Antragstellung: Gefördert werden Maßnahmen, die der Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Lebensraumes der Fische, der Fischhege, der Aus- und Fortbildung der Fischer, der Jugendarbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und der Untersuchung überregionaler,…
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Förderstelle
Naturschutzprojekte und fischereiliche Arbeit der Vereine und Bezirksverbände werden jährlich mit circa 1 Millionen Euro aus der Fischereiabgabe gefördert. Die eigenständige Förderstelle ist der Mittler zwischen Antragssteller und Behörde. Sie sitzt in der Geschäftsstelle des LFV, was den engen Austausch mit dem Verband fördert. Die Förderstelle überwacht die Einhaltung der Regeln der Förderrichtlinie und garantiert die Verwendung der Mittel für die Fischerei.
Der Förderbeirat
Der Förderbeirat des LFV befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Förderung, die durch die Förderstelle beim LFV abgewickelt wird. Er entscheidet auch bei Maßnahmen, die den gängigen Förderbereichen nicht…
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Die Fischereiabgabe
Wer sich in Bayern einen Fischereischein ausstellen lässt, muss die Fischereiabgabe zahlen. Damit leistet jeder Fischer einen Beitrag zum aktiven Gewässer- und Artenschutz. Die Mittel aus der Fischereiabgabe werden vor…
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