Weitere Erleichterungen

Seit dem 22. Juni ist die 6. Infektionsschutzverordnung in Bayern in Kraft. Damit sind nun wieder Vereinsveranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt. Darunter fallen explizit auch Vereinssitzungen. Dabei muss der Veranstalter allerdings ein Schutz- und Hygienekonzept erarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Darin müssen Maßnahmen wie die Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,5 Metern berücksichtigt werden, genauso wie Möglichkeiten zur Desinfektion von Händen und Oberflächen sowie ausreichende Belüftung von Räumen. Das bedeutet, dass nicht alle Räumlichkeiten für so große Veranstaltungen geeignet sind. Ebenso müssen Listen der Teilnehmer geführt werden, um im Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer alles dabei war.

Nun sind auch Gemeinschafts- und Königsfischen wieder erlaubt. Hierbei gilt selbstverständlich ebenfalls, dass der Sicherheitsabstand eingehalten wird und ein Hygienekonzept vorliegt.

Königsfischen auf einen Blick

Tipps und Wissenswertes zur Durchführung von Traditions- und Hegefischen

Bayerisches Königsfischen 2018

+++ ACHTUNG: FEHLERTEUFEL +++
+ In der aktuellen Ausgabe von Bayerns Fischerei + Gewässer findet sich ein falsches Datum für das Königsfischen +
+++ Das Fischen findet am 29. September statt +++

Zum traditionellen Königsfischen des Landesfischereiverbandes treffen sich am 29. September in Würzburg alle bayerischen Fischerköniginnen und -könige.

Die erfolgreichsten Fischer sowie der im Rahmen des Jugendkönigsfischens bereits ermittelte Fischerkönig der Jugend werden anschließend bei einem Festakt geehrt. Jeder Teilnehmer des Königsfischens erhält ein Erinnerungsgeschenk.

Alle Informationen zur Anmeldung und zu den Regeln des Fischens finden Sie hier:

Einladung Bayerisches Königsfischen 2018

Königsfischen: Das gilt es zu beachten

Königsfischen müssen nach ganz bestimmten Regeln durchgeführt werden. Darin geht es vor allen Dingen um tierschutzrechltiche Bestimmungen. Wir haben die konkreten gesetzlichen Grundlagen zusammengetragen und an Besipeilen veranschaulicht. Auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat dazu ein Merkblatt herausgegeben. Beide Dokumente können Sie hier herunterladen

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Infopaket Königsfischen 190.14 KB 1471 downloads

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