Rechtliches

In Bayern gelten verschiedene rechtliche Regelungen für die Fischerei. Grundlegende Bestimmungen finden sich im Bayerischen Fischereigesetz, in der Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz werden Details geregelt. In den Texten finden sich unter anderem die Schonzeiten und Schonmaße, aber auch Erläuterungen zu den zulässigen Fangmethoden. Grundsätzlich ist die Fischerei in Bayern nur zum Nahrungserwerb oder aus wissenschaftlichen Gründen erlaubt.

 

Fischwilderei und Gewässerverunreinigung

Damit Schwarzfischerei oder Gewässerverunreinigungen erfolgreich verfolgt werden können, müssen Fischereirechtsinhaber einiges beachten. Besonders wichtig ist die korrekte und aussagekräftige Anzeige eines Tatbestands. Als Service für unsere Mitglieder bieten wir ein…
weiterlesen

Tierische Jäger im Wasser und im Wald

Der traditionelle Schulkalender „Wald, Wild & Wasser“ des Landesfischereiverbands und des Bayerischen Jagdverbands bringt 2016 das „Fressen und gefressen werden“ in die bayerischen Grundschulklassen. Er widmet sich im kommenden Jahr…
weiterlesen

Kormoran aktuell – Schlafplatzzählung

In den vergangenen Jahren haben Aktive von LFV und Landesbund für Vogelschutz im Winterhalbjahr monatliche Kontrollen an 212 bayerischen Kormoranschlafplätzen im Auftrag des Landesamts für Umwelt (LfU) sichergestellt. Ein ganz…
weiterlesen

Unsere Partner

Die Bürgerallianz Bayern vertritt 20 bayerische Traditionsverbände und 1,7 Millionen bayerische Bürger und Ehrenamtler. Webseite Die Arbeitsgemeinschaft der Fischereiverbände der Alpenländer setzt sich für die nachhaltige Fischerei in den Alpen…
weiterlesen

Die bayerischen Kormoranbeauftragten

In Bayern gibt es seit 2011 zwei staatliche Kormoranbeauftragte. Tobias Küblböck und Matthias Ruff teilen sich die Arbeit nach den Schwerpunkten Teichwirtschaft und Fließgewässer. Die Beauftragten beraten Fischer, Teichwirte und…
weiterlesen

Karriere

Derzeit gibt es leider keine Stellenangebote des Landesfischereiverbands