Schonzeiten und Schonmaße 2024

Weil es ein neues Fischereigesetz gibt, ändert sich auch die dazugehörige Ausführungsverordnung (AVBayFig). Konkret bedeutet dies u.a. eine neue Stellung für die Fischereiaufseher, neue Schonzeiten und Schonmaße, die ab 2023 gelten sowie Anpassungen beim Zurücksetzen und dem Besatz von Fischen. Wir fassen die wichtigsten Kernpunkte zusammen.

Die vollständige Anpassung können Sie unter www.verkuendung-bayern.de einsehen. Dort steht auch ein PDF-Download bereit, der die Textänderungen im Detail ausweist.

Schonzeiten und Schonmaße

Neue Schonzeiten und Schonmaße treten am 01. Januar 2023 in Kraft. Neu ist hierbei die Einteilung in bestimmte Einzugsgebiete (Donau, Elbe, Rhein und Weser) im Sinne des § 3 Nr. 13 Wasserhaushaltgesetz. Außerhalb der entsprechenden Einzugsgebiete gelten keine Schonzeiten und Schonmaße.

Etwa die Hälfte der bayerischen Arten (Fische, Neunaugen, Krebse und Muscheln) wird ganzjährig geschont. Zu den zukünftig neu ganzjährig geschonten Arten gehören z.B. Karausche, Steinkrebs, Frauennerfling und Zobel. Ein Teil der Schonzeiten wurde überdies verändert. Der Bachsaibling unterliegt künftig keinen Fangbeschränkungen mehr.

Eine Liste mit den markierten Änderungen bei Schonzeiten und -maßen finden Sie hier zum Download:

DateiAktion
Schonzeiten_Schonmaße_ab 2023_Änderungen markiert.pdfDownload

Bis zum 31. Dezember 2022 sind hingegen die Schonzeiten und Schonmaße der AVBayFiG in der seit 1. März 2022 geltenden Fassung anzuwenden.

Änderungen für Fischereiaufseher

Mit der Änderung des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG) wurde u.a. die Rechtsstellung des Fischereiaufsehers gestärkt. Dieser wird künftig von der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) bestellt und hat damit offiziell erstmals einen Ermessensspielraum und mehr eigene Rechtssicherheit. So können künftig Bußgelder neben Verwarnungen etc. ausgesprochen werden.

Bedeutet: Für alle Aufseher ist eine verpflichtende Nachschulung nötig. Diese werden von unseren Bezirksfischereiverbänden kostenfrei angeboten.

Besatz

Neben den Änderungen der Schonzeiten und Schonmaße gibt es auch Neuerungen bzgl. des Besatzes, der künftig zum Teil wieder genehmigungspflichtig wird. Für die am häufigsten besetzten Fischarten gibt es weiterhin keine Genehmigungspflicht. Der Besatz selten besetzter Fischarten bedarf künftig einer Genehmigung durch die Kreisverwaltungsbehörde. Welse dürfen nicht mehr besetzt werden.

Zurücksetzen von Fischen

Auch hinsichtlich des Zurücksetzens von Fischen gibt es Neuerungen. Fische der in der Anlage genannten Arten (s. Anhang), die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, sowie gefangene Fische ohne Fangbeschränkung dürfen unter Beachtung des Tierschutzrechts wieder ausgesetzt werden, wenn es der Erfüllung des Hegeziels dient, insbesondere bei bestandsgefährdeten und mit Artenhilfsprogrammen geförderten Arten. Der Fischereiausübungsberechtigte hat auf dem Erlaubnisschein festzulegen, welche Fische wieder zurückgesetzt werden dürfen (§ 11 Abs. 9 AVBayFiG). Die Auflistung der ausgewählten Arten sollte vor dem Druck der Erlaubnisscheine mit dem zuständigen Fischereifachberater abgestimmt werden.

Aus Sicht des LFV Bayern handelt es sich hierbei um eine Verbesserung. Die jetzige Regelung ist praxistauglicher als die vorherige. Die Regelung greift verglichen zu bisherigen, wesentlich umfangreicher und besser wichtige Artenschutzaspekte auf, die mit Blick auf die fischereiliche Hege zu begrüßen sind. Es ist nun wesentlich einfacher im Erlaubnisschein festzusetzen, welche Fischarten zurückgesetzt werden dürfen, soweit diese zufällig gefangen wurden und das Zurücksetzen nicht gegen das Hegeziel spricht.

Bezirksfischereiverordnungen:

Planungsauftrag im Oberlauf der Creußen/Nebengewässern

Planungsauftrag zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Oberlauf der Creußen sowie an einzelnen Nebengewässern der Creußen in der Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach

Auftraggeber:                 

Landesfischereiverband Bayern e.V. | Mittenheimer Str. 4 | 85764 Oberschleißheim

Ansprechperson:     

Katharina Amann | Tel. 089-642726-46 | E-Mail: katharina.amann@lfvbayern.de


Hintergrund

Fluss.Frei.Raum ist ein Modellprojekt im Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz (ANK) und wird durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln (BfN) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (StMUV) gefördert. Ziel des überregionalen Projektes ist es, den Rück- bzw. Umbau von Querbauwerken (Wehre, Abstürze, Wasserkraftanlagen) in Fließgewässern anzustoßen und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Es unterstützt kommunale und private Gewässerverantwortliche bei der ökologischen Aufwertung ihrer Gewässer durch fachliche Beratung, die Vernetzung relevanter Akteur:innen sowie durch gezielte finanzielle Anschubförderung vorbereitender Planungsmaßnahmen in Form einer Erstberatung. Im Mittelpunkt steht dabei die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern.

Ziel des Auftrags

Der Landesfischereiverband Bayern e. V. unterstützt Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an ausgewählten Standorten der Creußen (Oberlauf, GW III) sowie an den Nebengewässern Thumbach und Teufelsgraben. Prioritäre Standorte ergeben sich aus dem Umsetzungskonzept sowie der beigefügten Maßnahmenliste (siehe Anlage 4 und 5).

Ziel der Leistung

Ziel ist die Erarbeitung einer planerischen Grundlage für die spätere Umsetzung von Maßnahmen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit.

Leistungsbeschreibung

Der Auftragnehmer (AN) erbringt für den Landesfischereiverband Bayern e. V. (AG) insbesondere folgende Leistungen. Die Ausarbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, den jeweiligen Eigentümern sowie dem Auftraggeber:

  • Erstellung von Entwurfsplanungen zur Herstellung der Durchgängigkeit für die Querbauwerke mit den laufenden Nummern 33, 38, Thum_12, Thum_13, Thum_14, Thum_15, Thum_16, Thum_17, Thum_18, Thum_19 sowie Teuf_4 (die Zuordnung sowie Erläuterung der Nummerierung ist der Anlage 4 bzw. 5 zu entnehmen).
  • Erstellung einer Variantenplanung für die Maßnahme Teuf_4.
  • Besprechung der Variantenplanung mit den zuständigen Fach- und Rechtsbehörden als Vorbereitung für die Entwurfsplanung.
  • Erstellung einer Entwurfsplanung für die Maßnahme Teuf_4.
  • Vorbereitung der notwendigen Unterlagen für ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren nach WPBV für die Maßnahme Teuf_4.
  • Kostenabschätzung für die Umsetzung aller Maßnahmen.

Hinweis: Die Verortung der einzelnen Maßnahmen sowie die konkrete Umsetzung in der Maßnahmenkarte bzw. -liste können sich aufgrund behördlicher Vorgaben und Abstimmungen noch ändern.

Rahmenbedingungen
Die Finanzierung umfasst bis zu neun Arbeitstage nach HOAI (maximal jedoch 10.500 € brutto) für die drei Gemeinden Vorbach, Schlammersdorf und Kirchenthumbach. Die Verteilung des Planungsaufwands auf die einzelnen Gemeindeflächen kann je nach Maßnahme und deren Priorisierung variieren und wird im Rahmen der Projektabstimmung festgelegt.

Fachliche Grundlagen:

  • Beachtung des gewässertypischen Leitbildes (Fließcharakter, Strukturelemente, Gefälle, Dynamik)
  • Leitfischarten und schwimmschwächste Arten sind bei der Planung zu beachten
  • Orientierung an den allgemein anerkannten Regeln der Technik (siehe DWA-Merkblatt 509)
  • Hochwasser- und Abflussmodellierung für wasserrechtliches Verfahren (Verwendung von HydroAS 2D wird empfohlen)
  • Kenntnisse der auentypischen Flora und Fauna sollten vorhanden sein, dies ist wichtig für eventuell anschließende Bepflanzungsmaßnahmen
  • Rücksichtnahme auf hydrologische Verhältnisse vor Ort
  • Klimawandelangepasste Bauweise (z.B. Niedrigwasserrinne einplanen etc.)

Abgabetermin

Abgabetermin für die Planung bzw. des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist November 2025. Sollte der Termin durch den/die Auftragnehmer/-in nicht eingehalten werden können, ist der Auftraggeber unter der Angabe von Gründen hierüber rechtzeitig schriftlich zu benachrichtigen.

Bezahlung der Leistungen

Der Auftrag wird vom Auftragnehmer gemäß dem Angebot jeweils nach Fertigstellung des Endberichtes als Höchstbetrag in Rechnung gestellt. Mehrkosten werden nur nach vorheriger Mitteilung und Freigabe durch den Auftraggeber übernommen.

Allgemeines

Die Nutzungsrechte von Daten, Bildern sowie Berichten gehen nach Abgaben uneingeschränkt an den AG über. Das Weitergeben von Daten an Dritte durch den AN kann nur nach Absprache mit dem AG erfolgen.


Verbundprojekt Fluss.Frei.Raum. Weitere Information unter: www.fluss-frei-raum.org


Anlagen:

Anl.3_Übersichtskarte_Querbauwerke_Creußen_1_F268_Projektgebiet_FFR

Anl.4_Maßnahmenliste_Creußen_Gew.III-Anteil_Projektgebiet_VG_Kirchenthumbach

Anl.5_Maßnahmenkarten_1_F268_Creußen_neu

Erläuterung_Creußen und Nebengewässer

Ein Juwel unserer Flüsse im Niedergang

Der Huchen – Bayerns Fisch des Jahres 2025 – majestätischer Jäger

Der Huchen, einst weit verbreitet in den Gewässern des bayerischen Alpenvorlandes, der Donau und des Bayerischen Waldes, steht heute kurz vor seinem Verschwinden.
Bestände in Donau, Isar, Inn, Lech und Regen sind vielerorts nur noch Erinnerung. In großen Teilen seines ursprünglichen Lebensraumes ist der Huchen bereits ausgestorben – andernorts existiert er nur dank intensiver Besatzmaßnahmen. Die wenigen verbliebenen, sich selbst erhaltenden Populationen sind kostbare Relikte einer einst reichen Flussfischfauna.


Ursachen: Vielschichtig und menschengemacht

Die Bedrohung des Huchens ist kein Zufall. Hauptursachen sind:

  • Verbauungen und Wasserkraftwerke

  • Verlust natürlicher Laichplätze

  • Gestörte Durchgängigkeit der Flüsse

  • Rückgang wichtiger Beutefische

  • Zunehmender Prädationsdruck (z. B. durch Kormoran und Fischotter)

  • Folgen des Klimawandels

All diese Faktoren zusammen entziehen einem der größten und eindrucksvollsten heimischen Raubfische seine Lebensgrundlage.


Hoffnung durch Engagement

Das Aussterben des Huchens ist nicht unausweichlich. Schutzmaßnahmen wirken – dazu gehören:

  • Lebensraumschutz und Renaturierung

  • Sorgfältig geplanter Besatz

  • Engagement von Fischereivereinen und Naturschutzverbänden

Der Huchen ist ein sensibler Indikator für intakte Flusssysteme: Wo er lebt, ist das Gewässer gesund.


Jetzt ist die Zeit zu handeln

Es liegt an uns allen – Behörden, Fischereivereinen, Naturschutzverbänden, Politik und Zivilgesellschaft –, jetzt aktiv zu werden.
Nicht morgen, sondern heute.

👉 Für den Huchen. Für lebendige Flüsse. Für unsere Zukunft.


Flowpaper online Version:

https://773e0716.flowpaper.com/LFVHuchenbroschure2025Web/

 

Novellierung des Bayerischen Fischereigesetzes 2025

Mit der neuesten Fassung des Bayerischen Fischereigesetzes, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, bleibt das Gesetz ein unentbehrliches Fundament für die Ausübung der Fischerei in Bayern sowie den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Fischbestände im Freistaat.
Wir haben für euch nun eine digitale Flowpaper-Version erstellt:

Online Version Flowpaper

Die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
  • Erlaubnisscheine müssen nicht mehr von der Behörde gesiegelt werden. Die Verantwortung für das Kontingent liegt beim Ausübungsberechtigten.
  • Jugendfischereischein abgeschafft: Kinder ab 7 dürfen jetzt in Begleitung eines volljährigen Fischers ohne Extra-Schein angeln.
  • Schnupperangeln jetzt auch für Erwachsene ohne Schein möglich – im Rahmen von Vereinsveranstaltungen.
  • Catch & Release bleibt verboten, wenn gezielt geangelt wird. Gefährdete Arten dürfen aber zurückgesetzt werden.
  • Fischereiabgabe steigt auf max. 400 Euro.
  • Aalbesatz und Zurücksetzen in Salmonidengewässern wieder erlaubt – unter bestimmten Bedingungen.
  • Namensänderung? Kein neuer Fischereischein mehr nötig.
  • Kein Wohnsitz in Deutschland? Trotzdem darf die Prüfung gemacht und ein lebenslanger Schein erhalten werden.
  • Digitalisierung: Schein und Prüfung sollen künftig digital möglich sein. Ein zentrales Fischereiregister ist geplant.
  • Bußgelder steigen – künftig auf bis zu 7.500 Euro.

Jahresbericht 2024/2025

Unser Jahresbericht 2024/2025 ist da.

Es steckt sehr viel Arbeit in den knapp 100 Seiten, somit gerne teilen und weiterverbreiten, vielen Dank!
Leistungen, Aktivitäten und Engagenent für die bayerische Fischerei.

Inhalt:

UNSERE Themen:
– Bayerns Fischerei im Klimawandel
– Weniger Bürokratie dank starker Verbandsarbeit
– Wichtige neue Bausteine im Fischotterprojekt
– Welchen Einfluss hat der Gänsesäger?

UNSERE ARBEIT:
– Unser Einsatz für vielfältige Lebensräume
– Erfolgreiche Lebensraumverbesserungen an Gewässern
– Wenn Flüsse wieder fliessen dürfen
– Fortbildung im Fokus

DAS WAR UNSER JAHR 2024/2025:
– Ein Jahr voller Einsatz – gemeinsam für unsere Gewässer

DER LANDESFISCHEREIVERBAND BAYERN:
– Der Verband und seine Aufgaben

DIE BEZIRKSVERBÄNDE:
– Starke Bezirke, starker Verband

FISCHERJUGEND:
– Berichte der Landesjugendleitung
– Das war das Jahr der Fischerjugend
– Berichte der Fischerjugend Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben, Oberbayern und Niederbayern

Link zum Flowpaper(onlineversion):

https://773e0716.flowpaper.com/LFVJB2425Web

LFV-Pressetermin & Veranstaltungsinfo: Bayerischer Landesfischereitag in Rosenheim // Sonderausstellung „Huchen – König ohne Reich“

Einladung zum Pressetermin und Veranstaltungsinformation:

Bayerischer Landesfischereitag 2025 in Rosenheim

 

Der Landesfischereiverband Bayern lädt Sie herzlich zum Bayerischen Landesfischereitag 2025 nach Rosenheim ein. Gemeinsam mit dem Fischereiverband Oberbayern und dem Kreisfischereiverein Rosenheim bieten wir ein vielseitiges Programm rund um Fischerei, Gewässerschutz und Artenvielfalt.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht Bayerns Fisch des Jahres, der Huchen. Der so genannte Donaulachs ist der größte Salmonide der Donauregion. Der Jäger ist heute leider sehr selten geworden und der Bestand ist auf Auswilderungen von nachgezüchteten Fischen angewiesen. Wir laden Sie herzlich ein, bei einem solchen Besatz mit Junghuchen dabei zu sein:


Pressetermin: Besatz von Junghuchen in der Mangfall

Freitag, 30. Mai

09:00 – 09:30 Uhr

Treffpunkt: Östliches Mangfallufer am Ende der Tegernseestraße

Mit: Andreas März, Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim und Axel Bartelt, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern

Gelegenheit für Pressefotos und Interviews


Sonderausstellung „Huchen – König ohne Reich“

Um auch den Rosenheimern ihren Mitbürger aus dem Inn näherzubringen, findet im Kultur+Kongresszentrum die zweitägige Sonderausstellung „Huchen – König ohne Reich“ statt. Die Ausstellung beleuchtet auf eindrucksvolle Weise den Lebensraum, die Gefährdung und die ökologische Bedeutung dieser faszinierenden Fischart, die auch im Inn zuhause ist. Besucherinnen und Besucher erwartet eine immersive Videoinstallation, die den Huchen in seinem natürlichen Habitat zeigt. Sie wandern entlang eines Flusslaufs, der den Weg des Huchens eindrucksvoll nachvollziehbar macht und sie finden informative Stationen zu Lebensraum, Biologie und Schutzmaßnahmen.

Ausstellungszeiten „Huchen – König ohne Reich“: Freitag, 30. Mai 10.00 – 13.00 Uhr und Samstag, 31. Mai 10.00-16.30 Uhr im KU’KO Rosenheim


Ebenfalls am Freitag diskutieren Experten in einem Internationalen Symposium mögliche Schutzstrategien für die Zukunft des Huchens. Dazu begrüßen wir Sie herzlich am 30. Mai ab 10.00 Uhr im KU’KO Rosenheim

Am Samstag findet das Bayerische Königsfischen am Happinger See statt. Im Rahmen eines Festakts um 14.30 Uhr im KU’KO Rosenheim ehren Staatsministerin Michaela Kaniber, der stellvertretende Ministerpräsident Hubert Aiwanger und Oberbürgermeister Andreas März gemeinsam mit dem Präsidenten des Landesfischereiverbands Axel Bartelt die Teilnehmenden und überreichen die Königskette.


Akkreditierung & Rückfragen:

Bitte melden Sie sich bis zum 27. Mai 2025 unter 0151 57 73 63 11 oder per E-Mail an thomas.funke@lfvbayern.de an.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Ihre Berichterstattung!

Weitere Informationen zum Huchen – Bayerns Fisch des Jahres 2025 – finden Sie in der LFV-Broschüre zum Download: https://lfvbayern.de/der-verband/aktuelles/bayerns-fisch-des-jahres-2025-der-huchen-5043.html


Das Programm zum Bayerischen Landesfischereitag 2025 im Überblick

Freitag, 30. Mai 2025:

10:00 – 13:00 Uhr

Internationales Huchen-Symposium

KU’KO Kultur + Kongress Zentrum Rosenheim

Mit renommierten Experten aus Wissenschaft und Praxis

10:00 – 13:00 Uhr

Sonderausstellung „Huchen – König ohne Reich“

KU’KO Kultur + Kongress Zentrum Rosenheim

Samstag, 31. Mai 2025

10:00 – 16:30 Uhr

Sonderausstellung „Huchen – König ohne Reich“

KU’KO Kultur + Kongress Zentrum Rosenheim

14:30 – 16:30 Uhr

Festakt zum Landesfischereitag 2025

Mit der Festrede von Staatsministerin Michaela Kaniber und Grußworten des stellvertretenden Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger und des Oberbürgermeisters Andreas März

Musikalische Umrahmung: HuabaBlech

Landesfischereitag & Mitgliederversammlung 2025

Landesfischereitag 2025 erstmals gemeinsam mit Mitgliederversammlung in Rosenheim

Der Landesfischereiverband Bayern (LFV Bayern) veranstaltet seinen nächsten Landesfischereitag 2025 erstmals in Kombination mit der jährlichen Mitgliederversammlung. Diese gemeinsame Großveranstaltung findet bereits Ende Mai im Kultur- und Kongresszentrum (KU‘KO) in Rosenheim statt. Mit der Zusammenlegung beider Formate verfolgt der Verband das Ziel, Synergieeffekte zu nutzen und das öffentliche Interesse an den Belangen der Fischerei in Bayern weiter zu stärken.

Der Landesfischereitag gilt als Höhepunkt der fischereilichen Veranstaltungen in Bayern und wird im kommenden Jahr unter der Schirmherrschaft von Staatsministerin Michaela Kaniber durchgeführt. Gastgeber ist der Fischereiverband Oberbayern, die Organisation und Durchführung des Bayerischen Königsfischens übernimmt der Kreisfischereiverein Rosenheim.

Ein besonderes Highlight des Landesfischereitags 2025 wird das Internationale Huchensymposium sein, das Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland zusammenbringt, um sich über den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung dieser faszinierenden Fischart auszutauschen.

Wir laden alle Mitglieder, Fischereibegeisterten sowie Interessierte herzlich ein, Teil dieser besonderen Veranstaltung zu sein. Die Teilnahme am Bayerischen Königsfischen ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich – die Meldfrist endet am 23. Mai 2025.

Weitere Informationen zum Programmablauf sowie zur Anmeldung finden Sie unter:
👉 www.landesfischereitag.de

Bayerischer Landesfischereitag 2025

30 Mai @ 8:00 31 Mai @ 17:00

Wir laden Sie herzlich nach Rosenheim zum Bayerischen Landesfischereitag 2025 mit der Ordentlichen Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbands Bayern und dem Bayerischen Königsfischen ein. 

Gemeinsam mit unseren Gastgebern dem Fischereiverband Oberbayern und dem Kreisfischereiverein Rosenheim, haben wir ein abwechslungsreiches und informatives Programm für Sie zusammengestellt.

Landesfischereiverband Bayern

0896427260

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Online-Webinar: Der Fischotter

7 Mai @ 19:00 21:00

Am Mittwoch, den 07.Mai 2025 bietet der LFV Bayern wieder ein Fischotterwebinar an.
🦦🐾🦦🐾

Die Ausbreitung des Fischotters schreitet weiter voran. Auch in Schwaben häufen sich inzwischen erste Nachweise. Um Naturinteressierte zu informieren und für das Thema zu sensibilisieren, bietet der Landesfischereiverband ein Online-Webinar rund um den Fischotter an.

Im Mittelpunkt stehen dabei die Lebensweise des scheuen Wassermarders, aktuelle Entwicklungen seiner Bestände sowie politische Rahmenbedingungen. Zudem werden mögliche Auswirkungen auf die Gewässerbewirtschaftung thematisiert.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf praktischer Unterstützung: Wie lässt sich erkennen, ob sich bereits Fischotter am eigenen Hausgewässer angesiedelt haben? Denn häufig bleiben die Tiere lange Zeit unentdeckt – dabei lassen sich ihre Spuren mit etwas Übung gut finden und deuten.

Das Webinar findet am Mittwoch, den 7. Mai um 19:00 Uhr statt und dauert etwa zwei Stunden.

📌📅
Interessierte können sich per Mail unter: phillip.roser@lfvbayern.de zum Webinar anmelden
🦦🐾

Landesfischereiverband Bayern

0896427260

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Gewässerwarte Plus Seminar

18 Oktober @ 10:00 16:00

🎣 Gewässerwarte Plus Seminare 2025

Moderne Ansätze für eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung!

Unsere Seminare bieten aktuelle Methoden zur Hege und Pflege von Fischgewässern. Ein besonderer Fokus liegt auf der Bewertung von Eingriffen in den Gewässerhaushalt und deren Auswirkungen auf Fischbestände.

🔍 Für wen?
Speziell für Gewässerwarte, die ihre Kenntnisse im digitalen Zeitalter erweitern möchten – mit neuen Wegen zur Informationsbeschaffung, praxisnahen Interpretationen und digitalen Werkzeugen für die Vereinsgewässer-Bewirtschaftung.

Landesfischereiverband Bayern

0896427260

Veranstalter-Website anzeigen

Umweltbildungszentrum Augusburg

Dr.-Ziegenspeck-Weg 6
Augsburg, bavaria 86161 Germany
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Gewässerwarte Plus Seminar

28 Juni @ 10:00 16:00

🎣 Gewässerwarte Plus Seminare 2025

Moderne Ansätze für eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung!

Unsere Seminare bieten aktuelle Methoden zur Hege und Pflege von Fischgewässern. Ein besonderer Fokus liegt auf der Bewertung von Eingriffen in den Gewässerhaushalt und deren Auswirkungen auf Fischbestände.

🔍 Für wen?
Speziell für Gewässerwarte, die ihre Kenntnisse im digitalen Zeitalter erweitern möchten – mit neuen Wegen zur Informationsbeschaffung, praxisnahen Interpretationen und digitalen Werkzeugen für die Vereinsgewässer-Bewirtschaftung.

Landesfischereiverband Bayern

0896427260

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Umweltbildungszentrum Augusburg

Dr.-Ziegenspeck-Weg 6
Augsburg, bavaria 86161 Germany
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