Antragstellung:
Gefördert werden Maßnahmen, die der Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Lebensraumes der Fische, der Fischhege, der Aus- und Fortbildung der Fischer, der Jugendarbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und der Untersuchung überregionaler, für die Fischerei bedeutsamer Fragen, dienen.
Die Gewährung und Verwaltung der Fördermittel aus der Fischereiabgabe (Förderung) wird durch die Förderstelle abgewickelt. Sie ist eine eigenständige Einrichtung des LFV und an die Vorgaben der gesetzlichen Richtlinie für Zuwendungen aus der Fischereiabgabe (FiAbfaR) und den damit verbundenen subventions- und haushaltrechtlichen Vorgaben sowie Vergabe- und Verfahrensbestimmungen gebunden.
- Grundvoraussetzung für die Bezuschussung ist ein ordnungsgemäßer Förderantrag mit allen nötigen erklärenden Unterlagen zur geplanten Maßnahme. Dazu gehören eine ausführliche Darstellung zum Zweck der Maßnahme mit Begründung des Vorhabens sowie eine nachvollziehbare Darstellung der Kostenzusammensetzung z. B. durch nachweisliche Vergleichsangebote/Markterkundung.
- Die Antragsstellung erfolgt durch den Antragsberechtigten, bei Fischereivereinen ist dies der Vereinsvorsitzende als gesetzlicher Vertreter. Gegebenenfalls ist bei mehreren Beteiligten eine entsprechende Erklärung über die gemeinsame Aktion und Finanzierung beizufügen. Darin ist zu benennen, wer als verantwortlicher Träger der Maßnahme auftritt.
- Anträge sind über den zuständigen Bezirksfischereiverband des jeweiligen Regierungsbezirks an die Förderstelle einzureichen (Ziffer 7.2.1 FiAbgaR). Bitte beachten Sie eine Bearbeitungszeit von mindestens vier Wochen.
- Die Anträge sind grundsätzlich so rechtzeitig zu stellen, dass die Förderbewilligung vor Beginn der Maßnahme erfolgen kann.
- Um einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ und somit die Einstufung seitens der Prüfungsbehörde als „nicht zuwendungsfähig“ zu vermeiden, ist die Maßnahme grundsätzlich erst nach Erhalt der Vereinbarung (Bewilligung) durchzuführen.
- Eine rechtzeitige Planung von Maßnahmen durch die Antragsberechtigten kann vorausgesetzt werden.
- Für Rückfragen stehen Ihnen die Bezirksfischereiverbände gerne im Vorfeld der Antragstellungen zur Verfügung.
Alle benötigten Formulare können Sie hier herunterladen:
Datei | Aktion |
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Förderrichtlinie 2022-2024 | Download |
Anhang zur Förderrichtlinie 2022-2024 | Download |
Förderantrag 2022-2024 | Download |
Förderantrag 2022-2024 (PDF ausfüllbar) | Download |
Förderantrag 2022-2024 (Word ausfüllbar) | Download |
Vorgaben und Fristen beim Abruf bewilligter Zuwendungen 2022-2024 | Download |
Grundsatzbeschlüsse des Förderbeirats-Hinweise Stand Mai 2022.pdf | Download |
2022 Checkliste Ziffer-2.1.1 LVM | Download |
2022 Checkliste Ziffer-2.1.2 und 2.1.3 LVM | Download |
AHP: Herkunftszeugnis/Besatzbestätigung | Download |
Abrechnungsformulare ZHLE | Download |
Abrechnungsformular für Arbeitsleistung ZHLE | Download |
Abrechnungsformular für Sachleistung und Sachspenden ZHLE | Download |
Lehrgangsförderung – Bestimmungen, Vorgaben und Fristen | Download |
Für Anfragen und Informationen zur Fischereiabgabe ist die Förderstelle beim Landesfischereiverband unter folgender Adresse erreichbar:
Landesfischereiverband Bayern e. V.
Förderstelle
Mittenheimer Straße 4
85764 Oberschleißheim
Tel. 089/64 27 26-54 oder -53
Fax: 089/64 27 26-66
E-Mail: foerderstelle@lfvbayern.de