Seit dem 22. Juni ist die 6. Infektionsschutzverordnung in Bayern in Kraft. Damit sind nun wieder Vereinsveranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt. Darunter fallen explizit auch Vereinssitzungen. Dabei muss der Veranstalter allerdings ein Schutz- und Hygienekonzept erarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Darin müssen Maßnahmen wie die Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,5 Metern berücksichtigt werden, genauso wie Möglichkeiten zur Desinfektion von Händen und Oberflächen sowie ausreichende Belüftung von Räumen. Das bedeutet, dass nicht alle Räumlichkeiten für so große Veranstaltungen geeignet sind. Ebenso müssen Listen der Teilnehmer geführt werden, um im Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer alles dabei war.
Nun sind auch Gemeinschafts- und Königsfischen wieder erlaubt. Hierbei gilt selbstverständlich ebenfalls, dass der Sicherheitsabstand eingehalten wird und ein Hygienekonzept vorliegt.