Der Landesfischereiverband Bayern e.V. und die Bayerische Fischerjugend laden alle Fischer und Nichtfischer herzlich nach München ins Deutsche Jagd- und Fischereimuseum ein, um mit uns den Landesfischereitag 2016 zu erleben….
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Allgemein
Zurücksetzen von Fischen: Podiumsdiskussion auf der „Jagd, Fisch & Natur“
Das Zurücksetzen von Fischen ist eines der meist diskutierten Themen der Fischerei in Bayern. Der Landesfischereiverband will neue Impulse setzen und lädt Sie herzlich zu einer international besetzten Podiumsdiskussion auf…
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Auffrischungskurse auf der „Jagd, Fisch & Natur“
Fischereiaufseher und Gewässerwarte aufgepasst: Im Rahmen der Messe „Jagd, Fisch & Natur“ in Landshut veranstalten wir kostenlose Auffrischungskurse. Am 3. und 4. Oktober veranstaltete der Landesfischereiverband in Landshut Auffrischungskurse…
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Pachtangebote
Hier finden Sie aktuelle Pachtangebote für staatliche Fischereirechte.
Pächterinformationen
Informationen für alle Pächter staatlicher Fischereirechte
Formulare
Jahresbericht
Jahresbericht (Word Dokument zum ausfüllen)
Antrag-Aenderungsmeldung
Antrag-Aenderungsmeldung (Word Dokument zum ausfuellen)
Erlaubnisscheinbestellung
Erlaubnisschein-Bestellung (Word Dokument zum ausfuellen)
Der Pachtvertrag schreibt die Abgabe eines jährlichen Berichts mit Angaben zur Bewirtschaftung des Gewässers vor. Schwerpunkte bilden dabei die Angaben über die Ein- und Ausgaben für das Fischereirecht und für jedes Gewässer getrennt, die Fangergebnisse und der Besatz. Dieser Jahresbericht bildet die Grundlage für eine aussagefähige Bewertung des Gewässers. Die Informationen verwaltet der LFV Bayern, als Verpächter der staatlichen Fischereirechte seit 2002 in einer Gewässerbewirtschaftungs-Datenbank.
Für den Jahresbericht werden folgende Angaben benötigt:
Besatzmaßnahmen:
• Fischart nach Alter getrennt (z.B. 1-, 2-sömmerig oder Brut) und Menge (Stück und/oder kg), für jedes Gewässer im Fischereirecht
• Belege, Rechnungen (in Kopie), hier nur für das einzelne Fischereirecht
• Wichtig! Der Monat der Besatzmaßnahme
Fänge:
• Fischart und -menge (Stück und kg)
• das mini- und maximale Gewicht (in g) der gefangenen Fischart
Die Fänge mit den nötigen Daten lassen sich über eine gute Führung der Fangbücher ziemlich genau ermitteln bzw. auswerten.
Einnahmen für das Fischereirecht:
• die Anzahl der Ausgabe von Erlaubnisscheinen (z.B. Jahres-, Tages-, Wochenkarten) mit Preis pro Karte
• sonstige Einnahmen z.B. Fischverkauf, Entschädigungszahlungen, Zuschüsse/Fördermittel
Ausgaben für das Fischereirecht:
• Pachtzins
• Grundsteuer
• Gesamtkosten für den Besatz
• Aufwendungen für den Kartenverkauf
• Kosten für die Fischereiaufsicht
• Sonstige Kosten mit Begründung z.B. Material, E-Befischung
Die staatlichen Fischereirechte
Seit mehr als 50 Jahren verwaltet der LFV Bayern staatliche Fischereirechte im Auftrag des Finanzministeriums. Unter den insgesamt 531 Rechten finden sich alle Größen, vom kleinen Bach bis zum großen…
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