Ausbildung der Fischereiausübenden durch Schulungen, Lehrgänge und sonstige Maßnahmen. • Aufklärung der Öffentlichkeit über die Bedeutung der Fischerei und ihres Schutzes, sowie über die Notwendigkeit des Schutzes und der Erhaltung der Gewässer. • Förderung des fischereilichen Verbands-, Vereins- und Genossenschaftswesens. Zweck des FVU ist außerdem die Förderung der Verbandsjugend.
Die Organisation Der Fischereiverband Unterfranken hat ca. 12.000 Mitglieder. Er gliedert sich in folgende Fachgruppen (§ 7 Satzung): • Angelfischer ca. 11 000 • Berufs- und Nebenerwerbsfischer: ca. 400 Mainfischer, Einzelrechtler oder organisiert in 22 Fischerzünften. • Teichwirte, Forellenzüchter und Gewässerbewirtschafter • Hegefischereigenossen und Fischereirechtsinhaber an den Nebengewässern des Mains, organisiert in 21 Hegefischereigenossenschaften • Die Fischerjugend im Fischereiverband Unterfranken
Dachverband ist der Landesfischereiverband Bayern e.V. in München.
Präsident: Jörg Zitzmann Ehrenpräsident: Fritz Loscher-Frühwald, MdL a.D. Vizepräsidenten: Peter Neuner, Daniel Trübenbach Beisitzer: Josef Wechsler Geschäftsstelle: Hans Padberg, Victoria Neumann, André Macher
Interessensvertretung von über 90 Organisationen der Fischerei im Bezirk Mittelfranken
Der Fischereiverband Mittelfranken ist ein freiwilliger Zusammenschluss der an der Förderung der Fischerei interessierten natürlichen und juristischen gemeinnützigen Personen und sonstigen Vereinigungen. Sein Zweck ist insbesondere die Förderung der gesamten Fischerei im Verbandsgebiet, Schutz und Erhaltung der Gewässer in ihrer natürlichen Schönheit und Ursprünglichkeit mit ihrem Fischbestand.
Der Verband dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zielen und unterwirft diesen auch seine Geschäftsführung. Er erstrebt keinen Gewinn und verwendet etwaige Überschüsse nur zu satzungsmäßigen Zwecken.
Der Verband hat vornehmlich folgende Aufgaben: • Beratung und Unterrichtung seiner Mitglieder in allen Angelegenheiten der Fischerei. • Förderung der Besetzung und ordnungsgemäßen Befischung der Fischwasser. • Förderung der fachlichen Ausbildung der Fischereiausübenden und Castingsportler durch Schulung und Prüfung, Veranstaltung von Ausstellungen, Vorträge, Lehrfilmvorführungen, Einrichtungen einer Bücherei und sonstige Maßnahmen. • Förderung des fischereilichen Verbands- und Vereinswesens, insbesondere der Ausbildung der Jugend auf diesem Gebiet. • Aufklärung der Allgemeinheit über die Wichtigkeit des Schutzes von Fischerei und Fischzucht sowie über die Bedeutung des Schutzes und der Erhaltung der Gewässer. • Beratung der Behörden und Dienststellen in allen Fragen der Fischerei und des Gewässerschutzes, insbesondere durch Zusammenarbeit mit dem Fachberater für Fischerei im Bezirk Mittelfranken, der Land- und Forstwirtschaft, des Natur-, Landschafts-, Tier- und Gewässerschutzes, der Jagd sowie mit den auf fischereiwissenschaftlichen Gebieten tätigen Anstalten und Institutionen. • Erstellung und Auswertung fischereistatistischer Unterlagen zur Erfüllung der vorstehenden Aufgaben. • Maßnahmen zur Beschaffung von Fischwassern zur Ausübung der Fischerei. Der Verband verfolgt weder politische noch konfessionelle Ziele.
Gerne nehmen wir ihren Verein mit Sitz im Bezirk Mittelfranken bei uns auf!
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle: Montag bis Freitag: 08.30 – 11.30
Präsident: Werner Köhler Vizepräsident: Reinhard Krug
Der Bezirksfischereiverband vertritt die Interessen der Angelfischerfischerei und der Fischerzünfte auf Bezirksebene. Dazu gehören ca. 11.500 organisierte Mitglieder (davon 1.100 Jugendliche) in rund 93 Vereinen und Zünften.
Leistungsschwerpunkte des Bezirksfischereiverbandes
Ausbildung der Angelfischer/innen • Flächendeckende Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung • Jugendausbildung • Gewässerwartlehrgänge • Fischereiaufseherausbildung (mit Prüfung) • Casting-Breitensport
Fischhege und Gewässerpflege • Erhalt und Renaturierung von Fischgewässern • Unterstützende Besatzmaßnahmen mit Fischen und anderen im Wasser lebenden Tieren • Bachpatenschaften und Patenschaften für Wanderhilfen zur biologischen Durchlässigkeit • Fischerei in geschützten aquatischen Habitaten • Altwässerpflege und ökologische Wasserkraftnutzung
Öffentlichkeitsarbeit • Systematische Gewässeruntersuchungen • Zusammenarbeit mit anderen Naturschutzverbänden • Fischlehrpfade und Ausstellungen • Veröffentlichungen in der Tages- und Fachpresse sowie im Oberfranken-TV • Anleitungen (Leitfaden) für Fischereivereine zur Ausübung der Fischerei nach guter fachlicher Praxis
Nähere bzw. weitere Auskünfte erteilen wir auf Anfrage gerne.
Präsident: Hans Holler Vizepräsidenten: Reiner Wolfrath, Franz Gebert Geschäftsstelle: Sabine Hellerbrand, Dipl. Biol. Sonia Rothe, Eva Wolff
Der Fischereiverband Oberpfalz e.V. wurde 1881 gegründet. Das Verbandsgebiet ist die Oberpfalz mit über 10.000 km Flüssen und 13.700 Teichen mit insgesamt 10.000 ha.
Der Verband und seine Aufgaben Der Fischereiverband Oberpfalz e. V. ist ein gemeinnütziger Verband ohne öffentlich rechtlichen Charakter, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und dessen Maßnahmen im Interesse der Mitglieder und auch im Interesse der Allgemeinheit zur Hebung und Förderung der Fischerei (Berufs- und Angelfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft) liegen.
Er hat die Aufgabe, die Fischerei im Regierungsbezirk zu heben, zu schützen und zu vertreten und zu diesem Zweck die Fischereivereinigungen in den Stadt- und Landkreisen unter Wahrung ihrer inneren Selbständigkeit, sowie in Ausnahmefällen Einzelmitglieder, zusammenzuschließen. Der Fischereiverband Oberpfalz e. V. erstrebt dieses Ziel in Zusammenarbeit mit den übergeordneten und benachbarten Fischereiverbänden, mit der Fischereifachberatung und fischereiwissenschaftlichen Instituten durch:
1. Beratung und Unterrichtung seiner Mitglieder in allen Angelegenheiten der Fischerei 2. Aufklärung der Allgemeinheit über die Bedeutung und Wichtigkeit der Erhaltung und des Schutzes der Fischerei und unserer heimischen Gewässer 3. Unterstützung und Beratung der Behörden, Dienststellen und der Mitglieder in allen Fragen des Fischereiwesens 4. Zusammenarbeit mit den der Fischerei nahestehenden Organisationen der Land- und Forstwirtschaft, des Natur-, Jagd- und Wildschutzes 5. Ökologische Verbesserung der Fischgewässer 6. Förderung der Fischerei 7. Maßnahmen zur Beschaffung von Fischwassern für Angelvereine – hierzu gehört auch der Erwerb und die Verpachtung von geeigneten Fischwassern 8. Hilfestellung bei Fischereischäden 9. Lehrgänge, Lehrausflüge, Ausstellungen und fischereiliche Veranstaltungen 10. Unterhaltung einer Bibliothek (Bücher, Zeitschriften, Videos, Dias, etc.) 11. Schaffung und Auswertung fischereistatistischer Unterlagen 12. Förderung der Jugend
Wir setzen uns besonders ein für • den Erhalt der natürlichen Gewässer • den Erhalt der Altwasser • den Erhalt der Teichlandschaft • die Renaturierung ausgebauter Gewässer • die Schaffung von Fischwanderhilfen • die Verbesserung der Uferstrukturen • die Reinhaltung der Gewässer
Wir führen durch • Gewässeruntersuchungen mit modernsten Messgeräten • Lehrgänge für Gewässerhege und –pflege • Lehrgänge für Fischereiaufsicht • Lehrgänge zur fischereilichen Praxis • Lehrgänge zur Verwertung von Fischen • Bestandserhebungen durch Einsatz von Elektrofischerei • Zeltlager für Jugendliche
Wir vermitteln • qualifizierte Ausbildung zur Staatlichen Fischerprüfung an 27 Ausbildungsstandorten • Besatzfische aus heimischen Produktionen • Fischereiliche Information an Schulen
Wir helfen • mit Zelten, Ausstellungsmaterial, Räucheranlagen, Fischbratöfen, Fangnetzen, Medien • Informations- und Lehrmaterial, Pachtverträgen, Fischereigesetz für Bayern.
Präsident: Michael Kreiner Vizepräsidenten: Hans-Dieter Scheiblhuber, Karl-Heinz Billmeier, Johann Mayer Geschäftsführer: Jörg Kuhn
Der Fischereiverband Niederbayern e.V. ist ein gemeinnütziger Verband. Er setzt sich für den Schutz und die Pflege der Natur ein, insbesondere die Erhaltung der Gewässer in ihrem naturnahen Zustand. Er strebt die Rückführung ausgebauter Gewässer in einen naturnahen Zustand an. Er setzt sich für einen artenreichen und gesunden Fischbestand ein, sowie die Pflege und Sicherung standortsgerechter Lebensgemeinschaften im und am Wasser.
Diesen Zweck will er erreichen durch: • Mitarbeit auf allen Gebieten des Natur-, Arten- und Gewässerschutzes • Erstellung und Finanzierung von Artenhilfsprogrammen für bedrohte Fischarten • Förderung biotopverbessernder Maßnahmen • Aus- und Fortbildung • Förderung der Jugendarbeit • Öffentlichkeitsarbeit • Beratung der Mitglieder in allen Angelegenheiten der Fischerei
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