Landesfischereitag 2018

Unter dem Motto „Königsfischen, Datenschutz, Paragrafendickicht – wir zeigen den Weg!“ treffen sich Bayerns Fischer am 29. September in der Residenzstadt Würzburg.

Der Landesfischereiverband ist Heimat für über 135.000 Fischerinnen und Fischer. Sie leben ihre Leidenschaft in knapp 900 Vereinen aus. Die Vereine stehen allerdings von vielen Seiten unter Druck. Zum einen gibt es Kritik von Tierrechtsorganisationen, zum anderen wachsen die bürokratischen Anforderungen. Wir erklären, wie sich das Vereinsleben trotzdem gedeihlich entwickelt und welche Kniffe den Verantwortlichen weiterhelfen.

Praxiswissen für Vereinsvorstände

  • Königs- oder Schnupperfischen im Verein
    Zumeist unbegründete Anzeigen gegen Veranstaltungen machen den Vereinen das Leben schwer. Wir erklären die Gesetzeslage und geben Tipps für den Umgang mit Staatsanwaltschaften und Öffentlichkeit.
  • Stolperfalle Datenschutz
    Die EU-Datenschutzverordnung ist in Kraft und biete vielen Vereinsvorstände Rätselstoff. Mit unseren Tipps kommen Sie durch den Paragraphendschungel.
  • Ehrenamt will gut versichert sein
    Persönliche Risiken für Vereinsvorstände lassen sich absichern. Hier erfahren Sie, welche Versicherungen sinnvoll und wichtig sind.

 

Programm

LFV-VereinsForum
10.00 – 11.30 Uhr: Königsfischen ohne Ärger – Vortrag und Fragerunde mit Experten
11.15 –11.45 Uhr: Stolperfalle Datenschutz – Walter Gerner, WGM Consulting
(Wiederholung um 11.50 bis 12.20 Uhr)
11.15 –11.45 Uhr: Ehrenamt will gut versichert sein – Tino Braunschweig, Bernhard Assekuranzmakler GmbH
(Wiederholung um 11.50 bis 12.20 Uhr)

Festakt
14.00 – 16.00 Uhr: Festakt mit Proklamation der Fischerkönigin oder des -königs

Programmheft herunterladen:

 

Veranstaltungsort

NOVUM Businesscenter Würzburg
Schweinfurter Str. 11 I 97080 Würzburg

Anreise

Das NOVUM ist nur wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt und in unmittelbarer Nähe zur Würzburger Altstadt.

Am NOVUM stehen 350 kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage und auf dem großzügigen Parkplatz direkt am Haus zur Verfügung. Biegen Sie zwischen Ghotel und Shell Tankstelle in die Kohlenhofstraße, die Zufahrtsstraße zu den Parkflächen.

Wasserpakt Bayern: Bewertung der Auswirkung zweier boden:ständig-Projekte auf den Gewässerschutz

Die Landschaft durch die sich unsere bayerischen Gewässer ihren Weg bahnen, ist stark durch die angrenzende Kulturlandschaft geprägt. An den meisten Ufern grenzen unmittelbar landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Folglich hat die Landwirtschaft und die Art und Weise der Bewirtschaftung, einen bedeutenden Einfluss auf die Gewässer.

Durch die Auswertung selbst erhobener Untersuchungsergebnisse und bereitgestellter Umsetzungskonzepte soll geprüft werden, inwieweit die im Rahmen von zwei ausgewählten boden:ständig-Projekten durchgeführten Maßnahmen eine ökologische Verbesserung für die Gewässer darstellen.

Ziel ist die Erstellung eines Gutachtens, in dem neben der Darstellung des Ursprungs-Zustands und den damit verbundenen negativen Einflüssen, auch die Maßnahmenumsetzung des boden:ständig-Konzepts evaluiert wird.

Nähere Angaben zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen finden Sie in beigefügtem Leistungsverzeichnis:

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Ausschreibung Wasserpakt Bayern 622.87 KB 498 Downloads

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Sollten Sie Interesse an der Durchführung des Auftrags haben, bitten wir Sie um ein schriftliches Kosten-Angebot bis zum 07.10.2018, vorzugsweise per E-Mail an katharina.keiz@lfvbayern.de mit dem Betreff „Bewerbung Projekt 214 – Wasserpakt“

Für Fragen oder Anregungen zur Durchführung des Auftrages, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Referat III (Fischerei, Gewässer- und Naturschutz):

Katharina Keiz
E-Mail: katharina.keiz@lfvbayern.de
Tel: 089-64 27 26 41
Fax: 089-64 27 26 66

Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Fischotter-Seminar Schwaben

Der Fischotter breitet sich in Bayern wieder aus. Der Landesfischereiverband will in einem breit angelegten Projekt das Verbreitungsgebiet des Marders kartieren. Dazu sind wir auf die Unterstützung der Vereine angewiesen. In diesem Seminar vermitteln wir die Grundlagen der Biologie, der Spurensuche und verschiedener Monitoring-Methoden.

Bitte melden Sie sich verbindlich bis zum 31.Oktober 2018 bei Frau Michaela Thiel an (michaela.thiel@lfvbayern.de; 089/64272648). Programmdetails sowie die Termine für die Bezirke Mittelfranken und Unterfranken finden Sie auf www.lfvbayern.de unter der Rubrik Schützen. Anmeldung nur für Mitglieder des LFV möglich.

Wasserpakt Bayern

Für die bayerische Fischerei sind Schutz und Förderung von Gewässern elementare Aufgaben, insbesondere hinsichtlich der fischereilichen Hege. Im Rahmen des Bayerischen Wasserpakts soll durch kooperative Ansätze der Schutz von Gewässern und Grundwasser zusätzlich verbessert werden.

Neben dem LFV Bayern sind weitere Partner des Paktes das Landwirtschafts- und Umweltministerium, sowie Vertreter aus dem Bereich der Landwirtschaft. Durch verbesserten Austausch, gemeinsame Aktionen und Vorzeige-Projekte sollen bis 2021 zusätzliche Maßnahmen und Strategien zur Verbesserung des Gewässerschutzes auf freiwilliger Basis entwickelt und erfolgreich umgesetzt werden.

Der Landesfischereiverband hat in der ersten Hälfte der Laufzeit versucht eine ganze Reihe von Projekten auf Kooperationsbasis zu initiieren. Eine Auswahl ist nachstehend aufgeführt:

  • Mit einer breit aufgestellten Informationskampagne wurde versucht engagierte Gewässerbewirtschafter wie Fischereivereine auf den Wasserpakt und die damit verbundenen Möglichkeiten für die Fischerei aufmerksam zu machen.
  • Bei einem Arbeitsgespräch mit anderen Paktpartnern wurden die Defizite der Bayerischen Kompensationsverordnung diskutiert. Aus Sicht des LFVs ist besonders kritisch, dass der aquatische Bereich im Vergleich zum terrestrischen Bereich unterrepräsentiert ist und Projekte, die eine Verbesserung für Gewässer darstellen als Kompensationsmaßnahmen für Maßnahmenträger daher uninteressant sind. Gemeinsam mit anderen Paktpartner hat man sich an das Landwirtschafts- und Umweltministerium gewandt und Verbesserungen gefordert. Bis dato war das Umweltministerium jedoch nicht gewillt, eine Kooperation auf Wasserpaktebene oder eine konstruktive Zusammenarbeit aufzunehmen.
  • Im Rahmen eines Untersuchungsprojekt soll bewertet werden, ob die landwirtschaftliche Bodenschutzmaßnahmen zur Erosionsminderung auch aus gewässerökologischer und fischereilicher Sicht den gewünschten Effekt haben. Ein Ingenieurbüro für Gewässerökologie hat bereits das Konzept erarbeitet und das Projekt kann jederzeit starten. Aktuell laufen Gespräche mit dem Landesamt für Landwirtschaft, über eine Kooperation auf Projektebene.
  • Auf Grund zunehmender Mitteilungen aus der Teichwirtschaft bzgl. steigender Stoffeinträge infolge der Erosion auf landwirtschaftlichen Flächen hat der LFV mit Projektpartner auf verschiedenen Ebenen Gespräche geführt. Nach Klärung der rechtlichen Situation durch das Landesamt für Umwelt und die Landesanstalt für Landwirtschaft wird eine Broschüre erstellt, in der Empfehlungen gegeben werden, wie Teichsedimente zukünftig behandelt werden können und in der zudem die rechtliche Lage aufgezeigt wird. Der Versuch ein boden:ständig-Projekt zu initiieren ist auf Grund des mangelnden Interesses der Landwirte und der Gemeinden im Einzugsgebiet der ausgewählten Teichwirtschaft voraussichtlich gescheitert.
  • Nach dem Erfolg des Volksbegehrens brachte sich der LFV in verschiedenen Fachgruppen aktiv ein und regte Maßnahmen und umfangreiche Empfehlungen zum Gewässerschutz ein. In sachlichen Diskussionen zum Beispiel in der Fachgruppe Gewässer setzte der LFV in den Bereichen Gewässerschutz und Teichwirtschaft klare Impulse. Im Zentrum der Forderungen des LFV stand dabei unter anderem eine praktikable Umsetzung von Uferrandstreifen und anderen Gewässerschutzmaßnahmen, zusammen mit der Landwirtschaft.

Auch für die zweite Hälfte der Paktlaufzeit hat der LFV eine Reihe von Projekten und Kooperationen geplant, die dem Gewässerschutz und der Verbesserung des Gewässerzustands dienen. Fokus liegt hierbei unter anderem auf der Problematik der Wasserentnahme für landwirtschaftliche Bewässerung aus natürlichen Gewässern besonders in warmen, niederschlagsarmen Sommern und weiterhin bei der Vermeidung des Eintrags von Feinsedimenten in natürliche Gewässer und vor allem auch Teichanlagen.

Der Landesfischereiverband ist der einzige anerkannte Naturschutzverband unter den Paktpartner und hat auch schon in der Vergangenheit klar zu Landwirtschaft Stellung bezogen. Durch die Berufsfischer unter seinen Verbandsmitgliedern, vertritt der LFV jedoch auch einen Teil der Landwirtschaft. Daher hat der LFV die Möglichkeit und sieht es als eine gesellschaftspolitische Aufgabe als Vermittler zwischen Naturschutz und Landwirtschaft zu fungieren.

Die bisherige Erfahrung im Wasserpakt zeigt jedoch, dass es sich bei den im Rahmen des Wasserpakts von den Paktpartnern dargestellten Aktivitäten, vielfach um Aufgaben handelt, die ohnehin zum Tagesgeschäft der jeweiligen Paktpartner gehören. Viele Projekte, die aktuell im Wasserpakt als wegweisend hingestellt werden, existierten bereits vor Initiierung des Wasserpakts. Ein nennenswerter „Kooperations-Anschub“ durch den Wasserpakt, insbesondere für neue Kooperationsformen, ist innerhalb der bisherigen Pakt-Laufzeit aus der Perspektive des LFV nicht zu beobachten. Der LFV fordert daher, dass v.a. mit Blick auf die aus dem Volksbegehren erwachsenen Anforderungen, aus dem Wasserpakt heraus Projekte, konkrete Maßnahmen und Kooperationen initiiert werden, die über bisherige Routinemaßnahmen deutlich hinausgehen.

Was können Vereine nun tun und wo finden Sie Unterstützung? Wir haben das in einer einfachen Übersicht für Sie zusammengestellt:

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Überblick Wasserpakt Bayern 417.61 KB 533 Downloads

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Wenn auch Sie Ideen für Projekte haben und diese gerne mit Ihrem Fischereiverein an Ihrem Gewässern umsetzt würden, senden Sie bitte eine Mail an katharina.keiz@lfvbayern.de oder rufen Sie uns an unter (Telefon (089) 64 27 26-41)

Weiterführende Links:

Wasserpakt
Seite des Ministeriums
Artikel Bayerns Fischerei + Gewässer 2/2017
Artikel Bayerns Fischerei + Gewässer 3/2017
Broschüre Die Restaurierung von Kieslaichplätzen
Broschüre Lebensraum Fließgewässer – Restaurieren und Entwickeln
Broschüre Eingriffe in Fließgewässer

Datenschutz: Ein Grundrecht

Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Dies betrifft auch Fischereivereine und Verbände.

In einigen Mitgliedstaaten wurde der Schutz personenbezogener Daten bereits sehr früh geregelt. So trat in Hessen (Deutschland) im Jahre 1970 das weltweit erste Datenschutzgesetz in Kraft. In allen heutigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten noch bis einschließlich 24. Mai 2018 nationale Datenschutzgesetze. Diese setzendie EU-Richtlinie 95/46/EG um. Die gegenwärtigen Vorschriften gewähren natürlichen Personen einen gewissen – aber noch nicht ausreichenden – Schutz vor dem Missbrauch der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Deshalb gilt die Datenschutz-Grundverordnung ab 25. Mai 2018, um nationale Datenschutzgesetze für alle EU-Mitgliedsstaaten zu homogenisieren.

Beispiele für personenbezogene Daten:

  • allgemeine Personendaten (Name, Geburtsdatum und Alter, Geburtsort, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
  • Kennnummern (Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer, Nummer bei der Krankenversicherung, Personalausweisnummer)
  • Bankdaten (Kontonummern, Kreditinformationen)
  • Online-Daten (IP-Adresse, Standortdaten)
  • physische Merkmale (Geschlecht, Haut-, Haar- und Augenfarbe, Statur, Kleidergröße)
  • Besitzmerkmale (Fahrzeug- und Immobilieneigentum, Grundbucheintragungen, Kfz-Kennzeichen, Zulassungsdaten)
  • Kundendaten (Bestellungen, Adressdaten, Kontodaten)
  • Werturteile (Schul- und Arbeitszeugnisse)

Auswirkungen für Vereine & Verbände

Erhebt oder verarbeitet ein Verein/ Verband personenbezogene Daten seiner Mitglieder, fällt dies unter das Bundesdatenschutzgesetz. Mitgliederdaten dürfen im Rahmen der Vereinstätigkeit erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Die Vereinssatzung gilt hierbei als Grundlage für die Tätigkeit (Zweck) des Vereins und dem hieraus resultierenden Umfang der Datenerhebung. Neumitglieder empfehlen wir durch Unterschrift im Aufnahmeantrag auf die Zustimmung zur Datenerhebung im Rahmen der Vereinssatzung als „Zweck“ auf den Datenschutz zu verpflichten. Bestandsmitglieder sollten ebenfalls schriftlich durch eine Einwilligungserklärung der Datenerhebung zustimmen. Das Gewohnheitsrecht (juristisch „Übung“) kann, muss aber im Streitfall eine schriftliche Zustimmung nicht ersetzen.

Mitgliederlisten sollten sich möglichst auf die zur Kontaktaufnahme nötigen Daten beschränken.

 Unternehmen, Vereine und Verbände sind daher verpflichtet, ihren Datenverarbeitungsprozess den gesetzlichen Vorschriften anzupassen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt ab 25. Mai 2018. Die Verordnung soll einerseits den Schutz persönlicher Informationen gewährleisten und andererseits freien Datenverkehr im europäischen Binnenmarkt ermöglichen.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung gilt für die komplette oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, sowie für die nicht-automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem IT-System gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Die Ziele der EU-Datenschutz-Grundverordnung sind der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen (z.B. Vereinsmitglieder) und deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Darüber hinaus soll durch diese Verordnung der freie Verkehr personenbezogener Daten im Einklang mit den Rechten des Betroffenen geregelt und gewährleistet werden.

Datenschutzrechtliche Anwendung der EU-DSGVO:

Mit Wirkung vom 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung durch jede öffentliche sowie nicht-öffentliche Stelle ohne Übergangsfrist umzusetzen. Das bedeutet, dass jede juristische Person, ob Einzelunternehmen, Personengesellschaften wie GmbH oder GbR, Organisationen sowie Vereine und Verbände beim Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß den Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung handeln müssen.

Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten wurde in Art. 37 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und in § 38 BDSG-neu normiert. Nach dieser Vorschrift haben Unternehmen, Vereine und Verbände als „Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“ die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten unter folgender Voraussetzung zu benennen: Mindestens 10 Personen sind ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt. Hierzu gehören Voll- und Teilzeitmitarbeiter, Vorstände, Geschäftsführer und ehrenamtlich tätige Personen.

Externer Datenschutzbeauftragter für kleine und mittelständische Unternehmen, Vereine & Verbände

Wir erarbeiten individuelle, an Ihre Bedürfnisse angepasste Datenschutzprozesse. Als externer Datenschutzbeauftragter führen wir vor Ort Datenschutzaudits und Schulungen durch und stehen sowohl der Geschäftsführung, den Mitarbeitern und Mitgliedern, als auch den Aufsichtsbehörden als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Der Landesfischereiverband Bayern e.V. hat Herrn Walter Gerner/ WGM Consulting als externen Datenschutzbeauftragten bestellt. Bezirksverbände und Vereine erhalten auf Anfrage Sonderkonditionen für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten, für Schulungen, Audits und Tätigkeiten.

Autor:

Walter Gerner von der Firma WGM Consulting ist der LFV Datenschutzbeauftragte. Eine Preisliste mit Sonderkonditionen für LFV-Mitgliedsvereine kann unter der Email info@wgm-consulting.de angefordert werden.

Königsfischen: Das gilt es zu beachten

Königsfischen müssen nach ganz bestimmten Regeln durchgeführt werden. Darin geht es vor allen Dingen um tierschutzrechltiche Bestimmungen. Wir haben die konkreten gesetzlichen Grundlagen zusammengetragen und an Besipeilen veranschaulicht. Auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat dazu ein Merkblatt herausgegeben. Beide Dokumente können Sie hier herunterladen

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Infopaket Königsfischen 190.14 KB 4203 Downloads

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LFV-Präsidium wiedergewählt

Fischer wählen erneut Albert Göttle zum Präsidenten. Mindestwasser wird zum Kernthema.

Am 5. Mai trafen sich in Oberschleißheim bei München die Delegierten des Landesfischereiverbands Bayern e.V. Einmütig bestätigten sie das amtierende Präsidium in den turnusgemäßen Neuwahlen. Damit kann die Verbandsspitze weiter zusammenarbeiten und auf dem Vertrauen der Mitglieder aufbauen. Wiedergewählt wurden Präsident Prof. Dr-Ing. Albert Göttle, die Vizepräsidenten für den Beruf und die Angelfischerei Alfred Stier und Willi Ruff, sowie Schriftführer Hans-Dieter Scheiblhuber und Schatzmeister Friedrich Schmauser. Auch die beiden Revisoren Gerhard Märtl und Markus Houdek wurden in ihrem Amt bestätigt.

„Mit dem Rückenwind dieses tollen Wahlergebnisses werden wir uns nun wieder tatkräftig an unsere Aufgaben machen“, so Albert Göttle. „Wir werden uns weiterhin als zupackender und wehrhafter Naturschutzverband präsentieren. Mit Nachdruck gehen wir unsere Gewässer- und Artenschutzprojekte an. Wir müssen Flüsse und Seen vor den Belastungen aus der Landwirtschaft, der Wasserkraft und der Freizeitnutzung bewahren. Die heimischen Fischbestände stehen auch durch Fischotter, Kormoran und Gänsesäger unter Druck, hier müssen wir für einen gleichwertigen Schutz sorgen.“

Edenhart neues Ehrenmitglied
Für seine langjährigen Verdienste um die bayerische Fischerei ernannte die Mitgliederversammlung Luitpold Edenhart zum Ehrenmitglied des Landesfischereiverbands. Edenhart war bis vor wenigen Wochen Präsident des Fischereiverbands Oberpfalz. Dort wirkte er über mehrere Jahrzehnte in verschiedenen Funktionen und mit voller Hingabe für Angler und Teichwirte.

Der Tanz des Jahres

Der Dreistachlige Stichling ist der Fisch des Jahres 2018

Mit der Wahl des Dreistachligen Stichlings (Gasterosteus aculeatus) zum Fisch des Jahres 2018 stellen der Deutsche Angelfischereiverband, das Bundesamt für Naturschutz und der Verband Deutscher Sporttaucher einen Vertreter der vielen heimischen Kleinfischarten in den Fokus. Damit möchten sie auf die Vielfalt und die komplexen Lebens- und Verhaltensweisen in unserer Fischfauna aufmerksam machen.

Wegen seines charakteristischen Aussehens, seines einzigartigen Balz- sowie Laich- und Brutpflegeverhaltens, das den meisten seit dem Biologieunterricht bekannt sein dürfte und der weiten Verbreitung, zählt der Dreistachlige Stichling zu den bekanntesten Fischarten Deutschlands und Bayerns.

Die meiste Zeit des Jahres lebt der Stichling in kleinen Schwärmen. Dieses gesellige Verhalten ändert sich während der Laichzeit, wenn die Männchen Territorien für sich beanspruchen und sie aggressiv gegen Eindringlinge verteidigen. Innerhalb dieses Areals prüft das Männchen gewissenhaft den Gewässergrund und baut an geeigneter Stelle über eine eigens angelegte Vertiefung im Substrat ein Nest aus Pflanzenteilen und anderem feinfaserigen Material, das es aus der nahen Umgebung zusammensammelt. Dabei scheut er auch nicht davor zurück das Baumaterial aus den Nestern seiner Artgenossen zu „klauen“. Die während der Laichzeit stark vergrößerte Niere produziert ein Sekret, das der Stichling als Klebstoff verwendet. Das stetige Rütteln beim Verkleben des Gebildes sorgt zudem dafür, dass sich die Struktur im Boden verankert. Ist der Bau abgeschlossen beginnt das farbenprächtige Männchen sogleich damit, Weibchen anzulocken. Dafür versucht er mit ruck- und sprungartigen Bewegungen auf sich und sein Nest aufmerksam zu machen und zeigt sein typisches Balzverhalten, das von Verhaltensbiologen als „Zick-Zack-Tanz“ beschrieben wird. Das Weibchen zeigt seinerseits die Paarungsbereitschaft an, indem es ihren durch den Laich prall gefüllten Bauch zur Schau stellt.

Zu Beginn des Laichakts schwimmen zuerst die Weibchen in das vorbereitete Nest und legen dort etwa 100 – 400 Eier ab. Direkt im Anschluss schlüpft das Männchen in das Nest, vertreibt das Weibchen und befruchtet die Eier. Dieser Akt kann sich mit verschiedenen Weibchen, die selbst auch mehrmals ablaichen, einige Male wiederholen. Dann beginnen für das Männchen die Vaterpflichten. Bis zum Schlupf der Brut nach etwa 7 bis 12 Tagen beziehen die „Väter“ ihren Wachposten am Nesteingang und versorgen das Gelege durch Fächeln mit den großen Brustflossen mit Frischwasser. Fortgespülte Eier sammeln sie wieder ein.

Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Broschüre zum Fisch des Jahres 2018

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Fisch des Jahres 2018: Der Dreistachlige Stichling 360.31 KB 2240 Downloads

Der Dreistachlige Stichling mag auf den ersten Blick unscheinbar wirken, der kleine...

Heimkehr einer Wanderin

Ein Tag Aufmerksamkeit für unsere Wanderfische: Die Seeforelle kehrt in die Ammer zurück

Am 21. April ist der World Fish Migration Day – der Weltwandertag der Fische. An diesem Tag machen Fischschützer weltweit auf die Gefährdung von Wanderfischen durch den Menschen aufmerksam. Wasserkraftwerke, Wehre und Dämme blockieren die Wanderwege der Fische, sie verhindern den freien Transport von lebenswichtigem Kies in den Flüssen und sorgen mit ihrem künstlichen Aufstau für zu hohe Wassertemperaturen in den Fließgewässern.

Auch in Bayern schlagen all diese Probleme voll durch. Mittlerweile sind 77 Prozent der heimischen Flussfischarten auf der Roten Liste. Im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt des Bundesamts für Naturschutz beteiligt sich der Landesfischereiverband Bayern (LFV) gemeinsam mit 18 weiteren Partnern am Hotspot-Projekt Alpenflusslandschaften. Der LFV setzt sich dabei für die Wiederansiedlung der Seeforelle in der Ammer ein.

Wir bringen die Seeforelle zurück in ihre Heimat!

Die Ammer als Zufluss des Ammersees war einst eines der wichtigsten Aufwuchs- und Laichgewässer für die Seeforelle. Der Bau zahlreicher, unüberwindbarer Hindernisse im Fluss zerstörte diesen Lebensraum allerdings und sorgte für das Verschwinden dieser Art. Doch in den letzten Jahren wurden die meisten Hindernisse auf Initiative des LFV Bayern und der Ammerallianz durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim wieder durchgängig gemacht. Nun erbrüten die Experten des LFV Seeforelleneier direkt im Ammerwasser. „Damit sorgen wir für den sogenannten Homing-Effekt“, erklärt der Biologe Patrick Türk vom Landesfischereiverband Bayern. „Schlüpfen die Fische im Flusswasser und nicht im Zuchtbecken, werden sie automatisch auf ihr Heimatgewässer geprägt. Das erhöht die Chancen, dass sie als große Fische aus dem See zurückkehren und in der Ammer und ihren Seitenbächen für einen natürlichen Arterhalt sorgen.“

Bildmaterial und Ansprechpartner

Unter folgendem Link können Sie Bildmaterial vom Auswildern der Seeforellen für Ihre Berichterstattung herunterladen: http://bit.ly/SeeforelleAmmer
Bildnachweis: LFV Bayern

Gerne stehen Ihnen unsere Experten als Gesprächspartner mit weiteren Informationen zur Verfügung, bitte wenden Sie sich an Thomas Funke, Pressesprecher Landesfischereiverband (thomas.funke@lfvbayern.de oder 089/64 27 26 22)

Über den Landesfischereiverband Bayern:

Der Landesfischereiverband Bayern e.V. ist die größte Vereinigung der bayerischen Fischerei und vertritt Angel- und Berufsfischer. Seine ordentlichen Mitglieder sind sieben Bezirksverbände mit über 830 Fischereivereinen, etwa 500 Berufsfischern und Teichwirten sowie 136.000 Angelfischern.

Als nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannter Naturschutzverband verbindet er den Einsatz für die Verbesserung der Ökologie bayerischer Gewässer mit der Förderung der Fischerei. Besonderer Schwerpunkt hierbei ist die Bedeutung der Angelfischerei für die Lebensqualität des Menschen.

Mehr unter: www.lfvbayern.de

Über das Projekt Alpenflusslandschaften

Das Projekt Alpenflusslandschaften läuft von Oktober 2014 bis September 2020. Gefördert wird es durch das Bundesamt für Naturschutz im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt, mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie mit Mitteln des Bayerischen Naturschutzfonds

Mehr unter: www.alpenflusslandschaften.de

Kontakt

Landesfischereiverband Bayern e.V.

Thomas Funke

Telefon: 089 / 64 27 26 22

Mobil: 0179/1297208

E-Mail: thomas.funke@lfvbayern.de

Mittenheimer Straße 4

85764 Oberschleißheim

www.lfvbayern.de

Symposium: Fischprädatoren im Alpenraum

Artenvielfalt – unter und über Wasser

Experten diskutieren effiziente Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Fischarten vor überhandnehmenden, fischfressenden Jägern im Alpenraum

77 Prozent aller Flussfischarten Bayerns stehen auf der Roten Liste und gelten als gefährdet. Die Fischbestände leiden unter der Wasserkraft und dem Einfluss der Landwirtschaft. Doch auch Kormoran, Gänsesäger und Fischotter tragen wesentlich zu den Problemen bei. Ihre Bestände sind im Gegensatz zu denen der Fische heute z.B. in Bayern nicht mehr gefährdet, teilweise sogar größer als je zuvor.

Die Länder des Alpenraums gehen unterschiedlich mit diesen fischereilichen Herausforderungen um. Die Prädatoren unterliegen teils dem Naturschutzrecht, teils dem Jagdrecht. Das hat Auswirkungen auf die Eingriffsmöglichkeiten. In Bayern darf der Kormoran im Gegensatz zu Südtirol und Slowenien ohne zahlenmäßige Begrenzung mit Abschüssen vergrämt werden. In zwei Bundesländern Österreichs darf der Fischotter bereits entnommen werden.

„Unseren Fischen geht es aus vielen Gründen schlecht. Mit dem Ansteigen der Populationen der fischjagenden Tiere erhöht sich der Druck auf die schwachen Bestände zusätzlich und das Gleichgewicht der Arten gerät aus den Fugen“, so Dr. Sebastian Hanfland, Generalsekretär der Arbeitsgemeinschaft der Fischereiverbände der Alpenländer (ARGEFA) und Geschäftsführer des Landesfischereiverbands Bayern. „In der vom Mensch geprägten Kulturlandschaft kann es sich nicht von selbst wieder einpendeln. Deshalb müssen wir über die Wege diskutieren, wie wir zu einem Ausgleich zwischen den Tierarten gelangen.“

Um der Frage nachzugehen, was wir in Europa voneinander lernen können und welche regionalen Besonderheiten eine Rolle spielen, veranstaltet die ARGEFA ein öffentliches Fachsymposium im Rahmen der Erlebniswelt Fliegenfischen 2018.

In Fürstenfeldbruck treffen sich internationale Experten zu Fachvorträgen und anschließender Podiumsdiskussion mit Landtagsvizepräsident Reinhold Bocklet.

 

Eintritt zur Veranstaltung frei (Zugang über separaten Eingang); Eintritt zur Messe EWF € 14,00 (2-Tageskarte € 25,00); Kinder/Jugendliche unter 15 Jahren frei

 

Große Fischotter-Umfrage

Der Landesfischereiverband Bayern führt im Rahmen des Projektes Fischotter eine Umfrage innerhalb der Fischerei durch. Dazu wurde ein Fragebogen erarbeitet, welcher sowohl in Papierform als auch online ausfüllbar ist. Der Fragebogen dient vor allem dazu, mehr Informationen zur aktuellen Verbreitung des Fischotters in Bayern zu erhalten. Eine Teilnahme an dieser Umfrage ist für uns von großem Wert und hilft uns eine bessere Datengrundlage zu schaffen. Ihre Daten werden vertraulich behandelt, eine Angabe zum Fischottervorkommen erfolgt allenfalls Landkreis-scharf.

Zur Online-Umfrage gelangen Sie hier.

Sie können den Fragebogen auch hier herunterladen und uns zurücksenden:

  • per Fax an 089/64 27 26-66
  • per E-Mail an michaela.thiel@lfvbayern.de zurücksenden
  • per Post an LFV Bayern e.V., Mittenheimer Straße 4, 85764 Oberschleißheim
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Fisch im Museum

Frischer Fisch aus heimischen Gewässern im Jagd- und Fischereimuseum

Traditionell vor Karfreitag präsentieren der LFV Bayern und der Fischereiverband Oberbayern gemeinsam mit den Isarfischern einen informativen, kulinarischen Abend rund um das Thema Fisch. In diesem Jahr stellt Dr. Michael Schubert, vom Institut für Fischerei in Starnberg, Deutschlands Fisch des Jahres 2018 vor: den Dreistachligen Stichling. Ein Kleinfisch, bekannt vor allem für sein auffälliges Paarungs- und Brutverhalten. Dazu serviert Ihnen unser Fischkoch Frank Alesch Snacks rund um den urigen Waller.

Eintritt frei / Vorträge und Fisch Snacks kostenlos.

Um Anmeldung per Mail (poststelle@lfvbayern.de) wird gebeten!

Für Staat und Fischerei

Mit der Verwaltung der staatlichen Fischereirechte sichert der Landesfischereiverband die Existenzgrundlage vieler Fischereivereine in Bayern, ist aber auch dem Freistaat gegenüber zu wirtschaftlichem Arbeiten verpflichtet. Deshalb steht die Vergabepraxis bei der Verpachtung der Rechte immer im Fokus. Wie also fällt die Entscheidung im Bieterwettbewerb? Ein Gespräch mit dem LFV-Präsidenten Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle.

Professor Göttle, der LFV verwaltet seit 1960 die staatlichen Fischereirechte. Welche Aufgaben sind damit verbunden?
Zu allererst müssen wir den Wert der staatlichen Fischereirechte erhalten, ja möglichst noch festigen. Unser Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Immobilien Freistaat Bayern (IMBy) sieht aber auch vor, dass gemeinnützige Vereine mit einem regionalen Bezug zum Gewässer bei der Vergabe von Pachtverträgen gegenüber privaten Bewerbern bevorzugt zu berücksichtigen sind. Damit bekommt dann ein größerer Kreis von interessierten Fischerinnen und Fischern die Chance zum Angeln. Wir wenden ein bewährtes Auswahlverfahren an und garantieren so einen qualifizierten und fairen Wettbewerb.

Wie läuft das Bieterverfahren ab?
Die Vergabe erfolgt nach verbindlichen Regeln. Zunächst wird ein Fischereirecht in „Bayerns Fischerei + Gewässer“ öffentlich zur Verpachtung ausgeschrieben. Die Entscheidung, wer das Fischerausübungsrecht bekommt, wird dann von einer unabhängigen Kommission getroffen. Sie entscheidet auf Basis der vorliegenden Informationen, weshalb ist die Qualität und Aussagekraft der Bewerbung immens wichtig.

Wie bewerten Sie die Pachtpreisentwicklung?
Im Schulterschluss mit der IMBY haben wir uns seit Bestehen des Geschäftsbesorgungsvertrags, immer für angemessene Pachtpreise stark gemacht. Preise, die sich die Vereine auch leisten können, die gleichzeitig aber auch dem Wert der Fischereirechte Rechnung tragen. So können wir unserem Auftrag nachkommen, die Fischerei weiten Kreisen der Bevölkerung zu ermöglichen.

Wie findet der LFV den geeignetsten Bewerber?
Vieles hängt von der Qualität der Bewerbung ab. Wird hier ein klares Gesamtkonzept für die beabsichtigte fischereiliche Bewirtschaftung vorgelegt, steigen die Chancen beträchtlich. Dabei spielt das gewässerökologische Engagement des Vereins eine wichtige Rolle. Das heißt, die Kommission bestehend aus IMBy, LFV und dem betreffenden Bezirksverband will wissen, wie es um die fachliche Kompetenz und personelle Leistungsfähigkeit eines Vereins steht. Kann er ein Fischereirecht nachhaltig bewirtschaften und so die Hegeverpflichtung erfüllen? Ausgebildete Gewässerwarte, staatlich geprüfte Fischereiaufseher oder Elektrofischer sind wichtige Stützen einer nachhaltigen Hege. Wir wollen auch wissen, hat sich der Verein bereits mit Stellungnahmen an wasserrechtlichen Verfahren beteiligt? Hat ein Verein sein Gewässer gut im Blick und kümmert er sich bei beobachtet Beeinträchtigungen und stellt er sich im Rahmen seiner Möglichkeiten diesen entgegen.

Maßgeblich sind auch der Wille zu ökologisch und gewässerspezifisch ausgerichtetem Besatz sowie eine hohe Verantwortlichkeit und fischereiliche Ethik. Damit meine ich nicht zuletzt die Schonbestimmungen und freiwillige Einschränkungen bestimmter Angelmethoden, wie zum Beispiel den Wurm als Köder in einer Salmonidenstrecke.
Auch die Zuverlässigkeit des Bewerbers bei der Pflege und Übermittlung aussagekräftiger Besatz- und Fangdaten spielt eine Rolle. Pachtbewerber sollten die Bedeutung des Gewässers für den Verein aufzeigen, auch engagierte Jugendarbeit ist wichtig. Selbstverständlich spielt der Preis eine Rolle. Es gibt also eine ganze Reihe an Kriterien, die wir bei der Pachtvergabe berücksichtigen.

Was verstehen Sie unter ökologischem Engagement des Vereins?
Hier geht es ganz einfach darum, was der Verein für den Gewässerlebensraum sowie die Überlebensfähigkeit bzw. Entwicklung der natürlichen Fischpopulation tut. Schafft er beispielweise mit Totholz neue Unterstände im Gewässer oder legt er Kieslaichplätze an? Pächter sollten z.B. von den Möglichkeiten der Kormoranverordnung konsequent Gebrauch machen und bei der Bewirtschaftung gefährdete Fischarten besonders berücksichtigen.

Inwieweit kann der LFV bei den von Ihnen betonten Maßnahmen hilfreich sein?
Der LFV unterstützt die Bewirtschafter mit fachlicher Beratung. Darüber hinaus ermöglicht er aus Mitteln der Fischereiabgabe eine finanzielle Förderung bei lebensraumverbessernden Maßnahmen und Fischbesatz im Rahmen der Artenhilfsprogramme.

Wie wichtig ist der Preis für die Entscheidung?
Der Preis spielt neben den genannten Gesichtspunkten natürlich eine wichtige Rolle. Aber eben nicht die allein ausschlaggebende. Wie schon gesagt, ist es dank der engen Zusammenarbeit mit der IMBy immer gelungen, die Preise in einem verträglichen Rahmen zu halten. Das Bieterverfahren garantiert, dass sich die Preise am Wert der Fischereirechte orientieren.
Überhöhte Angebote von Vereinen haben in der Vergangenheit nicht den Zuschlag bekommen, wenn andere wichtige Kriterien nicht erfüllt wurden.

Vielerorts gehen die Fischbestände zurück, gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Vereine. Hat das Einfluss auf den Pachtpreis?
Wie schon gesagt, trägt das Bewertungsschema dem Engagement und den hegerischen Maßnahmen der Vereine Rechnung, so dass eben nicht nur das höchste Angebot entscheidet.
Grundsätzlich gibt aber jeder Bewerber ein Angebot ab, das nach seiner Einschätzung angemessen ist. Stellt ein Pächter dann innerhalb der Laufzeit seines Vertrags belegbare Beeinträchtigung für den Fischbestand fest, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die festgeschrieben Pachthöhung zu mindern oder auszusetzen. In der Vergangenheit kam dies in Ausnahmefällen beispielsweise bei fischereilichen Schäden durch Fischotter vor.