Novellierung des Bayerischen Fischereigesetzes 2025

Mit der neuesten Fassung des Bayerischen Fischereigesetzes, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, bleibt das Gesetz ein unentbehrliches Fundament für die Ausübung der Fischerei in Bayern sowie den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Fischbestände im Freistaat.
Wir haben für euch nun eine digitale Flowpaper-Version erstellt:

Online Version Flowpaper

Die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
  • Erlaubnisscheine müssen nicht mehr von der Behörde gesiegelt werden. Die Verantwortung für das Kontingent liegt beim Ausübungsberechtigten.
  • Jugendfischereischein abgeschafft: Kinder ab 7 dürfen jetzt in Begleitung eines volljährigen Fischers ohne Extra-Schein angeln.
  • Schnupperangeln jetzt auch für Erwachsene ohne Schein möglich – im Rahmen von Vereinsveranstaltungen.
  • Catch & Release bleibt verboten, wenn gezielt geangelt wird. Gefährdete Arten dürfen aber zurückgesetzt werden.
  • Fischereiabgabe steigt auf max. 400 Euro.
  • Aalbesatz und Zurücksetzen in Salmonidengewässern wieder erlaubt – unter bestimmten Bedingungen.
  • Namensänderung? Kein neuer Fischereischein mehr nötig.
  • Kein Wohnsitz in Deutschland? Trotzdem darf die Prüfung gemacht und ein lebenslanger Schein erhalten werden.
  • Digitalisierung: Schein und Prüfung sollen künftig digital möglich sein. Ein zentrales Fischereiregister ist geplant.
  • Bußgelder steigen – künftig auf bis zu 7.500 Euro.

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