LANDESFISCHEREITAG 2023

Fachtagung und Bayerisches Königsfischen in Mittelfranken am Kleinen Brombachsee

Der Klimawandel erhöht den Druck auf Bayerns Gewässer. Ganz direkt, da steigende Wassertemperaturen und weniger Niederschläge den Lebensraum der Fische stark verändern. Und indirekt, da die nötige Energiewende nach dem Willen der Staatsregierung auch durch mehr Wasserkraft erreicht werden soll. Auf dem Landesfischereitag des Landesfischereiverbands Bayern im mittelfränkischen Langlau am Kleinen Brombachsee bezog Axel Bartelt, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern, dazu klar Position: „Die Energiewende darf nicht auf dem Rücken unserer bayerischen Gewässer ausgetragen werden. Sicherlich brauchen wir mehr Strom aus regenerativen Energien – die Staatsregierung soll aber bitte erklären, wo die angestrebte Steigerung des Wasserkraftanteils an der Bayerischen Stromproduktion von derzeit bereits 15 auf dann 25 Prozent herkommen soll. Gewässer machen nur zwei Prozent der bayerischen Landesfläche aus und trotzdem haben wir bereits 4.200 Wasserkraftwerke in Bayern. Diese liefern 60 Prozent der aus Wasserkraft gewonnen Energie in ganz Deutschland. Die bayerischen Gewässer tragen also schon jetzt einen erheblichen Teil zur klimaneutralen Stromgewinnung bei, wir dürfen sie jetzt nicht überfordern!“

Unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Markus Söder diskutierten auf dem Fischereitag Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbands und Norbert Schäffer, Vorsitzender des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz mit Prof. Herwig Stibor von der Ludwig-Maximilians-Universität und Axel Bartelt, dem Präsidenten des Landesfischereiverbands Bayern, über aktuelle Fragen des Klima- und Gewässerschutzes.

Ungeachtet unterschiedlicher Positionen wurde in der Diskussion insbesondere beim Thema Wassercent große Einigkeit deutlich. Axel Bartelt sagte: „Wasser ist unsere Lebensgrundlage – ohne Wasser können wir nicht leben und durch den Klimawandel wird es immer wertvoller. Wir müssen deshalb in der Bevölkerung endlich ein größeres Bewusstsein schaffen für den Wert des Wassers und einen sorgsamen Umgang damit. Der Wassercent den es bereits in 13 von 16 Bundesländern gibt ist deshalb auch für Bayern eine gute Idee, um einen sparsameren Verbrauch zu fördern. Wir Fischer unterstützen die Einführung ganz klar. Es muss aber auch sichergestellt werden, dass für Fischzüchter eine Sonderregelung geschaffen wird. Sie sind nicht nur Wassernutzer, sondern leisten auch wertvolle Dienste für den Wasserrückhalt.“

In seiner Abschlussrede betonte auch Bayerns Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz, Thorsten Glauber: „Wir brauchen robuste Gewässer, die dem Klimawandel standhalten können. Dafür sind viele Maßnahmen notwendig, die viel Geld kosten werden. Unser Ziel ist eine gesicherte Wasserversorgung in ganz Bayern auch in Zukunft. Dafür brauchen wir den Wassercent. Der Wassercent ist keine Steuer, sondern eine zweckgebundene Abgabe für effektiven Wasserschutz. Der Wassercent ist eine Investition in die gute Wasserzukunft.“

Erfolgreiches Königs- und Hegefischen am Kleinen Brombachsee

Am Bayerischen Königsfischen 2023 nahmen insgesamt 68 Fischerinnern und Fischer teil. Sie fischten am Kleinen Brombachsee vom Ufer aus und auch von Booten.

Erstmalig in der Geschichte des Königsfischens wurde eine Ehrung in der Kategorie „Bester Hegefischer“ vergeben. Hier konnte Tarik Sengüloglu vom ASV Landshut den Titel erringen. Er fing knapp 20 Kilo Weißfische und leistete damit einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Wasserqualität. Zu viele Weißfische in einem Gewässer fressen zu viel Zooplankton. In den Seen braucht es jedoch viel dieses Planktons, denn es frisst selbst Algen und reduziert so deren Ausbreitung.

Die traditionsreiche Königswürde für den Fang des schwersten Fisches wurde Roland Meyer vom SFV Spalt zuteil. Er konnte einen kapitalen Spiegelkarpfen mit 12,6 Kilo fangen.

FÜR DIE SALZACH ALS NATURFLUSS – DIE SALZACH SOLL LEBEN

LFV Präsident Axel Bartelt am 15.07.23 auf der Salzach-Kundgebung in Burghausen:
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Mit rund 50 Kilometer Länge ist die Salzach der letzte größere freifließende Voralpenfluss in Bayern – ein Juwel unserer Heimat. Diese Besonderheit ist durch den geplanten Neubau eines Kraftwerks in akuter Gefahr.
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Die aktuellen Pläne für den Bau eines großen Wasserkraftwerks der Verbund AG und der Staatsregierung stehen jedoch für das Gegenteil. Sie planen einen Damm quer durch den Fluss.


Die Energiewende darf jedoch nicht auf dem Rücken bayerischer Gewässer ausgetragen werden, die ohnehin durch Wasserkraftnutzung schwer belastet sind.
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Muscheln, Krebse, Huchen und Äsche können also nicht einfach ausweichen, wenn an einer Stelle ihr Lebensraum zerstört oder nachhaltig beeinträchtigt wird.
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Gerade der Klimawandel macht hitzebeständige Flüsse notwendig. Die Salzach ist einer der letzten Flüsse Bayerns, der nicht mit zu hohen Wassertemperaturen kämpft. Damit ist sie weiter ein guter Lebensraum für kälteliebende Fischarten. Ein Kraftwerksbau würde das gefährden. Es braucht für kaltes Wasser Bewegung im Fluss und keine Staubecken. Deshalb fordern wir mit Nachdruck, auf den Bau neuer Querbauwerke zu verzichten!

Versprochen werden für die Salzach modernste Kraftwerke. Angepriesen als optimal für den Fischschutz und die biologische Durchgängigkeit.
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Auch die neuesten und angeblich fischfreundlichen Wasserkrafttechniken erfüllen die Hoffnungen nicht. Mit ihnen werden die gesetzlichen Vorgaben aus der Wasserrahmen- und NATURA 2000-Richtlinie nicht eingehalten (Quelle: Studie der TU München).
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Wir Fischer in Bayern fordern: Statt aus der Salzach auch auf Bayerischer Seite um jeden Preis ein paar Kilowattstunden „herauszupressen“, muss dort das Naturpotenzial geschützt, genutzt und gezielt verbessert werden.
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Für die Wiederherstellung eines stolzen, indentitätsstiftenden Voralpenflusses – auf Bayerischer Seite einer der letzten Abschnitte ohne Kraftwerke und Wehre.

Fotos: Bayerischer Kanu Verband.

WASSERKRAFTANLAGE GROßWEIL: GERICHTLICH VEREINBARTE GRENZWERTE MÜSSEN ENDLICH EINGEHALTEN WERDEN

Landratsamt und Betreiber unter Zugzwang. Ausbau erneuerbarer Energien darf Prinzipien des Rechtsstaats nicht aushebeln.

München, 10.03.2023 – Bereits 2012 lehnte der Landesfischereiverband Bayern (LFV) den Neubau einer Wasserkraftanlage an der Loisach in Großweil ab. Begründung der Naturschutzorganisation: Die Fischsterblichkeit und weitere negative Wirkungen der Wasserkraftanlage sind in der Loisach ökologisch nicht vertretbar. Zum Einsatz kommen sollte ein noch nicht hinreichend erprobtes, sogenanntes Schachtkraftwerk – angepriesen als fischfreundlich und innovativ.

Trotz der Einwände mehrerer Naturschutzorganisationen, wurde die Anlage vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen genehmigt. Dagegen zogen Bund Naturschutz und LFV Bayern gemeinsam vors Verwaltungsgericht. Dort einigte man sich in einem Vergleich: Wenn bei der Turbinenpassage für die europarechtlich geschützten Fischarten Mühlkoppe und Huchen eine Fischmortalität von über 5 Prozent festgestellt oder bei den anderen Loisach-typischen Arten wie Äsche, Forelle und Co. eine Mortalität über 10 Prozent nachgewiesen wird, muss die Anlage technisch nachgerüstet werden. So sieht eine ergänzende Genehmigung des Landratsamts beispielsweise vor, bei Überschreitung der gerichtlichen Grenzwerte eine Verengung der Stababstände am Einlaufrechen vorzunehmen. Das würde das Einschwimmen der Fische in die Turbine effektiver als bisher verhindern.

Verheerende Bilanz für „fischfreundliches“ Schachtkraftwerk

Ein bayernweites, vom Landesamt für Umwelt bei der TU München in Auftrag gegebenes Fisch-Monitoring ergab am Standort Großweil eine durchschnittliche, über alle Arten gemittelte Fischmortalität von 9,4 bis 12,8 Prozent. Speziell für den Huchen ermittelten die Wissenschaftler Mortalitätsraten zwischen 8 und 24 Prozent.

Seit Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse im Frühjahr 2022, die eine erhebliche Überschreitung der in der Genehmigung enthaltenen Grenzwerte belegen, hüllt sich das Landratsamt trotz mehrfacher Anfragen des LFV Bayern in Schweigen, was das weitere Vorgehen am Kraftwerk betrifft.

Behörden und Betreiber müssen zu ihrem Wort stehen!

„Als Sofortmaßnahme müsste der Betrieb der Wasserkraftanlage angesichts der besorgniserregenden Fischschäden umgehend eingestellt werden!“, so Albert Göttle, Präsident des LFV Bayern. „Der Freistaat misst mit zweierlei Maß, wenn er eine Baustelle zusperrt, weil ein Dixi-Klo fehlt, gleichzeitig aber Wasserkraftbetreiber trotz des qualvollen Tods tausender Fische entgegen aller Rechtsvorgaben anstandslos gewähren lässt.“

Ein unlängst an alle Behörden versandtes Schreiben des bayerischen Umweltministeriums führt aus, alle Formen der Erneuerbaren Energie lägen in einem überragenden öffentlichen Interesse und müssten entsprechend gefördert werden. Doch selbst der aktuelle Energieengpass durch den Ukrainekrieg rechtfertigt nicht, dass rechtsstaatlich vorgegebene und zusätzlich vor Gericht bestätigte Bestimmungen komplett ignoriert werden. Außerdem gibt es im Grundgesetz den Artikel 20a. Er verpflichtet den Staat, in Verantwortung für künftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere zu schützen.

Sollten die zuständigen Behörden nicht zeitnah die massiven Fischschäden in Großweil abstellen, muss wohl erneut ein Gericht darüber befinden, wie mit der Wasserkraftnutzung in Großweil zukünftig umgegangen wird.

Studie der Technischen Universität München „Großweil“

 

EEG: Fragwürdige Förderung für Kleinwasserkraft von EU-Kommission gekippt

Die vom Landesfischereiverband heftig kritisiert zusätzliche Förderung der Kleinwasserkraft über das 2021 novellierte Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG), wurde von der EU wieder einkassiert.

Insbesondere bayerische Politiker hatten sich im Bundestag für die zusätzlichen 3 Cent pro Kilowattstunde aus der Erneuerbare-Energien-Umlage für kleine Wasserkraftwerke stark gemacht. Eine Maßnahme entgegen aller ökologischen Ziele und der ökonomischen Vernunft. Begründet wurde die Anhebung der Förderung mit der sinkenden Energieausbeute der Kraftwerke durch klimatische Veränderungen. Gerade die Leistung kleinerer Anlagen nimmt aufgrund von längeren Phasen von Niedrigwasser sukzessive ab. Das Geld war sozusagen als lebensverlängernde Maßnahme für einen Patienten gedacht, der jeden Tag für massive Umweltschädigung verantwortlich und aus eigner Kraft finanziell kaum überlebensfähig ist.

Die EU-Kommission hat die zwei deutschen Gesetzespakete zum „EEG 2021“ und die sogenannte „Frühjahrs-Novelle“ mit Änderungen zum EEG 2021 geprüft. Ergebnis: Die zusätzliche Förderung der Kleinwasserkraft ist nicht mit den EU-Beihilferegeln vereinbar und findet daher keine Anwendung. Für Solaranlagen gibt es schließlich auch keine Extra-Förderung, wenn Wolken am Himmel stehen.

Aus Sicht des Landesfischereiverbands eine hocherfreuliche Entscheidung zum Wohle der deutschen Stromkunden und unserer heimischen Natur.

Biodiversität unserer Gewässer in höchster Gefahr!

Bayerische Naturschutzverbände kritisieren gemeinsam Gesetze zur Förderung von Kleinwasserkraftanlagen

LBV (Landesbund für Vogelschutz), BN (BUND Naturschutz in Bayern), Landesfischereiverband Bayern, WWF Deutschland und BKV (Bayerischer Kanu-Verband) kritisieren gemeinsam auf das Schärfste die aktuellen Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Förderung der Energiegewinnung aus Wasserkraft. Statt einer weiteren Förderung und Beschleunigung des Wasserkraftausbaus fordern sie den Stopp des Neubaus von Wasserkraftanlagen, eine Renaturierungs-Offensive für Flüsse und Auen und bessere Vorgaben für Energieeinsparung und den umweltverträglichen Ausbau von Sonnen- und Windenergie.

Zwei Aspekte sorgen bei den bayerischen Naturschutzverbänden für besonderen Ärger:
Erstens gilt für den Neubau oder die Modernisierung von Wasserkraftanlagen in Zukunft ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren. Zweitens ist geplant, die Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz für Strom aus kleinen, für den Klimaschutz unbedeutenden Anlagen mit einer Leistung von weniger als einem halben Megawatt um 3 Cent/kWh zu erhöhen.

Die erste Neuerung hat zur Folge, dass Landratsämter in Zukunft über Genehmigungen für Wasserkraftwerke grundsätzlich innerhalb von einem Jahr entscheiden sollen. „Das ist wenig Zeit für eine umfassende Prüfung der vielfältigen ökologisch schädlichen Auswirkungen auf Flüsse und Auen“, kommentiert Richard Mergner, Landesvorsitzender des BN (BUND Naturschutz in Bayern). „Deshalb muss auch klar sein: Wenn nach einem Jahr die Zweifel an der Umweltverträglichkeit nicht eindeutig ausgeräumt sind, muss der Antrag eben abgelehnt werden. Statt eines ‚Genehmigungsverfahren light‘ für die Wasserkraft müssen endlich Restriktionen für den Ausbau umweltverträglicher Sonnen- und Windenergie abgebaut werden.“

„Die Bedeutung der Wasserkraft für die Energiewende ist minimal. Alle Experten sind sich einig, dass es speziell in Bayern kein bedeutendes Ausbaupotential mehr gibt. Wir lehnen daher den Neubau von Wasserkraftanlagen ab“, betont Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Bestehende Wasserkraftwerke geben oft weniger als die ökologisch notwendige Mindestwassermenge ins Flussbett ab. Ein großes Problem für Fische, Insekten und Muscheln. Einen wissenschaftlich begründeten Richtlinienentwurf des Landesamts für Umwelt, den sogenannten Mindestwasserleitfaden, hält das Umweltministerium auf Drängen der Wasserkraftlobby seit über zwei Jahren unter Verschluss – ein Skandal in Anbetracht der ökologischen Bedeutung.“

Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV (Landesbund für Vogelschutz), hält den neuen Gesetzen entgegen: „Die Faktenlage widerspricht den neuen Beschlüssen ganz klar: Wissenschaftliche Untersuchungen der TU München vom Juni 2020 im Auftrag des bayerischen Umweltministeriums haben die Hoffnung auf innovative, fischfreundliche Wasserkraftanlagen weitgehend zerschlagen. Darüber hinaus rät das Bayerische Landesamt für Umwelt sogar ganz konkret vom Neubau von Wasserkraftanlagen an frei fließenden Flussabschnitten ab und empfiehlt stattdessen, bestehende Querbauwerke vorzugsweise rückzubauen, statt mit einer Wasserkraftnutzung nachzurüsten.“

Klimawandel macht Wasserkraft unrentabel

Wie der gerade veröffentlichte Niedrigwasserbericht Bayern zeigt, sorgt der Klimawandel immer öfter für Phasen mit sehr wenig Wasser in den Flüssen, was den wirtschaftlichen Betrieb bestehender wie neuer Anlagen zunehmend fraglich erscheinen lässt und auch die ökologischen Schäden erhöht. Aus Sicht der Naturschutzverbände ist es deshalb besorgniserregend, dass der Bundestag nun die EEG-Umlage für Strom aus Kleinwasserkraftanagen mit weniger als 500 Kilowatt Leistung um 3 Cent pro Kilowattstunde erhöht.

Die gesetzliche Neuregelung fördert damit ausgerechnet Kleinanlagen, welche in besonderem Maße für die massiven Umweltschäden der Wasserkraftnutzung verantwortlich sind. Die Verbände befürchten, dass ein Neubau selbst an Standorten attraktiv wird, die bisher aufgrund geringer Ertragsfähigkeit uninteressant waren. Gleichzeitig tragen diese Kleinstanlagen nur einen Bruchteil zur gesamtdeutschen Wasserkraft-Stromproduktion bei. Insgesamt gibt es ca. 7.300 Wasserkraftanlagen in Deutschland, 6.900 davon haben eine installierte Leistung von weniger als 1 Megawatt und produzieren dabei gerade mal sechs Prozent des deutschen Wasserkraftstroms. 5.300 der Anlagen haben sogar nur eine Leistung von weniger als 100 Kilowatt. Zum Vergleich: Zehn Einfamilienhäuser mit Photovoltaikanlagen auf dem Dach produzieren etwa dieselbe Strommenge wie ein durchschnittliches Kleinwasserkraftwerk.

Dabei müsste nach Ansicht des WWF eher in den Rückbau der oft baufälligen und obsoleten Wehre an alten Wasserkraftanlagen investiert werden, als deren Fortbestand zu sichern. „Der Rückbau von Wehren stellt die effektivste Maßnahme dar, um durchgängige Flüsse zu schaffen und das Leben zurück zu bringen“, so Stephan Zirpel, Fachbereichsleiter Naturschutz Deutschland des WWF. „Wenn wir jetzt stattdessen mit Steuergeldern die Kleinwasserkraft subventionieren, zementieren wir die Zerstückelung der Gewässer über Jahrzehnte hinweg.“

Mehr Geld für mehr Umweltzerstörung?

„Mit einer Anhebung der Förderung werden ausgerechnet ineffiziente Kleinanlagen unterstützt“, erläutert Oliver Bungers, Präsident des Bayerischen Kanu-Verbands. „Diese tragen so gut wie nichts zur regenerativen Energieerzeugung und damit dem Klimaschutz bei, verursachen aber maximale Schäden durch Zerstörung von natürlichen Lebens- und Erholungsräumen sowie der Artenvielfalt. Die Kosten dafür tragen schlussendlich die Umwelt sowie alle Bürger – in Form höherer Strompreise und dem Verlust an Lebensqualität.“

Die Verbände verfügen über entsprechende Hinweise, dass der Freistaat Bayern die Entscheidung des Bundestags maßgeblich beeinflusst hat. Die bayerische Staatsregierung handelt damit entgegen der Maßgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie, des NATURA-2000-Schutzgebietsnetzwerks, der Bayerischen Biodiversitätsstrategie und entgegen des von ihr 2019 angenommenen Volksbegehrens Artenvielfalt. Die Naturschutzverbände sind sich einig: Hier wird weiter auf Kosten unserer Flüsse Wirtschaftspolitik für Partikularinteressen betrieben.

Gemeinsame Forderungen der fünf Naturschutzverbände für die Wasserkraft Bayern:

  • Kein Neubau von Wasserkraftanlagen
  • Bestehende Wasserkraftanlagen naturverträglich umgestalten
  • Rückbau insbesondere von Kleinwasserkraftanlagen fördern
  • Mindestwasserleitfaden an die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie anpassen
  • Renaturierungs-Offensive starten: Künstliche Barrieren in den Flüssen entfernen und freie Fließstrecken schaffen

Weitere Informationen finden Sie im gemeinsamen, aktuellen Positionspapier von WWF Deutschland, BKV (Bayerischer Kanu-Verband), BN (BUND Naturschutz in Bayern), LBV (Landesbund für Vogelschutz) und Landesfischereiverband Bayern:

Download: Lebendige Flüsse für Bayern

Etappensieg der Fischer gegen Wasserkraftanlage

Gericht kassiert Genehmigung und verordnet Landratsamt Denkpause

Erfolgreiche Klage des Landesfischereiverbands Bayern gegen Genehmigung eines neuen Wasserkraftwerks am Further Bach. Gericht beanstandet mangelhafte Prüfung der Umweltauswirkungen.

Das Verwaltungsgericht Regensburg kassiert die Genehmigung für ein neues Wasserkraftwerk am Further Bach im Landkreis Landshut. Der Landesfischereiverband klagte, da das Landratsamt nicht schlüssig erklären konnte, warum es auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Bauvorhaben verzichtet hatte. Nicht nur die Fischer forderten im Genehmigungsverfahren eine solche Prüfung, sondern auch die Fachberatung für Fischerei des Bezirks Niederbayern. Selbst die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts wies im Antragsverfahren auf die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung hin.

Das Gericht folgte der Argumentation der Fischer, so dass das Landratsamt schließlich der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses und der wasserrechtlichen Bewilligung zustimmte. „Für uns ist das ein wichtiger Etappensieg“, freut sich der Fischerpräsident Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle. „Die Verwaltung darf die Pflicht zur Prüfung von drohenden Umweltschäden nicht schleifen lassen. Vor allem dann, wenn das Gewässer den einzigen in Niederbayern bekannten Nachweis des Donau-Steinbeißers beherbergt.“

Die Auseinandersetzung ist aber noch nicht am Ende, da der Bau des Wasserkraftwerks weiterverfolgt werden soll. Nun wird ein neues Genehmigungsverfahren nötig, das der Landesfischereiverband weiter kritisch begleiten wird – im Interesse von Fischerei und Umwelt. Dabei werden sicherlich auch die jüngsten Erkenntnisse des Freistaats zu „innovativen Wasserkraftanlagen“ hilfreich sein. Entsprechend der wissenschaftlichen Untersuchungen der TU München, können nämlich selbst neueste Kraftwerkskonzepte nicht per se als fischverträglich bezeichnet werden.

Hintergrund:

Das geplante Kraftwerk am Further Bach soll bis zu 5 kW Strom produzieren und fällt damit in die Kategorie der Kleinstkraftwerke. Die Leistung reicht aus, um maximal zwei haushaltsübliche Wasserkocher gleichzeitig zu betreiben. Demgegenüber stehen erhebliche Eingriffe in den Gewässerlebensraum. Diesen gilt es jedoch mit Blick auf die Maßgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 in den guten ökologischen Zustand zu bringen. Diesen Zustand erreicht das Gewässer bisher nicht.

Je kleiner die Anlage, desto weniger relevant ist zudem ihr Beitrag zur Erzeugung erneuerbarer Energie. Derzeit produzieren ca. 220 größere Anlagen 92 % des bayerischen Wasserkraftstroms. Weitere 4.000 Micro- und Mini-Anlagen leisten daneben gerade mal einen Anteil von 8 % am gesamtbayerischen Wasserkraftstrom. Der Beitrag der Kleinwasserkraft zum Klimaschutz ist damit marginal, weshalb das öffentliche Interesse an solch leistungsschwachen Standorten in Bezug auf Klimaschutz vernachlässigt werden kann. Das Umweltbundesamt stellte bereits 2008 fest: Je kleiner eine Wasserkraftanlage, desto höher ist in Relation ihr Schaden an der Umwelt.

Pressekontakt:

Thomas Funke
Leiter Pressestelle

Telefon: 089 / 64 27 26 22
Mobil: 0179 / 1 29 72 08
E-Mail: thomas.funke@lfvbayern.de

Genehmigung für Wasserkraftanlage an der Ramsauer Ache war nicht zulässig

Naturschutz siegt vor Gericht: Landratsämter müssen bei Umweltfragen sorgfältiger Prüfen

Das Verwaltungsgericht München schafft Klarheit: Der Neubau einer Wasserkraftanlage „Am Felsentor“ an der Ramsauer Ache, Landkreis Berchtesgadener Land, hätte nicht genehmigt werden dürfen. Wegen des Fehlens einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sowie massiver Eingriffe in ein geschütztes Biotop hatten der Bund Naturschutz Bayern mit finanzieller Unterstützung des Landesbund für Vogelschutz und der Landesfischereiverband Bayern 2015 Klagen gegen den Bescheid und damit gegen das Landratsamt Berchtesgadener Land eingereicht.

Der vorsitzende Richter verwies auf die im Vorfeld des Verfahrens bereits getroffene Entscheidung des 8. Senats am Verwaltungsgerichtshof (VGH). Gemäß dieser sei im vorliegenden Verfahren die Frage der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) maßgebend. Hinzu käme eine Beurteilung des Vorhabens mit Blick auf die Maßgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Aufgrund der Komplexität der Frage zur WRRL zog das Gericht eine Behandlung der Aspekte zur UVP vor.

„Die Entscheidung des Gerichts ist für den Naturschutz in der Region richtungsweisend“, so Rita Poser, Kreisvorsitzende des BN Berchtesgadener Land. „Der Biotopschutz kann und darf nicht blindlings unternehmerischen Interessen geopfert werden“.

Der vorsitzende Richter betonte mehrfach, dass ein Verwaltungsverfahren mit UVP, in diesem Fall ein Planfeststellungsverfahren, aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen der Wasserkraftnutzung unumgänglich gewesen wäre. Sollte der Antragsteller am Kraftwerksbau festhalten wollen, müsse mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), ein vollumfängliches Planfeststellungsverfahren mit UVP durchgeführt werden. Eine Ergänzung des bisherigen Antragsverfahrens um eine UVP sei nicht zulässig.

„Der Ausgang des Verfahrens ist ein wichtiger Prüfstein für laufende und neue Wasserkraftanträge“, berichtet Johannes Schnell, Artenschutzreferent des Landesfischereiverbands Bayern. „Wir stellen derzeit bei einer Vielzahl von Antragsverfahren fest, dass für Neu- oder Ausbau von Wasserkraftanlagen eine UVP behördlicherseits allzu gerne beiseitegelassen wird.“

Nachdem der Antragsteller seinen Bauantrag zurückgezogen hatte, beschloss das Gericht im Einvernehmen mit den anwesenden Parteien, die Klageverfahren von LFV Bayern und Bund Naturschutz einzustellen. Das Landratsamt Berchtesgadener Land als Beklagter trägt die Kosten beider Verfahren.

Ein Schadenersatzanspruch für bereits getätigte Investitionen des Antragstellers besteht nicht. Die Investitionen fallen laut Gericht in den Bereich des unternehmerischen Risikos.

Ein weiterer Erfolg ist, dass die Klagen der beiden Naturschutzorganisationen zulässig waren, obwohl diese eigentlich nur bei Verfahren mit im Vorfeld festgestellter UVP-Pflicht klagebefugt sind. Maßgeblich hierfür sind seit 2013 die rechtlichen Vorgaben der EU, die laut Angaben des vorsitzenden Richters der Öffentlichkeitsbeteiligung einen sehr hohen Stellenwert einräumt.

Ethisch korrekt Fische quälen

Haben die Tierrechtshüter von der PETA Blut geleckt? Plötzlich werben sie für Strom aus Wasserkraft.

Zur Abwechslung wird’s in der Kolumne diesmal politisch. Aber nur ein bisschen. Der Umgang mit den Fischen ist schließlich längst mehr als ein Freizeitvergnügen, in Zeiten gravierender ökologischer Veränderungen beinhaltet die Fischerei den ernsthaften Auftrag zur Bestandspflege und auch, so pathetisch das auch klingen mag, zur Rettung bedrohter Fischarten vor dem Aussterben. Es geht um ihre Existenz. Lassen wir nun den Blick von den Fischartenschützern zu den Tierrechtsanwälten von der PETA schweifen. PETA – allen ein Begriff? Noch nicht allen? Okay. Die PETA bezeichnet sich als Tierschutz-Organisation, die Abkürzung steht für „Menschen für den ethischen Umgang mit Tieren“, was in der ursprünglichen englischen Version, von der sich ihr Name herleitet, nichts anderes heißt als „People for the Ethical Treatment of Animals“.

Es ist ja nichts dagegen zu sagen, wenn Menschen nur Gemüse und andere Erzeugnisse zu sich nehmen, die im oder aus dem Boden wachsen. Kartoffelsalat zum Beispiel ist eine tolle Sache. Und wenn sich diese Leute nur von Nüssen, Kürbissen und Reis ernähren, ist das unter ökologischen Aspekten auch schön. Doch gibt man in Internetsuchmaschinen „PETA“ ein und schaut man unter „News“ nach, ergibt sich schnell das Bild eines Sturmtrupps ideologischer Prozesshansel. Dass sie alle naslang Jäger, Imker, Reiter, Bauern und eben auch Fischer mit absurden Anzeigen behelligen, wirkt dann doch ziemlich notorisch. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Justiz meistens genauso, sagen wir mal, genervt reagiert wie die Angezeigten. Den ökologisch intendierten und dann auch ethisch korrekten Zweck des Hegefischens zum Beispiel will die PETA schlichtweg nicht wahrhaben.

Vor ein paar Jahren ging die Gruppe mit einer Kampagne auf die Fischer los, die das Diskussionsniveau auf Dauer unter alle Schamgrenzen beförderte. Der Slogan lautete „Angler haben kurze Ruten“. Um den Geist der drolligen Gesellen darzustellen, sei nur jene Passage zitiert, in der sich die Vegetalibans fragten, „ob Männer, die in ihrer Freizeit an nassen Flussufern stehen, um lange Phallusobjekte in der Hand halten und Fische zu quälen“, vielleicht einen Ausgleich suchen. „Unsere PETA-Superhirne“, schrieb die Truppe, „haben die Forschungsergebnisse mit der
durchschnittlichen Penisgröße von Männern unter einen Hut gebracht und eine Formel entwickelt, mit der nun berechnet werden kann, wie mitfühlende Männer im Vergleich zu denen abschneiden, die unschuldigen Lebewesen Schmerz und Leid zufügen.“ Naja, gegen infantile Geschlechtsteilsvergleichsfantasien sind die Superhirne jedenfalls nicht gefeit. Aber das macht nichts.

Viel, viel aberwitziger ist das: Die PETA betreibt mittlerweile Werbung für den Stromanbieter Greenpeace Energy. Und der revanchiert sich mit einer Spende an die PETA. Für jeden abgeschlossenen Stromvertrag bekommt die PETA 30 Euro. Verkauft wird: „Tierleidfreie Energie.“ Aus Wasserkraft. Und aus Windkraft. „Als Kunde von Greenpeace Energy“, heißt es in der PETA-Werbung, „entscheiden Sie sich für eine Stromversorgung aus sauberen Kraftwerken und geben ein Statement für den Tierschutz ab.“

Ääähm, wäre da einzuhaken, schon mal was davon gehört, dass Wasserkraftwerke die Lebensräume von Fischen zerstören und Turbinen diese Tiere verstümmeln, wenn sie sie nicht gleich zerhäckseln? Wer jemals einen Fisch in der Hand hatte, der mehr tot als lebendig aus einem Wasserkraftwerk herauskam, kann sich über die Vorstellung der PETA von ethischem Umgang mit Kreaturen nur noch wundern. Ähnliches beobachten Vogelschützer, die unter den Windrädern schwer verletzte Rotmilane und andere Greifvögel aufsammeln. Energie aus Fließgewässern und Wind ist ungefähr so tierleidfrei wie ein schlecht geführter Hühnchenschlachthof.

Wenn ihre Brustflossen groß genug wären, dann würden sich Äschen, Nasen, Rutten, Aale, Barben, Huchen, Rotaugen, Bachforellen, Rapfen und Brachsen und all die anderen Fische, deren Bestände extrem unter der Wasserkraft leiden, an den Kopf fassen wegen der PETA.

Rudi Neumaier

Auszug aus dem Mitgliedermagazin des Landesfischereiverbands Bayern „Bayerns Fischerei + Gewässer“ (Ausgabe 4/2016)

Leidenschaft, Einsatz, Erfolg

Was tut der Landesfischereiverband für die Angler in Bayern

 

 

Gemeinschaft der Fischer

Der LFV ist die Heimat der bayerischen Fischer, in keinem Bundesland sind mehr Angler organisiert: 132.920 Angler, Teichwirte und Berufsfischer sind Mitglied im LFV. Der Verband bietet den Anglern Austausch über Vereinsgrenzen hinweg – dank der LFV-Veranstaltungen, der LFV Facebook-Seite und der Mitgliederzeitschrift.

Schutz für Fischer

Immer mehr Vereine oder Teichwirte erhalten Anzeigen von PETA oder Dritten wegen Veranstaltungen wie Königsfischen, Schnupperfischen oder Teichabfischungen. Auch Bauvorhaben können Fischereirechte substanzielle schädigen. Unsere Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Anwälte und Rechtsmittel. Greift die ein Mal nicht, leistet der LFV in berechtigten Fällen darüber hinaus unbürokratische Kostenerstattung.

Der LFV prüft die Anzeigen und gibt fachliche und rechtliche Unterstützung:

  • Alle Veranstaltungen sind rechtlich grundsätzlich zulässig, soweit sich die Vereine an die fischereirechtlichen Vorgaben und die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes halten.
  • Empfehlung des LFV bei Anzeige: Ruhe bewahren und den Vereinsanwalt beauftragen, zunächst Akteneinsicht zu beantragen. Häufig erübrigt sich dann bereits das weitere Verfahren, die Gerichtsverfahren werden in aller Regel eingestellt.
  • Der LFV gewährt Rechtsschutz und hat zudem im Haushalt 2017 Budget für Soforthilfe betroffener Vereine eingeplant. Dies gilt insbesondere für die Übernahme der Anwaltskosten, die im Vorverfahren entstehen, um die Akteneinsicht zu erhalten.
  • Für 2017 erstellt der LFV ein Infoblatt für Angelvereine, in dem die Regeln für rechtlich einwandfreies Verhalten beim Königsfischen und beim Schnupper- bzw. Kinderfischen gebündelt dargestellt werden und Tipps für das Verhalten im Falle einer Anzeige zusammengestellt werden.
  • Der LFV richtet eine Hotline ein, bei der sich Betroffenen melden können – sie erhalten dann kurzfristig die Zusage der Übernahme der Anwaltskosten für die Akteneinsicht.

Schutz für Fischer

Kraftwerk Illerursprung: Massiver Eingriff in Umwelt

Landesfischereiverband übt heftige Kritik an geplantem Wasserkraftwerk an der Trettach

Die Trettach im Markt Oberstdorf ist einer der drei Quellflüsse der Iller. Die Iller ist einer der bedeutendsten voralpinen Flüsse in Bayern. Ihre Quellbäche sind Rückzugsräume für viele gefährdete Fischarten. Ausgerechnet hier soll ein neues Wasserkraftwerk gebaut werden, der Umwelt droht enormer Schaden. Wie bei den Plänen für das Kraftwerk an der Eisenbreche in Bad Hindelang sollen ökologische Bedenken erneut keine Rolle spielen.

Die Trettach ist das wichtigste Gewässer für selbsterhaltende Bachforellenpopulationen im gesamten Illereinzugsgebiet. Sie ist Lebensraum für etliche Rote-Liste-Arten, wie zum Beispiel die Koppe. Kommt das Ausleitungsraftwerk, wird ein Teil der bedrohten Fische am Rechen der Ausleitung verenden, in der 2,4 km langen Druckrohrleitung ersticken oder in der schnelllaufenden Turbine gehäckselt.

„Das geplante Kraftwerk verstößt klar gegen das Verschlechterungsverbot gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtline. Der Landesfischereiverband wird gegen eine Genehmigung klagen und bei der EU-Kommission Anzeige erstatten“, so Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Im Namen der Energiewende scheinen alle Mittel recht, wertvolle Natur für wirtschaftliche Zwecke zu opfern“

Die gesamte Planung beruht auf völlig unzureichender Grundlage. „Es wird leichtfertig mit ökologischen Untersuchungen gearbeitet, die sich nur auf Teilabschnitte des Flusses beziehen. Sie sind nicht repräsentativ für die Auswirkungen der Wasserkraftanlage“, so Johannes Schnell, Referent für Arten- und Gewässerschutz beim Landesfischereiverband Bayern.

Steuergelder für Flussrenaturierung werden verschwendet

Die Ausleitung von bis zu 6 Kubikmeter Wasser pro Sekunde entwertet das naturnah gestaltete Gewässer als Lebensraum, da die Abflüsse und die Strömungsvarianz zunichte gemacht werden. Dies führt das Engagement des Wasserwirtschaftsamts Kempten ad absurdum: Genau in dem Bereich, der zukünftig von der Wasserentnahme betroffen sein soll, wurden intensive Maßnahmen zur Durchgängigkeit des Flusses für Fische in Angriff genommen. Mit Steuergeldern wurden hier an Schwellen im Wasser Rampen errichtet, die ohne die bisherige Wasserführung nicht mehr funktionieren werden.

In Zeiten des Klimawandels sind neue Kraftwerke im alpinen Bereich grundsätzlich zu hinterfragen. Experten prognostizieren für die Zukunft in den Sommermonaten Trockenheit und lange Niedrigwasserphasen. Dann werden Kraftwerke nicht rentabel zu betreiben sein. Der Preis, den unsere Natur für solche Bauwerke zahlt, steht in keiner Relation zum kurzfristigen Gewinn für die Investoren der Kraftwerke.

Auf einen Blick:

  • Die Trettach ist einer der drei Ursprünge der Iller, hier soll ein neues Wasserkraftwerk entstehen.
  • Auf einer Länge von 2,4 Kilometern und mit einer Fallhöhe von 36 Metern soll Wasser aus dem eigentlichen Fluss abgezweigt werden – und zwar bis zu 6 m³/s.
  • Eine Druckrohrleitung führt das Wasser zu zwei Turbinen, eine Todesfalle für Fische
  • Im eigentlichen Fluss bleibt nur geringes Restwasser, der die bereits erfolgte Renaturierung der Trettach zunichtemacht.
  • Die gesamte Planung beruht auf völlig unzureichenden ökologischen Untersuchungen
  • Wird der Bau genehmigt, behält sich der Landesfischereiverband Bayern eine Klage vor und prüft die Option, Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen Verstoßes gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie einzureichen.

Negativ ausgelassen: Mondlandschaft in der Oberpfalz

Kritik der Fischerei an Abstaupraxis der Wasserwirtschaftsbehörde am Eixendorfer Stausee

Trotz frühzeitiger Warnungen und Empfehlungen des ortsansässigen Fischereivereins Neunburg und des Landesfischereiverbands Bayern e.V. (LFV) hat das Wasserwirtschaftsamt Weiden bei der Absenkung der Vorsperre am Stausee Eixendorf (Oberpfalz) enorme Mengen an Schlamm mobilisiert und in den Hauptsee eingeschwemmt. Genau um einen solchen Schlammeintrag zu verhindern, wurde eigentlich das Vorsperren-Bauwerk von der Wasserwirtschaft errichtet.

Mondlandschaft in der Oberpfalz

Wie viele Fische und insbesondere Muscheln durch die Schlammbrühe verendet sind, ist derzeit nicht absehbar. Eine vorgegebene Mindestwassertiefe von einem Meter wurde nicht eingehalten und der Stau oberhalb der Vorsperre ist gänzlich leer gelaufen. Der Stausee gleicht in weiten Bereichen einer Mondlandschaft.

„Der zu Revisionszwecken durchgeführte Abstau am Eixendorfer Stausee erweckt eher den Anschein einer Stauraumspülung, als den einer kontrollierten Absenkung“, so Prof. Albert Göttle, Präsident des LFV und ehemaliger Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft am Umweltministerium. „Der Schlamm hat jede Menge Nährstoffe in den Hauptsee gebracht, der wegen seiner hohen Nährstoffgehalte ohnehin regelmäßig Probleme mit Algenblüten hat. Die jahrelang praktizierte Nährstoffreduzierung zur Verbesserung der Wasserqualität, an der auch die Fischerei einen aktiven Beitrag leistet, wird durch den Schlammeintrag konterkariert.“

Pikant an der Angelegenheit: Bei einem am 27. April 2016 vom Wasserwirtschaftsamt anberaumten Informationstermin für die Absenkung des Stausees, stand eine Revision der Vorsperre nicht zur Diskussion. Die Absicht einer Absenkung der Vorsperre wurde erst im Rahmen einer öffentlichen Auftragsausschreibung für die Revision bekannt. Trotz Forderung der Fischerei nach Vorlage eines detaillierten Abstauplans wurde dieser erst kurz vor Maßnahmenbeginn präsentiert. Ein Notfallplan für eine möglicherweise erforderliche Fischbergung liegt für das rund 100 ha große Gewässer bis heute nicht vor, obwohl in Folge des Schlammeintrags Fischsterben nicht ausgeschlossen werden können.

Wasserwirtschaftliche Willkür in Bayern?

„Teichwirte werden bei der Abfischung von Teichen für den Austrag geringer Schlamm-Mengen seitens der Wasserwirtschaftsbehörden beanstandet und rechtlich belangt“, so Johannes Schnell, Fischerei- und Artenschutz-Referent beim LFV. „Im Fall Eixendorf hingegen hat die Wasserwirtschaftsbehörde offenbar keine Bedenken, tausende Kubikmeter Schlamm stromab zu spülen.“

Die Vorgehensweise der Wasserwirtschaft wirft kein gutes Licht auf die umstrittene Pilot-Wasserkraftanlage des bayerischen Umweltministeriums, die im Rahmen der Stauseeabsenkung errichtet werden soll. Zweifelsfrei verändert die massive Spülung des Stauraums den Ist-Zustand am Standort, der im Rahmen des Pilot-Wasserkraft-Projekts durch die Technische Universität München zu wissenschaftlichen Vergleichszwecken mit hohem Aufwand dokumentiert wurde. Ob die späteren Erhebungen der Uni dann noch einen wissenschaftlichen vorher-nachher-Vergleich zulassen, bleibt abzuwarten.


Infokasten:

  • Der ca. 100 ha Große Eixendorfer Stausee entstand durch den künstlichen Aufstau der Schwarzach. Zwar handelt es sich bei dem Stausee um ein künstliches Gewässer. Gleichwohl beherbergt er aufgrund des Schwarzach-Zuflusses automatisch einen natürlichen Fisch- und Muschelbestand, der neben fischereilichen auch naturschutzfachlichen Maßgaben unterliegt.
  • Dem Hauptsee wurde eine Vorsperre vorgeschaltet, um den Eintrag von Sedimenten aus der Schwarzach und einer Verlandung des Stausees zu vermeiden.
  • Bereits 2010 wurden bei einer Absenkung der Vorsperre am Eixendorfer Stausee erhebliche Mengen an Schlamm in den unterhalb gelegenen Hauptsee verfrachtet.

Praxishandbuch Fischaufstiegsanlagen in Bayern

Hinweise und Empfehlungen zu Planung, Bau und Betrieb

Neuauflage 2016

Ramsauer Ache – 1:0 für den Gewässerschutz!

Klage des LFV gegen Neubau einer Wasserkraftanlage steht kurz vor dem Erfolg

Man erinnert sich: Das Landratsamt Berchtesgadener Land hatte den Einbau einer Wasserkraftanlage (WKA) in die Ramsauer Ache gestattet – ausgerechnet im besonders naturnahen Abschnitt „Felsentor“. Die eigene Naturschutzbehörde am Landratsamt war strikt gegen das Vorhaben. Grund: Es drohen schwerwiegende Eingriffe in die Gewässerökologie und den Lebensraum schützenswerter Fischarten.
Dennoch hielt das Amt eine förmliche Planfeststellung nicht für nötig. Auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde als entbehrlich abgelehnt. Bau und Betrieb der neuen WKA hat das Landratsamt trotz massiver Eingriffe in die Ramsauer Ache ohne gründliches Verfahren zugelassen. Das Amt hat nämlich – abgesehen von der wasserrechtlichen Bewilligung – eine Plangenehmigung genügen lassen.

Gericht blockiert das Projekt

Gegen diese allzu dürftige Absegnung des Wasserkraft-Projekts haben der Landesfischereiverband Bayern und der Bund Naturschutz Klage zum Verwaltungsgericht München erhoben. Schon dadurch konnten die Verbände den Baubeginn blockieren. Der Unternehmer möchte diese Sperre durchbrechen und – ohne die abschließende Entscheidung des Gerichts abzuwarten – sofort mit dem Bau der WKA beginnen. Diese Absicht hat das Verwaltungsgericht durch eine Eilentscheidung zunichte gemacht. Der Beschluss stellt klar: Das Vorhaben ist mit untragbaren Eingriffen in eine weitgehend unberührte Gewässer- und Biotopstruktur verbunden. In der geplanten Form dürfte es nicht genehmigungsfähig sein. Der Gerichtsbeschluss ist wegweisend und inzwischen unanfechtbar. Zwar hat der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingereicht. Die Beschwerde wurde jedoch zwischenzeitlich zurückgewiesen.

Die UVP war unverzichtbar

Vor der Errichtung einer WKA, die mit einem Gewässerausbau verbunden ist, hat die Behörde in aller Regel die Umweltverträglichkeit zu prüfen. Dazu ist sie immer dann verpflichtet, wenn das Vorhaben „erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen“ haben kann. Es genügt also die Möglichkeit, dass solche Umweltauswirkungen eintreten werden. Nur wenn diese Möglichkeit objektiv und „nachvollziehbar“ auszuschließen ist, darf die Behörde auf die UVP verzichten. Im Bereich des genehmigten Eingriffs ist die Ramsauer Ache ein naturschutzgesetzlich geschütztes Biotop. Die Naturschutzbehörde hatte vor der Genehmigung mit guten Gründen erklärt, dass die Errichtung der WKA dieses Biotop massiv beeinträchtigen oder gar unwiederbringlich zerstören würde. Daraus ergibt sich für das Gericht zweifelsfrei, dass die Behörde die Möglichkeit erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen keinesfalls ausschließen durfte.

Unzulässige Umgehung der UVP

Auch eine Umgehung der UVP lässt das Gericht nicht zu. Genau diesen Weg hatte das Landratsamt eingeschlagen, weil die erheblichen Umweltauswirkungen nicht zu leugnen waren. Das Amt hat dem Ausbau der Wasserkraftnutzung nämlich ein höheres Gewicht zugemessen als dem Schutz der Ramsauer Ache. Deshalb sei das Vorhaben auf jeden Fall genehmigungsfähig, unabhängig von der Durchführung und dem Ergebnis einer UVP. Das Verwaltungsgericht hält dagegen: Eine Abwägung zwischen den Belangen des Natur- und Gewässerschutzes einerseits und dem Interesse am Ausbau der Wasserkraftnutzung andererseits braucht eine solide und überzeugende Grundlage. Der maßgebliche Sachverhalt muss aus Umweltsicht besonders sorgfältig aufbereitet werden. Andernfalls ist eine optimale Abwägung überhaupt nicht möglich. Diese Aufbereitung der Tatsachen für eine unangreifbare Entscheidung kann nur im Zuge einer gesetzmäßigen UVP geleistet werden.

Die wichtige Schlussfolgerung des Gerichts: Das Vorhaben an der Ramsauer Ache lässt erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen erwarten. Diese können nicht unter Verzicht auf die UVP durch eine Abwägung zugunsten der Wasserkraft überspielt werden. Die vom Gesetz geforderte UVP war unumgänglich und muss durchgeführt werden.

Beteiligung der Umweltverbände

Aus der Notwendigkeit der UVP ergibt sich eine wesentliche Folgewirkung für das Genehmigungsverfahren: Das Landratsamt kann den UVP-pflichtigen Gewässerausbau nicht ohne förmliche Planfeststellung zulassen. Im Planfeststellungsverfahren hat der LFV als anerkannter Umweltverband gesetzliche Mitwirkungsrechte. Diese hatte ihm das Amt durch sein rechtswidriges Ausweichen auf die Plangenehmigung entzogen. Der LFV kann seine Mitwirkungsrechte im (nachzuholenden) Planfeststellungsverfahren einfordern, notfalls gerichtlich.

Die Planfeststellung muss alles umfassen

Für die Errichtung der WKA müssen auf Zeit Baustraßen angelegt werden. Hierfür hatte das Landratsamt eine gesonderte Anlagengenehmigung erteilt. Diese Abtrennung vom WKA-Verfahren rügt das Gericht als eindeutig rechtswidrig. Die Baustraßen gehören untrennbar zum Gesamtvorhaben. Über ihre Zulassung kann nur im Rahmen der Planfeststellung des Gewässerausbaus entschieden werden. Ebenso wie die Planfeststellung müssen sich auch die UVP und die Verbandsbeteiligung auf die Zulässigkeit der Baustraßen erstrecken. Nur so ist sicherzustellen, dass die Gesamtauswirkungen des Vorhabens auf Natur und Umwelt vollständig und zutreffend gewürdigt werden.

Keine Ausnahme vom Biotopschutz

Das WKA-Vorhaben würde in ein naturnahes Fließgewässer eingreifen, die drohenden erheblichen Umweltschäden können unstreitig nicht ausgeglichen werden. Eine Zulassung des Vorhabens setzt daher eine Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz voraus. Für eine Ausnahmezulassung müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Die WKA muss gerade am betreffenden Abschnitt der Ramsauer Ache notwendig sein. Für das Vorhaben müssen zudem überwiegende öffentliche Interessen sprechen.

  • Schon an der Notwendigkeit der WKA am konkreten Standort zweifelt das Gericht. Alternativen wurden nicht sorgfältig genug geprüft. Ebenso wenig die Möglichkeit, vorhandene Anlagen und Querbauwerke zu modernisieren bzw. zu aktivieren.
  • Das überwiegende öffentliche Interesse ergibt sich nicht schon aus dem allgemeinen Ziel, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu steigern. Ein überwiegendes Interesse an Bau und Betrieb der konkreten WKA ist weder dargelegt noch erkennbar. Darüber hinaus ist nicht gesichert, dass die WKA die angenommene Leistung auf Dauer erbringen wird.

Das Gericht sieht daher keine gesicherten Gründe für eine Ausnahme vom Biotopschutz.

Mit Zuversicht zum Endurteil

Die Eilentscheidung weckt hohe Erwartungen an das Endurteil des Verwaltungsgerichts. Die Genehmigung der WKA an der Ramsauer Ache – Bereich „Felsentor“ – wird aller Voraussicht nach keinen Bestand haben. Der Bau der WKA muss entweder aufgegeben oder weitgehend neu geplant und einem korrekten Genehmigungsverfahren unterworfen werden. Der überzeugende Beschluss des Verwaltungsgerichts München macht Mut, weit über den Streitfall hinaus. Er zeigt, wie in vergleichbaren Fällen gegen die absehbare Zerstörung unersetzlicher Flussbereiche vorzugehen ist.

 

Bild: Varus111