Die vom Landesfischereiverband heftig kritisiert zusätzliche Förderung der Kleinwasserkraft über das 2021 novellierte Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG), wurde von der EU wieder einkassiert.
Insbesondere bayerische Politiker hatten sich im Bundestag für die zusätzlichen 3 Cent pro Kilowattstunde aus der Erneuerbare-Energien-Umlage für kleine Wasserkraftwerke stark gemacht. Eine Maßnahme entgegen aller ökologischen Ziele und der ökonomischen Vernunft. Begründet wurde die Anhebung der Förderung mit der sinkenden Energieausbeute der Kraftwerke durch klimatische Veränderungen. Gerade die Leistung kleinerer Anlagen nimmt aufgrund von längeren Phasen von Niedrigwasser sukzessive ab. Das Geld war sozusagen als lebensverlängernde Maßnahme für einen Patienten gedacht, der jeden Tag für massive Umweltschädigung verantwortlich und aus eigner Kraft finanziell kaum überlebensfähig ist.
Die EU-Kommission hat die zwei deutschen Gesetzespakete zum „EEG 2021“ und die sogenannte „Frühjahrs-Novelle“ mit Änderungen zum EEG 2021 geprüft. Ergebnis: Die zusätzliche Förderung der Kleinwasserkraft ist nicht mit den EU-Beihilferegeln vereinbar und findet daher keine Anwendung. Für Solaranlagen gibt es schließlich auch keine Extra-Förderung, wenn Wolken am Himmel stehen.
Aus Sicht des Landesfischereiverbands eine hocherfreuliche Entscheidung zum Wohle der deutschen Stromkunden und unserer heimischen Natur.