Januar: Das Wisent

war in Europa nahezu ausgestorben. Durch strengen Schutz konnten wenige Exemplare in den Wäldern im Osten Polens überleben. Heute gilt der Bestand des großen Wildrindes als gesichert. Es wird in zahlreichen Wildparks und zoologischen Gärten vorgestellt. Vor kurzem hat ein großer Waldbesitzer in Deutschland die Erlaubnis erhalten, Wisente auszuwildern. Es ist interessant zu erfahren, ob sich die große und wehrhafte Wildart dauerhaft behaupten kann. Das Bild zeigt eine Kuh mit ihrem Nachwuchs. Das Kalb, das in aller Regel keine Geschwister hat, kann der Mutter bereits kurz nach der Geburt folgen. Die enge Bindung hält weit über den Winter hinaus bis ins nächste Frühjahr an.

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Einführung

Zum Kalender „Wald, Wild und Wasser 2019“

Der Erkenntnis, dass wir nur eine Natur haben, dass Wald, Wild und Wasser Bestandteile dieser einen Natur sind, dass wir Menschen selbst in dieser Natur und von ihr leben, dass wir ihr deshalb im eigenen Interesse mit Achtung begegnen müssen, entspringt das Konzept dieses Kalenders. Achtung kann aber nur erfahren, was bekannt ist.

Die Auswahl der vorgestellten Tierarten wurde unter das Leitthema „Jungtiere“ gestellt.

Unter dem Sammelbegriff „Wild“ stellen sich viele Menschen zunächst einmal die Gesamtheit aller wildlebenden Tiere unserer Heimat vor. Dies ist zwar im Ansatz richtig, trifft jedoch auf den tatsächlichen Sachverhalt nur unzureichend zu. „Wild“ ist ein Begriff aus dem Jagdrecht und bezieht sich allein auf die wildlebenden Tierarten, auf die die Jagd ausgeübt werden darf. Diese Tierarten sind im Jagdgesetz alle einzeln benannt.

Es würde zu weit führen, diesen Katalog hier vorzustellen, doch soll versucht werden, ein paar grundsätzliche Aspekte herauszuarbeiten.

  • Die Liste der jagdbaren Tierarten (= „Wild“) ist historisch gewachsen und unterliegt immer wieder Veränderungen. So wurden z.B. in den Siebzigerjahren alle Eulen herausgenommen und etwa in den Neunzigerjahren in Bayern drei Rabenvogelarten aufgenommen. Derzeit umfasst die Liste über 100 Arten.
  • Jagdbar sind nur bestimmte Arten der Säugetiere und Vögel, grundsätzlich jedoch keine Fische, Reptilien und Insekten.
  • Sehr viele jagdbare Arten dürfen tatsächlich aber nicht bejagt werden. Dazu zählen z.B. alle Greife und Falken, aber auch Säugetiere wie Luchs und Steinbock. Sie genießen eine ganzjährige Schonzeit. Obwohl sie jagdlich nicht genutzt werden dürfen, haben sie ein Recht auf Hege durch den Jäger. Somit schützt sie das Jagdrecht umfassender als das Naturschutzrecht.

Von den Säugetieren und Vögeln, die im Kalender „Wald, Wild und Wasser 2019“ vorgestellt werden, unterliegen sieben dem Jagdrecht. Davon dürfen sechs Arten bejagt werden, das Wisent hat ganzjährige Schonzeit. Als anerkannter Naturschutzverband stellt der Landesjagverband Bayern aber auch den Waldkauz und den Igel vor, die das Naturschutzrecht unter Schutz stellt.

Jürgen Weißmann

Der Lebensraum Wasser ist in Bayern vielfältig: Bäche, Flüsse, Teiche und Seen. Genauso viel-fältig sind die Bewohner dieser Unterwasserwelten. Allerdings ist diese Artenvielfalt durch eine Vielzahl menschlicher Eingriffe in unsere Gewässer bedroht. Die Fischer setzen sich deshalb für den Schutz der Gewässer und die Hege der heimischen Fischarten ein.
Im Kalender 2019 stellen wir den Nachwuchs der Fischarten Stichling, Rutte, Mühlkoppe und Äsche vor.

Nur Wenigen ist bekannt, dass unsere Süßwasserfische ein Larvenstadium besitzen. Es beginnt mit dem Schlupf aus dem Ei und endet mit dem vollständig entwickelten Jungfisch. Länge und Ausprägung des Larvenstadiums sind Anpassungen an die Umwelt und die Lebensbedingungen. Vor allem die Temperatur spielt bei der Laichzeit, der Entwicklungsgeschwindigkeit der befruchteten Eier und der Nahrungsaufnahme eine große Rolle.
Einige Arten wie der Stichling bauen ein Nest, in das mehrere Weibchen ihre Eier legen. Die Bitterlinge legen ihre Eier mit Hilfe einer Legeröhre in Muscheln ab. Die Forellenartigen, zu denen auch die Äschen zählen, legen ihre relativ großen Eier in selbstgeschlagenen Mulden im Kies des Flussbettes ab. Die Brütlinge verbleiben im Kieslückensystem und sind durch ihren Dottersackvorrat gut versorgt. Die meisten Karpfenartigen sind Krautlaicher. Ihre kleinen Eier haben eine klebrige Oberfläche. Sie werden an Wasserpflanzen, Wurzeln oder Steinen angeheftet, wo sie ausreichend mit Sauerstoff versorgt sind. Die Freiwasserlaicher, wie Renke und Rutte, entlassen ihre zahlreichen Eier in das freie Wasser. Durch eingelagerte Fetttröpfchen schweben sie mit dem Plankton im Wasser. Die weiblichen Süßwasserkrebse tragen die Eier mehrere Monate auf der Unterseite ihres Schwanzfächers.

Für die heranwachsenden Jungfische sind flachere und damit wärmere Gewässerabschnitte sowie abgestorbenes Holz im Wasser als Versteckmöglichkeit von enormer Bedeutung für den Fortbestand der Art.

Steffi Schütze

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Titel

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Gamsgeiß mit ihrem Kitz. Das Bild dokumentiert eindrucksvoll, wie eng die Verbindung zwischen beiden ist.

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Nach fünf Jahren: Erste Seeforelle in der Tiroler Ache entdeckt

Seeforellen waren im Chiemsee-Zufluss einst zahlreich, in den letzten fünf Jahren suchte der Landesfischereiverband vergeblich nach ihnen. Ein Kraftwerk macht den Fluss zur Sackgasse.

Die Tiroler Ache war einmal das bayerische Vorzeigegewässer für Seeforellen. Als größter Zufluss des Chiemsees, stiegen hier die großen Fische den Fluss und seine Nebenarme hinauf, um im sauberen Kies ihre Eier abzulegen. Heute wandert dort fast nichts mehr – ein Wasserkraftwerk versperrt den Weg. In dieser Woche gelang es einem Team des Landesfischereiverbands um den Gewässerökologen Robert Asner endlich, eine laichreife Seeforelle in der Ache nachzuweisen.

Direkt unterhalb des Kraftwerks Marquartstein ging ihnen der Fisch mit 62 cm Länge in den Kescher, zwei weitere ähnlich große Fische konnten in der starken Strömung entwischen. Nach einer kurzen Untersuchung wurde das silbrig glänzende Tier zurück ins Wasser gesetzt und freigelassen. Bei aller Freude über den Nachweis bleibt ein großer Wehrmutstropfen für Asner: „Das Wasserkraftwerk versperrt den Fischen den Weg zu ihren Laichgebieten. Zwar gibt es eine so genannte Fischtreppe, doch es mehren sich Hinweise und Belege, dass diese nicht ausreichend funktioniert.“ Um das zu überprüfen, untersucht der Landesfischereiverband bereits seit 2013 mit Unterstützung der Anwohner und der Fischereivereine die Fischwanderung in der Tiroler Ache. Im Oktober installierte Asners Team an Anfang und Ende der Fischtreppe Unterwasserkameras. Sie erfassen, welche Fische das Wanderhindernis erfolgreich überwinden. Bisher ist keine Seeforelle belegt, die die Fischtreppe passiert hätte – obwohl sie nun am Kraftwerksauslauf nachgewiesen sind. Denn durch den hohen Abfluss am Triebwerksauslauf werden die starken Schwimmer offensichtlich fehlgeleitet und landen sprichwörtlich in der „Sackgasse“.

Die Seeforelle steht auf Bayerns Roter Liste und ist vom Aussterben bedroht. Damit es nicht so weit kommt, engagieren sich der Landesfischereiverband, der Tiroler Fischereiverband, zahlreiche Fischereivereine und Berufsfischer für ihren Erhalt. Sie züchten die Fische nach und setzen sie in geeigneten Flüssen aus. Dort wachsen die kleinen Forellen heran und wandern später in die Seen ab. Wenn sie laichreif sind, steigen sie zurück in die Flüsse um sich fortzupflanzen. Die Seeforellen versuchen – ähnlich den verwandten Lachsen – zum Laichen an den Ort ihrer eigenen Geburt zurückzukehren. Für die Wiederansiedlung bringt der Landesfischereiverband deshalb befruchtete Seeforelleneier in den Bachoberläufen aus. Dadurch werden die Fische auf ihr Heimatgewässer geprägt, man spricht hier vom „Homing Effekt“.

Kein Donauausbau auf Kosten der Biodiversität

Landesfischereiverband Bayern lehnt Zerstörung wertvollen Lebensraums für seltene Arten entschieden ab und sieht planerische Mängel.

Zwischen Deggendorf und Vilshofen liegt eine der letzten halbwegs naturbelassenen Donaustrecken. Hier kommen noch endemische Fischarten wie Schrätzer, Streber oder der besonders geschützte Donau-Kaulbarsch vor. Für ihren Schutz trägt Bayern eine besondere Verantwortung. Für den geplanten Wasserstraßenausbau dieses „Teilabschnitt 2“ genannten Bereichs liegt seit acht Wochen ein Plan vor, zu dem der Landesfischereiverband nun Stellung genommen hat.

Besonderer Streitpunkt beim Ausbauverfahren ist der Geschiebeschüttkegel der Isar, die nahe Deggendorf in die Donau mündet. Dieser Geschiebekegel ist selbst nach Angaben der Planer einer der wichtigsten Kieslaichplätze der Donaufische, soll aber laut Antragsunterlagen mit einem Parallelwerk massiv verbaut werden. Schon vor Jahren wurde von Fischerei und Naturschutzverbänden im Rahmen einer Monitoringgruppe eine Alternativenprüfung zu diesem Bollwerk gefordert. Aus den vorgelegten Antragsunterlagen ist eine tiefgehende Analyse von Alternativen, wie auch viele andere Eingriffe ins Gewässer, allerdings nicht ersichtlich.

Naturschutz wird bürokratisch massiv ausgebremst
Besonders ärgerlich ist auch das Verhalten der Behörden gegenüber den Naturschutzverbänden. Am 28. Oktober kamen zwei Umzugskartons voller Aktenordner, Abgabefrist für die naturschutzfachliche Stellungnahme war der 18. Dezember. Da die Eingriffe zum Donauausbau vor allem im aquatischen Bereich zu Buche schlagen, sind allein für die Belange der Fische tausende Seiten Antragsunterlagen zu prüfen. Daher hat der LFV Bayern bei der verfahrensleitenden Bundesbehörde eine Fristverlängerung beantragt, die aber prompt abgelehnt wurde.

„Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Schutzgut Donau ist das Abschlagen einer Fristverlängerung kein Ruhmesblatt für die Wasserschifffahrtsverwaltung“, so Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident des LFV Bayern. „Die Ausbauplaner erhalten für die Erstellung der Antragsunterlagen vom Bund zweistellige Millionenbeträge und jahrelange Bearbeitungszeit, der stark ehrenamtlich geprägte Naturschutz hingegen soll zu tausenden Seiten Gutachten innerhalb von acht Wochen gerichtstauglich Stellung beziehen. Das ist keine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit auf Augenhöhe, sondern ein Abblocken berechtigter, im Sinne der Naturschutzgesetze erwünschter Kritik.“

Dass dem Antrag einiger Gemeinden und Behörden auf Fristverlängerung stattgegeben wurde, ist ein Zusätzlicher Schlag ins Gesicht der Ehrenamtlichen.

Donauausbau noch sinnvoll?
Insgesamt stellt sich in Anbetracht der klimatischen Entwicklungen, speziell nach dem Trockenjahr 2018, die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Donauausbaus. Was nutzt eine transportfähig ausgebaute Donau, wenn im weiteren Verlauf der Güterstrom im hochgradig ausgebauten Rhein durch zunehmende Trockenphasen längere Zeit nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist?

Nutzt der Donauausbau langfristig womöglich nur den immer stärker zunehmenden Flusskreuzfahrern, bei denen es weniger auf entsprechend große Abladetiefen ankommt? Dann wären Donauausbau und Main-Donau-Kanal das teuerste Freizeit-Projekt, das Europa je gesehen hat.

Online-Erlaubnisschein

Bereits im August 2018 begannen das Landwirtschaftsministerium und der Landesfischereiverband mit der Umsetzung einer Lösung für den Verkauf digitaler Erlaubnisscheine. Aktuelle Informationen zum Thema „elektronische Erlaubnisscheine“ erhalten Sie direkt beim Ministerium.

Natürlich dürfen auch weiterhin nicht mehr Erlaubnisscheine ausgestellt werden, als von der Kreisverwaltungsbehörde genehmigt worden sind. Um dies sicherzustellen, müssen Vereine, die Erlaubnisscheine im online-Verfahren ausgeben möchten, dieses Verfahren ausdrücklich bei der Kreisverwaltungsbehörde beantragen – auch dann, wenn der zuletzt erteilte Genehmigungsbescheid noch gültig ist. Zusätzlich zu der Art der beantragten Erlaubnisscheine (Jahres-, Wochen-, Tagesschein) muss künftig also auch das Verfahren im Antrag genannt werden.

Wird nicht ausdrücklich ein Online-Verfahren beantragt, gehen die Behörden davon aus, dass die Erlaubnisscheine, wie bisher, in ausgedruckter und gesiegelter Form ausgegeben werden sollen. Es ist auch möglich, Erlaubnisscheine für ein Gewässer sowohl im online-Verfahren als auch in ausgedruckter Form auszugeben. Sofern dies gewollt ist, muss der Fischereiverein die entsprechenden Zahlen für das jeweilige Verfahren konkret benennen.

Weitere Informationen erhalten interessierte Vereine beim Landesfischereiverband oder den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.

Seminar: Gewässerwart Plus

Beinahe täglich werden in Bayern Nutzungen im und am Gewässer beantragt. Ob Aus- und Einleitungen, Uferbegradigung oder Hochwasserschutz; in der Regel ist dies mit Auswirkungen auf das Gewässer und letztlich auch die Fischerei verbunden. Wir Fischer sind folglich immer mehr gefordert, in den entsprechenden Antrags‐Verfahren gegenüber Behörden die Interessen von Naturschutz und Fischerei zu vertreten. Das gebietet nicht allein das Naturschutzgesetz, sondern auch die Pflicht zur fischereilichen Hege.

Im Herbst bietet der LFV deshalb ein Seminar zur Fortbildung von Gewässerwarten an. Ein Schwerpunkt ist die Bewertung von verschiedenen Eingriffen in den Gewässerhaushalt und deren Wirkung. Sie erfahren ferner Grundlagen über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Anfertigung von fischerei‐ und naturschutzfachlichen Stellungnahmen im Rahmen einer zeitgemäßen fischereilichen Hege.

Der Kurs richtet sich speziell an Gewässerwarte, die im Rahmen ihres Aufgabenfeldes die fachliche Schnittstelle zwischen Fisch, Gewässer und menschlichen Einflüssen darstellen.

Haben Sie Lust, neben Fischbesatz und Fanglistenauswertung auch einmal ein anderes, wichtiges Instrument der Hege kennenzulernen? Dann melden Sie sich beim LFV Bayern an.

Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Teilnehmer pro Seminar aus technischen Gründen auf 15 begrenzt ist. Normale Kenntnisse im Umgang mit dem PC (Internet) sind von Vorteil.

Anmeldung
Anmeldung bitte bis spätestens 26.11.2018 an:

Landesfischereiverband Bayern e.V., Mittenheimer Str. 4, 85764 Oberschleißheim

oder per E‐Mail an:
poststelle@lfvbayern.de
Stichwort: „Gewässerwart‐Plus“

 

Alle wichtigen Informationen mit Seminarablauf finden Sie hier:

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Gewässerwart Plus 2018 335.91 KB 768 Downloads

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Fischotter-Seminar Unterfranken

Der Fischotter breitet sich in Bayern wieder aus. Der Landesfischereiverband will in einem breit angelegten Projekt das Verbreitungsgebiet des Marders kartieren. Dazu sind wir auf die Unterstützung der Vereine angewiesen. In diesem Seminar vermitteln wir die Grundlagen der Biologie, der Spurensuche und verschiedener Monitoring-Methoden.

Bitte melden Sie sich verbindlich bis zum 7. Januar 2019 bei Frau Michaela Thiel an (michaela.thiel@lfvbayern.de; 089/64272648). Programmdetails und weitere Termine für die anderen Bezirke finden Sie auf unserer Seite unter Veranstaltungen. Anmeldung nur für Mitglieder des LFV möglich.

Fischotter-Seminar Mittelfranken

Der Fischotter breitet sich in Bayern wieder aus. Der Landesfischereiverband will in einem breit angelegten Projekt das Verbreitungsgebiet des Marders kartieren. Dazu sind wir auf die Unterstützung der Vereine angewiesen. In diesem Seminar vermitteln wir die Grundlagen der Biologie, der Spurensuche und verschiedener Monitoring-Methoden.

Bitte melden Sie sich verbindlich bis zum 11. November 2018 bei Frau Michaela Thiel an (michaela.thiel@lfvbayern.de; 089/64272648). Programmdetails und weitere Termine für die anderen Bezirke finden Sie auf unserer Seite unter Veranstlatungen. Anmeldung nur für Mitglieder des LFV möglich.

Hilfen zur Datenschutz-Richtlinie für Vereine

Das bayerische Innenministerium hat eine Informationskampagne zum Datenschutz gestartet. Unter dem Motto „Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz“ wurde auch ein Schreiben für Vereine entwickelt. Sie können es hier herunterladen:

 

Schneller zur Tageskarte

Bayern betritt Neuland: Digitale Erlaubnisscheine möglich

Auf Anregung verschiedener Mitgliedsvereine, lud der Landesfischereiverband im vergangenen Jahr zur Diskussionsrunde über das Für und Wider elektronischer Fischereierlaubnisscheine ein. Mit dem Landwirtschaftsministerium als verantwortlicher Stelle einigte man sich anschließend auf eine Testphase, die nun umgesetzt wird. Mit einer Änderung der Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz können bereits ab dem 1. September 2018 Erlaubnisscheine in elektronischer Form ausgegeben werden. Diese Änderung gilt bis zum 31. August 2021, dann endet vorläufig die Testphase.

Das Ministerium hat nun die Eckpunkte für das Verfahren vorgelegt: Wichtig ist in jedem Fall, dass die elektronischen Erlaubnisscheine fälschungssicher und vor Ort kontrollierbar sind. Außerdem darf das vom Landratsamt genehmigte Kontingent an Erlaubnisscheinen nachweisbar nicht überschritten werden. Selbstverständlich muss auch eine elektronische Version des Erlaubnisscheins den Mindestinhalt einer gedruckten Karte wiedergeben. Vereine sollen sich auch nicht zwischen gedruckten oder digitalen Karten entscheiden müssen, es sollen bei der Kartenausgabe vielmehr auch Kombinationen möglich sein. Die Einhaltung dieser Kriterien muss von demjenigen nachgewiesen werden, der ein entsprechendes System nutzt. Der Landesfischereiverband kontrolliert die Nachweise und berichtet anschließend an des Landwirtschaftsministerium.

Bevor Vereine nun loslegen, müssen sie allerdings eine Beschreibung Ihres EDV-Systems vorlegen, aus der ersichtlich wird, dass die festgeschriebenen Kriterien auch wirkilich eingehalten werden können.

Wie das Vorgehen genau aussieht, wurde in einem Ministerialschreiben an die Kreisverwaltungsbehörden ausgearbeitet. Sie können es hier herunter laden:

 

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Ministerialblatt E-Erlaubnisscheine 941.45 KB 763 Downloads

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Bayerischer Gewässer- und Grundwasserschutz unzureichend

Naturschutzverbände legen 10-Punkte-Forderungskatalog für Maßnahmen in der Landwirtschaft für die kommende Staatsregierung vor

Nach wie vor sind Gewässer und Grundwasser in Bayern nicht in einem Zustand, wie es die Wasserrahmenrichtlinie und die Nitratrichtlinie der EU vorsehen. Insbesondere Nährstoff- und Pestizideinträge aus der Landwirtschaft sind ein großes Problem. Die neue Düngeverordnung reicht nicht aus, um diese Probleme zu lösen.

Gemeinsam haben die Bayerischen Flussallianzen, der BUND Naturschutz, der Landesbund für Vogelschutz, der Landesfischereiverband und WWF Deutschland einen aktuellen Forderungskatalog erarbeitet, der in den nächsten Monaten mit Politikern der im Landtag vertretenen Parteien diskutiert werden soll.

Die Kernforderung lautet, die Einträge an Stickstoff und Phosphor aus dem Ackerbau wesentlich zu reduzieren. Leider wird auch die überarbeitete Düngeverordnung, trotz kleiner Verbesserungen, diesem Ziel nicht gerecht. Die Verbände fordern daher, die Möglichkeiten der Düngeverordnung besser zu nutzen: In Gebieten, in denen Oberflächengewässer und Grundwasserkörper bereits durch Überdüngung beeinträchtigt sind, muss Bayern strengere Maßnahmen erlassen als bislang vorgesehen.

Eine weitere Forderung ist die Einhaltung von Gewässerrandstreifen mit einer Breite von fünf bis zehn Metern. Sie verhindern bei starkem Regen den Eintrag von Erdreich und Phosphat in die Gewässer. Auch hier ist die Vorgabe der Düngeverordnung zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens von vier Metern in Abhängigkeit der Hangneigung unzureichend.

Laden Sie sich das 10-Punkte-Programm der bayerischen Naturschutzverbände hier herunter

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10-Punkte-Programm für Bayern 1.27 MB 757 Downloads

Sauberes Wasser, Gewässerschutz und Insektenvielfalt Gemeinsames Handlungsfeld für...

Fachliche Rückfragen richten Sie bitte an:

Katharina Keiz, LFV-Referentin: katharina.keiz@lfvbayern.de
Marion Ruppaner, BN-Agrarreferentin : marion.ruppaner@bund-naturschutz.de
Mathias Fischer, WWF-Referent: mathias.fischer@wwf.de
Helmut Beran, LBV-Referent: helmut.beran@lbv.de

Aufruf zur Kormoranschlafplatz-Zählung

Mit der traditionellen Schlafplatzzählung dokumentieren die Mitglieder von LBV und LFV Bayern die Entwicklung der Winterbestände des Kormorans schon über 25 Jahre.

Wie geplant, findet in der Saison 2018/19 wieder eine Zählung statt.

Solch lange Datenreihen sind die Grundlage für die Diskussion um die fischökologischen und fischereiwirtschaftlichen Auswirkungen der in den 1980er Jahren einsetzende Rückkehr des Kormorans an bayerische Gewässer.

Seit dem Winter 2007 lässt sich ein Rückgang der Vögel feststellen. Die geringste Zahl ergab sich im Winter 2011/12 mit 5.748 Kormoranen (2003/04 waren es noch 8.284 Tiere). Inwieweit klimatische Bedingungen und der Rückgang der Brutbestände an den Küsten oder auch die Vergrämung in Bayern (2016/17 wurden z.B. 11.071 Kormorane geschossen) für den Rückgang der Zahlen verantwortlich gemacht werden können, ist umstritten. Die Hoffnung auf einen anhaltenden Rückgang der Vögel hat sich leider nicht bestätigt, bereits 2012/13 nahmen die Zahlen wieder zu. Ein anderer Trend ist allerdings zweifellos zu erkennen: Die Zahl der Schlafplatzkolonien steigt, während die Individuenzahl pro Kolonie leicht abnimmt. Die Gründe für die Entwicklung sind derzeit noch unklar.

Der LFV ist überzeugt davon, dass ohne die letale Vergrämung der Schaden an den Gewässern und Teichwirtschaften deutlich größer und dass die Anzahl der gezählten Vögel sicherlich höher gewesen wäre. Und dass ist der entscheide Punkt!

Helfen Sie wieder mit!

Helfen Sie uns auch in diesem Winterhalbjahr bei einer weiteren Runde landesweiter Zählungen. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin fundiert und erfolgreich argumentieren. Hier finden Sie die entsprechenden Unterlagen (Zählbögen etc.) als Download:

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Kormoran Zählunterlagen 2018/2019 1.30 MB 1449 Downloads

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Es bleibt beim bewährten und eingespielten Ablauf der Zählungen: An den Stichtagen der Synchronzählung (siehe Meldebogen) sollten Sie an „Ihrem“ Schlafplatz jeweils in der Abenddämmerung alle anwesenden Kormorane erfassen und zusammen mit Angaben zu den Erfassungsbedingungen auf dem Meldebogen notieren. Entscheidend ist, dass die Kontrolle tatsächlich erst in der Abenddämmerung erfolgt – nur dann ist gewährleistet, dass sich die Kormorane schon weitgehend vollständig an ihrem Schlafplatz gesammelt haben. Erfassungslücken fallen so vernachlässigbar gering aus. Sollten Sie am Zähl-Stichtag verhindert sein, sollten Sie diese so zeitnah zum Stichtag wie möglich vorziehen oder nachholen.

Für die Durchführung der Zählungen stellt übrigens das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) auch in diesem Winter wieder eine Fahrtkostenerstattung bereit. Immer wieder wird in diesem Zusammenhang die späte Benachrichtigung zur Zählung kritisiert. Auf dem Zählbogen finden Sie Zähldaten ab Mitte September. Leider wurde die Zusage des LfU über die Fördergelder zu spät übermittelt, um den offiziellen Aufruf früher zu versenden. Entscheidend für den Vergleich mit früheren Daten sind vor allem die Monate Oktober bis März, sodass nicht allzu viele Zählungen verpasst werden.

Weitere Informationen zum Kormoran in Bayern finden Sie in unserer Broschüre „Kormoran und fischbestand – eine unendliche Geschichte“

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Kormoran und Fischbestand – eine unendliche Geschichte? 3.61 MB 1194 Downloads

Die Broschüre enthält vor allem Fragen und Antworten zur Kormoranproblematik und...

Bayerisches Königsfischen 2018

+++ ACHTUNG: FEHLERTEUFEL +++
+ In der aktuellen Ausgabe von Bayerns Fischerei + Gewässer findet sich ein falsches Datum für das Königsfischen +
+++ Das Fischen findet am 29. September statt +++

Zum traditionellen Königsfischen des Landesfischereiverbandes treffen sich am 29. September in Würzburg alle bayerischen Fischerköniginnen und -könige.

Die erfolgreichsten Fischer sowie der im Rahmen des Jugendkönigsfischens bereits ermittelte Fischerkönig der Jugend werden anschließend bei einem Festakt geehrt. Jeder Teilnehmer des Königsfischens erhält ein Erinnerungsgeschenk.

Alle Informationen zur Anmeldung und zu den Regeln des Fischens finden Sie hier: