Aktuelle Infos Königsfischen

In letzter Zeit wird immer wieder Kritik an Veranstaltern und Teilnehmern von Gemeinschaftsfischen geäußert.

Um unseren Mitgliedern Orientierung und einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen bei der Durchführung von Gemeinschaftsfischen zu geben, alle Infos gesammelt als Paket zum Download.

Die Grundsätze der Hege, des Tierschutzes sowie der guten fachlichen Praxis gelten selbstverständlich auch beim Gemeinschaftsfischen.


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Weitere Erleichterungen

Seit dem 22. Juni ist die 6. Infektionsschutzverordnung in Bayern in Kraft. Damit sind nun wieder Vereinsveranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt. Darunter fallen explizit auch Vereinssitzungen. Dabei muss der Veranstalter allerdings ein Schutz- und Hygienekonzept erarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Darin müssen Maßnahmen wie die Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,5 Metern berücksichtigt werden, genauso wie Möglichkeiten zur Desinfektion von Händen und Oberflächen sowie ausreichende Belüftung von Räumen. Das bedeutet, dass nicht alle Räumlichkeiten für so große Veranstaltungen geeignet sind. Ebenso müssen Listen der Teilnehmer geführt werden, um im Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer alles dabei war.

Nun sind auch Gemeinschafts- und Königsfischen wieder erlaubt. Hierbei gilt selbstverständlich ebenfalls, dass der Sicherheitsabstand eingehalten wird und ein Hygienekonzept vorliegt.

Königsfischen: Das gilt es zu beachten

Königsfischen müssen nach ganz bestimmten Regeln durchgeführt werden. Darin geht es vor allen Dingen um tierschutzrechltiche Bestimmungen. Wir haben die konkreten gesetzlichen Grundlagen zusammengetragen und an Besipeilen veranschaulicht. Auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat dazu ein Merkblatt herausgegeben. Beide Dokumente können Sie hier herunterladen

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