Hitzestress – auch unter Wasser

Zeit für Rücksichtnahme: Fische „schwitzen“ in Bächen und Flüssen und brauchen Ruhe, wir sollten beim Baden tiefe Stellen und kalte Zuläufe meiden.

München, 4. August 2022 – Die aktuelle Hitzewelle macht Menschen und Tieren zu schaffen. Auch den Tieren, die wir gemeinhin beneiden, weil sie sich rund um die Uhr im vermeintlich kühlen Nass tummeln. Tatsächlich leiden Fische vielerorts bereits unter steigenden Wassertemperaturen, die mit einem sinkenden Sauerstoffgehalt einhergehen.

Insbesondere Salmoniden sind betroffen, denn sie lieben es kalt. Bei Temperaturen über 21 Grad wird es gefährlich, bei 25 Grad ist es für viele Huchen, Äschen oder Forellen schon zu spät.

„Die Fische ziehen sich derzeit dorthin zurück, wo es noch kühler ist. Also in tiefe Gumpen oder an kalte Zuflüsse. Ihr Stoffwechsel ist angegriffen, jeder zusätzlich Stress kann tödlich enden. Für uns Menschen bedeutet dies erhöhte Rücksichtnahme: Meiden Sie solche Ruhezonen für Fische und verzichten Sie auf Bootstouren auf Flüssen und Bächen“, appelliert Prof. Dr.-Ing. albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Betreiber von Wasserkraftwerken können ebenfalls einen Beitrag leisten und an ihren Wehren so viel Wasser abgegeben, dass die Fische eine Chance haben.“

Beispiel Lech:

Zwischen Kinsau und Lechfeld suchen die seltenen Huchen Zuflucht an den Einläufen kalter Seitengewässer in den Lech. Für den Betrachter erscheinen sie apathisch, denn die Fische versuchen ihren Stoffwechsel wieder unter Kontrolle zu bringen. Huchen sind normaler Weise Einzelgänger, hier sammeln sich jedoch bis zu zehn Exemplare an den wenigen verbleibenden Stellen mit kühlerem Wasser.

Beispiel Goldach:

Nicht nur die Wassertemperatur sorgt für Probleme, sondern auch fehlendes Wasser. Aus der Goldach wird in Schwindegg Wasser für ein Kraftwerk entnommen. Die aktuelle Trockenperiode führt dazu, dass kaum noch Wasser über das Wehr in das eigentliche Flussbett abgegeben wird. Nun sinkt der Wasserstand im Fluss und hinter dem Wehr sind zahlreiche Aitel und gefährdete Nasen gefangen, da bei Niedrigwasser ein Kiesbank den Fluss zerschneidet. Um die Fische zu retten, bleibt akut nur eine Möglichkeit: Das Wehr senken und den Fischen mit frischem Wasser zu helfen.

Zweite Chance für den Zingel

Bayerisches Landesamt für Umwelt und Landesfischereiverband Bayern geben Startschuss für ambitioniertes Wiederansiedlungsprojekt der seltenen Donaufischart

Der Zingel ist eine besondere Fischart, denn er kommt in Deutschland nur in der bayerischen Donau vor. Leider wird er heute nach der Roten Liste als „stark gefährdet“ eingestuft. Das historische Verbreitungsgebiet des Zingels in Bayern umfasste neben der bayerischen Donau auch die Mittel- und Unterläufe vieler Donauzuflüsse, wie z.B. Iller, Isar, Inn, Salzach und Lech. Aktuell ist der Zingel nur noch im Donauabschnitt zwischen Regensburg und Deutsch-Österreichischer Staatsgrenze anzutreffen.

Um das Überleben des Zingels zu sichern und den Bestand zu fördern, haben der Landesfischereiverband Bayern (LFV Bayern) und das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) ein gemeinsames Wiederansiedlungsprojekt ins Leben gerufen.

Als wahrlich bayerische Fischart hat Bayern auch eine besondere Verantwortung für den Zingel. Am Standort Wielenbach des LfU werden seit vielen Jahren seltene und bedrohte Fischarten vermehrt und aufgezogen. Gemeinsam mit dem Kreisfischereiverein Kelheim wollen die beiden Partner nun ca. 20.000 nachgezüchtete Zingel in der Donau auswildern. An zwei Stellen in der Nähe von Eining und einem renaturierten Donauabschnitt bei Pförring sollen die kleinen Fische eine neue Heimat finden – erst wenn der Zingel hier dauerhaft eine Population ausbildet und sich selbstständig fortpflanzt, war das Wiederansiedlungsprojekt erfolgreich.

Finanziert wird das Projekt aus Mitteln der staatlichen Fischereiabgabe.

Zingel gehören zur Familie der Barschartigen und werden etwa maximal 50 Zentimeter groß. Sie laichen von März bis April und werden maximal 15 Jahre alt. Die Ursachen für den Rückgang des Zingels sind vielschichtig, insbesondere durch den Ausbau der Donau zur Schifffahrtstraße und zum Hochwasserschutz sowie den Schiffsverkehr sind die Bestände heute so stark gefährdet.

Daher ist die Bestandsstärkung durch Nachzucht nur ein Aspekt, mindestens ebenso wichtig ist der Erhalt freifließender Donauabschnitte und die Wiederherstellung der natürlichen Lebensräume.

Weitere Informationen zum Landesamt für Umwelt: www.lfu.bayern.de

Bild: Rostislav – stock.adobe.com

Nr. 2, Juni 2022

ANGELGERÄTE: Reperatur und Recycling statt Wegwerfen
WASSERKRAFT: LFV positioniert sich angesichts der Energiekrise
FISCHOTTER: Aufruf zur Meldung von Otterschäden

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Angeln für Geflüchtete

Im Zuge der Ukrainekrise erreichten den LFV Bayern und das Institut für Fischerei vermehrt Anfragen, inwieweit Kriegsflüchtlinge in Bayern fischen dürfen. Wiederholt wurden fischende ukrainische Kinder unerlaubter Weise beim Angeln beobachtet. In der Ukraine benötigt man zum Angeln weder einen Fischereischein noch eine Fischereierlaubnis. Die Angelfischerei ist in der Bevölkerung sehr verbreitet. In der Ukrainekrise ist Fingerspitzengefühl und Augenmaß gefragt.

Regelungen für minderjährige Geflüchtete

Angeln für minderjährige Geflüchtete ist bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen im Rahmen eines Schnupperfischens oder eines einmaligen Heranführens auch ohne Jugendfischereischein/ Fischereischein auf Lebenszeit unter Aufsicht möglich.

Kinder unter 10 Jahren:  Gemäß der Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereilicher Bestimmungen (VwVFiR) dürfen Kinder unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen bis 10 Jahre regelmäßig eingeschränkt angeln wenn ein volljähriger Angler mit Fischerei- und entsprechendem Erlaubnisschein das Kind begleitet.

Minderjährige zwischen 10 und 18 Jahren: Ab dem 10. Lebensjahr darf ein Kind bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln. Der Minderjährige muss hierfür einen Jugendfischereischein (sowie Erlaubnisschein) besitzen (Art. 47 Abs. 2 BayFiG). Er darf das Angeln nur in eingeschränktem Maß ausüben.

Ausnahme Schnupperfischen: Als Ausnahme benötigt der Minderjährige beim Schnupperfischen in Gruppen keinen Jugendfischereischein bzw. staatlichen Fischereischein. Schnupperfischen darf nicht regelmäßig mit den gleichen Teilnehmern stattfinden. Bei regelmäßigem Angeln wäre ein Jugendfischereischein erforderlich. Voraussetzung ist, dass die Kinder/Jugendlichen unter direkter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers stehen und eine unmittelbare Betreuung stattfindet; die Teilnehmer nicht selbständig und nur in eingeschränktem Maß fischen.

Ausnahme: Einmaliges Heranführen: Weiterhin können Kinder/Jugendliche einmalig an die Fischerei herangeführt werden. Dies gilt unter denselben Voraussetzungen wie das Schnupperfischen.

Im Rahmen der derzeit geltenden Regelungen ist ein Angeln für volljährige Geflüchtete ohne Fischereischein in Bayern nicht möglich. Weder greift eine Ausnahme nach § 3 AVBayFiG, noch regelt die derzeitige VwVFiR eine entsprechende Ausnahme. Rechtlich wäre eine solche Ausnahme möglich. Eine vergleichbare Regelung hat bspw. Nordrhein-Westfalen im Wege eines Runderlasses getroffen.

Autorin: Lucia Rüth

Weitere Informationen unter:

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Regelungen für minderjährige Geflüchtete

Bayerischer Landesfischereitag 2022

24. September 2022 Ganztägig

Wir freuen uns sehr nach zwei Jahren Pandemie den Landesfischereitag am 24. September 2022 in Niederbayern ausrichten zu dürfen. Gastgeber wird der Kreisfischereiverein Vilsbiburg sein.

Programm

Fachtagung (10:30 bis 11:30):

  • 10.45 – 10.55 Uhr: „Fischotterspuren am Gewässer erkennen und dokumentieren“ Florian Baierl, Fischotter-Berater Niederbayern
  • 11.00 – 11.10 Uhr: „Bestandsentwicklung und Verbreitung des Fischotters in Bayern“
    Alexandra Haydn, LFV
  • 11.20 – 11.30 Uhr: „Fischotter in Niederbayern“
    Michael Kreiner, Präsident Fischereiverband Niederbayern

Podiumsdiskussion (11:30 bis 12:30):

Wie geht es weiter mit dem Fischotter?

  • Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern
  • Norbert Schäffer, Vorsitzender des Landesbund für Vogelschutz
  • Christian Hierneis, Landtagsabgeordneter Die Grünen
  • Petra Loibl, Landtagsabgeordnete CSU
  • Gabi Schmidt, Landtagsabgeordnete Freie Wähler
  • Moderation: Gabriel Wirth

Festakt (13.30 bis 15.00 Uhr):

Der Festakt bildet den feierlichen Rahmen für die Ehrung der Fischerkönige:

  • Begrüßung durch Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands
  • Festrede des Bayerischen Umweltministers Thorsten Glauber
  • Grußwort von Michael Kreiner, Präsident des Fischereiverbands Niederbayern
  • Grußwort von Martin Jarosch, Vorsitzender des KFV Vilsbiburg
  • Grußwort von Sibylle Entwistle der Bürgermeisterin von Vilsbiburg
  • Proklamation des Fischerkönigs
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Kreisfischereiverein Vilsbiburg

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Stadthalle Vilsbiburg

Kolpingplatz 1
Vilsbiburg, 84137 Deutschland
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Sturm im Wasserglas Reaktion der Staatsregierung auf vorgesehene Änderungen für Kleinwasserkraftanlagen führt in die Irre

Die jüngsten Äußerungen der bayerischen Staatsregierung, die Osterpaket-Pläne der Bundesregierung für den Ökostrom-Ausbau würden aufgrund von Kürzungen im Kleinwasserkraftsektor die bayerische Energiewende ausbremsen, führen nach Auffassung von bayerischen Naturschutzverbänden und den Kanuten in die Irre. Die energiewirtschaftliche Bedeutung der „Kleinen Wasserkraft“ wird übertrieben und ihre gravierenden negativen Auswirkungen auf Gewässerökologie und Artenvielfalt ausgeblendet, betonen der Landesbund für Vogelschutz, der Bund Naturschutz in Bayern, der Landesfischereiverband, WWF Deutschland und der Bayerische Kanu-Verband.   

Der Entwurf der Bundesregierung sieht nicht, wie teilweise suggeriert, den Wegfall der EEG-Förderung bei allen Wasserkraftanlagen mit weniger als 500 kW Leistung vor. Der Wegfall greift nur bei neuen (also ab dem 1.1.2023 in Betrieb genommene) Wasserkraftanlagen unter 500 kW Leistung sowie für Bestandsanlagen unter 500 kW, an denen ab dem 1.1.2023 Leistungserhöhungen erfolgen.

Die Knüpfung der EEG-Förderung an die Einhaltung der gewässerökologischen Anforderungen bzgl. Mindestwasserführung, Durchgängigkeit und Fischschutz entsprechend den §§ 33 bis 35 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) soll adäquat dazu ebenfalls nur für neue Wasserkraftanlagen und für neue Leistungserhöhungen ab 1.1.2023 bei Bestandsanlagen gelten.

Das heißt, alte Anlagen mit EEG-Förderung behalten ihre bestehende EEG-Förderung und müssen als Fördervoraussetzung weiterhin nicht einmal die gesetzlichen Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes erfüllen.

Absurd ist daher für die fünf Verbände die Begründung der bayerischen Staatsregierung, dass durch die Förderauflagen des Bundes das vom bayerischen Wirtschaftsministerium 2021 aufgelegte Förderprogramm für Kleinwasserkraftanlagen unter 500 kW ins Leere laufen würde.

„Wenn man gemäß Pressemitteilung der Staatsregierung allein schon zwei Förderprogramme braucht, um eine Kleinwasserkraftanlage unter 500 kW halbwegs wirtschaftlich und gesetzeskonform betreiben zu können, muss man sich ernsthaft fragen, warum in derselben Meldung vom Freistaat für diesen Splitter-Sektor überhaupt ein überragendes öffentliches Interesse in Bezug auf die Energiewende thematisiert wird“, so Prof. Göttle, Präsident des LFV Bayern. „Es wäre dringend erforderlich, dass der Bund die Kopplung der EEG-Förderung für alle Anlagen an die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen des WHG zur Voraussetzung macht.“

„Wir hätten uns tatsächlich erhofft, dass der Bundesentwurf den Wegfall der EEG-Förderung aller Kleinwasserkraftanlagen unter 500 kW vorsieht, so wie es die Staatsregierung fälschlicherweise behauptet hat“, so Richard Mergner, Vorsitzender des BN. „Wir haben das seit Oktober 2021 geltende bayerische Förderprogramm für Wasserkraft von Anfang an scharf kritisiert und stattdessen ein Förderprogramm für den Rückbau von Querbauwerken gefordert. Die von der Staatsregierung genannten Zahl von 170 neu zu bauenden Windkraftanlagen zum Ersatz der Kleinstwasserkraftanlagen ist zudem viel zu hoch gegriffen und vermittelt den Eindruck, krampfhaft Argumente pro Kleinwasserkraft abbilden zu wollen. Auch der Beitrag zur Netzstabilisierung wird viel zu hoch eingeschätzt.“

Der Kleinwasserkraftsektor in Bayern produziert mit über 4.000 Anlagen < 1 MW Leistung nicht einmal 10 % des bayerischen Wasserkraftstroms und somit etwa 1,5 % des bayerischen Gesamtstroms. Würde man die Kleinwasserkraftleistung mit Anlagen < 1 MW verdoppeln wollen, bräuchte man weitere 4.000 Anlagen. Das ist mehr als das 23fache der 170 Windkraftanlagen, die man laut Staatsregierung allein dafür benötigen würde, um die aktuelle Kleinwasserkraftleistung aus Windkraft zu generieren.

Helmut Beran, Geschäftsführer des LBV ergänzt: „Der Ukraine-Krieg darf in der Diskussion nicht dazu missbraucht werden, den Naturschutz auszuhebeln. Das ist sehr wichtig, denn in Anbetracht des global gesehen sehr hohen Energieverbrauchs in Bayern ist es keinesfalls nachhaltig, anstelle von russischem Gas jetzt einfach Bayerns Bäche und Flüsse zu verheizen. Das Ausbaupotenzial der Wasserkraft in Bayern ist – abgesehen von der Modernisierung bestehender Anlagen – weitestgehend ausgeschöpft. Die aktuelle Teilfortschreibung zum bayerischen Landesentwicklungsprogramm lässt Energieeinsparungen als eine der wichtigsten Optionen leider nicht ernsthaft erkennen.“

Auf Bundesebene schließt an dieses Argument Tobias Schäfer vom WWF Deutschland an: „Die beabsichtigte Regelung, neuen Kleinwasserkraftwerken unter 500 Kilowatt ab 2023 keine EEG-Subventionen mehr zukommen zu lassen, ist zu begrüßen. Doch wie deutsche Fachwissenschaftler fordern auch wir, diese Streichung auf Kraftwerke bis 1 MW auszuweiten und im Sinne der Biodiversität dringend den Rückbau von Barrieren zu fördern, statt die Kleinwasserkraft weiter mit Steuermitteln zu subventionieren. Denn die Schäden sind groß: Die Wasserkraft hat den Einbruch der Wanderfischpopulationen maßgeblich mitverursacht. Zudem sind Kleinkraftwerke und andere Querbauwerke ein zentraler Grund dafür, dass Deutschland verbindliche Ziele für den Gewässerzustand immer noch verfehlt.“

Die Äußerungen der Staatsregierung ärgern Bayerns Kanuten noch aus anderen Gründen. Oliver Bungers, Präsident des BKV, führt an: „Anstatt die für unsere Energiesicherheit zunehmend irrelevanten Kleinwasserkraftwerke weiter zu subventionieren oder gar letzte Fließwasserstrecken ohne energiepolitischen Nutzen für Neubauten zu opfern, sollte die Staatsregierung lieber die Sozialfunktion unserer Flüsse als Erholungsräume für Mensch und Natur stärken. Durch den Rückbau von Querbauwerken und unrentablen Kleinwasserkraftwerken sowie Renaturierungen könnte gerade in Bayern wieder eine Vielzahl attraktiver, länger zusammenhängender Flussabschnitte entstehen, welche für Fische und Menschen gleichermaßen wertvoll und uneingeschränkt durchgängig sind.“

Gemeinsame Forderungen der fünf Naturschutzverbände für die Wasserkraft Bayern:

 

  • Kein Neubau von Wasserkraftanlagen
  • Bestehende Wasserkraftanlagen naturverträglich umgestalten
  • Rückbau insbesondere von unrentablen Kleinstwasserkraftanlagen fördern
  • Mindestwasserleitfaden an die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie anpassen
  • Renaturierungs-Offensive starten: Künstliche Barrieren in den Flüssen entfernen und freie Fließstrecken schaffen

Weitere Informationen finden Sie im gemeinsamen Positionspapier von WWF Deutschland, BKV (Bayerischer Kanu-Verband), BN (BUND Naturschutz in Bayern), LBV (Landesbund für Vogelschutz) und LFV (Landesfischereiverband Bayern):

 

LFV Bayern: https://lfvbayern.de/allgemein/eeg-fragwuerdige-foerderung-fuer-kleinwasserkraft-von-eu-kommission-gekippt-3486.html

BKV (Bayerischer Kanu-Verband): www.kanu-bayern.de/Umwelt/Aktuelles

WWF Deutschland: www.wwf.de/themen-projekte/projektregionen/alpenfluesse-bayern

BN (BUND Naturschutz in Bayern): www.bund-naturschutz.de/natur-und-landschaft/fluesse-und-auen-in-bayern/bedrohung/wasserkraft-bayern

 

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Gemeinsame PM BN LBV WWF LFV EEG KleinwasserkraftDownload
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Kontakt

Landesfischereiverband Bayern e.V.

Johannes Schnell

Tel: 089 / 64 27 26 51 (Schütze)

Mobil: 0163 / 344 89 89

E-Mail: Johannes.Schnell@lfvbayern.de

www.lfvbayern.de

WWF Deutschland

Tobias Schäfer

Tel: 030 / 31 17 77 – 486

Mobil: 0151 / 18 85 21 66

E-Mail: Tobias.Schäfer@wwf.de    

www.wwf.de   

LBV (Landesbund für Vogelschutz)

Helmut Beran

Tel: 09174 / 47 75 – 70 29

Mobil: 0170 / 4 54 08 75

E-Mail: helmut.beran@lbv.de

www.lbv.de

Bayerischer Kanu-Verband e.V.

Dr. Stefan Schmidt

Tel: 089 / 315 92 21

E-Mail: umwelt@kanu-bayern.de

www.kanu-bayern.de

BN (BUND Naturschutz in Bayern)

Dr. Christine Margraf

Tel: 089 / 54 82 98 89

E-Mail: christine.margraf@bund-naturschutz.de

www.bund-naturschutz.de

PM Auffrischungskurse für Fischereiaufseher 220502

Was Fische Wollen

2. Mai 2022 @ 19:30 21:00

Dokumentarfilmabend mit Anschlussdiskussion

WWF Deutschland und Österreich laden am Montag, den 2. Mai 2022, zur Deutschlandpremiere des vielfach prämierten Dokumentarfilms „Was Fische Wollen. Letzte Chance für den Tiroler Inn“ in den Gasteig HP8 nach München. Der Inn ist ein Drei-Länder-Fluss. Er speist 24 Wasserkraftwerke. Zwei Drittel seiner Laufstrecke wurden weitgehend verändert. „Was Fische Wollen“ (zum Trailer) dokumentiert den dramatischen Niedergang des einst mächtigen und artenreichen Tiroler Inn und das lautlose Verschwinden seiner massenhaften Fischschwärme. Er zeigt Ursachen und Hintergründe für den Verlust, begleitet engagierte Fischer und Naturschützer, die für eine intakte Flusswelt kämpfen, und dokumentiert insbesondere die Wirkung des Schwall-Sunk-Betriebs von Wasserkraftwerken. Fertiggestellt wurde der Film 2021, im Jahr der Äsche. Der Rückgang der Äsche als Leitfisch des Tiroler Inn macht Filmemacher Christoph Walder nicht nur traurig, er sieht es vor allem als Alarmzeichen dafür, dass das Ökosystem des Inn angeschlagen ist. Im Anschluss an den Film folgt eine Expertendiskussion, u.a. mit Johannes Schnell vom LFV Bayern.

10€

Gasteig HP8

Hans-Preißinger-Straße 8
München, BY 81379 Deutschland
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Jahresbericht 2021 | 2022

Informationen rund um den LFV Bayern und die Bayerische Fischerjugend: Leistungen, Aktivitäten und Engagement

Zukunftsdialog Heimat.Bayern

Beteiligungsmöglichkeit für regionale und lokale Fischereivertreter*innen online und bei Regionalkonferenzen

Das bayerische Landwirtschaftsministerium (StMELF) und das bayerische Heimatministerium (StMFH) haben den sog. „Zukunftsdialog Heimat.Bayern“ gestartet.
https://www.heimat.bayern/zukunftsdialog/

Im Mittelpunkt dieses Dialogprozesses stehen die Bürgerinnen und Bürger in Bayern als wichtige Impulsgeber. Jeder kann im Prozess aktiv Ideen und Meinungen zu verschiedenen Heimatthemen und Entwicklungen einbringen. Also auch wir Fischer*innen, angefangen vom Vereinsvorstand, den engagierten Gewässerwart über den Jungfischer bis hin zum Teichwirt.

Um in der Fläche Ideen und Meinungen zu sammeln starten die Ministerien Anfang Mai spezielle Regionalkonferenzen. Bei diesen Konferenzen sollen zudem sog. „Heimatbotschafter“ eingesetzt werden.

 

Parallel zu den Regionalkonferenzen können Ideen auch über ein Anmelde- und Fragenportal eingebracht werden.

Hier finden Sie den Link zum sog. „Mitmach- und Anmeldeportal für Regionalkonferenzen“, dem sie zugleich die Veranstaltungstermine und die Veranstaltungsorte entnehmen können:

https://umfragen.bayern.de/limesurvey/index.php/791646?lang=de

 

Die Stimme der Fischerei beim Zukunftsdialog

Die Fischerei als bayerisches Kulturgut ist schon von Tradition her ein fester Bestandteil der Heimat. Gleichwohl gibt es eine Vielzahl von Themenfeldern, bei denen die Fischerei in eine ungewisse oder gar düstere Zukunft blickt.

Daher ist es wichtig, seitens der regionalen und lokalen Fischerei – vom Vereinsvorstand bis hin zum einzelnen Fischer – die im Rahmen des Zukunftsdialogs bestehenden Äußerungsmöglichkeit zu nutzen, um fischereilich wichtige Zukunftsthemen im Bewusstsein der Öffentlichkeit und in der späteren Agenda der Ministerien zu verankern.

An Ideen und Empfehlungen für Themen, bei denen aus fischereilicher und/oder gewässerökologischer Sicht akut und in der Zukunft Handlungsbedarf herrscht, mangelt es sicherlich nicht. Anbei eine kleine Auswahl was man gezielt vorbringen könnte:

  • Landschaftswasserhaushalt/Wassermangel (Klimawandel)/Restwasserproblematik in Gewässern
  • Stoffliche Belastungen von Gewässern
  • Auswirkungen von Prädatoren: Betroffenheiten und Management (Fischotter, Gänsesäger, usw.)
  • Erhalt und Förderung Fischerei und Teichwirtschaft als Kulturgut
  • Bekämpfung Flächenversiegelung und Erosion
  • Verbesserung der Vereins- und Jugendförderung
  • Entzug von Fischereimöglichkeiten aus vermeintlichen Naturschutzgründen
  • Verbesserung der Digitalisierung im Bereich Fischerei

Nachdem bei den Regionalkonferenzen sog. „Heimatbotschafter“ eingesetzt werden sollen, wäre es sicherlich kein Nachteil, wenn der/die ein oder andere aus dem Bereich der Fischerei käme.

Zahlreiche andere Verbände haben nach Information des LFV bereits Mitgliederaufrufe gestartet, ihre Themen im Zukunftsdialog zu platzieren. Auch vor diesem Hintergrund ist eine aktive Beteiligung der Fischerei wichtig, um bei Bedarf Ideen anderer Stakeholder, die sich nachteilig auf die Fischerei und/oder den Gewässerschutz auswirken könnten, Paroli bieten zu können.

Für Fragen per Email unter dem Stichwort „Zukunftsdialog Heimat.Bayern“ steht Ihnen Johannes Schnell jederzeit gerne zur Verfügung. Kontakt: poststelle@lfvbayern.de

Nr. 1, Januar 2022

FISCHEREIREGELN: Größte Änderung seit Jahren
UNSER GRÖSSTER: Fischen auf Waller
FISCHBESTAND: Neuaufstellung des Artenhilfsprogramms

Online-Ausgabe zum Blättern

 

Monitoring & Evaluierung von Lebensraumverbesserung im aquatischen Bereich

Teilmodul Folgeuntersuchungen im Ilz-System in Hinblick auf die Rekrutierung und die Populationsgröße des Huchens

Durch die Umsetzung von zahlreichen Arten- und Gewässerschutzprojekten, setzt sich der Landesfischereiverband Bayern e.V. als anerkannter Naturschutzverband bayernweit für gefährdete Fischarten sowie den Erhalt eines intakten aquatischen Ökosystems ein.

Maßgebend ist hierfür die Förderung spezifischer gewässertypischer Fischzoonosen. Aufgrund der unterschiedlichen naturräumlichen Gegebenheiten sind diese meist sehr divers ausgeprägt. Endemische Arten wie beispielsweise der Huchen (Hucho hucho), sind vor allem im juvenilen Stadium auf spezielle Schlüsselhabitate angewiesen. Diese können aufgrund der unterschiedlichen regional und hydromorphologischen Fließgewässertypen sehr divers ausgestattet sein.

Derzeit erarbeitet der LFV Projekte welche sich mit dem Schutz und Förderung von Schirmarten und speziell dem Monitoring & Evaluierung von Lebensraumverbesserung im aquatischen Bereich, befassen.

Primäre Zielsetzung dieses Auftrags sind Folgeuntersuchungen, aufbauend auf die bereits durchgeführte „Charakterisierung der Jungfischstandorte des Huchens in silikatischen Gewässern des Mittelgebirges“. Hierfür sollen vertiefte Untersuchungen im Ilz-System Rückschlüsse auf die Rekrutierung und die Populationsgröße des Huchens liefern.

Nähere Angaben zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen finden Sie in beigefügtem Leistungsverzeichnis/Studie „Charakterisierung der Jungfischstandorte des Huchens in silikatischen Gewässern des Mittelgebirges“:

Sofern Sie Interesse an der Durchführung des dazu vorgesehenen Auftrags haben, bitten wir Sie um ein schriftliches Kosten-Angebot bis zum 01.02.2022, vorzugsweise per E-Mail an poststelle@lfvbayern.de mit dem Betreff „Bewerbung Huchen“

oder postalisch an

Landesfischereiverband Bayern e.V.
Mittenheimer Str. 4
85764 Oberschleißheim
z. Hd. Robert Asner

Für Fragen oder Anregungen zur Durchführung des Auftrages, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Referat III (Fischerei, Gewässer- und Naturschutz):

Robert Asner
E-Mail: robert.asner@lfvbayern.de
Tel: 089-64 27 26 24
Fax: 089-64 27 26 66

Infopaket Folgeuntersuchung Huchen im Ilz-System