Die Mitgliederversammlung besteht aus den Delegierten der Bezirksverbände, dem Präsidium, den Ehrenmitgliedern und den korporativen Mitgliedern. Sie findet einmal jährlich statt und steht allen im LFV organisierten Mitgliedern offen. Die Mitgliederversammlung wählt das geschäftsführende Präsidium, entlastet es und stimmt über Satzungsfragen ab.
Präsidium
Das Präsidium legt die Grundsätze der Verbandsarbeit fest. In seinen Sitzungen werden die Anliegen des Verbands, der Bezirksverbände, der Fischerjugend, der Ausschüsse sowie der Abteilungen diskutiert und Beschlüsse gefasst.
Dem Präsidium gehören die Mitglieder des geschäftsführenden Präsidiums an, ein Vertreter jedes Bezirksverbands, die Obmänner der Abteilungen und Fachgruppen, der Vorsitzende des Ausschusses für Fischerei- und Gewässerschutz sowie die Landesjugendleiterin.
Präsident
Der Präsident vertritt die Belange des Verbands gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und anderen Interessengruppen. Außerdem verfügt er nach den Beschlüssen des geschäftsführenden Präsidiums über die Verbandsmittel im Rahmen des Haushaltsplans.
Geschäftsführendes Präsidium
Das geschäftsführende Präsidium leitet die tägliche Arbeit des Verbands und verwaltet dessen Vermögen. Es besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, (einer von ihnen ist zuständig für die Angelfischerei, der andere für die Berufsfischerei), dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Justitiar.
Präsident Axel Bartelt leitet den Landesfischereiverband seit 2023. Bartelt war bis Februar 2022 Regierungspräsident der Oberpfalz und arbeitete zuvor 21 Jahre in der Bayerischen Staatskanzlei.
Vizepräsident für die Angelfischerei ist Willi Ruff.
Vizepräsident für die Berufsfischerei Alfred Stier ist Fischwirtschaftsmeister und Betreiber einer Teichanlage in der Oberpfalz.
Schatzmeister Werner Köhler ist Präsident des Bezirksfischereiverbands Oberfranken.
Schriftführer Hans-Dieter Scheiblhuber ist auch aktiv als 1. Vorsitzender Fischereiverein Unterer Inn, 1. Vorsitzender Innfischereigenossenschaft und Vizepräsident des Fischereiverbands Niederbayern.
Justitiar Dr. Christoph Papenberg arbeitet als Anwalt in München.
Struktur des LFV
Die ordentlichen Mitglieder des Landesfischereiverbands Bayern e.V. sind sieben weitgehend unabhängige Bezirksverbände. Die Bezirksverbände bündeln knapp 800 Fischereivereine und -genossenschaften in ganz Bayern. In den Vereinen engagieren sich 139.000 Mitglieder und Ehrenamtliche.
Der Verband gliedert sich in drei Abteilungen:
- Angelfischerei: Ihr gehören alle Mitglieder von Angelvereinen an, die in einem der sieben bayerischen Bezirksfischereiverbände organisiert sind. Diese 139.000 Angler sind sogenannte „mittelbare Mitglieder“.
- Berufsfischerei: In ihr sind alle 500 Berufsfischer der angeschlossenen Verbände und Vereine oder Einzelmitglieder im Haupt- und Nebenberuf vereinigt. Diese Abteilung gliedert sich in die Fachgruppen Züchter in der Karpfenteichwirtschaft, Züchter in der Forellenteichwirtschaft und Bach-, Fluss- und Seenfischer.
- Casting: Dieser Abteilung gehören alle Casting-Sportler der ordentlichen und mittelbaren Mitglieder an. Casting ist der Wurf- und Zielsport der Angler und wird auf dem Trocken ausgeübt.
Aufgaben und Ziele
Wir arbeiten für den Erhalt der Gewässer in ihrem natürlichen Zustand und mit ihrem Fischbestand. Der LFV fördert damit das Wohl der Allgemeinheit und die Fischerei in Bayern.Er steht für nachhaltige Nutzung: Durch die fischereiliche Bewirtschaftung wird die Regenerationsfähigkeit der Fischbestände gestärkt und die Gewässer werden überwacht.
Aufgaben
Interessensvertretung
Der Landesfischereiverband vertritt die Interessen des Gewässerschutzes sowie der Berufs- und Angelfischerei gegenüber Politik und Gesellschaft. Ansprechpartner sind in erster Linie Institutionen des Freistaats: Der bayerische Landtag, die Staatsregierung, die zuständigen Ministerien und ihre zugeordneten Institutionen sowie die landesweiten Medien.
Verwaltung Staatlicher Fischereirechte
Seit über 40 Jahren verwaltet der LFV Bayern staatliche Fischereirechte im Auftrag des Finanzministeriums. Unter den insgesamt über 600 Rechten finden sich alle Größen vom kleinen Bach bis zum Stausee. mehr
Anerkannter Naturschutzverband
Der Landesfischereiverband ist seit 1987 anerkannter Naturschutzverband (nach § 58ff Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 42 Bayerisches Naturschutzgesetz). Zu unseren Aufgaben gehören Stellungnahmen
- zur Vorbereitung von Verordnungen der Naturschutzbehörden
- zur Vorbereitung von Landschaftsprogrammen und Landschaftsplänen
- zur Befreiung von Verboten der Schutzgebietsverordnungen
- zu Planfeststellungsverfahren die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind
Der LFV bearbeitet jährlich etwa 300 Verfahren, gemeinsam mit den Bezirksfischereiverbänden oder Landkreisbeauftragten. Ortskenntnis ist unabdingbar, denn die Beiträge sollen konkrete Fehler aufzeigen und realistische Alternativen anbieten. Das Recht auf Ablehnung eines Verfahrens oder die Möglichkeit ihre Vorstellungen rechtlich durchzusetzen haben die Naturschutzverbände in Bayern allerdings nicht.
Arten- und Gewässerschutzprojekte
Im Rahmen der Arten- und Gewässerschutzprojekte des LFV Bayern werden Maßnahmen zum praktischen Fischarten- und Gewässerschutz umgesetzt. Die Grundlagen hierzu liefern Untersuchungen zu den Gefährdungsursachen einzelner Fisch-, Muschel- und Krebsarten. Als Basis dienen Daten der Fischartenkartierung, unsere aktuellen Bestandserhebungen und Fangaufzeichnungen der Bezirksfischereiverbände und Fischereiberechtigten. Es zählt zu den elementaren Interessen der Fischerei, die Gewässer zu schützen und den Lebensraum der Fische zu verbessern. Neben diesem Schutzgedanken ist auch die langfristige Sicherung einer nachhaltigen fischereilichen Nutzung ein wesentliches Ziel.
Ausbildung und Fischerprüfung
Wir fördern die fachliche Ausbildung der Fischereiausübenden durch Vereine mit Schulungen, Lehrmaterial, Vorträgen und Ausstellungen. Außerdem führt der LFV im Auftrag des bayerischen Staates die Prüfung zum staatlichen Fischereischein durch.
Öffentlichkeitsarbeit
Naturschutzarbeit ist auch und vor allem Öffentlichkeitsarbeit. Die Verbreitung des Naturschutzgedankens ist die Voraussetzung für praktizierten, schonenden Umgang aller Menschen mit den Naturgütern und den Lebewesen.
Hier finden Sie die Satzung des Landesfischereiverbands Bayern e.V.

Fischereiverband Schwaben e.V.
Fischereiverband Schwaben e.V.
Geschäftsstelle: Schwibbogenmauer 18
86150 Augsburg
Tel.: (0821) 515659
Fax: (0821) 155842
Internet: www.fischereiverband-schwaben.de
E-Mail: info@fischereiverband-schwaben.de
Präsident: Hans-Joachim Weirather
Vizepräsident Angelfischerei: Peter Steinle
Vizepräsident Berufsfischer: Hubert Wagner
Bezirksjugendleiter: Reinhold Hauke
Geschäftsführer: Stefan Zott
Der Fischereiverband Schwaben (FVS) wurde 1880 gegründet. Derzeit sind dem FVS über 14.000 Angel- und Berufsfischer in Schwaben angeschlossen. Die Mitglieder teilen sich in 150 Fischereivereine, 29 Fischereigenossenschaften, sowie in die Fachgruppen Forellenzucht, Teichwirtschaft, Kleinteichwirtschaft, Fluss- und Seenfischerei und Gewässerbewirtschafter auf. Weiter zählen rund 2000 Jugendliche und 100 Jugendgruppen zu den Mitgliedern des FVS.
Unsere Arbeit steht unter dem Motto:
Fischen ist mehr als Fische fangen

Fischereiverband Mittelfranken e.V.
Fischereiverband Mittelfranken e.V.
Geschäftsstelle: Maiacher Straße 60d
90441 Nürnberg
Tel.: (0911) 4248010
Fax: (0911) 42480113
Internet: www.fv-mfr.de
E-Mail: info@fv-mfr.de
Präsident: Jörg Zitzmann
Ehrenpräsident: Fritz Loscher-Frühwald, MdL a.D.
Vizepräsidenten: Peter Neuner, Daniel Trübenbach
Beisitzer: Josef Wechsler
Geschäftsstelle: Hans Padberg, Victoria Neumann, André Macher
Interessensvertretung von über 90 Organisationen der Fischerei im Bezirk Mittelfranken
Der Fischereiverband Mittelfranken ist ein freiwilliger Zusammenschluss der an der Förderung der Fischerei interessierten natürlichen und juristischen gemeinnützigen Personen und sonstigen Vereinigungen. Sein Zweck ist insbesondere die Förderung der gesamten Fischerei im Verbandsgebiet, Schutz und Erhaltung der Gewässer in ihrer natürlichen Schönheit und Ursprünglichkeit mit ihrem Fischbestand.
Der Verband dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zielen und unterwirft diesen auch seine Geschäftsführung. Er erstrebt keinen Gewinn und verwendet etwaige Überschüsse nur zu satzungsmäßigen Zwecken.
Der Verband hat vornehmlich folgende Aufgaben:
• Beratung und Unterrichtung seiner Mitglieder in allen Angelegenheiten der Fischerei.
• Förderung der Besetzung und ordnungsgemäßen Befischung der Fischwasser.
• Förderung der fachlichen Ausbildung der Fischereiausübenden und Castingsportler durch Schulung und Prüfung, Veranstaltung von Ausstellungen, Vorträge, Lehrfilmvorführungen, Einrichtungen einer Bücherei und sonstige Maßnahmen.
• Förderung des fischereilichen Verbands- und Vereinswesens, insbesondere der Ausbildung der Jugend auf diesem Gebiet.
• Aufklärung der Allgemeinheit über die Wichtigkeit des Schutzes von Fischerei und Fischzucht sowie über die Bedeutung des Schutzes und der Erhaltung der Gewässer.
• Beratung der Behörden und Dienststellen in allen Fragen der Fischerei und des Gewässerschutzes, insbesondere durch Zusammenarbeit mit dem Fachberater für Fischerei im Bezirk Mittelfranken, der Land- und Forstwirtschaft, des Natur-, Landschafts-, Tier- und Gewässerschutzes, der Jagd sowie mit den auf fischereiwissenschaftlichen Gebieten tätigen Anstalten und Institutionen.
• Erstellung und Auswertung fischereistatistischer Unterlagen zur Erfüllung der vorstehenden Aufgaben.
• Maßnahmen zur Beschaffung von Fischwassern zur Ausübung der Fischerei.
Der Verband verfolgt weder politische noch konfessionelle Ziele.
Gerne nehmen wir ihren Verein mit Sitz im Bezirk Mittelfranken bei uns auf!

Bezirksfischereiverband Oberfranken e.V.
Bezirksfischereiverband Oberfranken e.V.
Cottenbacher Straße 23
95444 Bayreuth
Tel.: (09 21) 5 45 20
Fax: (09 21) 51 23 71
Internet: www.bfvo.de
E-Mail: info@bfvo.de
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag bis Freitag: 08.30 – 11.30
Präsident: Werner Köhler
Vizepräsident: Reinhard Krug
Der Bezirksfischereiverband vertritt die Interessen der Angelfischerfischerei und der Fischerzünfte auf Bezirksebene. Dazu gehören ca. 11.500 organisierte Mitglieder (davon 1.100 Jugendliche) in rund 93 Vereinen und Zünften.
Leistungsschwerpunkte des Bezirksfischereiverbandes
Ausbildung der Angelfischer/innen
• Flächendeckende Vorbereitungskurse für die Fischerprüfung
• Jugendausbildung
• Gewässerwartlehrgänge
• Fischereiaufseherausbildung (mit Prüfung)
• Casting-Breitensport
Fischhege und Gewässerpflege
• Erhalt und Renaturierung von Fischgewässern
• Unterstützende Besatzmaßnahmen mit Fischen und anderen im Wasser lebenden Tieren
• Bachpatenschaften und Patenschaften für Wanderhilfen zur biologischen Durchlässigkeit
• Fischerei in geschützten aquatischen Habitaten
• Altwässerpflege und ökologische Wasserkraftnutzung
Öffentlichkeitsarbeit
• Systematische Gewässeruntersuchungen
• Zusammenarbeit mit anderen Naturschutzverbänden
• Fischlehrpfade und Ausstellungen
• Veröffentlichungen in der Tages- und Fachpresse sowie im Oberfranken-TV
• Anleitungen (Leitfaden) für Fischereivereine zur Ausübung der Fischerei nach guter fachlicher Praxis
Nähere bzw. weitere Auskünfte erteilen wir auf Anfrage gerne.

Fischereiverband Niederbayern e.V.
Fischereiverband Niederbayern e.V.
Geschäftsstelle: Spitalplatz 5
94405 Landau an der Isar
Tel.: (09951) 6300
Fax: (09951) 6500
Internet: www.fischereiverband-niederbayern.de
E-Mail: joerg.kuhn@fischereiverband-niederbayern.de
E-Mail: silke.ertl@fischereiverband-niederbayern.de
Präsident: Michael Kreiner
Vizepräsidenten:
Hans-Dieter Scheiblhuber, Karl-Heinz Billmeier, Johann Mayer
Geschäftsführer: Jörg Kuhn
Der Fischereiverband Niederbayern e.V. ist ein gemeinnütziger Verband. Er setzt sich für den Schutz und die Pflege der Natur ein, insbesondere die Erhaltung der Gewässer in ihrem naturnahen Zustand. Er strebt die Rückführung ausgebauter Gewässer in einen naturnahen Zustand an. Er setzt sich für einen artenreichen und gesunden Fischbestand ein, sowie die Pflege und Sicherung standortsgerechter Lebensgemeinschaften im und am Wasser.
Diesen Zweck will er erreichen durch:
• Mitarbeit auf allen Gebieten des Natur-, Arten- und Gewässerschutzes
• Erstellung und Finanzierung von Artenhilfsprogrammen für bedrohte Fischarten
• Förderung biotopverbessernder Maßnahmen
• Aus- und Fortbildung
• Förderung der Jugendarbeit
• Öffentlichkeitsarbeit
• Beratung der Mitglieder in allen Angelegenheiten der Fischerei

Fischereiverband Oberbayern e.V.
Fischereiverband Oberbayern e.V.
Geschäftsstelle: Nymphenburger Straße 154/II
80634 München
Telefon: (089) 163513
Internet: www.fischereiverband-oberbayern.de
E-Mail: kontakt@fischereiverband-oberbayern.de
Präsident: Maximilian Voit
Vizepräsidenten: Thomas Schiffler und Prof. Dr. Sebastian Ulrich
Geschäftsführer: Patrick Mayr
Der Fischereiverband Oberbayern e.V. wurde im Jahre 1905 gegründet und ist mit seinen fast 40.000 Mitgliedern der stärkste Einzelverband innerhalb des LFV Bayern.
Der Fischereiverband hat viele Aufgaben:
Gewässerpflege – Renaturierung – Artenschutz – Jugendarbeit
• Er ist eine starke und kompetente Vertretung der Angel- und Berufsfischer Oberbayerns.
• Er ist ein Anwalt der Natur am und im Wasser, der die Erhaltung der Gewässer und der heimischen Fischbestände in ihrem natürlichen Zustand zum Ziel hat.
• Er setzt sich ein für den Naturschutz, die Gewässerpflege und den Erhalt der Artenvielfalt in oberbayerischen Gewässern.
• Er ist eine Vereinigung, die die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung ihrer Mitglieder in fischereilichen Belangen als Pflichtaufgabe betrachtet.
• Er tritt ein für die Sicherung und Wiederherstellung der Durchwanderbarkeit unserer Fließgewässer.
• Er fordert ausreichende Restwassermengen bei vorhandenen oder neu zu errichtenden Wasserkraftwerken.
• Er setzt sich zusammen aus über 200 Einzelvereinen und Genossenschaften.
• Er unterstützt durch die Bezirksjugendleitung die Jugendleiter der Vereine Oberbayerns mit Seminaren und Kursen und hilft ihnen damit bei der Durchführung ihrer Aufgaben.
• Er betreut durch die Bezirksjugendleitung 3200 Jugendliche in Oberbayern, die dadurch mit einer fundierten Ausbildung an die Verantwortung für die Natur unter Wasser herangeführt werden.
Aufgaben:
• Er schreibt Stellungnahmen nach § 29 des Naturschutzgesetzes.
• Er ist präsent bei vielen Vereinsversammlungen.
• Er nimmt Erörterungstermine in den Landratsämtern und Kreisverwaltungsreferaten wahr, wenn Belange der Fischerei berührt sind.
• Er berät durch die Fachbeiräte die Mitglieder bei der Gewässerbewirtschaftung.
• Er entsendet Vertreter zur Landkreisversammlungen, um die Mitglieder auf einem aktuellen Stand zu halten, was die Informationen betrifft, die für die Fischerei wichtig sind.
• Er organisiert Ausstellungen und Jubiläumsfeiern.
• Er verfasst Stellungnahmen zu Verordnungen und Gesetzesänderungen (z.B. Kormoranverordnung, Fischereigesetz, Naturschutzgesetz).
• Er führt jeden Mittwoch einen Sprechtag in der Geschäftsstelle in München durch.
• Er hilft angeschlossenen Vereinen in Satzungsfragen.
• Er führt zahlreiche Begehungen mit Behörden und Landratsämtern durch, wenn es um wasserrechtliche Fragen geht.
• Er setzt sich ein für Altwasserräumungen und Renaturierungen und führt dabei Verhandlungen mit dem Wasserwirtschaftsamt.
• Der Fischereiverband Oberbayern e.V. führt eine umfangreiche Beratung für seine Mitglieder durch in allen Angelegenheiten der Fischerei und des Arten- und Umweltschutzes.
Der Fischereiverband setzt sich ein
• Die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Bedeutung der Fischerei.
• Die Erhaltung und Pflege der Gewässer, deren Artenvielfalt und das ökologische Gleichgewicht sowie die Reinhaltung der Gewässer.
• Die Förderung von Maßnahmen zur Gewährleistung gesunder Fischbestände.
• Die Zusammenarbeit der Mitglieder und die Vertretung der Interessen gegenüber Behörden, Institutionen und Organisationen.
• Die Zusammenarbeit der Fischerei in Oberbayern mit den Behörden und Ministerien.
Der Fischereiverband wird gehört
• bei der Sanierung von Altwassern
• bei Naturschutzmaßnahmen
• beim Bau von Kraftwerken
• beim Neubau von Bahnstrecken und Autobahnen sowie beim Straßenbau
• bei Flurbereinigungsmaßnahmen
• bei der Ausweisung von Natur-, Gewässer- und Landschaftsschutzgebieten
• bei der Erstellung von Bebauungsplänen durch die Gemeinden
• bei Landschaftspflegemaßnahmen
• im Rahmen des Arten- und Biotopschutzprogrammes
• bei der Unterschutzstellung von Naturdenkmälern