Förderanträge
Antragstellung:
Gefördert werden Maßnahmen, die der Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Lebensraumes der Fische, der Fischhege, der Aus- und Fortbildung der Fischer, der Jugendarbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und der Untersuchung überregionaler, für die Fischerei bedeutsamer Fragen, dienen.
Die Gewährung und Verwaltung der Fördermittel aus der Fischereiabgabe (Förderung) wird durch die Förderstelle abgewickelt. Sie ist eine eigenständige Einrichtung des LFV und an die Vorgaben der gesetzlichen Richtlinie für Zuwendungen aus der Fischereiabgabe (FiAbfaR) und den damit verbundenen subventions- und haushaltrechtlichen Vorgaben sowie Vergabe- und Verfahrensbestimmungen gebunden.
- Grundvoraussetzung für die Bezuschussung ist ein ordnungsgemäßer Förderantrag mit allen nötigen erklärenden Unterlagen zur geplanten Maßnahme. Dazu gehören eine ausführliche Darstellung zum Zweck der Maßnahme mit Begründung des Vorhabens sowie eine nachvollziehbare Darstellung der Kostenzusammensetzung z. B. durch nachweisliche Vergleichsangebote/Markterkundung.
- Die Antragsstellung erfolgt durch den Antragsberechtigten, bei Fischereivereinen ist dies der Vereinsvorsitzende als gesetzlicher Vertreter. Gegebenenfalls ist bei mehreren Beteiligten eine entsprechende Erklärung über die gemeinsame Aktion und Finanzierung beizufügen. Darin ist zu benennen, wer als verantwortlicher Träger der Maßnahme auftritt.
- Anträge sind über den zuständigen Bezirksfischereiverband des jeweiligen Regierungsbezirks an die Förderstelle einzureichen (Ziffer 7.2.1 FiAbgaR). Bitte beachten Sie eine Bearbeitungszeit von mindestens vier Wochen.
- Die Anträge sind grundsätzlich so rechtzeitig zu stellen, dass die Förderbewilligung vor Beginn der Maßnahme erfolgen kann.
- Um einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ und somit die Einstufung seitens der Prüfungsbehörde als „nicht zuwendungsfähig“ zu vermeiden, ist die Maßnahme grundsätzlich erst nach Erhalt der Vereinbarung (Bewilligung) durchzuführen.
- Eine rechtzeitige Planung von Maßnahmen durch die Antragsberechtigten kann vorausgesetzt werden.
- Für Rückfragen stehen Ihnen die Bezirksfischereiverbände gerne im Vorfeld der Antragstellungen zur Verfügung.
Antragsformulare:
- Förderrichtlinie zur Fischereiabgabe in Bayern 2025-2027
- Anhang zur Förderrichtlinie zur Fischereiabgabe in Bayern 2025-2027
- Grundsatzbeschlüsse des Förderbeirats, Stand: Mai 2025
- Förderantrag (PDF)
- Förderantrag (PDF ausfüllbar)
- AHP: Herkunftszeugnis/Besatzbestätigung
- Checkliste Ziff. 2.1 Lebensraumverbessernde Maßnahmen
- Checkliste Ziff. 2.1.2 und 2.1.3
- Formular Sachleistungen_LVM_Inklusion Bau
- Formular Arbeitsleistungen LVM Inklusion Bau
- Formular Arbeitsleistungen Jugend_Inklusion Aktion Standbetreuung
- ANBest-P_2025
Weitere Formulare sind derzeit noch in Überarbeitung und erscheinen in Kürze
Für Anfragen und Informationen zur Fischereiabgabe ist die Förderstelle beim Landesfischereiverband unter folgender Adresse erreichbar:
Landesfischereiverband Bayern e. V.
Förderstelle
Mittenheimer Straße 4
85764 Oberschleißheim
Tel. 089/64 27 26-54 oder -53
Fax: 089/64 27 26-66
E-Mail: foerderstelle@lfvbayern.de
Hotspot-Projekt „Alpenflusslandschaften“: Bestandstützende Maßnahmen zugunsten der Ammersee-Seeforelle
Für das vom Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem Bayerischen Naturschutzfond geförderte Hotspot-Projekt „Alpenflusslandschaften – Vielfalt leben von Ammersee bis Zugspitze“ suchen wir im Zeitraum 2019/2020 Unterstützung bei der Durchführung im Teilprojekt
„Wiederaufbau einer Seeforellenpopulation in der Ammer – Bestandstützende Maßnahmen zugunsten der Ammersee-Seeforelle“
Beschreibung:
In der „Roten Liste gefährdeter Tiere Bayerns“ wird die Seeforelle (Salmo trutta morpha lacustris) als „stark gefährdet“ eingestuft (LfU 2003). Wanderhindernisse, verkürzte Aufstiegsstrecken sowie fehlende Laich- und Jungfischlebensräume erlauben es vielerorts nicht mehr, dass sich ausreichend hohe Jungfischdichten aus der Naturverlaichung der Seeforellenbestände bilden.
Aus diesem Grund führt der Landesfischereiverband Bayern e.V. im Gewässereinzugsgebiet der Ammer im LK Weilheim-Schongau ein mehrjähriges Besatzprogramm zur Erbrütung von Seeforellen durch. Nähere Angaben zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen finden Sie in beigefügtem Leistungsverzeichnis.
An unseren zukünftige/-n Auftragnehmer/-in stellen wir folgende Anforderungen:
- Ausbildung mit fischereifachlichem Hintergrund
- Kenntnisse über die für Mitteleuropa typische Gewässer- und Fischarten sowie deren aktuelle Situation
- Praktische Erfahrung mit der Fischaufzucht von Salmoniden. Einrichtungen zur Zwischenhälterung unterschiedlicher Entwicklungsstadien von Seeforellen sind von Vorteil
- hohes Maß an Selbständigkeit
- gutes Koordinationsvermögen sowie hohes Maß an Zuverlässigkeit
- sicheres Auftreten und Kommunikationsvermögen gegenüber Vertretern von Behörden, Verbänden und Fischereivereinen
- hohe zeitliche Flexibilität, Bereitschaft auch an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten
- gute Kenntnisse am PC (MS Office)
- Führerschein KFZ
- Elektrofischereischein
Eine bereits vorhandene Berufserfahrung aus einer vergleichbaren oder ähnlichen Tätigkeit wäre wünschenswert. Die Einbringung eigener Ideen sowie ein gewisses Maß an Kreativität sind ausdrücklich erwünscht.
Nähere Angaben zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen finden Sie in beigefügtem Leistungsverzeichnis:
Sofern Sie Interesse an der Durchführung des dazu vorgesehenen Auftrags haben, bitten wir Sie um ein schriftliches Kosten-Angebot bis zum 24. Februar 2019,
vorzugsweise per E-Mail an poststelle@lfvbayern.de mit dem Betreff „Bewerbung Hotspot“
oder postalisch an
Landesfischereiverband Bayern e.V.,
Mittenheimer Str. 4
85764 Oberschleißheim
z. Hd. Herr Patrick Türk
Einen Überblick über das Hotspot-Rahmenprojekt finden Sie unter www.alpenflusslandschaften.de bzw. auf der Website des Bundesprogramms www.biologischevielfalt.de
Für Fragen oder Anregungen zur Durchführung des Auftrages, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Referat III (Fischerei, Gewässer- und Naturschutz):
Patrick Türk
E-Mail: patrick.tuerk@lfvbayern.de
Tel: 089-64 27 26 28
Fax: 089-64 27 26 66

Rückblatt
Ausführliche Informationen zu den Tierarten finden sie unter: www.jagd-bayern.de oder www.lfvbayern.de
Herausgeber: Bayerischer Jagdverband e.V., Hohenlindner Str. 12, 85622 Feldkirchen
Landesfischereiverband Bayern e.V., Mittenheimer Str. 4, 85764 Oberschleißheim
Redaktionskonferenz und didaktisches Konzept: Thomas Funke, Dr. Joachim Reddemann,
Thomas Schreder, Steffi Schütze, Anita Weimann, Jürgen Weißmann, Dirk Waltmann
Texte: Wildtiere: Jürgen Weißmann / Fische: Dr. Franz Geldhauser, Steffi Schütze und Thomas Funke Grafische Gestaltung der Tierskizzen: Dr. Jörg Mangold
Herstellung: Wenng Druck GmbH, Breslauer Str. 7, 91550 Dinkelsbühl, www.wenng.de
Verkauf: BJV-Service GmbH, Hohenlindner Str. 12, 85622 Feldkirchen, Telefon: 0 89 – 99 02 34 – 22
Gefördert aus Mitteln der Jagd- und Fischereiabgabe

Dezember: Die Rutte
pflanzt sich in den Wintermonaten fort und benötigt hierfür Wassertempe-raturen unter 4° C. Sie gehört zu den sogenannten Freiwasserlaichern. Sie entlassen ihre mehrere Millionen Eier in das freie Wasser. Diese haben anfangs eine Ölkugel eingeschlossen, sodass sie im Wasser schweben und auch mit der Strömung abgetrieben werden können. Hier sind sie eine wichtige Nahrung für Jugendstadien anderer Fischarten. Die frisch geschlüpften Ruttenlarven sind so winzig, dass sie Planktonkrebse wie Wasserflöhe oder Hüpferlinge wegen ihrer Größe noch nicht fressen können. Ihre erste Nahrung besteht aus Larven der Planktonkrebse, den sogenannten Naupliuslarven. Der Rückgang der 30 bis 60 Zentimeter großen Rutte liegt, wie so oft, in der Zerstörung ihres Lebensraumes. Da sie während der Laichzeit auch tagaktiv ist, fällt sie auch gern fischfressenden Vögeln zum Opfer.
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November: Der Igel
ist vielen Menschen leider nur als Opfer des Straßenverkehrs bekannt. Sein Stachelkleid, das ihn in vielen bedrohlichen Situationen zuverlässig schützt, versagt als Schutz gegen tonnenschwere Fahrzeuge. Alle Igel leiden unter Parasitenbefall. Als kleines, nachtaktives Raubtier ernährt er sich von Schnecken, Würmern, Insekten, Mäusen und anderem Kleingetier. Den Tag verschläft der Igel in Nestern, die er sich in Hecken oder Reisighaufen baut. Bei Gefahr rollt er sich zu einer Kugel zusammen, die rundum mit Stacheln bewehrt ist. So sind Kopf, Beine und Bauch vor Angriffen bestens geschützt. Frostige, kalte Jahreszeiten überlebt er im Winterschlaf unter Laub und Reisig. Seine angefressenen Körperfettvorräte halten ihn am Leben.

Oktober: Die Stockente
ist eine echte Kulturfolgerin. Nahe-zu überall in Städten und Dörfern, wo Wasser vorkommt, stellt sie sich ein und brütet. Durch diese Nähe zu Menschen verkleinert sich ihre Fluchtdistanz bis auf wenige Meter. Futter nimmt sie gern, wobei man wissen muss, dass sie als Wildtier darauf nicht angewiesen ist. Von Natur aus ist die Stockente Allesfresserin mit Schwerpunkt auf Pflanzennahrung. Ihr Gelege besteht aus acht bis zehn Eiern und wird erst nach Ablage des letzten Eis bebrütet. Wenn die Ente das Gelege verlässt, deckt sie es ab. Nach vier Wochen schlüpfen die Küken nahezu gleichzei-tig und verlassen das Nest für immer. Sie können sofort schwimmen und tauchen und werden von der Mutter noch zwei Monate geführt.

September: Beim Dreistachligen Stichling
st die Aufzucht der Jungen „Männersache“. Im Frühjahr baut das prächtig gefärbte Männchen aus Wasserpflanzen ein Nest. Nähert sich ein paarungsbereites Weibchen, vollführt es einen Zick-Zack-Tanz. Ist das Weibchen mit dem Nest und dem Revierinhaber zufrieden, folgt es ihm in das Nest. Die Eiablage wird durch das „Schnauzentremolo“ ausgelöst. Hier trommelt das Männchen mit der Schnauze gegen den Bauch des Weibchens. Nach dem Ablaichen wird das Weibchen aus dem Revier verjagt. Diesen Ablauf wiederholt das Männchen so oft, bis mehrere Weibchen bis zu 1000 Eier in sein Nest gelegt haben. Damit sich diese gut entwickeln, fächelt es sauerstoffreiches Wasser durch das Nest und attackiert jeden, der zu nahe kommt. Bei Gefahr nimmt es die geschlüpften Larven zum Schutz ins Maul. Die fünf bis acht Zentimeter großen Stichlinge leben gesellig und sind in Still- und Fließgewässern sowie im Süß- und im Salzwasser anzutreffen.
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August: Der Waldkauz
bleibt für die meisten Menschen unsichtbar, aber durch seinen weit klingenden Ruf doch erfahrbar. Er gehört zu den Eulen und steht unter strengem Schutz. Die drei bis fünf Eier werden meist in einer Baumhöhle abgelegt und vom Weibchen ausgebrütet. Die Brut beginnt bereits nach Ablage des ersten Eies und dauert jeweils etwa vier Wochen. Die Käuzchen schlüpfen dadurch nicht gleichzeitig sondern innerhalb einer Woche. Futter trägt das Männchen heran. Erst wenn im Alter von neun Tagen der Jüngste die Augen öffnet, beginnt auch das Weibchen mit der Futterbeschaffung. Mit etwa vier Wochen verlassen die Jungvögel die Höhle, turnen auf Ästen umher und werden noch längere Zeit gefüttert.

Juli: Die Mühlkoppe
sieht einer erwachsenen Koppe bereits sehr ähnlich. Charakteristisch sind der große Kopf, das breite Maul mit den wulstigen Lippen und die großen Brustflossen. Ausgewachsen ist die Mühlkoppe sieben bis zehn Zentimeter groß. Ist die Zeit gekommen, selbst für Nachwuchs zu sorgen, werben die Männchen mit heftigem Kopfnicken um die Gunst der Weibchen. Diese heften ihre Eier gerne in höhlenähnliche Verstecke. Nach der Befruchtung bewacht das Männchen das Gelege und fächelt mit den großen Brustflossen ständig frisches Wasser zu. Trotz Brut-pflege ist die Mühlkoppe in vielen Flüssen selten geworden. Schuld daran sind vor allem die vielen Wanderhindernisse. Da die Koppe keine Schwimmblase besitzt, ist sie ein schlechter Schwimmer. Selbst kleine Hindernisse sind für sie unüberwindbar. Eine Wiederbesiedelung flussaufwärts gelegener Lebensräume dauert oft Jahre und gelingt in machen Gewässern aus eigener Kraft nicht mehr.
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Juni: Der Fuchs
ist äußerst anpassungsfähig und kommt als Kulturfolger überall vor. Die durchschnittlich vier bis sechs Welpen werden im Bau gewölft. Sie sind etwa so groß wie Maulwürfe und grau behaart. Ab dem zwölften Tag erst öffnen sie die Augen. Bis zu dieser Zeit bleibt die Fähe ständig bei den Welpen, dann kommt sie nur noch in Abständen in den Bau, um sie zu säugen. Bald würgt sie nun auch vorverdaute Nahrung hervor und leitet damit die Ernährungsumstellung ein. Mit etwa vier Wochen kann man die Welpen spielend und miteinander balgend vor dem Bau antreffen. Dorthin bringt ihnen die Fähe nun auch die Beutetiere, um die ein heftiges Gezerre entsteht. Bei jeder Störung verschwinden sie blitzschnell im sicheren Bau.
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Mai: Das Reh
ist als kleinste Schalenwildart in ganz Deutschland anzutreffen. Obwohl die Paa-rungszeit der Rehe Ende Juli und Anfang August ist, kommen die Kitze erst im Mai zur Welt. Die befruchteten Eizellen entwickeln sich nämlich erst nach einer Ruhezeit weiter, die bis zur Wintersonnenwende dauert. So fällt die Zeit des Aufwachsens zusammen mit üppigem und nährstoffreichem Pflanzenwuchs. Das ist wichtig für Geiß und Kitz. Die Rehgeiß im Bild hat den Wechsel vom Winterhaar zum Sommerhaar noch nicht abgeschlossen. Während das Kitz säugt, pflegt die Geiß mit der Zunge das Fell des Kitzes. Diese Massage ist lebensnotwendig, da sie die spätere Entleerung des Darms nicht nur begünstigt sondern ermöglicht.

April: Der Fasan
gehört zu den Hühnervögeln und zeigt dies durch etliche Ähnlichkeiten im Verhalten. So schart ein Hahn mehrere Hennen um sich. Die etwa neun bis zwölf Eier werden nur von den Hennen ausgebrütet und die Küken werden von ihnen allein geführt. Als Nahrung dienen zunächst am Boden oder in der Krautschicht lebende Insekten und Spinnen, Ameisenpuppen und zarte Pflanzenteile. Später kommen Wildkräutersamen und Getreide dazu. Magensteine erleichtern die mechanische Zerkleinerung der Nahrung. Gewöhnlich bewegen sie sich laufend auf dem Boden fort. Zum Schlafen fliegen die Fasanen auf Bäume, wo sie vor Feinden ziemlich sicher sind. Die Küken im Bild sind schon im Alter von etwa zwei Wochen dazu fähig.

März: Die Äsche
zählt wie die meisten forellenartigen Fische zu den sogenannten Kieslaichern. Diese legen ihre Eier im Kies des Flussbettes ab. Dazu schlägt das Weibchen im Frühjahr mit dem Schwanz eine Laichgrube. Die Eier und die schlüpfende Dottersackbrut entwickeln sich in den Spalten im Kies. Hier sind sie vor Räubern und starker Strömung geschützt. Ist der Dottersackvorrat aufgebraucht verlassen die Jungfische das Kieslückensystem und suchen strömungsberuhigte Flachwasserzonen auf. Hier machen sie Jagd auf kleine Planktontierchen. Der Zeitraum, bis eine Fischlarve schlüpft, ist von Art zu Art unterschiedlich und vor allem von der Wassertemperatur abhängig. Um sich fort-pflanzen zu können, braucht die Äsche ein lockeres, schlammfreies Kiesbett. Nur dort haben Eier und Larven genügend Sauerstoff für ihre Entwicklung. Die Äsche, und mit ihr 90 Prozent der kieslaichenden Fischarten in Bayern sind gefährdet.