Die Fischzucht Mauka

Eine Satzfischzucht mit Tradition und Zukunft

Die seit 1919 verbandseigene Fischzucht Mauka liegt im Freisinger Moos, am Flusslauf der Mauka. Die bebaute und unbebaute Fläche beträgt heute wie damals 4.965 ha. Beim Kauf waren 29 Teiche angelegt, heute sind es über 40 Erdteiche.

Den Betrieb leitet Fischwirtschaftsmeister Matthias Brunnhuber. Die Forellenteichwirtschaft ist ein anerkannter Ausbildungsbetrieb zum Beruf Fischwirt/Fischwirtin, Fachrichtung Fischzucht und Fischhaltung. Praktikantenstellen werden nach Vereinbarung vergeben.

Teiche Mauka

Die Fischzucht produziert jährlich etwa 1,6 Millionen Salmoniden aller Altersstufen, vom Ei bis zum Laichfisch. Die Besatzfische werden aus der Nachzucht von heimischen Beständen und von in freier Natur lebenden Laichfischen aufgezogen und getrennt voneinander vermehrt. Damit können die bedrohten Fischbestände in Bayern geschützt werden.
Abnehmer der Fische sind Fischereivereine, Fischzüchter und Hobbyteichwirte.

Kontakt
Landesfischzuchtanstalt Mauka
Neufahrner Str. 6
85376 Massenhausen

Tel.: (08165) 8208
Fax:  (08165) 98625

E-Mail: fischzucht-mauka@lfvbayern.de

 

Anfahrt zur Fischzucht Mauka

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Informationen für Berufsfischer & Teichwirte

Berufsfischer sind im LFV politisch und naturschutzfachlich vertreten

Als größter Fischereiverband Bayerns vertritt der LFV auch die Interessen der bayerischen Teichwirte, Fluss- und Seenfischer. Derzeit sind 450 Berufsfischer in ganz Bayern Mitglied im LFV und damit organisiert in einem starken Verband mit aktuell 131.000 Mitgliedern.

– Politische Lobbyarbeit leistet der LFV Bayern z.B. bei der Kormoran-, Fischseuchen- und Aalschutzverordnung sowie bei der Aquakulturrichtlinie.
– Als anerkannter Naturschutzverband in Bayern nimmt der LFV Stellung zu vielen Vorhaben bei denen Sie als Teichwirt, Fluss- und Seenfischer nicht nur direkt sondern auch indirekt betroffen      sein können z.B. Wasserentnahmen, Einleitungen, Bauprojekte.

LFV-Rechtsschutzversicherung gilt auch für Berufsfischer

Alle Mitglieder des LFV sind bei Streitigkeiten aus dem Fischereirecht rechtsschutzversichert.
Sie erhalten:

– Sofortige telefonische Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt

– Vermittlung eines geeigneten Fachanwalts

– Vollständige Betreuung und Abwicklung eines Rechtsschutzfalls

 

Als LFV-Mitglied sind Sie besser informiert

– Kostenloser Bezug der Mitgliederzeitschrift Bayerns Fischerei + Gewässer. Dort lesen Sie über aktuelle Themen auf den Berufsfischer-Seiten. Im Anzeigenmarkt finden Sie Informationen von Futtermittelbetrieben und Zubehörhändlern. Nutzen sie die Zeitschrift außerdem, um bei über 850 Vereinen für ihren Frühjahrs- oder Herbstbesatz zu werben.

– Über die LFV Homepage und die Facebook-Seite sind Sie in Fischerei und Gewässerschutz stets „up to date“.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihren Bezirksfischereiverbänden oder beim Landesfischereiverband Bayern e.V.

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Die wichtigsten Infos zur Fischerprüfung

Die staatliche Fischerprüfung in Bayern

Aktuelle Infos aus der Prüfungsbehörde (LFL):

Aktueller Ausbildungsplan (Stand November 2021)
Registrieranleitung Online-Anmeldesystem
Aktuelle Kurstermine
Aktuelle Prüfungstermine

Hinweise zur Online-Fischerprüfung

Die Online-Prüfung wird mehrmals im Jahr an verschiedenen Orten angeboten und setzt die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang voraus. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann diese beliebig oft wiederholt werden.

Welche Voraussetzungen sind zur Anmeldung an einer Online-Prüfung notwendig?

  • Internetzugang
  • E-Mail-Adresse

Wie erfolgt die Anmeldung zur Online-Prüfung?

Registrierung

  • Die Anmeldung erfolgt durch die Registrierung im Online-Anmeldesystem.
  • Dazu muss man einen beliebigen User- bzw. Nutzernamen eingeben und ein Passwort.
  • Diese Daten werden im Online-System gespeichert und gewähren dem Kandidaten Zugang zu seinen Daten.
  • Als registrierter Benutzer können Sie eine Übersicht Ihres Ausbildungstands, Zahlung Ihrer Prüfungsgebühr sowie Einsicht in das Prüfungsergebnis erhalten.

Vor der Prüfung:

  • Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang
  • Wählen Sie einen Kursanbieter aus, der unter www.fischerpruefung-online.bayern.de aufgelistet ist. Setzen Sie sich mit dem Kursleiter in Verbindung und teilen Sie Ihre Anmeldenummer und Ihr Geburtsdatum mit, damit dieser Sie für den Online-Kurs anmelden kann. Ihr Kursleiter erfasst Ihnen die Ausbildungsstunden im System.

Zahlung der Prüfungsgebühr:

Es gibt drei Möglichkeiten die Prüfungsgebühr zu entrichten.

  • Überweisung
  • Kreditkartenzahlung
  • PayPal

Bei der Kreditkarten-/PayPal-Zahlung erfolgt eine sofortige Freischaltung zur Online-Prüfung. Bei einer Überweisung per Bank dauert die Freischaltung ca. 5 Arbeitstage.

Eine Anmeldung zur Prüfung setzt jedoch immer einen vollständig besuchten Vorbereitungslehrgang voraus.

Weitere Optionen beim Zahlungsvorgang

  • Prüfungsgebühr 50,– Euro (Standard)
  • Auswahl eines Kopfhörers (Lesehilfe etc.) + 16,– Euro

Anmeldung zur Prüfung:

  • Wenn die Ausbildungsstände erreicht sind und die Prüfungsgebühr Ihrem Teilnehmerkonto zugebucht ist, können Sie sich zu einem beliebigen Prüfungstermin anmelden. Danach können Sie sich ein Ladungsschreiben ausdrucken, auf dem Ihre PIN-Prüfungsnummer und der Prüfungsort ersichtlich sind.

Wechsel in ein anderes Prüfungslokal / Stornierung einer Prüfungsteilnahme:

  • Nach Verbuchung der Prüfungsgebühr, bzw. nach einer Anmeldung zu einem Prüfungstermin im System ist der Prüfungsplatz für Sie verbindlich reserviert.
  • Es ist möglich, eine erfolgte Prüfungsanmeldung zu stornieren und sich zu einem neuen Prüfungstermin oder einem anderen Prüfungslokal anzumelden. Allerdings verfällt bei einer Abmeldung die bereits entrichtetet Prüfungsgebühr (§ 5 Abs. 2 AVBayFiG) vollständig. Der Grund für die Nichtteilnahme an der Fischerprüfung ist unerheblich.
  • Bei Nichtteilnahme oder bei einer Verhinderung am Prüfungstermin verfällt die bereits entrichtete Prüfungsgebühr ebenfalls.
  • Vor jeder weiteren Anmeldung zur Online-Prüfung wird die Prüfungsgebühr in voller Höhe erhoben.

Ablauf Online-Prüfung

Wann sollen Sie zur Online-Prüfung erscheinen?

  • Erscheinen Sie 1/4 Stunde vor Prüfungsbeginn in dem jeweiligen Prüfungslokal.

Was muss zur Online-Prüfung mitgebracht werden?

  • Ladungsschreiben
  • gültiger Ausweis mit Lichtbild
  • Prüfungsablauf: Nach der Einlasskontrolle weist Ihnen der Prüfungsleiter den vom System willkürlich ausgewählten Platz zu. Geben Sie zur Aktivierung Ihres Prüfungsplatzes den in Ihrem Ladungsschreiben angegebenen Prüfungs-PIN am PC ein. Warten Sie an Ihrem Platz auf weitere Anweisungen des Prüfungsleiters. Erst nach dem Startschuss des Prüfungsleiters dürfen Sie mit der Prüfung beginnen. Jedem Prüfungsteilnehmer werden 60 zufällig ausgewählte Fragen aus dem verbindlichen Fragenkatalog an seinem PC angezeigt. Für die Beantwortung von jeweils 12 Fragen aus den fünf Fachgebieten haben Sie 1 Stunde Zeit. Eine praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht. Bei Verstoß gegen die Prüfungsordnung (7 Abs. 3 AVBayFiG) findet ein Ausschluss von der Prüfung statt. Diese gilt unerheblich vom tatsächlichen Ergebnis als nicht bestanden.

Prüfungsergebnis

  • Das Ergebnis wird unmittelbar nach der Beendigung der Prüfung online angezeigt.
  • Ist die Prüfung bestanden, erhalten Sie in der darauf folgenden Woche ein Prüfungszeugnis. Mit diesem Dokument können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung einen Fischereischein beantragen.

Registrieren unter www.fischerpruefung-online.bayern.de

Hinweis zur Registrierung zur Online-Prüfung

  1. Rufen Sie die Internetseite www.fischerpruefung-online.bayern.de auf
  2. Klicken Sie auf den Link „Neu registrieren“.
  3. Registrieren Sie sich im BayernPortal. → Bürgerkonto einrichten.
  4. Setzen Sie den Haken und bestätigen Sie, dass Sie den Datenschutz gelesen haben und mit den Bedingungen einverstanden sind.
  5. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Registrieren mit Benutzername und Passwort“. (Das Registrieren mit Ausweis unterstützt die Fischerprüfung Stand Juli 2019 noch nicht.)
  6. Daten ausfüllen → (Kontodaten müssen Sie nicht ausfüllen)
    Achtung: Notieren Sie sich Ihren gewählten Benutzername und das Passwort und bewahren Sie sich Ihre Zugangsdaten gut auf, damit Sie auf diese im weiteren Verlauf der Ausbildung zurückgreifen können!
  7. Klicken Sie auf „Registrieren“. Es wird Ihnen daraufhin eine E-Mail zugesandt.
  8. Rufen Sie Ihren E-Mail Account auf und öffnen Sie die Aktivierungsemail (ggf. Spamordner prüfen)
  9. Klicken Sie auf den darin enthaltenen Link oder kopieren Sie diesen komplett in das Adressfeld Ihres Browsers (Internet Explorer oder andere)
  10. Rufen Sie nun erneut die Seiten der Fischerprüfung Online: www.fischerpruefung-online.bayern.de auf und klicken Sie „zum persönlichen Bereich“.
  11. Geben Sie hier nun Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein.
  12. Sie bekommen die Registrierungs-Seite der Fischerprüfung Online angezeigt. Sie können hier Ihre Daten nochmals prüfen und ggf. korrigieren.
  13. Klicken Sie auf „Speichern“. -> Sie haben Ihr Ziel erreicht, es erscheint eine Übersicht Ihrer Daten und Ihre Teilnehmernummer.

Achtung: Bitte bewahren Sie sich Ihre Zugangsdaten Benutzername und Kennwort gut auf, da Sie nur damit in das System gelangen.

Die vollständige Registrierungsanleitung und ein Handbuch für Kandidaten finden Sie hier:

Bezahlung der Prüfungsgebühr von 50 €

  • Im Online-System finden Sie auf der Startseite unter Prüfungen das Feld „Prüfungsgebühr bezahlen“. Bitte bezahlen Sie die Gebühr unter Angabe der dort aufgeführten Daten. Erst nach Eingang der Gebühr (bei Banküberweisung nach ca. 5 Arbeitstagen / bei Kreditkarten-/PayPal-Zahlung sofort) sowie den eingetragenen Ausbildungsstunden können Sie sich zu einer Online-Prüfung anmelden.

Zum Verlassen der Seite bitte auf „Abmelden“ klicken.

Weiterführende Informationen zur Fischerprüfung

Registrierungsanleitung Fischerpruefung Online
www.fischerpruefung-online.bayern.de
www.lfl.bayern.de/ifi/fischerpruefung

Den verbindlichen Fragenkatalog „Die staatliche Fischerprüfung“ können Sie unter info@lfvbayern.de bestellen.

FISCHERPRÜFUNG
Landesfischereiverband Bayern e.V.
Mittenheimer Straße 4
85764 Oberschleißheim
Tel.: 089/642726-50
Fax: 089/642726-66
e-Mail: fischerpruefung@lfvbayern.de

PRÜFUNGSBEHÖRDE
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Fischerei
– Staatliche Fischerprüfung –
Weilheimer Straße 8
82319 Starnberg
Tel.: 08161/86406-130
Fax: 08161/86406-170
e-Mail: Fischerei@LfL.bayern.de

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Fischer machen Schule

Schulprojekt

Fischer machen Schule

Jungs mit Kescher

Fischer machen Schule ist ein Projekt der Bayerischen Fischerjugend. Es unterstützt die Grundschüler der 4. Klassen das Lehrplanthema „Wasser als Lebensraum für Tiere und Pflanzen“ naturnah kennen zu lernen.

 

Die Schüler erfahren unter fachkundiger Anleitung, wie das Leben im und am Wasser funktioniert. Sie lernen einige Fischarten, Kleintiere und Pflanzen mit Namen kennen und gewinnen spielerisch erste Einblicke in die vielfältigen Zusammenhänge dieses Ökosystems. Durch eigenes Erkunden fällt es den Schülern leichter die ökologischen Zusammenhänge in der Natur zu begreifen und sich für deren Schutz zu engagieren.

 

 

Wir Fischer haben Zugang zu gepachteten oder eigenen Gewässern und kennen Flora und Fauna ganz genau. Dieses Wissen geben am Projekttag die Mitglieder des Jugendleitungsteams, Gewässerwarte, Vorstände und andere engagierte Ehrenamtliche der bayerischen Fischereivereine gerne an die Kinder weiter.

 

Das Arbeitsmaterial besteht aus einem Begleitheft für Jugendleiter, Multiplikatoren und Lehrer sowie einem Arbeitsheft für jeden Schüler. Zusätzlich stehen Materialien für eine biologische Gewässeruntersuchung zur Verfügung.

Die Teilnahme am Projekt ist kostenlos und wird über die Bayerische Fischereiabgabe gefördert.

 

Erfahren Sie mehr auf den Seiten der Bayerischen Fischerjugend

Haben Sie Interesse bei Fischer machen Schule mitzumachen? Dann wenden Sie sich an:

Kontakt

Bayerische Fischerjugend im Landesfischereiverband Bayern e.V.
Dominik v. Hunoltstein
Mittenheimer Straße 4
85764 Oberschleißheim


Telefon (089) 642726-36
Fax (089) 642726-34


E-Mail:
dominik.hunoltstein@fischerjugend.de

Bestellung online:

Fischer machen Schule Bestellung

 

 

Die Grafiken wurden von Matthias von Lonski erstellt

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Pächterinformationen

Informationen für alle Pächter staatlicher Fischereirechte

 

Der Pachtvertrag schreibt die Abgabe eines jährlichen Berichts mit Angaben zur Bewirtschaftung des Gewässers vor. Schwerpunkte bilden dabei die Angaben über die Ein- und Ausgaben für das Fischereirecht und für jedes Gewässer getrennt, die Fangergebnisse und der Besatz. Dieser Jahresbericht bildet die Grundlage für eine aussagefähige Bewertung des Gewässers. Die Informationen verwaltet der LFV Bayern, als Verpächter der staatlichen Fischereirechte seit 2002 in einer Gewässerbewirtschaftungs-Datenbank.

Für den Jahresbericht werden folgende Angaben benötigt:

Besatzmaßnahmen:
• Fischart nach Alter getrennt (z.B. 1-, 2-sömmerig oder Brut) und Menge (Stück und/oder kg), für jedes Gewässer im Fischereirecht
• Belege, Rechnungen (in Kopie), hier nur für das einzelne Fischereirecht
• Wichtig! Der Monat der Besatzmaßnahme

Fänge:
• Fischart und -menge (Stück und kg)
• das mini- und maximale Gewicht (in g) der gefangenen Fischart
Die Fänge mit den nötigen Daten lassen sich über eine gute Führung der Fangbücher ziemlich genau ermitteln bzw. auswerten.

Einnahmen für das Fischereirecht:
• die Anzahl der Ausgabe von Erlaubnisscheinen (z.B. Jahres-, Tages-, Wochenkarten) mit Preis pro Karte
• sonstige Einnahmen z.B. Fischverkauf, Entschädigungszahlungen, Zuschüsse/Fördermittel

Ausgaben für das Fischereirecht:
• Pachtzins
• Grundsteuer
• Gesamtkosten für den Besatz
• Aufwendungen für den Kartenverkauf
• Kosten für die Fischereiaufsicht
• Sonstige Kosten mit Begründung z.B. Material, E-Befischung

Formulare

DateiAktion
Mustervorlage JahresberichtDownload
Jahresbericht zum AusfüllenDownload
Jahresbericht - Abrechnung - BesatznachweisDownload

DateiAktion
Antrag-Aenderungsmeldung-Word-Dokument-zum-ausfuellen.docDownload
Antrag-Aenderungsmeldung.pdfDownload

DateiAktion
Erlaubnisschein-Bestellung-Word-Dokument-zum-ausfuellen.docDownload
Erlaubnisscheinbestellung.pdfDownload
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Die staatlichen Fischereirechte

Seit mehr als 50 Jahren verwaltet der LFV Bayern staatliche Fischereirechte im Auftrag des Finanzministeriums. Unter den insgesamt 531 Rechten finden sich alle Größen, vom kleinen Bach bis zum großen Stausee.
Die Verwaltung arbeitet seit vielen Jahren auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags mit der IMBY (Immobilien Freistaat Bayern). 2010 wurde der Vertrag vom Freistaat um weitere 10 Jahre verlängert. Die Geschäftsbesorgung verbindet die fiskalischen Interessen des Freistaates mit der dem Fischereigesetz entsprechenden optimalen, fischereilichen Bewirtschaftung.
Der Verband verfolgt das Ziel, Angelmöglichkeiten zu sozialen Preisen zu erhalten. Pächter sind unter Berücksichtigung der existentiellen Interessen der Berufsfischerei in erster Linie Fischereivereine. Die Ausschreibung erfolgt in der Mitgliederzeitschrift „Bayerns Fischerei + Gewässer“ sowie auf der Homepage des LFV. Die nötigen Formulare mit den ausführlichen Gewässerbeschreibungen und notwendigen Bewirtschaftungsdaten können immer ab März bis zum Ende der Bewerbungsfrist heruntergeladen werden. Über die Vergabe entscheidet eine Kommission aus jeweils einem Vertreter des LFV Bayern, des jeweiligen Bezirksfischereiverbandes und der zuständigen Regionalvertretung der IMBY.

Hier finden Sie ein ausführliches Interview zur Vergabepraxis bei den Staatlichen Fischereirechten

 

Weiterführende Links:

Aktuelle Pachtangebote

Pächterinformationen

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Der Förderbeirat

Der Förderbeirat des LFV befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Förderung, die durch die Förderstelle beim LFV abgewickelt wird. Er entscheidet auch bei Maßnahmen, die den gängigen Förderbereichen nicht zugeordnet werden können, oder die ein Investitionsvolumen von 50.000 € überschreiten.

Der Förderbeirat besteht aus dem geschäftsführenden Präsidium des LFV, dem Generalsekretär des LFV, der Förderstelle, den Präsidenten der Bezirksfischereiverbände sowie je einem Vertreter des Instituts für Fischerei und der Abteilung Förderwesen und Fachrecht der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Er tagt bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr.

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Die Fischereiabgabe

Wer sich in Bayern einen Fischereischein ausstellen lässt, muss die Fischereiabgabe zahlen. Damit leistet jeder Fischer einen Beitrag zum aktiven Gewässer- und Artenschutz.

Die Mittel aus der Fischereiabgabe werden vor allem genutzt, um nachteilige zivilisatorische Einflüsse auf die Fischbestände und den Lebensraum der Fische auszugleichen. Die Abgabe dient also der Förderung der Fischerei in Bayern.

Posted in Förderstelle

Fischereiverband Schwaben e.V.

Fischereiverband Schwaben e.V.
Geschäftsstelle: Schwibbogenmauer 18
86150 Augsburg

Tel.: (0821) 515659
Fax: (0821) 155842

Internet: www.fischereiverband-schwaben.de
E-Mail: info@fischereiverband-schwaben.de

Präsident: Hans-Joachim Weirather
Vizepräsident Angelfischerei: Peter Steinle
Vizepräsident Berufsfischer: Hubert Wagner
Bezirksjugendleiter: Reinhold Hauke
Geschäftsführer: Stefan Zott

Der Fischereiverband Schwaben (FVS) wurde 1880 gegründet. Derzeit sind dem FVS über 14.000 Angel- und Berufsfischer in Schwaben angeschlossen. Die Mitglieder teilen sich in 150 Fischereivereine, 29 Fischereigenossenschaften, sowie in die Fachgruppen Forellenzucht, Teichwirtschaft, Kleinteichwirtschaft, Fluss- und Seenfischerei und Gewässerbewirtschafter auf. Weiter zählen rund 2000 Jugendliche und 100 Jugendgruppen zu den Mitgliedern des FVS.

Unsere Arbeit steht unter dem Motto:
Fischen ist mehr als Fische fangen

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Fischereiverband Unterfranken e.V.

Unterfranken

Fischereiverband Unterfranken e.V.
Geschäftsstelle: Andreas-Grieser-Str. 79
97084 Würzburg

Tel.: (0931) 414455
Fax: (0931) 415744

E-Mail: info@fischereiverband-unterfranken.de
Internet: www.fischereiverband-unterfranken.de
Internet Fischerjugend: www.fischerjugend-unterfranken.de

Präsident: Willi Stein
Vizepräsident:
Jugendleitung: Uwe Hengst
Mitarbeiter: Katrin Krautschneider, Mariola Garbos, Nina Grünsfelder

Der Fischereiverband Unterfranken verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der FVU ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke oder
wirtschaftliche Zwecke seiner Mitglieder. Mittel des FVU dürfen nur für satzungsmäßige
Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Zuwendungen, die den Zwecken
der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.

Zwecke des FVU sind der Schutz und die Pflege der Natur, insbesondere die
Erhaltung der Gewässer in natürlichem Zustand und die Hege artenreicher
Fischbestande zum Wohl der Allgemeinheit, sowie die Vertretung der Belange der
Fischerei in Unterfranken durch freiwilligen Zusammenschluss aller an der Erfüllung
dieser Zwecke mitwirkenden fischereilichen Vereinigungen und Personen.Verbesserung bestehender Gewässerstrukturen, insbesondere der Durchgängigkeit für Fische im Sinne von Art 1 (Abs 1) BayFiG.

Diese Zwecke will er erreichen durch:
• Bewahrung und Förderung der Fischerei als Teil der Landeskultur.
• Aktive Mitarbeit in allen Umwelt-, Gewässer-, Landschafts-, Natur-, Jagd- und
Tierschutzfragen, sowie Zusammenarbeit mit den entsprechenden Institutionen,
Vertretungen und Organisationen.
• Hege und Pflege der Fischbestände, sowie die Förderung des standortgerechten
Fischbesatzes und der ordnungsgemäßen Fischereiausübung.
• Beratung und Information in allen Angelegenheiten der Fischerei, des Arten, –
Umwelt- und Naturschutzes, sowie der Landschaftspflege.
• Förderung der fachlichen Ausbildung der Fischereiausübenden durch
Schulungen, Lehrgänge und sonstige Maßnahmen.
• Aufklärung der Öffentlichkeit über die Bedeutung der Fischerei und ihres
Schutzes, sowie über die Notwendigkeit des Schutzes und der Erhaltung der
Gewässer.
• Förderung des fischereilichen Verbands-, Vereins- und Genossenschaftswesens.
Zweck des FVU ist außerdem die Förderung der Verbandsjugend.

Die Organisation
Der Fischereiverband Unterfranken hat ca. 12.000 Mitglieder.
Er gliedert sich in folgende Fachgruppen (§ 7 Satzung):
• Angelfischer ca. 11 000
• Berufs- und Nebenerwerbsfischer:
ca. 400 Mainfischer, Einzelrechtler oder organisiert in 22 Fischerzünften.
• Teichwirte, Forellenzüchter und Gewässerbewirtschafter
• Hegefischereigenossen und Fischereirechtsinhaber an den Nebengewässern des Mains,
organisiert in 21 Hegefischereigenossenschaften
• Die Fischerjugend im Fischereiverband Unterfranken

Dachverband ist der Landesfischereiverband Bayern e.V. in München.

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Fischereiverband Mittelfranken e.V.

Logo-Fischereiverband-Mittelfranken

Fischereiverband Mittelfranken e.V.
Geschäftsstelle: Maiacher Straße 60d
90441 Nürnberg

Tel.: (0911) 4248010
Fax: (0911) 42480113

Internet: www.fv-mfr.de
E-Mail: info@fv-mfr.de

Präsident: Jörg Zitzmann
Ehrenpräsident: Fritz Loscher-Frühwald, MdL a.D.
Vizepräsidenten: Peter Neuner, Daniel Trübenbach
Beisitzer: Josef Wechsler
Geschäftsstelle: Hans Padberg, Victoria Neumann, André Macher

Interessensvertretung von über 90 Organisationen der Fischerei im Bezirk Mittelfranken

Der Fischereiverband Mittelfranken ist ein freiwilliger Zusammenschluss der an der Förderung der Fischerei interessierten natürlichen und juristischen gemeinnützigen Personen und sonstigen Vereinigungen. Sein Zweck ist insbesondere die Förderung der gesamten Fischerei im Verbandsgebiet, Schutz und Erhaltung der Gewässer in ihrer natürlichen Schönheit und Ursprünglichkeit mit ihrem Fischbestand.

Der Verband dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zielen und unterwirft diesen auch seine Geschäftsführung. Er erstrebt keinen Gewinn und verwendet etwaige Überschüsse nur zu satzungsmäßigen Zwecken.

Der Verband hat vornehmlich folgende Aufgaben:
• Beratung und Unterrichtung seiner Mitglieder in allen Angelegenheiten der Fischerei.
• Förderung der Besetzung und ordnungsgemäßen Befischung der Fischwasser.
• Förderung der fachlichen Ausbildung der Fischereiausübenden und Castingsportler durch Schulung und Prüfung, Veranstaltung von Ausstellungen, Vorträge, Lehrfilmvorführungen, Einrichtungen einer Bücherei und sonstige Maßnahmen.
• Förderung des fischereilichen Verbands- und Vereinswesens, insbesondere der Ausbildung der Jugend auf diesem Gebiet.
• Aufklärung der Allgemeinheit über die Wichtigkeit des Schutzes von Fischerei und Fischzucht sowie über die Bedeutung des Schutzes und der Erhaltung der Gewässer.
• Beratung der Behörden und Dienststellen in allen Fragen der Fischerei und des Gewässerschutzes, insbesondere durch Zusammenarbeit mit dem Fachberater für Fischerei im Bezirk Mittelfranken, der Land- und Forstwirtschaft, des Natur-, Landschafts-, Tier- und Gewässerschutzes, der Jagd sowie mit den auf fischereiwissenschaftlichen Gebieten tätigen Anstalten und Institutionen.
• Erstellung und Auswertung fischereistatistischer Unterlagen zur Erfüllung der vorstehenden Aufgaben.
• Maßnahmen zur Beschaffung von Fischwassern zur Ausübung der Fischerei.
Der Verband verfolgt weder politische noch konfessionelle Ziele.

Gerne nehmen wir ihren Verein mit Sitz im Bezirk Mittelfranken bei uns auf!

Posted in Bezirksverbände

Bezirksfischereiverband Oberfranken e.V.

Bezirksfischereiverband Oberfranken e.V.
Cottenbacher Straße 23
95444 Bayreuth

Tel.: (09 21) 5 45 20
Fax: (09 21) 51 23 71

Internet: www.bfvo.de
E-Mail: info@bfvo.de

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag bis Freitag: 08.30 – 11.30

Präsident: Werner Köhler
Vizepräsident: Reinhard Krug

Der Bezirksfischereiverband vertritt die Interessen der Angelfischerfischerei und der Fischerzünfte auf Bezirksebene. Dazu gehören ca. 11.500 organisierte Mitglieder (davon 1.100 Jugendliche) in rund 93 Vereinen und Zünften.

Leistungsschwerpunkte des Bezirksfischereiverbandes

Ausbildung der Angelfischer/innen
• Flächendeckende Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung
• Jugendausbildung
• Gewässerwartlehrgänge
• Fischereiaufseherausbildung (mit Prüfung)
• Casting-Breitensport

Fischhege und Gewässerpflege
• Erhalt und Renaturierung von Fischgewässern
• Unterstützende Besatzmaßnahmen mit Fischen und anderen im Wasser lebenden Tieren
• Bachpatenschaften und Patenschaften für Wanderhilfen zur biologischen Durchlässigkeit
• Fischerei in geschützten aquatischen Habitaten
• Altwässerpflege und ökologische Wasserkraftnutzung

Öffentlichkeitsarbeit
• Systematische Gewässeruntersuchungen
• Zusammenarbeit mit anderen Naturschutzverbänden
• Fischlehrpfade und Ausstellungen
• Veröffentlichungen in der Tages- und Fachpresse sowie im Oberfranken-TV
• Anleitungen (Leitfaden) für Fischereivereine zur Ausübung der Fischerei nach guter fachlicher Praxis

Nähere bzw. weitere Auskünfte erteilen wir auf Anfrage gerne.

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Fischereiverband Oberpfalz e.V.

Oberpfalz

Fischereiverband Oberpfalz e.V.
Adolf-Schmetzer-Straße 30
93055 Regensburg

Tel.: (0941) 791553
Fax: (0941) 794534

Internet: www.fischereiverband-oberpfalz.de
E-Mail: info@fischereiverband-oberpfalz.de

Präsident: Hans Holler
Vizepräsidenten: Reiner Wolfrath, Franz Gebert
Geschäftsstelle: Sabine Hellerbrand, Dipl. Biol. Sonia Rothe, Eva Wolff

Der Fischereiverband Oberpfalz e.V. wurde 1881 gegründet. Das Verbandsgebiet ist die Oberpfalz mit über 10.000 km Flüssen und 13.700 Teichen mit insgesamt 10.000 ha.

Der Verband und seine Aufgaben
Der Fischereiverband Oberpfalz e. V. ist ein gemeinnütziger Verband ohne öffentlich rechtlichen Charakter, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und dessen Maßnahmen im Interesse der Mitglieder und auch im Interesse der Allgemeinheit zur Hebung und Förderung der Fischerei (Berufs- und Angelfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft) liegen.

Er hat die Aufgabe, die Fischerei im Regierungsbezirk zu heben, zu schützen und zu vertreten und zu diesem Zweck die Fischereivereinigungen in den Stadt- und Landkreisen unter Wahrung ihrer inneren Selbständigkeit, sowie in Ausnahmefällen Einzelmitglieder, zusammenzuschließen.
Der Fischereiverband Oberpfalz e. V. erstrebt dieses Ziel in Zusammenarbeit mit den übergeordneten und benachbarten Fischereiverbänden, mit der Fischereifachberatung und fischereiwissenschaftlichen Instituten durch:

1. Beratung und Unterrichtung seiner Mitglieder in allen Angelegenheiten der Fischerei
2. Aufklärung der Allgemeinheit über die Bedeutung und Wichtigkeit der Erhaltung und des Schutzes der Fischerei und unserer heimischen Gewässer
3. Unterstützung und Beratung der Behörden, Dienststellen und der Mitglieder in allen Fragen des Fischereiwesens
4. Zusammenarbeit mit den der Fischerei nahestehenden Organisationen der Land- und Forstwirtschaft, des Natur-, Jagd- und Wildschutzes
5. Ökologische Verbesserung der Fischgewässer
6. Förderung der Fischerei
7. Maßnahmen zur Beschaffung von Fischwassern für Angelvereine – hierzu gehört auch der Erwerb und die Verpachtung von geeigneten Fischwassern
8. Hilfestellung bei Fischereischäden
9. Lehrgänge, Lehrausflüge, Ausstellungen und fischereiliche Veranstaltungen
10. Unterhaltung einer Bibliothek (Bücher, Zeitschriften, Videos, Dias, etc.)
11. Schaffung und Auswertung fischereistatistischer Unterlagen
12. Förderung der Jugend

Wir setzen uns besonders ein für
• den Erhalt der natürlichen Gewässer
• den Erhalt der Altwasser
• den Erhalt der Teichlandschaft
• die Renaturierung ausgebauter Gewässer
• die Schaffung von Fischwanderhilfen
• die Verbesserung der Uferstrukturen
• die Reinhaltung der Gewässer

Wir führen durch
• Gewässeruntersuchungen mit modernsten Messgeräten
• Lehrgänge für Gewässerhege und –pflege
• Lehrgänge für Fischereiaufsicht
• Lehrgänge zur fischereilichen Praxis
• Lehrgänge zur Verwertung von Fischen
• Bestandserhebungen durch Einsatz von Elektrofischerei
• Zeltlager für Jugendliche

Wir vermitteln
• qualifizierte Ausbildung zur Staatlichen Fischerprüfung an 27 Ausbildungsstandorten
• Besatzfische aus heimischen Produktionen
• Fischereiliche Information an Schulen

Wir helfen
• mit Zelten, Ausstellungsmaterial, Räucheranlagen, Fischbratöfen, Fangnetzen, Medien
• Informations- und Lehrmaterial, Pachtverträgen, Fischereigesetz für Bayern.

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