In Bayerns Fischerei + Gewässer 04 | 2024 hatten wir schon über die Revision des Waffengesetzes (WaffG) vom 31. Oktober 2024 berichtet.
Seit Ende November 2024 verbietet das Waffengesetz auf öffentlichen Veranstaltungen nicht nur das Führen von Waffen, sondern auch von Messern. Zudem ist das Führen von Messern nun gesetzlich im öffentlichen Personenfernverkehr verboten.
Damit wir Angler uns beim Gebrauch von Messern rechtlich nicht ins eigene Fleisch schneiden, haben wir uns schon im September ’24 an das Bayerische Staatsminsterium des Inneren gewandt.
Hier hatten wir auf die Novellierung des Waffengesetzes im Hinblick auf tragfähige Lösungen für die Fischerei hingewiesen.
Durch diese Novellierung des Waffengesetzes wurden die Rahmenbedingungen für das führen von Messern verschärft. Da ein Messer obligatorisch für die tierschutzgerechte Tötung eines Fisches ist, betreffen einige der Neuregelungen auch die Fischerei. Wobei speziell bei der Fischereiausübung in Bayern beim Gebrauch von Messern zu achten ist, kann einem Antwortschreiben des Bayerischen Innenministeriums auf die Fragen des LFV Bayern entnommen werden: