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Angelfischerei
Das brauchen Sie zum Fischen in Bayern
Fischereischein
Der Fischereischein ist ein Legitimationspapier, das dem Inhaber erlaubt, zu angeln. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Im Ausland abgelegte Prüfungen/Nachweise sind der staatlichen Fischerprüfung in Bayern nicht gleichgestellt. In anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte, gültige Fischereischeine gelten auch in Bayern, soweit die Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung ihre Hauptwohnung (Art. 16 Abs. 2 Meldegesetz) nicht in Bayern hatten. Nimmt der Inhaber eines Fischereischeins seine Hauptwohnung in Bayern, gilt der Fischereischein hier längstens bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer. Beschreibung Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen. Den Fischereischein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen. Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit. Ab dem 1. Januar 2025 können Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren in Bayern ohne Jugendfischereischein angeln. Möglich macht dies das „Zweite Modernisierungsgesetz“, das vom bayerischen Landtag verabschiedet wurde. Die Regelung bringt erhebliche Erleichterungen für Familien und die Nachwuchsförderung in der Angelfischerei. https://lfvbayern.de/fischen/angelfischerei/vereinfachung-fuer-bayerns-fischernachwuchs-5014.html Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen. Diese können Sie bei der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) - Institut für Fischerei – Tel. 08161-86 40 60 00 oder Ihrer zuständigen Wohnsitzgemeinde erfragen. Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z. B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen sogenannten Jahresfischereischein beantragen. Dieser gilt innerhalb eines Jahres ab Ausstellung für bis zu drei Monate. Die zeitliche Lage der Geltungsdauer kann der Antragsteller bestimmen, entweder in einem Stück oder aufgeteilt in bis zu drei Teilabschnitte. Zuständig ist die Gemeinde, in deren Gebiet der Betreffende (bevorzugt) angeln will. Voraussetzungen Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde oder der Prüfungsbehörde (LfL) – Institut für Fischerei – Tel. 08161-86 40 60 00 erfragen) anerkannt. Über mögliche Ausnahmen von der Prüfungspflicht für Berufsfischer, Fischwirte und Auszubildende in diesem Beruf oder Aussiedler informieren die zuständigen Gemeinden oder die Prüfungsbehörde (LfL - Institut für Fischerei -Tel. 08161-86 40 60 00). Gleiches gilt für Ausnahmen bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung sowie für Befreiungen bei der Vorlage von Prüfungszeugnissen und Fischereischeinen aus anderen deutschen Ländern. Fristen Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt. Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein). Erforderliche Unterlagen- Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
- Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
- ggf. Führungszeugnis
- Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 €
- Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 €
| Alter bei Zahlung | Betrag in Euro |
| 14-22 | 300 |
| 23-27 | 288 |
| 28-32 | 256 |
| 33-37 | 224 |
| 38-42 | 192 |
| 43-47 | 160 |
| 48-52 | 128 |
| 53-57 | 96 |
| 58-62 | 64 |
| 63-67 | 32 |
| ab 68 | -- |
Nr. 1, März 2026
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