Seit dem 22. Juni ist die 6. Infektionsschutzverordnung in Bayern in Kraft. Damit sind nun wieder Vereinsveranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt. Darunter fallen explizit auch Vereinssitzungen….
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Seit dem 22. Juni ist die 6. Infektionsschutzverordnung in Bayern in Kraft. Damit sind nun wieder Vereinsveranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt. Darunter fallen explizit auch Vereinssitzungen….
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